Musik aus der Proud Music Library: Nutzung in mehreren Projekten erlaubt?

Darf man lizenzierte Titel aus der Proud Music Library in mehreren Projekten verwenden?

Diese Frage stellen sich viele Kreative, Agenturen und Produzenten, die regelmäßig Musik für Film-, Werbe- oder Online-Projekte benötigen. Die Proud Music Library bietet eine große Auswahl an GEMA-freier Musik für professionelle Anwendungen. Doch wie steht es um die Mehrfachnutzung eines lizenzierten Musiktitels in verschiedenen Produktionen?

Die Antwort ist eindeutig – und dennoch differenziert.

1. Standard-Lizenz: Pro Film, pro Projekt

Die Standard-Lizenz der Proud Music Library ist projektbasiert. Das bedeutet: Jeder Musiktitel, den Sie lizenzieren, darf nur für genau ein Projekt verwendet werden. Wird der gleiche Titel in mehreren Projekten eingesetzt, ist für jedes Projekt eine neue Lizenz erforderlich.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass der Produzent als Lizenznehmer gilt. Tatsächlich gilt immer der Auftraggeber, also der Kunde des Produzenten oder der Agentur, als rechtlich relevanter Nutzer der Lizenz. Nur dieser ist berechtigt, die Musik im Rahmen des Projekts zu verwenden, für das die Lizenz erteilt wurde.

2. Nutzung in mehreren Projekten – nur mit individueller Lizenzfreigabe

Möchten Sie ein Musikstück aus der Proud Music Library in mehreren Videos oder Produktionen verwenden – etwa für eine Serie von Imagefilmen oder Werbespots – ist dies nicht durch die Standard-Lizenz abgedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit, projektübergreifende Lizenzen auf Anfrage zu erhalten.

Diese Sonderlösungen sind insbesondere für Agenturen oder Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf an bestimmten Musikstücken interessant. In solchen Fällen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme:

📞 Tel.: (+49) 6132 / 43 088 30
📧 E-Mail: [email protected]

3. Rechtssicherheit und Fairness für alle Seiten

Die klare Trennung nach Projekten schützt sowohl die Rechte der Komponisten als auch die Transparenz für Nutzer. Die projektbezogene Lizenzstruktur gewährleistet, dass jede Nutzung nachvollziehbar und rechtlich abgesichert ist – ein zentraler Vorteil für alle, die professionell mit Medieninhalten arbeiten.

4. Tipp: Lizenzbedarf vorher klären

Bevor Sie Musik aus der Proud Music Library lizenzieren, sollten Sie genau wissen, für welches Projekt die Musik eingesetzt werden soll – und ob Sie eine erweiterte Nutzung planen. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und können von Anfang an auf die passende Lizenzlösung setzen.


Fazit:

Nein, die Standard-Lizenz der Proud Music Library erlaubt keine Nutzung eines Titels in mehreren Projekten. Für jeden Filmeinsatz ist eine separate Lizenz erforderlich – es sei denn, Sie haben eine entsprechende projektübergreifende Nutzung individuell vereinbart. Das Team der Proud Music Library berät Sie gerne zu passenden Lizenzmodellen für Ihre Anforderungen.


 

Wer muss GEMA-Gebühren zahlen? Alles zur Musiknutzung, auch bei GEMA-freier Musik und proudmusiclibrary.com

Die Nutzung von Musik im geschäftlichen bzw. gewerblichen Umfeld, etwa in Werbung, Filmen, Apps oder Social Media, wirft regelmäßig die Frage auf: Wer ist verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen? Ist es der Produzent der Inhalte, der Auftraggeber – oder gar beide gemeinsam?

Grundsätzlich gilt: Die Zahlungspflicht trifft denjenigen, der öffentlich GEMA-pflichtige Musik nutzt. Das ergibt sich aus den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Verbindung mit dem Wahrnehmungsvertrag der GEMA. Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von über 80.000 Musikurheber:innen und zieht Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musikwerken ein.

1. Der Verwender ist zahlungspflichtig

Die GEMA geht im Regelfall davon aus, dass derjenige, der die Musik öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Werbespot, Imagefilm, YouTube-Video oder auf einer Website einbindet, auch zur Zahlung verpflichtet ist. Verwender im rechtlichen Sinne ist somit in erster Linie derjenige, der die Musik nutzt – unabhängig davon, wer die Produktion in Auftrag gegeben hat.

