Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Ein Trailer ist ein kurzer Video-Clip, der aus Passagen einer originalen Filmvorlage zusammengesetzt wird. Die Laufzeiten variieren zwischen 30 Sek. bis 120 Sek. Meistens werden damit Kinofilme, Computerspiele oder im Rahmen von Programmankündigungen TV-Trailer beworben. Trailer-Musik sollte daher einen Spannungsbogen abbilden, damit die Bildsequenzen besser auf die Musik geschnitten werden können. Es ist also eine Kunst Trailer-Musik zu produzieren ohne zu wissen für welchen Film die Musik überhaupt zum Einsatz kommt. Es gibt aber Regeln, die die Komponisten, die für unsere Production Music Library Musiktitel erstellen, sehr gut verstanden haben. Hört man oder? 🙂
Möglichkeit 2: Am Besten die Tag-Suche aufrufen und dort unter Trailer schauen. Dort das Link anklicken.
Schnellsuche für Trailer-Musik einfach hier direkt starten:
Die passende Musiklizenz kaufen
Wenn man gute Musik für einen Trailer aus der Proud Music Library gefunden hat und diese für den Trailer lizenzieren bzw. eine Lizenz kaufen möchte, sollte man dann eine Werbelizenz kaufen. Hierbei differenzieren wir je nach Nutzungsumfang zwischen Werbung in TV, Radio, Kino, Signate (Displaywerbung) und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart kann die passende Lizenz ausgewählt werden. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Lizenz „TV Advertising“ zu wählen.
Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail ([email protected]) oder rufen Sie uns noch besser einfach an +49 (0)6132 430 88 30
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉
Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..
Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.
Lizenzfrei heißt frei von Rechten!
Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)
Das war’s. 🙂
„Lizenzfreie Musik“ – zum Verständnis
Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.
Wann erlischt das Recht an einer Komposition?
Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!
Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….
Der ausübende Künstler
Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.
Beispiele: Niemand darf…
– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,
– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden
– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…
es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.
Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉
Der Tonträgerhersteller
Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.
Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.
Er hat das ausschließliche Recht:
– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:
Die Lizenzkette
Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.
Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.
Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs. Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.
Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….
Es gibt Rahmenverträge!
Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst,hier.
Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!
WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?
Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.
Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.
Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?
1. Rechte clearing
Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien noch vor der Qualität der Musik entscheidend:
Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.
2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire
Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!
3. Lizenzabwicklung
Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?
Ist Proud Music Library rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30
Gibt es noch Dia-Shows? Sicherlich, nur werden keine Dia-Positive via Dia-Projektor an eine Leinwand geworfen, sondern eher Bilder via Beamer auf eine weiße Fläche projeziert. Von daher darf man noch von „Dia-Show“ sprechen, auch wenn es eine Bilder-Präsentation ist.
Sofern die Diashow nicht rein werbliche Zwecke verfolgt, ist eine Standard-Lizenz für die Einbettung von Musik aus der Proud Music Library in einer Dia-Show einschlägig – ähnlich wie auch bei Media-Präsentationen generell. Handelt es sich um GEMAfreie Musik, fallen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Bspw. GEMA-Gebühren) an! Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library enthält neben GEMA-Repertoire auch GEMAfreie Musik. Diese ist als solche gekennzeichnet.
Auch in der Titeldetailansicht ist vermerkt, ob ein Titel GEMAfrei ist.
Ist ein Musiktitel nicht GEMAfrei, steht jeweils die Verwertungsgesellschaft dabei, bei dem der Titel registriert ist. WICHTIG! Jede Verwertungsgesellschaft nimmt die Rechte für ihr jeweiliges Territorium auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war. Für Deutschland ist dies die GEMA. D.h. diese nimmt die Rechte auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war, wie z.B. für PRS, AKM, SIAE, SUIZA, ASCAP, BMI, usw..
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library bietet für GEMA-Repertoire bzw. gemapflichtige Musik für eine Bearbeitungsgebühr von 10,70 Euro auch sog. Broadcast-Lizenzen für den TV-Einsatz (bei ARD, ZDF, RTL, HR, BR, SWR, NDR. MDR, SAT1, Pro7, usw.) an. Die Einräumung des Herstellungsrechtes selbst erfolgt hierbei unentgeltlich. Die Lizenz ist unter dem Reiter TV-Werbung & BCST bei ausschliesslich GEMA-Repertoire zu finden. BCST steht für Broadcast. GEMA-Repertoire bedeutet, dass das Vervielfältigungsrecht und das Veröffentlichungsrecht über eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird. Für den Einsatz in Deutschland ist hierfür die GEMA territorial zuständig. Das gilt auch für Werke, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind, da die GEMA mit den jeweiligen Verwertungsgeschaften Abkommen/Vereinbarungen getroffen hat, wonach sie für diese in Deutschland zuständig das Inkasso betreiben.
Die Bearbeitungsgebühr entfällt bei sog. Rahmenverträgen mit der Proud Music Library. Bitte hierfür mit uns in Kontakt treten unter [email protected] oder telefonisch unter 06132 43088 30
Archivmusik ist bereits fertig produzierte Musik, die speziell in der Vertonung von Industriefilmen, Fernseh- und Kinofilmen, Werbespots, etc. zum Einsatz kommt. Zunächst wurde Archivmusik als CD-Sammlung an Redakteure und Produzenten abgeben. Heute findet man Archivmusik in Online Libraries, z.B. in der Proud Music Library.
Nach Archivmusik in der Proud Music Library gleich hier suchen:
Archivmusik wird auch als Stock Musik, Produktionsmusik oder Production Music bezeichnet. Bei weiteren Fragen hierzu (Bspw. Unterschied zw. gemafreier und gemapflichtiger Archivmusik) stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Mail schreiben an [email protected].
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Als Hintergrundmusik zum Entspannen eignet sich je nach Kontext elektronische, akkustische oder auch klassische Musik. Insbesondere das Musikgenre Chillout Musik, seit Jahren im Trend und kaum mehr wegzudenken, hat sich als Hintergrundmusik (für Beschallung oder Film) etabliert.
Hintergrundmusik zum Entspannen in der Proud Music Library jetzt finden:
Auch Lounge, Ambient und Smooth Jazz eignen sich gut für funktionale Hintergrundmusik. Selbst in Werbefilmen wird die auch oft als „Klangtapete“ bezeichnete Musik dann eingesetzt, wenn Szenen zu schaffen sind, die für Naivität oder heile Welt stehen sollen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bei Fragen zu Begrifflichkeiten entweder eine Mail an den Support schreiben ([email protected]) oder für eine kostenlose Beratung anrufen +49 (0) 6132 43 088 30. Weitere Informationen in unserem Blog.
Ein Beispiel für gemafreie Hintergrundmusik von Komponist und Produzent Alexander Talmon, Track: Hypertronic: