Wo finde ich kostenlose GEMAfreie Musik?

Kundensupport
Kostenlose GEMA-freie Music aus der Proud Musc Library

Ein Wandermärchen

Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

„Eigen-Inkasso“

Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.

Leistungsschutzrechte

Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.

Rechteklärung erforderlich

Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.

Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.

Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….

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457 gemafreie Musiktitel von Komponist Christian Petermann online!

Die Proud Music Library beinhaltet nun 457 gemafreie Musiktitel des Komponisten und Produzenten Christian Petermann. Die meisten royalty-free Musiktitel stammen aus den Genres Rock und Pop, doch auch Trip Hop ist vertreten. Die Proud Music Library umfasst nun rund 22.000 Tracks (Stand: Okt 2012). Reinhören…

Proud Music! Music to be proud of...
Proud Music! Music to be proud of…

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Beschallung mit Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels, Shopping-Center und Kaufhäuser

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels, Einkaufszentren und Kaufhäusern

Wir bieten weltweite Lizenzen für die Nutzung von mehr als 10.300 GEMAfreien Musiktiteln und Songs aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels, Einkaufszentren und Kaufhäusern an. Sie zahlen einen einmaligen Festpreis und keine weiteren Gebühren.

Lizenzdokument

Für jeden Kauf erhalten Sie eine Lizenzdokument. Dieses Dokument ermöglicht die dauerhafte Nutzung der lizenzierten Musik als Hintergrundmusik für Ihre Betriebsstätte oder Einrichtung (Flughafen, Hotel, Kaufhaus oder Einkaufszentrum).

GEMAfreie Musik
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns bitte, Telefon: +49 (0) 6132-4308830

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Proud Music Library Update: Jetzt mehr als 14.000 tracks online

Die Proud Music Library ist wieder gewachsen. Seit Juli kamen 1.500 neue Tracks hinzu. Zur Zeit befinden sich 14.053 Songs online, davon 4.690 GEMAfreie Titel. Hier geht es zu den Neuzugängen. Durch die Erweiterung des Contents an Production Music ist die Vielfalt in den gängigsten Genres um ein mehrfaches gestiegen. In Zahlen: 1237 Songs im Genre Pop, rund 1000 Tracks im Genre Rock oder satte 1810 Musiktitel aus dem Genre Weltmusik. Auch Nischengenres haben an Attraktivität gewonnen. Z.B. befinden sich derzeit 139 Weihnachtslieder im Programm.

Viele Musiktitel werden mittlerweile auch gleich mit Loops und Edits ausgeliefert. Darüber hinaus werden die verschiedenen Loops und Edits (15-60 Sekunden) den Kunden in einer Zip-Datei bereitgestellt. Music to be proud of!

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600 Neuzugänge im August 2010 bisher!

Die Proud Music Library ist in der ersten Augusthälfte 2010 um rund 600 neue Musiktitel gewachsen. Aktuell (Stichtag: 16.08.2010) sind 13.282 Songs online für Imagefilme, Werbespots oder DVD- und Filmproduktionen lizenzierbar. Diesen Monat kamen vor allem viele World-Ethno-Produktionen hinzu, insbesondere fernöstliche, afrikanische und indische Klänge.

Neu sind unter anderem: GEMAfreie groovige Lounge-Titel von Christian Petermann, knallharte und treibende Rock&Metal-Produktionen von Dan Morrissey, Rap-, Gangster- und HipHop-Tracks von Komponisten-Neuzugang Nery Bauer, sowie emotionale Akustik-Gitarrentracks von Jack Francis.

Mehr Musik…

Rund 11.500 Tracks zur Direktlizenzierung online!

Die Proud Music Library hat zu Beginn des Jahres 2010 die 10.000-Marke überschritten und seitdem um weitere 1.500 neue Tracks zugenommen. Mittlerweile befinden sich neben insgesamt rund 11.500 Tracks zudem 4.269 GEMAfreie Titel in der Library. Die aktuell am beliebstesten Tracks kann man über den „Hot Tracks“-Button abfragen. Die Lizenzierung ist einfach: 1. Einen Titel aussuchen, 2. die passende Lizenz auswählen, 3. zur Kasse gehen. Für weitergehende Nutzungsarten, die von den standardisierten Lizenzmodellen nicht erfasst sind, einfach eine Lizenzanfrage an [email protected] stellen oder anrufen: +49 (0)6132-4308830.

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Panel-Diskussion mit Stefan Peter Roos auf der CeBIT Global Conferences

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Stefan Peter Roos, Geschäftsführer von Proud Music

Im Rahmen der CeBIT Global Conferences in Hannover fand am 06.03.2010 eine Panel-Diskussion zu folgendem Thema statt: „Wer bezahlt noch für Kreativität – wie kommen die Urheber zu ihrem Recht?“ – Wo geht die Reise hin? Wie sieht es in 10 Jahren aus? usw…

Im Video-Stream zu hören und zu sehen sind: Mark Chung, Chairman of the Board VuT e.v. (früher Bassist bei den Einstürzenden Neubauten), Ibrahim Evsan, Gründer von sevenload, Joachim Franz, Chef von Musicload, Dr. Urban Pappi, Director Broadcasting and Online GEMA, Stefan Peter Roos, Managing Director Proudmusiclibrary.com und Henning Wehland (H-Blockx, Mitbegründer der Cebit Sounds!)

Zum Stream Bild anklicken…

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Stefan Peter Roos von Proud Music (rechts) und Michael Franz von Musicload

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Sonderveranstaltung auf der CeBIT mit Stefan Peter Roos von Proud Music

Am 6. März 2010 findet auf der CeBIT die Sonderveranstaltung „@music: About Artists, Consumers and Pirates“ mit Mark Chung (VUT), Ibrahim Evsan (Sevenload) und Stefan Peter Roos (Proud Music) statt. Halle 22, 12:00 – 13:30 Uhr

Das Statement von Stefan Peter Roos: „Mit mobilem Internet sind die Rahmenbedingungen für innovative Auswertungsformen gegeben. Es gilt jetzt, die Zukunft der Branche zu gestalten – mit der eigentlichen Musikaufnahme als Anfang der Verwertung statt wie bisher als Endprodukt. Kurz: Weniger Musik-Industrie, mehr Musik-Business“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für CeBIT-Besucher kostenlos. Mehr…

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Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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