Was ist Werbung? (Fortsetzung)

Hier ist eine ausführlichere Darstellung des Begriffs „Werbung“:


Was ist Werbung? – Definition und rechtlicher Kontext

Der Begriff „Werbung“ wird im rechtlichen Kontext häufig sehr weit ausgelegt. Nach Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist Werbung jede Äußerung im Rahmen der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die darauf abzielt, den Absatz von Produkten – dazu zählen Waren, Dienstleistungen, Rechte oder sogar Verpflichtungen – zu fördern.

Diese Definition betont, dass der Begriff nicht auf klassische Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Plakate oder Fernsehspots beschränkt ist. Vielmehr kann jede Form der Kommunikation, die auf die Absatzförderung gerichtet ist, als Werbung verstanden werden.


Beispiele für Werbung

1. Klassische Werbemaßnahmen:

  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien.
  • TV- und Radiowerbung.
  • Bannerwerbung oder Pop-ups auf Websites.

2. Indirekte Werbemaßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter oder Marketing-SMS.
  • „Soft Selling“ durch Content-Marketing, etwa informative Blogbeiträge mit Produktplatzierungen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen.

3. Nicht offensichtliche Werbemaßnahmen:

  • Befragungen zur Kundenzufriedenheit: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17) können selbst Umfragen, die der Imagepflege oder der langfristigen Kundenbindung dienen, als Werbung gelten.
  • Hinweise auf ergänzende Produkte: Etwa durch automatische Empfehlungen („Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch …“).
  • Social-Media-Kommunikation: Postings, die indirekt Produkte oder Dienstleistungen bewerben, z. B. durch Influencer-Marketing oder Markenprofile.

Ziele der Werbung

Das zentrale Ziel jeder Werbung ist die Förderung des Absatzes. Dies umfasst:

  • Direkte Verkaufsförderung: Werbung, die Kunden zu einem unmittelbaren Kauf animieren soll, z. B. Rabattaktionen oder exklusive Angebote.
  • Markenbildung (Branding): Aufbau oder Pflege eines positiven Images der Marke oder des Unternehmens.
  • Kundenbindung: Maßnahmen, die auf die langfristige Beziehung zum Kunden abzielen, z. B. exklusive Informationen oder Treueprogramme.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Werbung, insbesondere Direktwerbung, spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkennt Direktwerbung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten an, die ein berechtigtes Interesse des Unternehmens darstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in ihrer Orientierungshilfe zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung (November 2018) klargestellt:

  • Werbung ist nicht nur auf klassische Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch zielgerichtete Ansprache durch personalisierte Inhalte, sei es per Post, E-Mail oder andere Kanäle.
  • Selbst in Fällen, in denen keine direkte Produktwerbung erfolgt, sondern die Kommunikation auf eine Kundenbindung abzielt, kann dies datenschutzrechtlich als Werbung interpretiert werden.

Rechtsprechung zur Werbung

Die Rechtsprechung hat den Begriff Werbung in zahlreichen Fällen weiter präzisiert. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17:
    Befragungen zur Kundenzufriedenheit können Werbung sein, insbesondere wenn sie nicht neutral erfolgen und einen werblichen Charakter haben, z. B. durch implizite Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen.
  • EuGH, Urteil vom 13.05.2011 – C-122/10:
    Der Gerichtshof betonte, dass Werbung jede Handlung umfasst, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern, auch wenn dies nicht unmittelbar erkennbar ist.

Zusammenfassung: Der weit gefasste Begriff der Werbung

Werbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu fördern – sei es direkt oder indirekt. Dabei können auch Maßnahmen wie Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Hinweise auf ergänzende Produkte unter den Begriff fallen. Aufgrund der engen Verbindung von Werbung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt, der bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen berücksichtigt werden muss.

Im Zweifel sollte geprüft werden, ob eine Maßnahme als Werbung verstanden werden könnte, um rechtliche Risiken – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und unlauteren Wettbewerb – zu vermeiden.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Darf man eine eigene Melodie einem Track aus der Proud Music Library hinzufügen?

Hintergrundmusik für eigene Aufnahmen

Hin und wieder erreichen uns Anfragen von Interessierten, ob man zu einem Track aus der Proud Music Library eine eigene komponierte Melodie hinzufügen darf. D.h., dass die eigene Melodie als Overlay auf die bestehende Musik aufgeommen wird. Manche wollen auch einen instrumentalen Track als Hintergrundmusik nutzen, um dann eine eigene Melodie darübersingen.

Erlaubt? Nicht erlaubt?

Die Nutzung eines Tracks für die oben beschriebene Nutzung ist erlaubt, wenn das zusammengeführte Werk nur privat genutzt wird. Privat bedeutet „in den eigenen vier Wänden“. Eine private Veröffentlichung ist nicht möglich. Alles was veröffentlicht wird, ist nicht mehr privat. Das gilt auch, wenn man ein Video bei bspw. Youtube oder Vimeo hochlädt und dort a) öffentlich zum Anschauen anbietet oder b) das Video nicht listet. Jeder der das Link kennt, kann es weitergeben oder verlinken, kurz: verbreiten. Daher ist lit. b) streng genommen auch öffentlich und daher erstmal nicht erlaubt.

