Musik wird in FIlmen oder Videos gerne zur Verstärkung von Emotionen eingesetzt. Wenn man die Musik jedoch nicht selbst erstellen kann, ist man auf andere angewiesen, z.B. Musikproduktionen. Entweder erstellen sie einem eine Musikaufnahme oder sie verfügen über einen Fundus an Musiktitel, an dem sie Nutzungsrechte einräumen können und dürfen. Hier kommen Musikverlage – sogenannte Rechteverwerter – ins Spiel, die über einen Katalog fertig eingespielter Musikaufnahmen verfügen. So kann beispielsweise in der Proud Music Library zunächst nach Musiktitel gesucht und dann zum Testen kostenlos heruntergeladen werden. Allerdings sind alle Rechte vorbehalten. D.h.: Keine Veröffentlichung bzw. öffentliche Wiedergabe.
Um die Suche auf gemafreie Musik einzuschränken, einfach den entsprechenden Button klicken. Dann werden ausschliesslich gemafreie Musik des mehr als 33.500 Musiktitel (Stand. Dez. 2019) umfassenden Katalogs angezeigt. Nach dem Lizenzkauf wird die gemafreie Musik in verschiedenen Audio-Formaten zum herunterladen bereit gestellt. Derzeitiger Standard sind WAV-Files in 16 bit, teilweise auch 24 bit, 44,1 Khz, Stereo und mp3-Files mit 128 kbit/sec. und 320 kbit/sec.. Soweit vorhanden werden auch Intros und Outros, Stinger und Loops in verschiedenen Längen als Download bereitgestellt.
Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30
Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.
Des öfteren werden wir angesprochen, ob es in der Proud Music Library auch gemafreie Musik ohne Lizenz gibt. Hier erfolgt mittlerweile reflexartig die Gegenfrage, was gemafreie Musik ohne Lizenz sein soll. Daraufhin hört man dann als Antwort, dass das doch lizenzfreie Musik sei, die man frei nutzen darf. Oh je, gleich mehrere Mißverständnisse….
1. Gemafreie Musik ist nicht rechtefreie Musik
Zunächst muß man den Begriff „Musik“ klären Was meint jemand, der rechtefreie Musik sucht. Ihm geht es wohl kaum um das Notenwerk, die Komposition an sich, sondern um die Tonaufnahme, z.B. ein mp3-File. Ein mp3-File geniesst nach Veröffentlichung eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung, § 82 UrhG. Danach darf die Tonaufnahme frei verwendet werden, muß man also niemanden um Erlaubnis fragen, sofern auch die Schutzfrist bezüglich der Komposition und gegebenfalls des Textes nicht mehr gilt. Diese Frist beträgt nach §§ 64, 65 UrhG 70 Jahre nach Tod des zuletzt verbliebenen Urhebers. Von daher ist der Begriff der „Rechtefreiheit“ differenziert zu betrachten.
2. Gemafreie Musik ist nicht lizenzfreie Musik
Eine Lizenz ist eine Erklärung etwas zu dürfen. Fluglizenz, Schanklizenz, Führerschein (=Fahrlizenz)…. Lizenzfrei ist also etwas, wenn man niemanden mehr um Erlaubnis fragen muß oder sich ein Recht einräumen lassen muß. Das ist bei Musik, Bild, Text, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann von allen genutzt werden ohne jemanden zu fragen. Handelt es sich um ein vertontes gemeinfreie Werk, wie etwa Beethovens 9. Sinfonie, dann ist allerdings das Recht desjenigen zu beachten, der an der Tonaufnahme selbst die Rechte hat. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ab.
3. Gemafreie Musik ohne Lizenz?
Lizenzfreie Musik, lizenzfreie Bilder… schon oft gelesen. Dieser Begriff aus dem Marketing soll lediglich ausdrücken, dass man für die Mehrfachnutzung eines Titel keine neue Gebühr bezahlen muß, sondern nur einmal und dann den Titel immer wieder nutzen darf. Besser wäre es daher von lizenz-gebührenfreie Musik oder Bilder zu sprechen. Gerade der Umstand, dass die Rechteeinräumung auch die Mehrfachnutzung gestattet, ist eine lizenzrelevante Erklärung. Hier wird einem ja ein Recht eingeräumt etwas nutzen zu dürfen ud nicht bei einer erneuten Nutzung nachlizenziert wird.
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Wer nicht in der Lage ist Musik für ein mediales Projekt oder zur Beschallung einer Gewerbefläche in einem Studio selbst zu erstellen, ist auf Hilfe Anbietern von sogenannter Production Music oder Stock Music angewiesen. Unsere Proud Music Library verfügt über einen Content von aktuell (Stand: Dez. 2019) gut 33.000 Musiktitel. Hiervon sind etwa 11.000 Musiktitel gemafrei.
Suchmaschine für gemafreie Musik
Unsere Suchmaschine läßt sich so einstellen, dass mit einem Mausklick lediglich unsere Rpertoire an gemafreie Musik angezeigt wird.