Ein Beispiel: Beauftragt ein Unternehmen eine Agentur mit der Produktion eines Werbefilms, so ist das Unternehmen als Endnutzer und Veröffentlicher GEMA-pflichtig, nicht zwingend die Agentur. Es sei denn, die Agentur tritt explizit als Verwender auf, z. B. durch die eigene Veröffentlichung auf ihrer Website.

2. Ausnahme: Vertragliche Regelungen

In der Praxis vereinbaren viele Produzenten mit ihren Auftraggebern, dass sie entweder:

  • selbst GEMA-freie Musik einsetzen oder
  • dass der Auftraggeber die GEMA-Pflicht übernimmt.

Tipp: Eine vertragliche Regelung ist sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die GEMA selbst empfiehlt, eindeutig zu klären, wer die Nutzungsrechte anmeldet und bezahlt.

3. Alternative: GEMA-freie Musik nutzen

Ein eleganter Weg, GEMA-Gebühren vollständig zu vermeiden, ist der Einsatz von GEMA-freier Musik. Diese stammt von Komponisten, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind – oder für bestimmte Werke auf GEMA-Rechte bewusst verzichten.

Ein führender Anbieter in diesem Bereich ist proudmusiclibrary.com. Hier findet man hochwertige Musik für gewerbliche Zwecke – rechtssicher lizenziert und ohne zusätzliche GEMA-Gebühren. Die Lizenzierung ist projektbezogen und transparent. Auch für wiederkehrende Nutzungen in Apps, Podcasts oder YouTube-Videos gibt es passende Lizenzmodelle.

4. Internationaler Aspekt

Wichtig: Auch Musik von internationalen Komponisten kann GEMA-pflichtig sein, sofern diese durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, die mit der GEMA ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen haben (z. B. ASCAP, BMI, SACEM).


Fazit:

Der Verwender trägt in der Regel die Verantwortung für die Entrichtung von GEMA-Gebühren. Um rechtssicher zu handeln und gleichzeitig Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz von GEMA-freier Musik, z. B. über die proudmusiclibrary.com. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Produzent und Auftraggeber ist ebenso essenziell wie die transparente Dokumentation der genutzten Musikrechte.

Musiklizenz für Werbespot: So geht’s mit Proud Music Library

Ein Werbefilm – auch Werbespot genannt – ist ein kurzer audiovisueller Clip, der dazu dient, Produkte, Dienstleistungen oder Marken effizient zu bewerben. „Werbung im Sinne des Medienrechts ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern“ (BGH, Urteil vom 06.02.2014 – I ZR 2/11 („GOOD NEWS II“)). Ob im TV, Kino, auf YouTube, Instagram oder im Online-Marketing – die passende Hintergrundmusik ist entscheidend für die emotionale Wirkung Ihres Spots.

Wenn Sie für Ihre Produktion einen Musiktitel über die Proud Music Library lizenzieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Lizenzart und Verwendungszweck klären

Nicht jede Lizenz erlaubt den Einsatz in Werbespots. Die Proud Music Library bietet verschiedene Lizenzmodelle, z. B. für Online-Werbung, TV-Kampagnen oder Social Media. Achten Sie darauf, dass die gewählte Lizenz den gewünschten Verbreitungsweg abdeckt.

2. Territorium und Ausspielkanäle festlegen

Je nach Reichweite – lokal, national oder international – kann sich die Lizenzgebühr ändern. Ob für eine Online-Kampagne in Deutschland oder eine weltweite Ausstrahlung – Sie benötigen die passende Lizenz für TV, Web oder POS.

3. Nutzungsdauer berücksichtigen

Viele Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Definieren Sie daher vorab die Laufzeit Ihres Projekts (z. B. 6 Monate, 12 Monate oder unbegrenzt), um böse Überraschungen zu vermeiden.

4. Musikbearbeitung – was ist erlaubt?

Die Proud Music Library gestattet in der Regel schnitttechnische Anpassungen (Loops, Kürzungen), jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen wie Tonartwechsel oder das Entfernen von Vocals – es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

5. GEMA-freie Musik spart Kosten

Viele Tracks der Proud Music Library sind GEMA-frei. Das bedeutet: keine GEMA-Gebühren bei der öffentlichen Nutzung – ein klarer Vorteil für budgetbewusste Produzenten. Achten Sie im Lizenztext auf den GEMA-Status.

6. Rechtssicherheit durch Lizenznachweis

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Lizenz mit allen relevanten Angaben (Titel, Komponist, Nutzungsrechte, Laufzeit, Verbreitungsgebiet). Bewahren Sie diesen unbedingt auf – als rechtlicher Nachweis bei eventuellen Rückfragen durch Dritte oder Verwertungsgesellschaften.


Fazit

Die Lizenzierung von Musik für Werbespots über die Proud Music Library ist rechtlich einfach und wirtschaftlich planbar – wenn Sie Lizenztyp, Nutzungsgebiet und Laufzeit klar definieren. So profitieren Sie von hochwertiger, rechtssicherer Musik für Ihre Werbung – online und offline.

Individuelle Musikbearbeitung & Sound-a-like-Service: Maßgeschneiderter Sound für Ihre Projekte | Proud Music Library (since 2004)

Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet mehr als nur fertige Tracks: Kunden haben die Möglichkeit, lizenzierte Titel individuell an ihre Produktion anpassen zu lassen. Ob kürzer, länger, ohne bestimmte Instrumente oder auf besondere Einsatzformate zugeschnitten – wir unterstützen bei der Nachbearbeitung und Individualisierung. Wichtig: Je nach Projektumfang und Auslastung kann die Umsetzung bis zu zwei Wochen Vorlaufzeit benötigen. Deshalb empfiehlt es sich, uns frühzeitig in den kreativen Prozess einzubinden.

Besonders gefragt ist unser Know-how im Bereich Sound-a-like: Musikproduktionen, die klanglich an bekannte Titel erinnern, ohne sie zu kopieren. Ideal für Projekte, bei denen ein bestimmtes musikalisches Gefühl erzeugt werden soll („Shake on me“, „I’ve got the shower“. „We Ate The Champions, my friend!“), ohne lizenzrechtliche Komplikationen. Reinklicken lohnt sich – einfach reinhören unter www.proudmusiclibrary.com oder direkt Kontakt aufnehmen: Telefon 06132 4308830 oder per Mail an [email protected].

GEMA oder gemafrei? Wann sich gemafreie Musik wirklich lohnt | Proud Music Library

Wer Musik aus dem GEMA-Repertoire nutzt, muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen – und das gilt nicht nur für deutsche Komponisten, sondern auch für Werke, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften vertreten werden. Diese Verpflichtung kann insbesondere für Unternehmen mit vielfältigen Anwendungen schnell unübersichtlich oder teuer werden.

Hier kommt gemafreie Musik ins Spiel: Die Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) bietet ein umfangreiches Repertoire an gemafreien Musiktiteln, die speziell für den flexiblen Einsatz in Werbung, Unternehmensfilmen, Image-Videos, Telefonwarteschleifen oder als Hintergrundmusik in Verkaufsräumen konzipiert sind. Gerade bei Produktionen, die über verschiedene Medien hinweg eingesetzt oder vervielfältigt werden, ist die Nutzung gemafreier Titel oft einfacher, transparenter und kostengünstiger.

Zwar bestehen in einigen Branchen Pauschalverträge zwischen GEMA und Verbänden, diese decken jedoch nicht alle Nutzungsszenarien ab. Wer volle Kontrolle über seine Musiknutzung behalten möchte, ist mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library auf der sicheren Seite. Die Lizenzmodelle sind klar strukturiert, direkt online verfügbar und schnell einsatzbereit.

Talkover & Underscore: Reduzierte Musik perfekt für Voice-Overs, Werbung & Video | Proud Music Library

Talkover- oder Underscore-Versionen sind spezielle Bearbeitungen eines Musiktitels, bei denen markante Melodie-Elemente reduziert oder ganz entfernt wurden. Diese Versionen eignen sich besonders gut als musikalischer Hintergrund bei gesprochenem Text, etwa in Werbespots, Imagefilmen oder YouTube-Videos. Durch die reduzierte Struktur stören sie nicht die Sprachverständlichkeit und fügen sich unauffällig in den Mix ein.

In der Proud Music Library (www.proudmusiclibrary.com) stehen zahlreiche solcher Talkover- bzw. Underscore-Versionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um andere Lieder, sondern um Varianten eines bestehenden Tracks, die gezielt für den Einsatz als Unterlegung produziert wurden. Der Begriff „Underscore“ hat sich besonders im internationalen Sprachgebrauch etabliert, weshalb beide Bezeichnungen synonym verwendet werden.