Zusammengeführtes Werk

Nun könnte man auf die Idee kommen eine Lizenz zu erwerben und es dann erlaubt sei, dass zusammengeführte Werk (Track aus der Library + eigene Melodie) zu veröffentlichen. Das geht leider so nicht so einfach, da die Proud Music Library hier kein Recht hierzu einräumen darf. Die Erlaubnis hierzu geben immer die Autoren*Innen (Urheber) des jeweiligen Tracks bzw. Musiktitel selbst. Hierzu muss also ein gesonderter Vertrag mit den Autoren*Innen (Urheber) geschlossen werden, da das neue zusammengeführte Werk ein neues Werk ist, da eben an der Melodie ein eigenes Urheberrecht nun besteht, so dass in Verbindung mit der Musik eine Miturheberschaft am neuen Werk entstanden ist.

Es entsteht ein neuer Track und somit auch eine neue Miturheberschaft. Das gleiche gilt auch, wenn man bspw. ein Gitarren-Solo, das man selbst entwickelt hat, einspielt. Allerdings muss das Solo eine sog. Schöpfungshöhe besitzen, sonst ist „lediglich“ ein Leistungsschutzrecht entstanden. Aber auch hier braucht man unbedingt die Erlaubnis der Autoren*Innen (Urheber) für den Fall einer Veröffentlichung.

Im Gegensatz: Zusammengesetzes Werk

Bei Filmwerken ist das anders. Hier räumt Proud Music ein „(Werk)verbindungsrecht“ (juristisch: Herstellungsrecht) oder auch Sync-Recht bzw. Synchronisationsrecht (siehe Wikipedia-Beitrag) ein. Hier wird die Erlaubnis erteilt, das Werk [FILM] mit dem Werk [MUSIK] (genauer: Toneinspielung) zu verbinden, um so ein neues Werk (FILM+MUSIK) herzustellen.

Mehr dazu: Urheberrecht.de

Für Fragen rund um das Thema Lizenzen erwerben via Proud Music Library  gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Fragen zu Auftragsproduktion? Studio-Equipment bzw. Ausstattung? Qualität?

 

 

 

Musiktitel finden mit der Musikrichtung Pop

Die Suchmaschine

Popmusik finden

In der Suchmaschine der Proud Music Library hat man verschiedene Suchmöglichkeiten, die einem sehr komfortabel und übersichtlich die Suche nach passenden Musiktiteln für ein Projekt (Werbefilm, Werbespot, Imagefilm oder auch Dokumentation für TV und Web) erleichern.

Hintergrund

Auf der Seite „Suche“ kann die Musikrichtung (=Genre) ausgewählt werden. Das Genre Pop ist außerdem noch in Untergenres (Bsp.: Brit Pop, Indie Pop, Power Pop, Brasilian Pop, etc.) gegliedert. Die Musiktitel der Library werden beim Einpflegen in die Datenbank händisch einem Genre zugeordnet. Die Zuordnung zu Untergenres wird hierbei in der Regel nach musikwissenschaftlichen Grundlagen streng eingehalten. Dadurch werden in der Regel kprrekte Suchergebnisse angezeigt.

Auch die Vorauswahl nach GEMA-Repertoire oder GEMA-freie Musik ist möglich.

GEMA-Repertoire oder GEMA-freie Musik aus dem Genre Pop

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

Gemafreie Musik mit Gesang

Die meisten Musiktitel, die in der Datenbank der Proud Music Library vorhanden sind, sind zwar oftmals ohne Gesang, jedoch bei den Sound-a-likes Tracks finden sich einige Tracks mit Gesang. Wer nach gemafreier Musik mit Gesang sucht, sollte bei der Suchmaschine folgende Parameter vorab einstellen:

– den Button gemafreie Musik anklicken

– unter vocal „Song“ auswählen und dann auf Suche klicken

Hier ein Screenshot:

gemafreie Musik mit Gesang
Gemafreie Musik mit Gesang

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Weitere Tipps, wie man richtig sucht!

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Gemafreie Musik zum Runterladen

Wozu Musik runterladen?

Musik wird in FIlmen oder Videos gerne zur Verstärkung von Emotionen eingesetzt. Wenn man die Musik jedoch nicht selbst erstellen kann, ist man auf andere angewiesen, z.B. Musikproduktionen. Entweder erstellen sie einem eine Musikaufnahme oder sie verfügen über einen Fundus an Musiktitel, an dem sie Nutzungsrechte einräumen können und dürfen. Hier kommen Musikverlage – sogenannte Rechteverwerter – ins Spiel, die über einen Katalog fertig eingespielter Musikaufnahmen verfügen. So kann beispielsweise in der Proud Music Library zunächst nach Musiktitel gesucht und dann zum Testen kostenlos heruntergeladen werden. Allerdings sind alle Rechte vorbehalten. D.h.: Keine Veröffentlichung bzw. öffentliche Wiedergabe.

Tipps, wie man richtig sucht!

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Gemafreie Musik kostenlos herunterladen

Um die Suche auf gemafreie Musik einzuschränken, einfach den entsprechenden Button klicken. Dann werden ausschliesslich gemafreie Musik des mehr als 33.500 Musiktitel (Stand. Dez. 2019) umfassenden Katalogs angezeigt. Nach dem Lizenzkauf wird die gemafreie Musik in verschiedenen Audio-Formaten zum herunterladen bereit gestellt. Derzeitiger Standard sind WAV-Files in 16 bit, teilweise auch 24 bit, 44,1 Khz, Stereo und mp3-Files mit 128 kbit/sec. und 320 kbit/sec.. Soweit vorhanden werden auch Intros und Outros, Stinger und Loops in verschiedenen Längen als Download bereitgestellt.

Suchfilter
Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

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Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Wo finde ich gemafreie Musik?

Wer nicht in der Lage ist Musik für ein mediales Projekt oder zur Beschallung einer Gewerbefläche in einem Studio selbst zu erstellen, ist auf Hilfe Anbietern von sogenannter Production Music oder Stock Music angewiesen. Unsere Proud Music Library verfügt über einen Content von aktuell (Stand: Dez. 2019) gut 33.000 Musiktitel. Hiervon sind etwa 11.000 Musiktitel gemafrei.

Suchmaschine für gemafreie Musik

Unsere Suchmaschine läßt sich so einstellen, dass mit einem Mausklick lediglich unsere Rpertoire an gemafreie Musik angezeigt wird.

gemafreie musik finden
einfach auf gemafreie musik klicken

Das Suchergebnis reduziert sich auf ausschliesslich gemafreie Musik. Anschließend kann über eine Ähnlichkeitssuche verfeinert werden.

Nach ähnlichen Titel suchen

Die Ähnlichkeitssuche ermöglicht es während der Suche nach gemafreier Musik ähnlich klingende Titel zu finden. Der Sinn dahinter ist, dass mänchmal ein Titel bspw. vom Rhythmus her passt, die Instrumentierung es aber noch nicht ganz trifft. Möglicherweise findet sich aber mittels der Ähnlichkeitssuche ein oder mehrere passende/r Titel.

Tipps, wie man richtig sucht!

Arrangement beischreibt die musikalische Besetzung
Die Suchfunktion „Arrangement“ in Proud Music Library Suche

Hot Tracks

Die Hot Tracks zeigen eine Chart an den Musiktiteln die gerade am Meisten lizenziert werden. Dies ist eine echte Verkaufschart. Um das Erkennen von gemafreien Musiktiteln zu vereinfachen, steht diese Eigenschaft gleich beim Titelnamen. Sollte es also dem Suchenden darauf ankommen schnell gemafreie Musik zu finden, ist dies an dieser Stelle breits ein wichtiger Hinweis.

Gemafreie Musik via Hot Tracks finden
Hinweis auf gemafreie Musik in der Hot Tracks Chart

 

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

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Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Welche Musik ist gemafrei?

So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.

Was ist gemafreie Musik?

Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:

1. Das (Noten-)Werk

Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.

2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik

Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.

3. Gemafreie Musik als mp3-File

Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.

Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30

Weitere Links zu dem Thema:

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kurztutorials über die Features der Proud Music Library auf Youtube

Alle Mediengestalter und -produzenten teilen das gleiche Leid in Bezug auf musikalische Untermalung ihrer Produktionen nämlich die Musikrecherche. Fotos findent man schnell. Einfach eine Bildagentur aufsuchen, sich 30 Bilder per lightroom zeigen lassen und aussuchen. Die Suche stellt sich fast parallel dar.

Musiksuche hingegen ist immer seriell. Man kann nicht 3 oder 4 Musikstücke gleichzeitig hören, ohne dass die akustische Fokusierung leidet.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library

In unserem Youtube-Channel habe wir jede Menge Videos abgelegt, die inhaltlich alle zeigen, wie man sich binnen 3 Minuten in der Proud Music Library zurecht findet. Wie bedient man die Suche? Was sind Tags? Wo finde ich das Blog? usw…

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Filmprojekt: Worauf es bei Tonaufnahmen ankommt (Tipp 4): Poppschutz

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Ein Popplaut wird durch einen Plosivlaut erzeugt. Plosivlaute entstehen bei der Aussprache der Laute p, b, k, t, g. Der Laut macht sich durch ein ein störenden Klopfen oder Hämmern an der Membran des Mikofons bemerkbar. Benutzt man einen Poppschutz, werden diese Laute „weich“ gemacht. Ein Poppschutz besteht aus einem dünnen Stoff. Meist handelt es sich um Nylon, wie bei einer Strumpfhose. Der Plosivlaut wird stark abgemildert, indem der Luftdruck abgefedert wird.

Production Music aus der Proud Music Library
Production Music für Audio/Visuelle Produktionen aus der Proud Music Library

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