Was ist Werbung? (Fortsetzung)

Hier ist eine ausführlichere Darstellung des Begriffs „Werbung“:


Was ist Werbung? – Definition und rechtlicher Kontext

Der Begriff „Werbung“ wird im rechtlichen Kontext häufig sehr weit ausgelegt. Nach Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist Werbung jede Äußerung im Rahmen der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die darauf abzielt, den Absatz von Produkten – dazu zählen Waren, Dienstleistungen, Rechte oder sogar Verpflichtungen – zu fördern.

Diese Definition betont, dass der Begriff nicht auf klassische Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Plakate oder Fernsehspots beschränkt ist. Vielmehr kann jede Form der Kommunikation, die auf die Absatzförderung gerichtet ist, als Werbung verstanden werden.


Beispiele für Werbung

1. Klassische Werbemaßnahmen:

  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien.
  • TV- und Radiowerbung.
  • Bannerwerbung oder Pop-ups auf Websites.

2. Indirekte Werbemaßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter oder Marketing-SMS.
  • „Soft Selling“ durch Content-Marketing, etwa informative Blogbeiträge mit Produktplatzierungen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen.

3. Nicht offensichtliche Werbemaßnahmen:

  • Befragungen zur Kundenzufriedenheit: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17) können selbst Umfragen, die der Imagepflege oder der langfristigen Kundenbindung dienen, als Werbung gelten.
  • Hinweise auf ergänzende Produkte: Etwa durch automatische Empfehlungen („Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch …“).
  • Social-Media-Kommunikation: Postings, die indirekt Produkte oder Dienstleistungen bewerben, z. B. durch Influencer-Marketing oder Markenprofile.

Ziele der Werbung

Das zentrale Ziel jeder Werbung ist die Förderung des Absatzes. Dies umfasst:

  • Direkte Verkaufsförderung: Werbung, die Kunden zu einem unmittelbaren Kauf animieren soll, z. B. Rabattaktionen oder exklusive Angebote.
  • Markenbildung (Branding): Aufbau oder Pflege eines positiven Images der Marke oder des Unternehmens.
  • Kundenbindung: Maßnahmen, die auf die langfristige Beziehung zum Kunden abzielen, z. B. exklusive Informationen oder Treueprogramme.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Werbung, insbesondere Direktwerbung, spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkennt Direktwerbung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten an, die ein berechtigtes Interesse des Unternehmens darstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in ihrer Orientierungshilfe zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung (November 2018) klargestellt:

  • Werbung ist nicht nur auf klassische Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch zielgerichtete Ansprache durch personalisierte Inhalte, sei es per Post, E-Mail oder andere Kanäle.
  • Selbst in Fällen, in denen keine direkte Produktwerbung erfolgt, sondern die Kommunikation auf eine Kundenbindung abzielt, kann dies datenschutzrechtlich als Werbung interpretiert werden.

Rechtsprechung zur Werbung

Die Rechtsprechung hat den Begriff Werbung in zahlreichen Fällen weiter präzisiert. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17:
    Befragungen zur Kundenzufriedenheit können Werbung sein, insbesondere wenn sie nicht neutral erfolgen und einen werblichen Charakter haben, z. B. durch implizite Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen.
  • EuGH, Urteil vom 13.05.2011 – C-122/10:
    Der Gerichtshof betonte, dass Werbung jede Handlung umfasst, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern, auch wenn dies nicht unmittelbar erkennbar ist.

Zusammenfassung: Der weit gefasste Begriff der Werbung

Werbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu fördern – sei es direkt oder indirekt. Dabei können auch Maßnahmen wie Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Hinweise auf ergänzende Produkte unter den Begriff fallen. Aufgrund der engen Verbindung von Werbung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt, der bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen berücksichtigt werden muss.

Im Zweifel sollte geprüft werden, ob eine Maßnahme als Werbung verstanden werden könnte, um rechtliche Risiken – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und unlauteren Wettbewerb – zu vermeiden.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.

 

Was ist Production Music? Wo finde ich Production Music?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie für Werbung und FIlm

Schnellsuche nach GEMA- und GEMA-freier Production Music direkt starten:

 

Production Music bzw. Produktionsmusik ist eine speziell für gewerbliche Anwendung zugeschnitten und produzierte Musik. Schnittfreudig, abwechslungsreich und klanglich aktuell.

Wo kommt Production Music zum Einsatz?

Produktionsmusik findet sich in Radio- und Fernsehsendungen, Hörspielen, Videogames aber auch in Werbespots und Jingles. Zudem verwenden Filmproduktionen oft Production Music, um Trailer zu bewerben. Es wird also im Trailer nicht die Original-Filmmusik eingesetzt. Auch in TV-News oder Internet-News-Portalen hört man mittlerweile Produktionsmusik im Hintergrund von Wort- und Bildbeiträgen.

Wie kommt man an Production Music heran?

Früher wurde Production Music ist in der Regel auf CD im Red Book Audio-Format ausgeliefert, um ein einfaches Cueing und eine schnelle Synchronisation zu ermöglichen. Heute wird Production Music als Download zur Verfügung gestellt. Anbieter von professioneller Production Music haben Autoren unter Vertrag, die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, z.B. ASCAP, BMI, SOCAN, GEMA, SIAE, PRS und APRA.

Wo findet man Production Music in der Proud Music Library?

In der Proud Music Library findet man derzeit (Stand: Feb. 2022) rund 30.000 Musiktitel an Production Music. Etwa 10.000 (Stand: Feb. 2022) Tracks fällt unter die Rubrik GEMAfreie Musik und ist als solche auch gekennzeichnet. Den Aktuellen Überblick findet man hier!

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Darf man eine eigene Melodie einem Track aus der Proud Music Library hinzufügen?

Hintergrundmusik für eigene Aufnahmen

Hin und wieder erreichen uns Anfragen von Interessierten, ob man zu einem Track aus der Proud Music Library eine eigene komponierte Melodie hinzufügen darf. D.h., dass die eigene Melodie als Overlay auf die bestehende Musik aufgeommen wird. Manche wollen auch einen instrumentalen Track als Hintergrundmusik nutzen, um dann eine eigene Melodie darübersingen.

Erlaubt? Nicht erlaubt?

Die Nutzung eines Tracks für die oben beschriebene Nutzung ist erlaubt, wenn das zusammengeführte Werk nur privat genutzt wird. Privat bedeutet „in den eigenen vier Wänden“. Eine private Veröffentlichung ist nicht möglich. Alles was veröffentlicht wird, ist nicht mehr privat. Das gilt auch, wenn man ein Video bei bspw. Youtube oder Vimeo hochlädt und dort a) öffentlich zum Anschauen anbietet oder b) das Video nicht listet. Jeder der das Link kennt, kann es weitergeben oder verlinken, kurz: verbreiten. Daher ist lit. b) streng genommen auch öffentlich und daher erstmal nicht erlaubt.

Zusammengeführtes Werk

Nun könnte man auf die Idee kommen eine Lizenz zu erwerben und es dann erlaubt sei, dass zusammengeführte Werk (Track aus der Library + eigene Melodie) zu veröffentlichen. Das geht leider so nicht so einfach, da die Proud Music Library hier kein Recht hierzu einräumen darf. Die Erlaubnis hierzu geben immer die Autoren*Innen (Urheber) des jeweiligen Tracks bzw. Musiktitel selbst. Hierzu muss also ein gesonderter Vertrag mit den Autoren*Innen (Urheber) geschlossen werden, da das neue zusammengeführte Werk ein neues Werk ist, da eben an der Melodie ein eigenes Urheberrecht nun besteht, so dass in Verbindung mit der Musik eine Miturheberschaft am neuen Werk entstanden ist.

Es entsteht ein neuer Track und somit auch eine neue Miturheberschaft. Das gleiche gilt auch, wenn man bspw. ein Gitarren-Solo, das man selbst entwickelt hat, einspielt. Allerdings muss das Solo eine sog. Schöpfungshöhe besitzen, sonst ist „lediglich“ ein Leistungsschutzrecht entstanden. Aber auch hier braucht man unbedingt die Erlaubnis der Autoren*Innen (Urheber) für den Fall einer Veröffentlichung.

Im Gegensatz: Zusammengesetzes Werk

Bei Filmwerken ist das anders. Hier räumt Proud Music ein „(Werk)verbindungsrecht“ (juristisch: Herstellungsrecht) oder auch Sync-Recht bzw. Synchronisationsrecht (siehe Wikipedia-Beitrag) ein. Hier wird die Erlaubnis erteilt, das Werk [FILM] mit dem Werk [MUSIK] (genauer: Toneinspielung) zu verbinden, um so ein neues Werk (FILM+MUSIK) herzustellen.

