Medienrecht: BMVI legt Verordnung zur Regelung von Drohnen-Nutzung vor

Proud_Music_fuer_Drohnenfilm2

Drohneneinsätze im Trend

Imagefilme, Werbefilme oder auch Urlaubsvideos, werden zunehmend mithilfe von Drohnen erstellt. Einige Kunden der Proud Music Library haben sich sogar spezialisiert und bieten fast ausschliesslich „Kameraflüge“ als Dienstleistung an. Übrigens werden Drohnen nicht nur im rein medialen Umfeld eingesetzt. Drohnen werden mittlerweile auch für Kontrollflüge gebraucht, z.B. am Bau. Immer häufiger kommen sie allerdings Flugzeugen oder auch Hubschraubern in die Quere. Im Jahr 2016 gab es – laut der Deutschen Flugsicherung – 64 gefährliche Annäherungen. Das ist im Vergleich zu 2015 ein Anstieg um rund 500%. Man geht auch davon aus, dass abstürzende Drohnen eine wachsende Gefahr darstellen.

 

Ein Führerschein für Drohnennutzung?

Für Drohnen sollen künftig strengere Vorschriften gelten. Bundesminister Dobrindt hat dazu am 18.01.2017 eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Es werden Kennzeichnungspflichten eingeführt für die Nutzer von größeren Drohnen. Die maximale Flughöhe wird auf 100 m festgelegt. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken wird das Aufsteigen verboten.

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Wesentliche Regelungen des Entwurfs:

Es soll eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Flugmodelle und Luftfahrtsysteme geben.  Außerdem soll ein Kenntnisnachweis bei Fluggeräten ab 2 Kg durch eine Pilotenlizenz oder durch eine Bescheinigung nach Prüfung des Luftfahrt-Bundesamtes geben. Es soll auch die Erlaubnisfreiheit und die Erlaubnispflicht für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg geregelt werden. Des weiteren werden explizit Betriebsverbote ausgesprochen, z.B. laut Verordnung für: Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche), in Flughöhen über 100 Metern über Grund (gilt nicht auf Modellfluggeländen)

Proud_Music_fuer_Drohnenfilm2
Bauernregel: Drohne im Mai, April vorbei! 😉

Sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene vorliegt, dann ist der Überflug verboten, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Eine weitere Regelung der Verordnung des Bundesministeriums betrifft die sog. Ausweichpflicht von Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle. Es soll auch erstmalig der Einsatz von Videobrillen umfassend geregelt werden.

 

Stand der Dinge

Minister Dobrindt hat die Verordnung am 18. Januar 2017 zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht. Die Zuleitung an den Bundesrat wird entsprechend erfolgen. In Deutschland sind laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung momentan rund 400.000 Multicopter über unseren Köpfen unterwegs. Die Tendenz ist stark steigend. Kommerziell genutzte Drohnen (für Werbe- und TV-Produktionen, Imagefilm, Youtube-Video, Dokumentarfilm,etc. ) sind nämlich in der Schätzung nicht mit eingerechnet.

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Ärzte müssen keine GEMA-Gebühr zahlen?!

Die öffentliche Wiedergabe

Die Wiedergabe einer Tonaufnahme ist gem. § 15 Abs. 3 UrhG dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Es war lange streitig, ob die Musikwiedergabe in Arztpraxen „öffentlich“ ist.

75_dscn421375_25
Kein Krankenhaus, sondern die Informatikfakultät der TU Dresden 🙂

 

Das Warten hat ein Ende

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Jahr 2012, dass die Beschallung eines Wartezimmers eines Zahnarztes nicht der Vergütungspflicht unterliegt. Ein Zahnarzt aus Düsseldorf bekam davon Wind und kündigte seinen GEMA-Vertrag. Die GEMA bestand auf einer Vergütungspflicht, da es ihrer Meinung nach, um eine öffentliche Wiedergabe handelte. Der Bundesgerichtshof gab nun dem Zahnarzt im Juni 2015 Recht. Bis heute wird jedoch nach wie vor diskutiert, wer sich wann genau auf das Urteil berufen kann. Die GEMA hält nämlich weiterhin Tarife auch für Arztpraxen bereit. Es kommt nämlich im Einzellfall immer auf das Merkmal „öffentlich“ an – wem also im Einzelfall die Beschallung gewidmet ist. Wer also seine Praxisräume mit Hintergrundmusik aus dem Radio beschallt, muß nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Lizenzgebühren an die GEMA zahlen, da der Widmungszweck nicht die Beschallung von Mitgliedern der Öffentlichkeit sondern von Patienten ist. Der BGH hat die Wiedergabe von Hörfunkprogrammen in Arztpraxen also als nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig sei.

 

GEMAfreie Musik für Arztpraxen (?)

Natürlich steht es jedem frei, GEMAfreie Musik für die Beschallung von Arztpraxen einzusetzen. Allerdings kann er auch einfach ein Radio laufen lassen – es kostet ja allenfalls die GEZ. Das Wiedergaberecht nach § 15 UrhG muß nicht „eingekauft“ werden.

 

Imagefilm über die Praxis

Wenn man Musik für einen Imagefilm einer Praxis benutzt, muß man sich allerdings hier das Herstellungsrecht einräumen. Mehr lesen.

 

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Im rasanten Schneckentempo!

A celeri gressu in gram!

Wer genau beobachten möchte, wie sich Schnecken fortbewegen, sollte sich unbedingt diesen gelungenen Film von Sven Henig auf Vimeo anschauen.

Schnecke 02 from Sven Henig on Vimeo.

Die Bauchseite (ventral) einer Schnecke ist zu einer Sohle abgeflacht. Da die Bauchseite zur Fortbewegung dient, kann man sie hier – laut Wikipedia – bedenkenlos als Fuß bezeichnen. Der Fuß geht am forderen Ende in den Kopf über. Die Fühler der Schnecke dienen der Orientierung.

Im Film sieht man, wie eine Schnecke sich über eine Plexiglasplatte bewegt. Die Bewegungen wurden mit einer Canon EOS 7D – bestückt mit einem 60mm Makro-Objektiv – aufgenommen.

 

Musik, die zu hören ist: Mediterranean

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

 

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken