Am 6. März 2010 findet auf der CeBIT die Sonderveranstaltung „@music: About Artists, Consumers and Pirates“ mit Mark Chung (VUT), Ibrahim Evsan (Sevenload) und Stefan Peter Roos (Proud Music) statt. Halle 22, 12:00 – 13:30 Uhr
Das Statement von Stefan Peter Roos: „Mit mobilem Internet sind die Rahmenbedingungen für innovative Auswertungsformen gegeben. Es gilt jetzt, die Zukunft der Branche zu gestalten – mit der eigentlichen Musikaufnahme als Anfang der Verwertung statt wie bisher als Endprodukt. Kurz: Weniger Musik-Industrie, mehr Musik-Business“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für CeBIT-Besucher kostenlos. Mehr…
Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?
GEMAfreie Weihnachtsmusik
Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-
gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt. Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.
Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!
Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.
Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik
Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30
Die Proud Music Library verfügt aktuell über 111 GEMAfreie Tracks von Komponist, Sound-Designer und Produzent Dietmar Hess zur Online-Lizenzierung. Sein musikalisches Spektrum erstreckt sich von orchestraler Filmmusik, Gamesmusik, bis hin zu klassischen Pop-Songs, sowie Chill out, Lounge und Ambient-Musik. Einfach mal reinhören…
Wir haben gerade in freudiger Erwartung ein Packet geöffnet! 100 kleine quardratische Buttons purzelten uns entgegen. 😀 Jetzt müssen sie nur noch in die Welt entlassen werden. Das Future Music Camp in Mannheim am 4. und 5. Juli 2009 in der Popakademie Baden-Würtemberg ist hierfür sicherlich ein passender Anlass!
Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.
Deutschland:GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“
Schweiz:SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)
UK:MCPS-PRS
MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“
Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.
USA:SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“
Stefan Peter Roos und Alexander Talmon von Proud Music waren vom 27.03. bis 29.03.09 Teilnehmer des barcamp ruhr2 in Essen. Ein Barcamp wird oft als Nicht-Konferenz (engl. Un-Conference) bezeichnet. Für uns ist es eher eine Informations- und Präsentationsveranstaltung mit Diskussionsanteilen – frei organisiert.
Eine Online-(Werbe)Kampagne ist eine Form der Online-Werbung und dient primär dazu Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt zu generieren. Das kann eine Dienstleistung sein, aber auch ein bspw. virtuelles Kaufhaus oder Online-Shop, betrieben auf einer Website. Ziel einer Online-Werbekampagne ist Bereitschaft beim Betrachter zu wecken, sog. Anschlusshandlungen (vgl. Call to Action) vorzunehmen. Dies können sein: Direktes Anklicken eines Werbebanners, Teilnahme an einem Gewinnspiel, Mitglied oder Fan werden, um auf eine Newsletterliste zu kommen, usw.. Online-Werbekamagnen finden üblicherweise auf reichweitenstarken externen Webseiten statt und führen zu einer Landingpage auf der Webseite des beworbenen Produkts oder Dienstleistung. Zunehmend wird mittels Social Media Plattformen Kampagnen lanciert (Virale Videos, Fan-Aktionen auf Facebook, Gewinnspiele, etc.)
Quelle: istockphoto.com
Um Musik aus der Proud Music Library füür Online-Werbung zu nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Proud Music GbR, Kurpfalzstr. 14, 55218 Ingelheim (Germany), Tel: 06132-4308830
Die Proud Music Library beherbergt Musik aus mittlerweile 100 Musikgenres. Neben Rock (rund 800 Titel), Pop (ca. 900 Titel) und jede Menge elektronischer Musik (rund 6000 Titel).
Viel Musik zum Entspannen gibt es im Genre „Chill out“. Hier stehen aktuell über 2000 GEMAgeschützte und GEMAfreie Titel zur Lizenzierung bereit. Einfach mal reinhören!
Hier handelt es sich i.d.R. um eine nachlässige Formulierung. Das Urheberrecht als Recht an sich ist im Deutschen Recht nicht übertragbar und verbleibt in jedem Fall ausschließlich beim Urheber des Werkes. Eine Ausnahme hiervon bildet nur der Tod des Urhebers und die damit verbundene Rechtsnachfolge in den Urheberrechten.
Der Urheber kann Dritten zwar nicht das Urheberrecht an sich, jedoch natürlich Nutzungsrechte an seinem Werk vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht einräumen. Weiterhin können schuldrechtliche Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Verwertungsrechte an einem Werk vom Urheber auf Dritte übertragen werden.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu Fragen zu einem konkreten Fall haben, wenden Sie sich an einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt.