Das Arrangement bestimmt wie eine Komposition ausgeführt wird. Hierfür wird zunächst festegelegt welche Instrumente eingesetzt werden. Dann wird bestimmt, welche rhythmische Figuren die Instrumente die vom Komponisten vorgegebenen Harmonik zu spielen haben. Dies geschieht in der Regel durch Notierung. Im modernen Studiobetrieb wird die Notation auch durch Vorspielen von Audiobeispielen und/ oder mündlicher Absprache ersetzt.
In der Proud Music Library finden sie viele Filterfunktionen (z.B. Suche nach ähnlichen Tracks in der Online-Datenbank), um ihre Suche zu verfeinern. So bietet die Suchmaske auch die Auswahl zwischen verschiedenen Arrangements auszuwählen. Neben Pop-, Rock- und Jazz-Instrumentierungen findet man auch Orchesterarrangements.
Praktische Tipps zum Thema Arrangement auf Wikipedia.
Unter Footage versteht man das ungeschnittene Filmmaterial, dass bei einer Video- oder Filmproduktion anfällt. Dieses Material wird dennoch von Produzenten einer selbständigen Verwertung zugeführt, indem über Footage-Archive Filmsequenzen lizenziert werden, die nicht gebraucht werden. Interesse an Footage haben meist Fernsehsender für News-Material, Filmproduktionen für Werbefilme, TV-Spots und auch Industriefilme. Bsp.: Ein Unternehmen wünscht, dass in einem Imagefilm ein Tiger im Dschungel von links nach rechts durch das Bild läuft. Gibt es lizenzierbare Footage-Aufnahmen, die bereits einen Tiger aufgenommen haben, spart sich die Filmproduktion die Kosten, um nach Indien zu fliegen, sich wochenlang in den Dschungel zu legen, um endlich einen Tiger vor die Linse zu bekommen, dann aber doch vergessen hat einen Film einzulegen, usw.. Daher ist es günstiger zu recherchieren, ob es ein Footage-Archiv gibt, dass eine passende Aufnahme zur Lizenzierung anbietet.
Die Proud Music Library funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip. Hier ist es eben kein filmisches Material, dass über eine Online-Datenbank zur Lizenzierung angeboten wird, sondern Audio-Footage. In der Online-Musikdatenbank findet man eine große Zahl bereits produzierter Musiktitel zur Lizenzierung. Durch eine ausgefeilte Suchmaske mit umfangreichen Filterfunktionen ist man in der Lage auch unter tausenden Musiktiteln den passenden Track zu finden. So kann man bspw. filtern, ob in den Suchergebnissen neben GEMAfreier Musik auch GEMA-Repertoire angezeigt wird.
Seit heute sind wieder zwei neue Funktionen freigeschaltet.
1. Sobald man Detailansichten eines Titels besucht hat, werden diese in der „Zuvor angesehene Titel“-Historie gespeichert, bis man die Proud Music Library Seite wieder verläßt. So kann man im Rahmen einer längeren Such-Session wieder problemlos zu interessanten Titeln zurückfinden.
2. Es gibt einen neuen wichtigen Grund, die Detailsseite eines Titels zu besuchen. Dort befindet sich ab sofort zu jedem Titel eine Liste ähnlicher Titel und somit eine gute Möglichkeit, die Suche nach passenden Titeln zu verkürzen. Einfach bei in die richtige Richtung gehenden Titeln auf der Detailsseite nachsehen, wie sich verwandte Titel anhören und endgültig eingrenzen.
Die Rockmusik entwickelte sich als eigenes Genre aus dem Rock ’n’ Roll, der seinerseits im wesentlichen der Verbindung der Genres Hillbilly und Blues entsprang. Eine Rockbesetzung besteht aus einer oder mehreren elektrischen oder akustischen Gitarren, einem E-Bass und Schlagzeug. Je nach Spielart wird die Besetzung durch Klavier, Orgel oder Synthesizer, aber auch durch eine Bläsergruppe verstärkt. Im Rock werden die Achtelnoten binär gespielt, im Gegensatz zum Rock ’n’ Roll, wo sie leicht nach hinten verschoben werden (=ternärer Rhythmus bzw. Shuffle). Laut der Zeitschrift Rolling Stone gilt der Titel „(I Can’t Get No) Satisfaction“ (Rolling Stones) als Geburtsstunde des Rock.
In der Proud Music Library befindet sich eine Vielzahl von GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktitel zur Lizenzierung aus dem GenreRock, insbesondere aus den Untergenres Classic Rock, Crossover Rock, Hard Rock, Instrumental Rock, Heavy Metal, Industrial Metal und New Metal.
Eine Genehmigung ist eine Erklärung des Einverständnisses (Zustimmung). Wer bspw. die Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library kauft, erwirbt erst nach Entrichtung der Lizenzgebühr die Genehmigung den Titel auch zu nutzen. Diese Zustimmung wird durch ein auf den Nutzer und seines Nutzungszweckes ausgestelltes (Inhaber)-Zertifikat (oder auch Freigabedokument) bestätigt. Nur wer in diesem Dokument als Inhaber mit Name/Firma und Adresse erscheint, darf den Musiktitel gemäß seiner durch die Begleichung der Lizenzgebühr erworbenen Lizenz auch nutzen. Ansonsten ist es nicht erlaubt.
Die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library ohne Lizenz ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns oder auch Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen (Vergl. §§ 97 f. UrhG). Insbesondere kann gemäß § 98 UrhG bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, unterbunden werden (näheres hierzu auf Wikipedia).
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Definition: Eine Erlaubnis ist eine Genehmigung etwas zu tun, das grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Eine Berufspilotenlizenz wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Nur wer die Lizenz bzw. Erlaubnis hat, darf gewerbsmäßig ein in der Lizenz festgeschriebenes Flugzeug fliegen.
Ein allgemeines Beispiel: Grundsätzlich darf jeder Häuser bauen. Allerdings ist das Bauen von Häusern gesetzlich geregelt, aber nicht generell verboten. Daher braucht man gem. Bauverordnungen und Baugesetzbuch eine (Bau)-Genehmigung. Liegen die Voraussetzungen baurechtlich nicht vor, ist es verboten, also nicht erlaubt ein ins Auge gefasste Bauprojekt zu realisieren. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man allerdings trotzdem bauen (sog. Baudispens). Dies stellt dann aber streng genommen keine Genehmigung dar, sondern eine Erlaubnis.
Bei Musiklizenzen ist es so ähnlich. Die Nutzung eines best. Musiktitels außerhalb des privaten Bereichs setzt grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber voraus, was in der Regel durch eine Lizenz erklärt wird. Kunden, die für ihre Projekte GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library lizenziert haben (also hierdurch eine Genehmigung zur Nutzung erworben haben), dürfen bei Internetportalen wie bspw. youtube.com ihre Projekte einstellen. Dies gilt natürlich auch, wenn Kunden ihre Projekte auf ihrer eigenen Website zum Streamen bereithalten möchten. Die Proud Music GbR erlaubt das. Auch bei kostenloser GEMA-freier Musik aus der Proud Music Library, wird das Nutzungsrecht in einer Lizenz eingeräumt!
Bei GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library ist dies seitens der Proud Music GbR auch erlaubt, jedoch muß der Verwender bzw. User noch entsprechend je nach Art der Nutzung Gebühren für die Nutzung an seine zuständige Verwertungsgesellschaft (Für Deutschland: GEMA) zahlen. Bei TV-Werbespots müssen keine GEMA-Gebühren extra gezahlt werden. Die Kosten tragen die TV-Sender, da diese entweder selbst oder über Branchenverbände unter einen Vertrag fallen, wonach eine jährliche Pauschale die Nutzung von GEMA-Repertoire abdeckt.