Mehr dazu: Urheberrecht.de

Für Fragen rund um das Thema Lizenzen erwerben via Proud Music Library  gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Fragen zu Auftragsproduktion? Studio-Equipment bzw. Ausstattung? Qualität?

 

 

 

Wie werden in der Proud Music Library die Musiktracks kategorisiert?

Wie die Musiksuche funktioniert – Eine kurze Anleitung

Stimmung, Charakter, Tempo und Arragement

Jeder Musiktitel (Track) hat eine eigene Mischung aus Stimmung, Charakter, Tempo und Arrangement. Musiktitel, die bspw. ein schnelles Tempo aufweisen, sind so gut wie nicht traurig, melancholisch oder kraftlos. Engt man die Suche durch eine zusätzliche Wahl auf fröhliche schnelle Musik ein, wird die Stimmung nie schleppend oder geduldig sein.

Die Stimmung

Ein Track kann rund 30 verschiedene Stimmungslagen ausdrücken. Er kann entspannt und locker, über zielstrebig und tatkräftig bis leidenschaftlich sein. Das sind positive Stimmungen. Neutrale Stimmungen, wie faul, melancholisch und temperamentvoll bilden die Überleitung zu negativen Stimmungslagen, wie z.B. hinterlistig, aggressiv und traurig.

Der Charakter

Der Charakter eines Musiktitels bzw. Tracks kann schleppend, heiter über elanvoll bis peitschend sein. Hier können sich oftmals klassische Werke oder Filmmusiken durchaus mit Heavy-Metal oder Hardrock ähneln. Der Charakter korreliert auch oft mit dem Tempo eines Musiktitels.

Die Suchfunktion „Charakter“ in Proud Music Library Suche

Das Tempo

Bei manchen A/V-Produktionen spielt das Tempo bereits bei der ersten Sucheanfrage die wichtigste Rolle. Oftmals ist ein Pre-Cut geschnitten, der Cutter*In hat ggf. schon einen „Schnitt-Rhythmus“ gefunden und brauch nur noch einen Track im passenden Tempo. Da ist eine Eingrenzung nach Tempo sehr wichtg. Übrigens korreliert das Tempo fast immer mit dem Charakter eines Tracks.

Tempo-Schieberegler aus der Proud Music Library Suche

Das Arrangement

Das Arrangement bildet die Besetzung eines Musiktitels ab. Hier kann man bspw. schon einstellen, dass man eine Orchesterbesetzung braucht, falls man einen Track für einen Trailer und/oder Teaser sucht. In Kombination mit der Suchmöglichkeit nach Tempo und Charakter hat man hier schon eine sinnvolle Einschränkung vorgenommen, um die Suchanfrage zu filtern.

Arrangement beischreibt die musikalische Besetzung
Die Suchfunktion „Arrangement“ in Proud Music Library Suche

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

Musiktitel finden mit der Musikrichtung Pop

Die Suchmaschine

Popmusik finden

In der Suchmaschine der Proud Music Library hat man verschiedene Suchmöglichkeiten, die einem sehr komfortabel und übersichtlich die Suche nach passenden Musiktiteln für ein Projekt (Werbefilm, Werbespot, Imagefilm oder auch Dokumentation für TV und Web) erleichern.

Hintergrund

Auf der Seite „Suche“ kann die Musikrichtung (=Genre) ausgewählt werden. Das Genre Pop ist außerdem noch in Untergenres (Bsp.: Brit Pop, Indie Pop, Power Pop, Brasilian Pop, etc.) gegliedert. Die Musiktitel der Library werden beim Einpflegen in die Datenbank händisch einem Genre zugeordnet. Die Zuordnung zu Untergenres wird hierbei in der Regel nach musikwissenschaftlichen Grundlagen streng eingehalten. Dadurch werden in der Regel kprrekte Suchergebnisse angezeigt.

Auch die Vorauswahl nach GEMA-Repertoire oder GEMA-freie Musik ist möglich.

