Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion). Sofern es sich nicht um Werbung (= jede verkaufsfördernde Maßnahme für den Absatz einer Ware oder Dienstleistung) handelt, ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.
Ja, wir bieten Ihnen die unverbindliche Freischaltung einzelner Musiktitel aus der Proud Music Library an. Klicken Sie dazu einfach auf Download-Preview unter dem Play-link, um eine Preview im mp3-Format herunterzuladen. Mit einem Login bzw. Account ist es möglich Musiktitel in verminderter Qualität dafür ohne Signalton herunterzuladen.
Suchen Sie zuerst in der Proud Music Library nach den für Sie wichtigsten 2-3 Attributen der gewünschten Stücke. Anschließend können Sie Ihre Suchergebnisse durch Hinzunahme nachrangiger Attribute immer noch verfeinern. Wenn Sie eine Attributkombination suchen für die kein Titel gefunden werden kann, wird die Suchmaschine von rechts nach links in der Suchmaske einzelne Attribute ignorieren – zuerst Tempo, dann Arrangement, dann Instrumente etc..
Eine Online-(Werbe)Kampagne ist eine Form der Online-Werbung und dient primär dazu Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt zu generieren. Das kann eine Dienstleistung sein, aber auch ein bspw. virtuelles Kaufhaus oder Online-Shop, betrieben auf einer Website. Ziel einer Online-Werbekampagne ist Bereitschaft beim Betrachter zu wecken, sog. Anschlusshandlungen (vgl. Call to Action) vorzunehmen. Dies können sein: Direktes Anklicken eines Werbebanners, Teilnahme an einem Gewinnspiel, Mitglied oder Fan werden, um auf eine Newsletterliste zu kommen, usw.. Online-Werbekamagnen finden üblicherweise auf reichweitenstarken externen Webseiten statt und führen zu einer Landingpage auf der Webseite des beworbenen Produkts oder Dienstleistung. Zunehmend wird mittels Social Media Plattformen Kampagnen lanciert (Virale Videos, Fan-Aktionen auf Facebook, Gewinnspiele, etc.)
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Um Musik aus der Proud Music Library füür Online-Werbung zu nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Proud Music GbR, Kurpfalzstr. 14, 55218 Ingelheim (Germany), Tel: 06132-4308830
Titel, die bei Proud Music lizenziert werden, können auch über IPTV bzw. IP-Broadcast genutzt werden. Sie können die entsprechenden Rechte bei uns z.B. für die Online-Bereitstellung von Videoinhalten (sowohl Video on Demand) als auch Streaming erhalten.
Hier handelt es sich i.d.R. um eine nachlässige Formulierung. Das Urheberrecht als Recht an sich ist im Deutschen Recht nicht übertragbar und verbleibt in jedem Fall ausschließlich beim Urheber des Werkes. Eine Ausnahme hiervon bildet nur der Tod des Urhebers und die damit verbundene Rechtsnachfolge in den Urheberrechten.
Der Urheber kann Dritten zwar nicht das Urheberrecht an sich, jedoch natürlich Nutzungsrechte an seinem Werk vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht einräumen. Weiterhin können schuldrechtliche Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Verwertungsrechte an einem Werk vom Urheber auf Dritte übertragen werden.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu Fragen zu einem konkreten Fall haben, wenden Sie sich an einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt.
Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen Website zum Streaming angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Downloads werden allerdings wie physische Vervielfältigungen behandelt, wie z.B. DVDs, CDs oder USB-Sticks. Die Nutzungslizenz begrenzt daher die Erlaubnis für Vervielfältigungen (bspw. bei der Standard-Lizenz bis zu 1.000 Einheiten).
Bei der Produktion eines Computerspiels stehen Sie vor der Entscheidung, ob ein individueller Soundtrack nötig ist oder ob sie bereits existierende Musik für ihre Games lizenzieren. Musik für Games zu lizenzieren, anstelle sie individuell zu produzieren, ist bereits in verschiedenen Game-Genres ein zeitsparender und üblicher Weg.
Inwieweit ein Rückgriff auf Production Music für Games möglich und vorteilhaft ist, hängt natürlich direkt von der Art ihres Spiels ab. Ingame-Tracks oder Cut-Scenes sind schwieriger genau passend zu finden, als Themen für Ladebildschirme, Menüs etc.. Adventure-Games benötigen i.d.R. ein individuelles Scoring im Unterschied zu Edutainment oder Casual Games, bei denen die Wahrscheinlichkeit der günstigeren Lizenzierung bereits bestehender Musiktitel wesentlich höher ist und sie somit eine hohe Auswahl haben. Es kommt also zunächst auf Ihr konkretes Game an.
Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.
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Sollten Sie Musik für Games lizenzieren wollen, steht ihnen die Copyrights der Proud Music Library auch hierfür zur Verfügung. Wir verfügen über ein umfangreiches Repertoire von für Games geeigneten Musiktiteln. Sprechen Sie uns am besten mit einem Briefing zu ihrem Game an, wir werden Ihnen potentielle Titel zur Lizenzierung vorschlagen und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot zur Musik-Lizenzierung für ihr Game erstellen. Selbstverständlich hilft es, wenn Sie aus unserem umfangreichen Content bereits „in die richtige Richtung gehende“ Titel nennen können. Unsere Referenzen!