Das Herstellungsrecht (auch Synchronisationsrecht genannt) oder (Werk-)Verbindungsrecht ist das Recht Werken aus anderen Gattungen zu verbinden also ein neues Werk herzustellen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Autors oder des Verlages.
Bei der Lizenzierung eines Musiktitels aus der Proud Music Library wird dem Lizenznehmer das Herstellungsrecht eingeräumt (mit Ausnahme bei Beschallungslizenzen).
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…