Proudmusic

GEMA-freie Production Music

Mehr als 30.000 Kunden & Projekte
Echte klassische Orchesteraufnahmen
Mehr als 32.000 Titel verfügbar
18.000 Edits & Loops
Waveform

Waveform wird in Kürze erstellt!




Herzlich Willkommen in der Proud Music Library - Eine der weltweit größten Libraries für GEMA-freie Production Music!


Was GEMA-freie Musik ist:

GEMA-freie Musik ist zunächst Musik, für die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) keine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen darf. Das ist der Fall, wenn die Autoren eines Werkes keinen Vertrag mit der GEMA geschlossen haben, wonach die GEMA das Inkasso für die Autoren betreiben darf. Das betrifft aber auch Werke von Autoren, die bereits 70 Jahre tot sind. Handelt es sich aber um ein bearbeitetes Werk eines Bearbeiters, der Mitglied der GEMA ist, so ist dieses Werk dennoch nicht GEMA-frei. Haben mehrere Autoren an einem Werk Urheberrechte, erlischt die Schutzfrist nach 70 Jahren nach Tod des letzten verbliebenen Autors. Woran man GEMA-freie Musik erkennt: Die in der Proud Music Library als GEMA-freie Musik gekennzeichneten Tracks, sind von Autoren komponiert oder produziert, die für diese Musiktitel keine Rechte einer Wahrnehmungsgesellschaft eingeräumt haben. Die Rechte zur kommerziellen Nutzung (z.B. für Werbung) nehmen sie daher selbst wahr oder lassen diese über die Proud Music Library wahrnehmen – sei es für den Einsatz als Hintergrundmusik für Beschallung, Filmmusik, Imagefilm, Youtube-Videos oder auch für den Einsatz in Werbefilme oder redaktionellen Beiträgen.

Warum GEMA-freie Musik nicht grundsätzlich kostenlose Musik ist:

Auch wenn man viele Musiktitel in verminderter Qualität ohne Störton kostenlos oder gratis herunterladen kann, heißt das nicht, dass dann der Track kostenlos als lizenzfreie Hintergrundmusik genutzt werden kann. Entscheidend ist, ob man eine Nutzungslizenz gekauft hat, die einen berechtigt das Musikstück gegen eine Gebühr innerhalb des Lizenzrahmens einzusetzen. Wer z.B. eine Beschallungslizenz kauft, erwirbt lediglich das Recht die Musik öffentlich wiederzugeben. Die Musik darf aber nicht für einem Film genutzt werden. Dafür gibt wiederum andere Lizenzen. GEMA-freie Musik bedeutet also nicht unmittelbar kostenlose Musik. Auch wenn das Wort "frei" suggeriert, es handele sich um "freie Musik" oder auch um „lizenzfreie“ Musik, also Musik, die man einfach frei benutzen darf, ohne irgendjemanden zu fragen, sei es die Autoren, sei es denjenigen, der die Tonaufnahme hergestellt hat.Fragen? Anrufen +49 (0) 6132 43 088 30. Viele Beiträge finden sich in unserem Blog.

Warum GEMA-freie Musik nicht „lizenzfreie“ Musik ist:

GEMA-freie Musik wird oft fälschlicherweise als lizenzfreie Musik bezeichnet. Dann müsste es sich dann bei dieser Musik, um eine in irgendeiner Weise auf einem Ton- oder Datenträger verkörperte Tonaufnahme handeln, die man benutzen darf ohne den Rechteinhaber an dieser Tonaufnahme (Komponist oder Verlag als Inhaber eines Musikkatalogs) um Erlaubnis zu fragen. Das entspricht auch wieder der falschen Vorstellung, dass es sich hierbei um gratis Musik handeln würde. Selbst die Erklärung eines Rechteinhabers, dass man die Tonaufnahme frei verwenden darf, stellt doch eine Erlaubnis, Erklärung oder Lizenz dar. Lizenzfreie Musik ist daher Musik (Komposition, Tonaufnahme) an der kein Recht mehr besteht. Das ist dann der Fall, wenn das Werk oder die Einspielung gemeinfrei ist. Sie ist gemeinfrei, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren gemäß § 64 UrhG abgelaufen ist. Punkt! Ein Werk, das zwar von "GEMA-freien" Autoren erstellt wurde, kann dennoch zum sog. GEMA-Repertoire gehören, wenn die Rechte zur Verwertung an dem Werk an einen Verlag abgetreten wurden, der selbst Mitglied in der GEMA ist. Bei Filmmusik macht dieses Konstrukt unter gewissen Umständen Sinn, weil dadurch die weltweite Verwertung des Films im Hinblick auf § 32 UrhG vereinfacht wird. Ein Verlag, der GEMA-Mitglied ist, darf nicht GEMAfreie Musik lizenzieren. Das verbietet der Wahrnehmungsvertrag der GEMA.

Zum Merken:

GEMAfreie Musik liegt vor, wenn... - entweder alle Autoren nicht Mitglied der GEMA oder einer sonstigen Verwertungsgesellschaft sind, für welche die GEMA das Inkasso betreiben darf. Ist auch nur ein Autor (Komponist, Bearbeiter oder Texter) Mitglied in der GEMA, ist das Werk bzw. Die Nutzung des Musikstückes nicht GEMAfrei. - der Komponist bereits 70 Jahre tot ist, wird das Werk gemeinfrei, mithin GEMA-frei. Die Gemeinfreiheit wird allerdings für eine Bearbeitung eines GEMA-freien Werkes aufgehoben, wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonstigen Verwertungsgesellschaft ist, für welche die GEMA das Inkasso betreiben darf oder noch nicht 70 Jahre tot ist. Bis dahin haben die Erben Anspruch auf Ausschüttung der Tantiemen. Über die kostenlose Preview-Funktion lassen sich mit einem Account für Layout-Zwecke Musiktitel aus unserem Musikkatalog OHNE SIGNALTON kostenlos herunterladen. Bei dringenden Fragen zu Royalty-free, "lizenzfreier" Musik oder GEMAfreie Musik bitte eine Mail an den Support schreiben ([email protected]) oder anrufen +49 (0) 6132 43 088 30. Viele Beiträge finden sich in unserem Blog. Wir bieten für rund 100 GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm für bestimmte Anwendungen kostenlose Lizenzen an! Mehr erfahren...