Das Einbetten von fremden Fotografien in eine eigene Arbeit (z.B. Homepage, Blogbeitrag, etc.) ist in der Regel nur gestattet, wenn man die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers (Verlag) hat.
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Ausnahmen hiervon bilden sog. Creative Commons Lizenzen. Hier definieren Urheber Art und Umfang der erlaubten Nutzung im Vorfeld, wonach je nach CC-Lizenz vom Verwender (Nutzer) bestimmte Vorgaben bei Verwendung eingehalten werden müssen. Beispiel: „BY“-Lizenzen verpflichten zur Angabe des Urhebers.
Näheres hierzu im Videoblogbeitrag vom elektrischen Reporter Mario Sixtus.