Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….
Es gibt Rahmenverträge!
Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst,hier.
Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!
WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?
Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.
Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.
Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?
1. Rechte clearing
Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien noch vor der Qualität der Musik entscheidend:
Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.
2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire
Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!
3. Lizenzabwicklung
Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?
Ist Proud Music Library rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30
Gibt es noch Dia-Shows? Sicherlich, nur werden keine Dia-Positive via Dia-Projektor an eine Leinwand geworfen, sondern eher Bilder via Beamer auf eine weiße Fläche projeziert. Von daher darf man noch von „Dia-Show“ sprechen, auch wenn es eine Bilder-Präsentation ist.
Sofern die Diashow nicht rein werbliche Zwecke verfolgt, ist eine Standard-Lizenz für die Einbettung von Musik aus der Proud Music Library in einer Dia-Show einschlägig – ähnlich wie auch bei Media-Präsentationen generell. Handelt es sich um GEMAfreie Musik, fallen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Bspw. GEMA-Gebühren) an! Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library enthält neben GEMA-Repertoire auch GEMAfreie Musik. Diese ist als solche gekennzeichnet.
Auch in der Titeldetailansicht ist vermerkt, ob ein Titel GEMAfrei ist.
Ist ein Musiktitel nicht GEMAfrei, steht jeweils die Verwertungsgesellschaft dabei, bei dem der Titel registriert ist. WICHTIG! Jede Verwertungsgesellschaft nimmt die Rechte für ihr jeweiliges Territorium auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war. Für Deutschland ist dies die GEMA. D.h. diese nimmt die Rechte auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war, wie z.B. für PRS, AKM, SIAE, SUIZA, ASCAP, BMI, usw..
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library bietet für GEMA-Repertoire bzw. gemapflichtige Musik für eine Bearbeitungsgebühr von 10,70 Euro auch sog. Broadcast-Lizenzen für den TV-Einsatz (bei ARD, ZDF, RTL, HR, BR, SWR, NDR. MDR, SAT1, Pro7, usw.) an. Die Einräumung des Herstellungsrechtes selbst erfolgt hierbei unentgeltlich. Die Lizenz ist unter dem Reiter TV-Werbung & BCST bei ausschliesslich GEMA-Repertoire zu finden. BCST steht für Broadcast. GEMA-Repertoire bedeutet, dass das Vervielfältigungsrecht und das Veröffentlichungsrecht über eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird. Für den Einsatz in Deutschland ist hierfür die GEMA territorial zuständig. Das gilt auch für Werke, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind, da die GEMA mit den jeweiligen Verwertungsgeschaften Abkommen/Vereinbarungen getroffen hat, wonach sie für diese in Deutschland zuständig das Inkasso betreiben.
Die Bearbeitungsgebühr entfällt bei sog. Rahmenverträgen mit der Proud Music Library. Bitte hierfür mit uns in Kontakt treten unter [email protected] oder telefonisch unter 06132 43088 30
Archivmusik ist bereits fertig produzierte Musik, die speziell in der Vertonung von Industriefilmen, Fernseh- und Kinofilmen, Werbespots, etc. zum Einsatz kommt. Zunächst wurde Archivmusik als CD-Sammlung an Redakteure und Produzenten abgeben. Heute findet man Archivmusik in Online Libraries, z.B. in der Proud Music Library.
Nach Archivmusik in der Proud Music Library gleich hier suchen:
Archivmusik wird auch als Stock Musik, Produktionsmusik oder Production Music bezeichnet. Bei weiteren Fragen hierzu (Bspw. Unterschied zw. gemafreier und gemapflichtiger Archivmusik) stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Mail schreiben an [email protected].
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Als Hintergrundmusik zum Entspannen eignet sich je nach Kontext elektronische, akkustische oder auch klassische Musik. Insbesondere das Musikgenre Chillout Musik, seit Jahren im Trend und kaum mehr wegzudenken, hat sich als Hintergrundmusik (für Beschallung oder Film) etabliert.
