Es gibt wieder Verbesserungen in der Library und zwar dieses Mal zwei Änderungen am Mediaplayer:
1. Der Mediaplayer zeigt jetzt hinter jedem Song an, ob dieser gemafrei ist oder ob es sich um GEMA-Repertoire handelt. Somit steht zusätzlich zu den unterschiedlichen Farben und der Kennzeichnung in den Attributen an jeder Stelle auch direkt oben im Player eine weitere Kennzeichnung zur Verfügung.
2. Die Darstellungsgröße des Mediaplayers wurde vergrößert, um mehr Titel gleichzeitig darzustellen. Wir hoffen, daß beide Änderungen die Musiksuche gerade in längeren Recherchesessions angenehmer machen!
Für weitere Vorschläge sind wir jederzeit dankbar!
Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht mit dem gemafreien Angebot der Proud Music GbR vergleichbar.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Autoren (Komponisten, Textdichter, Bearbeiter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung von Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Autoren und betreibt das Inkasso bei den Nutzern des GEMA-Repertoires. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt und haben Gegeseitigkeitsabkommen, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Autoren in Deutschland wahrnimmt.
Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
Bei mehreren Schnittfassungen eines Projektes muß für jede Schnittfassung eine Lizenz gekauft werden. Beispiele hierfür sind Fassungen mit unterschiedlicher Spieldauer oder eben Fassungen in unterschiedlicher Sprache. Die Standard-Lizenz gilt jedoch nicht für werbliche Nutzung. Projektbasierte Lizenz sind möglich, hier bitte aber nur auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]
Die Anzahl der physisch hergestellten Kopien, die bereits automatisch in einer Standardlizenz enthalten sind, beträgt 1.000 Stück. Sollten Sie eine höhere Anzahl an Kopien benötigen, können Sie bequem auf die nächsthöhere Lizenz aktualisieren und zahlen lediglich die Differenz. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library.
Sie können gerne Titel innerhalb unserer Lizenz „Standard“ in einen Flash-Player einbinden und als Hintergrundathmo auf einer Website verwenden. Ist die Website selbst als Werbemittel im Einsatz, bitte die Lizenz „Online Advertising“ wählen.
Sofern Sie in einem Medium arbeiten, in dem die Nennung des Musikurhebers üblich ist, z.B. im Abspann eines Films, bitten wir Sie um einen Credit der Form:
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.
Nein, jeder Urheber (hier: Komponist) kann grundsätzlich über die Art und Weise der Nutzung seiner Werke (hier: Kompositionen) entscheiden, der Erwerb einer Lizenz ist daher auch im Fall gemafreier Musik notwendig.
Proud Music hat zwei Arten von Titeln im Verlagsprogramm: Zum einen Titel, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, sog. GEMA-geschützte oder GEMA-pflichtige Titel. Zum anderen gema-freie-Titel, bzw. allgemeiner Titel, die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft geschützt sind, da ihr Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen ist.
Die Unterscheidung zwischen beiden Titelarten wird an vielen Stellen auf der Website gekennzeichnet. In den Suchergebnissen z.B. finden Sie gemafreie Titel in weißer Farbe und gema-geschütztes Repertoire in gelber Farbe. Weiterhin finden Sie zu jedem Titel die Angabe GEMA: Gemafrei oder GEMA: Name der Verwertungsgesellschaft, bei der der Titel registriert ist.
Auch im Lizenzierungsprozess beim Checkout wird auf die Unterscheidung hingewiesen, so daß Sie je nach angestrebter Nutzung ihre Suche entweder auf gemafreie Musik einschränken oder aber aus dem umfangreicheren GEMA-geschützen Repertoire auswählen können.
Sie haben zusätzlich noch die Möglichkeit in den Suchoptionen im Drop-Down-Feld „Verwertungsgesellschaft“ gezielt zwischen beiden Optionen oder beispielsweise direkt nach Titeln aus dem Proud Music Repertoire zu suchen die bei einer spezifischen internationalen Verwertungsgesellschaft, z.B. der italienischen SIAE registriert sind.