Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht

 

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

 

Beim Herstellungsrecht bzw. synonym dem Synchronisationsrecht oder Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken aus anderen Gattungen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers, d.h. in diesem Falle des Filmherstellungsrechts.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht für die Proud Music Library an Kunden vergeben, da wir dieses Recht mit unseren Urhebern bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken, ohne aufwändige Rechteklärung.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne Einwilligung des Urhebers oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht genutzt werden. Unter Nutzung in diesem Sinne fällt z.B. die Verbreitung, die öffentliche Wiedergabe oder die Vervielfältigung. Hiervon sind auch Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes erfaßt.

Somit ist vor Einsatz eines Werkes in jedem Fall die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Um diese Abstimmung zu vereinfachen gibt es im Bereich der Musikrechte zum einen Copyright Clearing Agenture, zum anderen Stock Music bzw. Production Music Anbieter wie Proud Music.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Erstveröffentlichungsrecht

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Quelle: www.istockphoto.com

Jeder Urheber hat das Recht, zu bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird. Dies ergibt sich aus §12 Abs.1 UrhG. Unter der Veröffentlichung eines Werkes versteht man, das „Inverkehrbringen“ eines Werkes, d.h. die öffentliche Zugänglichmachung, bzw. imFalle des Erstveröffentlichungsrechts die erstmalige öffentliche Zugänglichmachung.

§ 12 Veröffentlichungsrecht

(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Beschallungslizenz bei Hintergrundmusik mit gesprochenem Text ausreichend?

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

Bei Hintergrundmusik handelt es sich um Musik, die zur Beschallung eingesetzt wird – Proud Music intern gerne als „Klangtapete“ bezeichnet. Auch wenn man hier einen einfachen Text dazuspricht (Hinweis auf Öffnungszeiten, Ankündigungen, Durchsagen, etc.), so liegt hier eine Nutzung zur Beschallung vor. Die Proud Music Library bietet Beschallungslizenzen auch von Einzeltiteln an. Wichtig: Bei Beschallungslizenzen wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt. In dieser Lizenz ist nicht das Recht enthalten die Musik bspw. mit einem Film zu verbinden. Das sog. (Film-)Herstellungsrecht wird nicht eingeräumt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

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Einfaches Nutzungsrecht

 

Musik-Lizenzen aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung kaufen
Musik aus der Proud Music Library für gewerbliche Nutzung lizenzieren

Das Einfache Nutzungsrecht ist das Recht zur Nutzung eines Werkes, das ein Urheber eines Werkes Dritten einräumt. Der Urheber kann auch einen Verlag das Recht einräumen Nutzungsrechte an seinem Werk anderen einzuräumen. Das Einfache Nutzungsrecht ist somit die Erlaubnis, ein Werk für einen bestimmten Zweck zu benutzen. Der Urheber oder Musikverlag kann das einfache Nutzungsrecht beliebig vielen Personen erteilen, es handelt sich um eine nicht-ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung.

Der Gegenbegriff zum einfachen Nutzungsrecht ist somit das ausschließliche Nutzungsrecht (synonym: exklusives Nutzungsrecht.) Hierbei räumt der Rechteinhaber lediglich einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Werk oder einer Tonaufnahme ein.

Youtube Channel von Proud Music

Lizenzen für die Nutzung von Titeln aus dem Musikkatalog unserer Production Music Library werden nicht-ausschließlich eingeräumt. Sie erhalten bei Lizenzierung eines Musikstückes das einfache Nutzungsrecht gemäß der gewählten Lizenzart. Das hängt wiederum davon ab, ob die Musik für Werbung, für den TV-Einsatz eingesetzt wird oder vervielfältigt werden soll.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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GEMAfreie Musik per Download?

Ausgewähltes Repertoire an Production Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management
Ausgewähltes Repertoire an Production Music durch unser eigenes Artist&Repertoire Management

Wir liefern gemafreie Musik per Download. Sie erhalten alle Titel in verschiedenen Formaten direkt als Download von unseren Servern. Nach Abschluß der Lizenzierung in unserem Online Shop erhalten Sie direkt eine Mail mit den Downloadlinks zu ihren lizenzierten Musiktiteln.

Die Lizenzierung von GEMAfreier Musik per Download bietet Ihnen die schnellste Abwicklung und höchsten Suchkomfort im Vergleich zur Auslieferung von umfangreichen und schwer zu durchsuchenden CD-Archiven. Dies gilt natürlich für unser gesamtes Archiv, d.h. auch GEMA-Repertoire werden direkt online ausgeliefert und für Sie rund um die Uhr zum Download bereitgehalten.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library

Aufführungsrecht

Das Aufführungsrecht leitet sich aus §19 Abs. 2,3 UrhG ab. Hier heißt es:

(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.

Weiterhin umfasst das Aufführungsrecht das Recht, die persönliche Darbietung öffentlich wahrnembar zu machen:

(3) Das Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Verwandte Begriffe sind Vortragsrecht und Vorführungsrecht.

Das Aufführungsrecht wird bei Lizenzierung von Musik bei der Proud Music Library auf den Lizenznehmer übertragen, insoweit dies zum bestimmungsgemäßen Einsatz der jeweiligen Lizenz nötig ist.

Closer / Stinger

„Closer“ oder „Stinger“ sind in der Runkfunkwelt der Gegenbegriff zu „Bumper“ bzw. „Opener“. Man bezeichnet Jingles, die eine Moderation beenden, als „Closer“.

Beispiel: Während einer Rundfunknachrichtensendung wird ein Korrespondentenbericht eingespielt. Zum Ende jedes Beitrags wird ein Closer oder Stinger gespielt, damit der Hörer weiß, daß jetzt wieder in das Nachrichtenstudio zurückgeschaltet wird.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit für Stinger sind Endlos-Loops z.B. Musikbetten für Servicemeldungen. Nach Ende des Verlesens der Servicemeldungen wird ein Stinger abgespielt, um auch akustisch das Ende dieses inhatlichen Blogs zu signalisieren.

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Ramp

Der englische Begriff „Ramp“ (dtsch. Rampe) wird im Rundfunk verwendet. Er bezeichnet das Intro eines Songs, in dem noch nicht gesungen wird. Der Moderator kann die Ramp beispielsweise dazu verwenden, den Titel anzumoderieren. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist der frühzeitige Start eines Titels, er wird bereits eingeblendet während noch die vorherige Moderation läuft, so daß pünktlich zum Ende der Moderation auch die Ramp zu Ende ist.

Bei der Produktionen von Image- oder Produktfilmen kommen Ramps ebenfalls zum Einsatz. Da es sich hier meist um instrumentale Titel handelt, bezeichnet man das Intro bevor z.B. das volle Arrangement mit Schlagzeug und Bass einsetzt, ebenfalls als Ramp. Häufig wird das Ende der Ramp auf einen Motivwechsel inhaltlicher oder bildlicher Art gelegt, so daß Ton und Bild synchron Aufmerksamkeit erzeugen.

Archivmusik (Stock Music, Production Music) aus der Proud Music Library
GEMAfreie Archivmusik aus der Proud Music Library