GEMA-Repertoire oder GEMA-freie Musik aus dem Genre Pop

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

Auftragsproduktion durch Proud Music

Die Auftragsproduktion

Die Proud Music Library verfügt zwar über einen Katalog von mehreren zehntausend fertig produzierten Musiktitel, doch hin und wieder ist die Vorstellung der Kunden so speziell, dass wir auch Auftragsproduktionen durchführen. In der Regel wird zugleich vom Besteller auch eine Auftragskomposition beauftragt.

Produktionsmusik aus der Proud Music Library
Die Proud Music Library für hochwertige Production Music

Das Briefing

Hier wird nach einem Workshop mit dem Besteller bzw. Kunde so exakt wie möglich ein Layout erarbeitet und schriftlich fixiert (Briefing). Dabei geht es um die Besetzung eines Ensembles oder um die Frage, ob eine reine elektronische Produktion mit Soundlibraries alternativ in Frage kommt. Je nach Anforderung muß ein größeres Studio angemietet werden.

Ausgewählte Referenzen der Proud Music Library

Die Vorproduktion

Ein Layout ist zunächst eine Vor-Produktion der Toneinspielung, um sich ein Bild über Art und Umfang der Hauptproduktion zu machen. Hierbei werden insbesondere Tempo, Länge und vor allem die Instrumentierung abgeklärt. Dabei wird bereits ein Arrangement erarbeitet, damit bei der spätere Hauptproduktion der Entwicklungsprozess nicht ausgebremst wird.

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Die Hauptproduktion

Die Hauptproduktion soll von der künstlerischen Arbeit geprägt sein, wonach die Tonaufnahmen hier im Vordergrund stehen, d.h. am Arrangement sollte in diesem Prozess keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden, sondern klar die Richtung der Produktion vorgeben. Studiozeit kostet Geld und die ausübenden Musiker*innen auch. Etwaiges „herumdoktern“ am Arrangement behindert die eigentliche Produktion, was mitunter sehr kostenintensiv sein kann.


Die Abnahme

Nach Fertigstellung der Hauptproduktion wird die Auftragsproduktion dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. In der Regel gibt es kaum Nachbesserungen, sofern bereits in Planung alles hinreichend festgehalten wurde. Da es sich bei einer Auftragsproduktion um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handelt, gehört die Abnahme des Werkes zur Hauptleistungspflicht des Werkbestellers. Nach § 640 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.


Die Rechteeinräumung

Eine Auftragsproduktion ist nichts wert, wenn der Besteller nicht die notwendigen Rechte zur Nutzung eingeräumt wird. Diese Rechte nennt man Verwertungsrechte, die bei einer Auftragsproduktion in der Regel exklusiv – also ausschließlich – eingeräumt werden. Im Urhebergesetz (UrhG) sind diese Rechte abschließend aufgelistet:

§ 16 Vervielfältigungsrecht

§ 17 Verbreitungsrecht

§ 18 Ausstellungsrecht

§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 20 Senderecht

§ 20a Europäische Satellitensendung

§ 20b Kabelweitersendung

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

Gemafreie Musik Vogelgezwitscher

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Damit ein Werk der Musik gemafrei ist, darf keine Verwertungsgesellschaft damit beauftragt worden sein, die Vervielfätigungsrechte und das öffentliche Wiedergaberecht wahrzunehmen. Das setzt aber zunächst voraus, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt. Das ist dann der Fall, wenn das Werk

  • eine geistige Schöpfung eines Menschens ist,
  • verkörpert wurde und
  • über hinreichende Schöpfungshöhe verfügt.

Bei Vogelgezwitscher ist allein schon klar, dass es sich nicht um eine Schöpfung eines Menschens handelt. Demnach gibt es kein gemafreies Vogelgezwitscher.

Warum wird aber dennoch danach gesucht? Derjenige, der Vogelgezwitscher aufgenommen hat, hat ein Leistungsschutzrecht an der Aufnahme. Dieses Recht verbietet es jedem die Aufnahme zu nutzen, es sei denn das Recht wurde einem per Lizenz eingeräumt. Was also User suchen, die „Gemafreie Musik Vogelgezwitscher“ in einer Suchmaschine eingeben, ist eine Tonaufnahme von Vogelgezwitscher, dass sie frei verwenden dürfen.

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Gemafreie Musik für Theater

Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.

Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.

Gemafreie Musik für Theaterstücke

Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.

1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.

2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

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