Zusätzlich bietet die Proud Music Library eine Vielzahl sogenannter Variationen oder Mixes an. Diese beruhen auf demselben musikalischen Grundmaterial, unterscheiden sich jedoch in Charakter, Arrangement oder Länge. So finden sich in der Datenbank Versionen „without Drums“, „without Choir“ oder „Short Edit“ – perfekt, um den passenden Soundtrack für spezifische Szenarien zu finden.

Wer nach flexibler Production Music sucht, die sich professionell an unterschiedlichste Projektanforderungen anpassen lässt, ist mit der Proud Music Library gut beraten. Alle Tracks sind entweder GEMAfrei oder aus dem GEMA-Repertoire, inklusive transparenter Lizenzinformationen und sofortigem Direkt-Download.

 

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Zugfahrt filmen & auf YouTube veröffentlichen: Was ist erlaubt?

Viele Menschen möchten ihre Zugreise festhalten und fragen sich: Darf man während einer Zugfahrt einfach filmen, zum Beispiel aus dem Fenster, und die Aufnahmen anschließend auf YouTube hochladen? Hier erfährst du alles Wichtige zu rechtlichen Grundlagen, Persönlichkeitsrechten und Genehmigungspflichten bei der Deutschen Bahn.

Grundsätzliches zu Filmaufnahmen während der Zugfahrt

Das Filmen aus dem Fenster eines Zuges ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich um eine private, nicht-kommerzielle Nutzung handelt. Die Deutsche Bahn gestattet Foto- und Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Sicherheitsaspekte: Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer dürfen nicht gefährdet werden.
  • Betriebsabläufe: Es darf keine Behinderung des Bahnverkehrs oder anderer Reisender entstehen.
  • Ausrüstung: Der Einsatz von Stativen, künstlichem Licht, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
  • Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden. Mitarbeiter und andere Fahrgäste dürfen nur mit Zustimmung erkennbar gefilmt werden.

 

Filmaufnahmen auf YouTube veröffentlichen

Die Veröffentlichung der Zugaufnahmen auf YouTube ist erlaubt, wenn die Nutzung privat und nicht kommerziell erfolgt. Wichtig ist dabei:

  • Der YouTube-Kanal darf nicht monetarisiert sein (keine Werbung, kein Sponsoring, keine Produktplatzierungen).
  • Personen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erkennbar gezeigt werden. Als „Beiwerk“ (z. B. unkenntlich im Hintergrund) ist es meist unproblematisch.

Wann ist eine Genehmigung der Deutschen Bahn erforderlich?

In bestimmten Fällen benötigst du eine schriftliche Genehmigung der Deutschen Bahn:

  • Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen.
  • Wenn du spezielle Ausrüstung wie Stative oder künstliches Licht verwendest.
  • Bei Aufnahmen im Führerstand eines Triebfahrzeugs.

Eine Genehmigung kannst du per E-Mail an [email protected] anfragen.

Fazit: Filmen im Zug & YouTube – das solltest du beachten

Du darfst während einer Zugfahrt filmen und die Aufnahmen auf YouTube veröffentlichen, wenn du die oben genannten Regeln beachtest. Sicherheit, Privatsphäre und die Rechte anderer Reisender haben dabei oberste Priorität. Für kommerzielle Projekte oder den Einsatz spezieller Technik brauchst du immer eine Genehmigung der Deutschen Bahn.

Weitere Informationen findest du direkt bei der Deutschen Bahn.

 

Was ist Werbung? (Fortsetzung)

Hier ist eine ausführlichere Darstellung des Begriffs „Werbung“:


Was ist Werbung? – Definition und rechtlicher Kontext

Der Begriff „Werbung“ wird im rechtlichen Kontext häufig sehr weit ausgelegt. Nach Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung ist Werbung jede Äußerung im Rahmen der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die darauf abzielt, den Absatz von Produkten – dazu zählen Waren, Dienstleistungen, Rechte oder sogar Verpflichtungen – zu fördern.

Diese Definition betont, dass der Begriff nicht auf klassische Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Plakate oder Fernsehspots beschränkt ist. Vielmehr kann jede Form der Kommunikation, die auf die Absatzförderung gerichtet ist, als Werbung verstanden werden.


Beispiele für Werbung

1. Klassische Werbemaßnahmen:

  • Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien.
  • TV- und Radiowerbung.
  • Bannerwerbung oder Pop-ups auf Websites.