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Das Wort „Lizenz“ leitet sich aus der lateinischen Sprache von dem Wort „licet“ ab, was übersetzt „erlaubt“ bedeutet. Eine „licentia“ ist also eine Erlaubnis. Die Erlaubnis muß natürlich konkretisiert sein. Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte – streng genommen an dem Papier, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen, welches sich dann aus dem Papier ergibt. Auch wenn man beispielsweise einen Musiktitel kostenlos für ein Video nutzen darf, so sollte das Recht hierfür schriftlich eingeräumt worden sein. Es geht hier nämlich nicht darum Musik kostenlos in einem Video einzusetzen, sondern darum, dass der Rechteinhaber der Tonaufnahme rinrm das sogenannte Herstellungsrecht eingeräumt hat. Das ist das Recht, dass einen berechtigt ein Werk (Film) mit einem anderen Werk (Tonaufnahme) zu verbinden. Im englischen sagt man hierzu deswegen auch Syncronisation Right.
Bei einer Musik-Lizenz wird dem Erwerber (=Lizenzinhaber) das Recht eingeräumt Musik zu nutzen. Hierbei muß zunächst differenziert werden auf was sich das Recht überhaupt bezieht. Ein Komponist räumt beispielsweise einem Verlag das Recht zur Verwertung von Notenmaterial gegen Beteiligung aus den Erlösen ein, Hierbei geht es nicht um die Tonaufnahme an sich, sondern um die Verwertung des Werkes in geschriebener Form. In der Praxis versteht man aber unter einer Musik-Lizenz die Einräumung eines Rechtes zur Nutzung von Tonaufnahmen, also fertig produzierter Musik. Musikverlage wie Proud Music Library Publishing verwerten sog. Production Music.
Daneben gibt es noch den „Musikkauf“, bei welchem man eine CD, Schallplatte oder mp3-file kauft. Hier werden jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern die Musik lediglich zum Konsum überlassen. Daher sind Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch) ausgeschlossen.
Musik-Lizenzen können auch an Auflagen geknüpft sein. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen lediglich für nicht-werbliche Projekte verwenden. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum Einsatz in Werbespots (für TV, Radio und Kino) bzw. für werbliche Zwecke. Werbung ist hierbei jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht. Die jeweilige Lizenz wird aber erst gültig, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wird. Dann ist es erlaubt, den Musiktitel zu nutzen.
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Weitereführende Informationen zum Thema auf Wikipedia unter Lizenzen, eine Mail an support@proudmusiclibrary,com, Tel.: 06132 43 088 30
Die Proud Music Library beinhaltet ein breites musikalisches Spektrum an Genres. Die Genres sind für die Verwendung/Nutzung in verschiedensten Projekten aus den Bereichen Marketing, Werbung, Film, elektronische Spiele, Hintergrundbeschallung, etc. bestimmt worden.
Die Proud Music Library stellt einen umfangreichen Katalog an GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktiteln für den unmittelbaren Download und für die gleichzeitige Lizenzierung Online bereit. Hierfür sind die in der Online-Datenbank gelisteten Titel bestimmten Genres redaktionell präzise zugeordnet. Dadurch liefert die Musik-Recherche treffgenaue Resultate. Hierfür werden darüber hinaus die Ergebnisse nach Stimmung, Charakter, Tempo, Instrumental, etc. als Suchergebnis ausgegeben.
DVD-Release-Start der Dokumentation Benazir Bhutto – Tochter der Macht, Regie: Philip Selkirk, erschienen auf Euro Video, Musik von Alexander Talmon und Stefan Peter Roos (beide Proud Music).
Die Dokumentation zeichnet die Biografie der ehemaligen Premierministerin Pakistans Benazir Bhuttos bis 2005 nach. Die Komponisten Alexander Talmon und Stefan Peter Roos unterstützten in musikalisch authentischer Art mittels Ethno-World-Sounds und komplexe orchestrale Klangwerke den 63 minütigen Film. Alle Musiktitel aus dem Soundtrack sind in der Proud Music Library lizenzierbar.