Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot! Kontakt: 06132 43 088 30 oder [email protected]
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Unsere Standard-Lizenz aus der Proud Music Library gilt pro Film. Daher dürfen Standard-Lizenzen von dem in der Lizenzfreigabe ausgestellten Benutzer nicht in weiteren eigenen Projekten einsetzen. Wichtig! Nicht der Produzent eines Video gilt als der Benutzer, sondern immer der Kunde, der die Produktion in Auftrag gibt (Auftraggeber = Nutzer). Projektbasierte Lizenzen gibt es aber auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Lizenz gilt immer pro Film bzw. pro Gewerk. Werden also mehrere unterschiedliche Filme hergestellt (wie z.B. unterschiedliche Sprachfassungen) muß für jeden Film einzeln lizenziert werden. Wir bieten allerdings auch projektbasierte Lizenzen an, die die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library für mehrere Filme erlaubt. Auch für die immer wiederkehrede Nutzung von Musik (z.B. in einem Logo, Intro oder Outro) bitte mit uns Kontakt aufnehmen. Tele: (+49) 6132 / 43 088 30 mail: [email protected]
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Man kann den Film, der im Rahmen einer Standard-Lizenz aus der Proud Music Library mit Musik unterlegt wurde, auch im Internet online verfügbar machen, sofern dies nicht in werblicher Absicht geschieht. Beispiel: Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage, Film zur Mitarbeitermotivation, Film für Pressekonferenz. Dies sind alles nicht-werbliche Anwendungsbereiche, da damit keine verkaufsfördernde Maßnahme verbunden ist. Sobald aber potentielle Kunden Adressat des Filmes sein könnten, ist die Nutzung werblich. Werbung ist in diesem Kontext jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen).
Dies Standard-Lizenz gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.
Wird ein Film verkaufsfördernd eingesetzt, müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und damit b) die Standard-Lizenz für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten zu werblichen Zwecken erweitert werden.
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Im Online-Checkout bieten wir neben „Auf Rechnung“ jetzt 2 Payment Provider an.
Für Sie als Kunden entstehen natürlich keine zusätzlichen Gebühren durch die Wahl von Moneybookers als Checkout-Option.
Paypal:
In den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen Ihnen die Zahlungsmöglichkeiten „auf Rechnung“ und Zahlung über Kreditkarte oder Bankeinzug jeweils über Paypal zur Verfügung. Wenn Sie Zahlungen nachträglich noch über Paypal abwickeln wollen, wählen Sie bitte das Paypal-Konto [email protected] als Zahlungsempfänger.
Neue Tracks von Komponist Oliver Scheffner online. Die 8 neuen Musiktitel aus dem Genre Synth-Pop finden Sie unter Neue Titel.
Sie können auch die Browse-Funktion oder die Suche benutzen.
Es finden sich Informationen in Wikipedia-Artikel über Verwertungsgesellschaften,
Homepage der CISAC, der Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (Dachverband von 161 Verwertungsgesellschaften weltweit).
Die Homepage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist hierfür auch zu empfehlen.
Bei Fragen zur Nutzung unserer Musik aus der Proud Music Library stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns einfach an.
Sofern Sie nur der Produzent sind und für Ihren Auftraggeber ein Medienprodukt herstellen, spielt es für sie selbst keine Rolle, ob die Musik zum GEMA-Repertoire gehört oder GEMA-frei ist.
Allerdings hat für den späteren Nutzer (sprich: Kunde/Auftraggeber des Produzenten) GEMAfreie Musik den Vorteil einer einfacheren Abrechnung und einfachen Kostenstruktur gegenüber von GEMA-Musik, da dieser mit einer einmaligen Lizenzgebühr die lizenzierten Titel in flexiblem Umfang nutzen kann, ohne ständig neue Musikfolgebögen (sog. cue sheets) ausfüllen zu müssen. Dies kann z.B. bei einer nachträglichen Ausweitung der Nutzung der Fall sein, z.B. ein Produktwerbefilm für den Messeeinsatz wird später auch auf der Firmenhomepage zur Verfügung gestellt. Bei GEMA-Repertoire wäre hiermit eine neue Abrechnung verpflichtend, bei gemafreier Musik die u.a. aus der Proud Music Library lizenziert werden kann, ist dies bereits in unserer Standard-Lizenz enthalten, was sich natürlich für den Kunden auszahlt.
In Stichworten:
-Nur ein Ansprechpartner für alle Rechte
-Bequeme Online-Lizenzierung ohne langwieriges und kostenintensives Rechte-Clearing
-Komfortable Online-Suchmaschine mit vielen Recherchehilfen
-Einfache Abwicklung
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Grundsätzlich muß der Nutzer von GEMA-Repertoire GEMA-Gebühren zahlen. Dies gilt auch für die Nutzung von Musik von Autoren, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften wahrgennommen werden. Je nach gewünschter Anwendung kann sich daher für Firmen die Nutzung gemafreier Musik anbieten. Dies gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, von Beschallung, über Telefonwarteschleifen bis hin zu in mehreren Medien eingesetzten oder vervielfältigten Image- oder Produktfilmen. In vielen Fällen hat aber die GEMA mit Verbänden Pauschalverträge geschlossen.
GEMAfreie Musik wird im Hinblick auf die Rechteeinräumung zu Nutzung direkt beim Urheber lizenziert, da dieser keine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt hat. In vielen Fällen ist der Urheber selbst flexibler bei der Tarifgestaltung im Einzelfall, z.B. im Bereich Corporate Media, in dem die GEMA ein komplexes Tarifwerk anbieten kann, da sie die Rechte vieler angeschlossenen Urheber vertritt.
Zusätzlich zum GEMA-Tarif muß bei GEMA-Repertoire außerdem in manchen Fällen das Synchronisationsrecht (auch Werkverbindungsrecht, Filmherstellungsrecht oder einfach nur Verbindungsrecht genannt) z.B. bei Nutzung in Filmen beim zuständigen Verlag eingeholt werden. Wenn gemafreie Musik mit einer Lizenz direkt vom Urheber genutzt wird, entfällt dieser Schritt: außer einer einmaligen Lizenzgebühr entstehen so bei einer lizenzkonformen Nutzung keine weiteren Kosten für Sie.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…