2. Indirekte Werbemaßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter oder Marketing-SMS.
  • „Soft Selling“ durch Content-Marketing, etwa informative Blogbeiträge mit Produktplatzierungen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen.

3. Nicht offensichtliche Werbemaßnahmen:

  • Befragungen zur Kundenzufriedenheit: Laut dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17) können selbst Umfragen, die der Imagepflege oder der langfristigen Kundenbindung dienen, als Werbung gelten.
  • Hinweise auf ergänzende Produkte: Etwa durch automatische Empfehlungen („Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, kauften auch …“).
  • Social-Media-Kommunikation: Postings, die indirekt Produkte oder Dienstleistungen bewerben, z. B. durch Influencer-Marketing oder Markenprofile.

Ziele der Werbung

Das zentrale Ziel jeder Werbung ist die Förderung des Absatzes. Dies umfasst:

  • Direkte Verkaufsförderung: Werbung, die Kunden zu einem unmittelbaren Kauf animieren soll, z. B. Rabattaktionen oder exklusive Angebote.
  • Markenbildung (Branding): Aufbau oder Pflege eines positiven Images der Marke oder des Unternehmens.
  • Kundenbindung: Maßnahmen, die auf die langfristige Beziehung zum Kunden abzielen, z. B. exklusive Informationen oder Treueprogramme.

Werbung und Datenschutz

Im Zusammenhang mit Werbung, insbesondere Direktwerbung, spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erkennt Direktwerbung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten an, die ein berechtigtes Interesse des Unternehmens darstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat hierzu in ihrer Orientierungshilfe zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Direktwerbung (November 2018) klargestellt:

  • Werbung ist nicht nur auf klassische Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch zielgerichtete Ansprache durch personalisierte Inhalte, sei es per Post, E-Mail oder andere Kanäle.
  • Selbst in Fällen, in denen keine direkte Produktwerbung erfolgt, sondern die Kommunikation auf eine Kundenbindung abzielt, kann dies datenschutzrechtlich als Werbung interpretiert werden.

Rechtsprechung zur Werbung

Die Rechtsprechung hat den Begriff Werbung in zahlreichen Fällen weiter präzisiert. Einige relevante Urteile sind:

  • BGH, Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 255/17:
    Befragungen zur Kundenzufriedenheit können Werbung sein, insbesondere wenn sie nicht neutral erfolgen und einen werblichen Charakter haben, z. B. durch implizite Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen.
  • EuGH, Urteil vom 13.05.2011 – C-122/10:
    Der Gerichtshof betonte, dass Werbung jede Handlung umfasst, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern, auch wenn dies nicht unmittelbar erkennbar ist.

Zusammenfassung: Der weit gefasste Begriff der Werbung

Werbung umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, den Absatz eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Rechts zu fördern – sei es direkt oder indirekt. Dabei können auch Maßnahmen wie Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Hinweise auf ergänzende Produkte unter den Begriff fallen. Aufgrund der engen Verbindung von Werbung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutz ein wesentlicher Aspekt, der bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen berücksichtigt werden muss.

Im Zweifel sollte geprüft werden, ob eine Maßnahme als Werbung verstanden werden könnte, um rechtliche Risiken – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und unlauteren Wettbewerb – zu vermeiden.

Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

 


Produktionsmusik, Stock Music oder Library Music

Produktionsmusik, auch bekannt als Stock Music oder Library Music, bezeichnet vorproduzierte Musik in verschiedenen Genres wie Rock, Pop, Jazz und vielen anderen. Sie wird speziell für die Nutzung in Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und weiteren Formaten erstellt und kann mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.


Was ist eine Production Music Library?

Produktionsmusik wird gezielt für den Einsatz in Medienproduktionen komponiert und produziert. Im Gegensatz zu kommerziellen Songs ist sie nicht als eigenständiges Werk zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen erfolgt der Zugriff über sogenannte Produktionsmusikbibliotheken (Production Music Libraries). Diese Plattformen fungieren als Schnittstelle zwischen den Komponisten oder Verlagen und den Medienschaffenden, die Musik für ihre Projekte suchen.


Eine praktische Lösung für Medienschaffende

Produktionsmusik ist eine erschwingliche und zeitsparende Lösung für Medienschaffende. Sie eignet sich ideal für Projekte, bei denen die Erstellung einer individuellen Musik nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Ob aus Zeitmangel, begrenzten Ressourcen oder einem knappen Budget – Produktionsmusik bietet eine professionelle und unkomplizierte Alternative.