Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Des öfteren werden wir angesprochen, ob es in der Proud Music Library auch gemafreie Musik ohne Lizenz gibt. Hier erfolgt mittlerweile reflexartig die Gegenfrage, was gemafreie Musik ohne Lizenz sein soll. Daraufhin hört man dann als Antwort, dass das doch lizenzfreie Musik sei, die man frei nutzen darf. Oh je, gleich mehrere Mißverständnisse….

1. Gemafreie Musik ist nicht rechtefreie Musik

Zunächst muß man den Begriff „Musik“ klären Was meint jemand, der rechtefreie Musik sucht. Ihm geht es wohl kaum um das Notenwerk, die Komposition an sich, sondern um die Tonaufnahme, z.B. ein mp3-File. Ein mp3-File geniesst nach Veröffentlichung eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung, § 82 UrhG. Danach darf die Tonaufnahme frei verwendet werden, muß man also niemanden um Erlaubnis fragen, sofern auch die Schutzfrist bezüglich der Komposition und gegebenfalls des Textes nicht mehr gilt. Diese Frist beträgt nach §§ 64, 65 UrhG 70 Jahre nach Tod des zuletzt verbliebenen Urhebers. Von daher ist der Begriff der „Rechtefreiheit“ differenziert zu betrachten.

2. Gemafreie Musik ist nicht lizenzfreie Musik

Eine Lizenz ist eine Erklärung etwas zu dürfen. Fluglizenz, Schanklizenz, Führerschein (=Fahrlizenz)…. Lizenzfrei ist also etwas, wenn man niemanden mehr um Erlaubnis fragen muß oder sich ein Recht einräumen lassen muß. Das ist bei Musik, Bild, Text, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann von allen genutzt werden ohne jemanden zu fragen. Handelt es sich um ein vertontes gemeinfreie Werk, wie etwa Beethovens 9. Sinfonie, dann ist allerdings das Recht desjenigen zu beachten, der an der Tonaufnahme selbst die Rechte hat. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ab.

3. Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Lizenzfreie Musik, lizenzfreie Bilder… schon oft gelesen. Dieser Begriff aus dem Marketing soll lediglich ausdrücken, dass man für die Mehrfachnutzung eines Titel keine neue Gebühr bezahlen muß, sondern nur einmal und dann den Titel immer wieder nutzen darf. Besser wäre es daher von lizenz-gebührenfreie Musik oder Bilder zu sprechen. Gerade der Umstand, dass die Rechteeinräumung auch die Mehrfachnutzung gestattet, ist eine lizenzrelevante Erklärung. Hier wird einem ja ein Recht eingeräumt etwas nutzen zu dürfen ud nicht bei einer erneuten Nutzung nachlizenziert wird.

 

Production Music aus der Proud Music Library - GEMA-frei
Production Music aus der Proud Music Library – auch GEMA-frei

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Weitere Links zu dem Thema:

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Production Music

Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.