Hintergrundmusik zum Entspannen in der Proud Music Library jetzt finden:
Auch Lounge, Ambient und Smooth Jazz eignen sich gut für funktionale Hintergrundmusik. Selbst in Werbefilmen wird die auch oft als „Klangtapete“ bezeichnete Musik dann eingesetzt, wenn Szenen zu schaffen sind, die für Naivität oder heile Welt stehen sollen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bei Fragen zu Begrifflichkeiten entweder eine Mail an den Support schreiben ([email protected]) oder für eine kostenlose Beratung anrufen +49 (0) 6132 43 088 30. Weitere Informationen in unserem Blog.
Ein Beispiel für gemafreie Hintergrundmusik von Komponist und Produzent Alexander Talmon, Track: Hypertronic:
GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz
a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder
b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.
In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.
GEMA-freie Musik jetzt finden und für gewerbliche Projekte lizenzieren:
Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?
Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.
Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?
GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er
a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND
b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!
Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den
a) Aussteller,
b) den Nutzungsberechtigten,
c) den Ort und
d) das Datum
e) die Autoren
der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
2. Dann unter Verwertungsgesellschaft „gemafreie Musik“ einstellen (siehe Bild):
3. Anschließend auf Suche klicken. An diesem Besipiel würden rund 10.300 komplette Musiktitel gefunden werden. Mit Loops und Edits wären es ca. das 3-fache.
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Schnellsuche nach Hintergrundmusik direkt starten:
Was ist Hintergrundmusik?
Hintergrundmusik ist kein musikalisches Genre. Wobei Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge im Allgemeinen darunter verstanden wird (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik). Im Grunde kann jeder Musiktitel aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik eingesetzt werden. Allerdings beinhaltet die Library regelmäßig rund 10.000 Musiktitel, die dem Genre Easy Listening zugeordnet ist, da diese Musik sich optimal als Hintergrundmusik eignet.
Klanglandschaften und Beschallung von Gewerbeflächen
Zunächst braucht man Hintergrundmusik zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird. Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken, indem sie signalgebend ist (Bspw. Dinermusik erzeugt subtil Haltung, dass gleich gespeist wird). Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik.
Hintergrundmusik wird auch oft in Yoga- und Meditationskursen verwendet, um Entspannungsübungen zu begleiten oder zu unterstützen. Früher fand man sie auch als Untermahlung auf Webseiten. Hiervon ist man wieder abgekommen, da man feststellte, dass dies eher zu einer „musikalischen Luftverschmutzung“ geführt hat. Für diese Nutzungsarten braucht man lediglich das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
Auch für die Beschallung von einer Gewerbefläche (Flughafen, Supermarkt, Hotel, Fitnessstudio, usw.) braucht man das Recht zur öffnetlichen Wiedergabe. In der Proud Music Library kann durch eine Beschallungs-Lizenz dieses Recht für einen Musiktitel erwerben.
Hintergrundmusik in Filmen
Allerdings wird funktionale Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts eingesetzt. Der Unterschied zur normalen Beschallung besteht darin, dass hier zusätzlich das Herstellungsrecht erworben werden muß, nämlich das eine Werk (Film) mit dem anderen Werk (Musik) so zu verbinden, dass ein neues (verbundenes) Werk entsteht, daher auch Recht (ein neues) Werk herzustellen. Deswegen wird das Herstellungsrecht auch als Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht bezeichnet.
Hintergrundmusik bei Youtubern
Influencer, Instagrammer, Youtube-Kanal-Betreiber oder Let’s play Produzenten setzen ebenfalls Hintergrundmusik in ihren Videos ein. Manche sind eher rein zur Beschallung als reine Hintergrundmusik gedacht. In anderen Videos aber haben sie eine dramaturgische Funktion, indem durch die Musik eine Szene dramaturgisch verstärkt wird. Bei beiden Nutzungsarten muß sich jeweils das Herstellungsrecht eingeräumt werden (Siehe oben).
Hintergrundmusik bei Theaterstücken, Feuerwerken, sonstigen Bühnenproduktionen
Bei der Inszenierung von Theaterwerken oder Bühnenwerken generell ist es hin und wieder der Fall, dass Musik zum Einsatz kommt. Auch hier braucht man das Herstellungsrecht, weil man zwei Werke zusammen bringt. Das gilt auch für die Präsentatin von Feuerwerken in Verbindung mit Musik.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…