Das Suchergebnis reduziert sich auf ausschliesslich gemafreie Musik. Anschließend kann über eine Ähnlichkeitssuche verfeinert werden.
Nach ähnlichen Titel suchen
Die Ähnlichkeitssuche ermöglicht es während der Suche nach gemafreier Musik ähnlich klingende Titel zu finden. Der Sinn dahinter ist, dass mänchmal ein Titel bspw. vom Rhythmus her passt, die Instrumentierung es aber noch nicht ganz trifft. Möglicherweise findet sich aber mittels der Ähnlichkeitssuche ein oder mehrere passende/r Titel.
Die Hot Tracks zeigen eine Chart an den Musiktiteln die gerade am Meisten lizenziert werden. Dies ist eine echte Verkaufschart. Um das Erkennen von gemafreien Musiktiteln zu vereinfachen, steht diese Eigenschaft gleich beim Titelnamen. Sollte es also dem Suchenden darauf ankommen schnell gemafreie Musik zu finden, ist dies an dieser Stelle breits ein wichtiger Hinweis.
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So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.
Was ist gemafreie Musik?
Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:
1. Das (Noten-)Werk
Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.
2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik
Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.
3. Gemafreie Musik als mp3-File
Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.
Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30
Ganz einfach: Kontaktieren Sie uns und geben dabei an, welche z.B. 2-3 Titel aus der Proud Music Library in Frage kommen und wir stellen Ihnen diese umgehend als Datei-Download zur Verfügung. Mit einem Account kann man Production Music Musiktitel ohne Störsignal kostenlos aus der Proud Music Library herunterladen. Die Qualität ist mit 56 kpps ausreichend, um sie bei Kunden im Offline-Meeting vorzustellen. Damit können Sie Ihrem Kunden auch in Offline-Meetings bequem Titel zur Auswahl anbieten.Bei Fragen hierzu einfach eine Mail an [email protected] oder anrufen, unsere Rufnummer: +49 (0)6132 4308830
Der Musikkatalog unserer Production Music Library enthält weit über 30.000 Musiktitel – alles Royalty-free Music. Dort verwenden wir aber niemals den Begriff lizenzfrei. Das hat ernsthafte Gründe: Der Begriff lizenzfrei bzw. das oft im gleichen Zusammenhang gebrauchte „rechtefrei“ oder „copyright free“, ist inhaltlich mißverständlich. „Lizenzfreiheit“ als Konzept kommt ursprünglich aus der Archivfotografie und bezeichnet dort i.d.R. relativ weit gefaßte Nutzungslizenzen,bis hin zu einmaligen pauschalen Lizenzgebühren. Im Musikbereich taucht der Begriff „Lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich häufig synonym zur GEMA-Freiheit auf, was jedoch inhaltlich nicht korrekt ist.
Lizenzfrei gleich sinnfrei?
„Rechtefreiheit“ und somit „Lizenzfreiheit“ ist per Definition nicht möglich, da Urheberrechte durch Schaffung des Werkes entstehen und unveräußerlich sind. Es empfiehlt sich also den umgangssprachlichen Begriff „Rechtefreiheit“ nicht anzuwenden. Man sollte auch nicht von „lizenzfreie Musik“ sprechen (sondern allenfalls von lizenzgebührenfreier Musik). Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist allenfalls dann lizenzfrei, mithin rechtefrei, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist, § 64 UrhG (Siehe § 65 UrhG bei mehreren Urhebern).
Der Gegenbegriff zu „lizenzfrei“ ist die Anwendung sehr kleinteiliger Lizenzen bei denen jede einzelne Verwertungsart getrennt lizenziert wird. Im Musikbereich verdeutlicht dies der bildhafte amerikanische Begriff Needle-Drop-License: bei jedem Abspielen einer Schallplatte (=> Aufsetzen des Tonarms) wird eine Lizenzgebühr fällig. „Lizenzpflichtige“ Musik differenziert demnach nach Verbreitungsgebiet, Art und Umfang des Einsatzes, zeitlicher Dauer, etc..
Zusammengefaßt: Wer umgangssprachlich „lizenzfreie Musik“ sucht, möchte eine einmalige Lizenzgebühr für umfassende Nutzungsmöglichkeiten zahlen.
Die Proud Music Library trägt diesem Konzept durch weitgefaßte Lizenzen wie unsere Standard-Lizenz Rechnung. „Lizenzfreie Musik“ oder „rechtefreie Musik“ im juristischen Sinne sind unsere Titel natürlich nicht – auch nicht die GEMA-freie Musik – und das ist gut so: Sie erhalten bei der Lizenzierung eine Lizenz mit den nötigen Rechten zur Nutzung! Egal ob Sie Musik für Werbefilme, Imagefilme, TV-Ads oder In-Stream-Werbung brauchen, für alle Anwendungen haben wir die passende Lizenz. Unser Musikkatalog ist auch gut sortiert, so dass sie relativ schnell Musik für Ihre Projektvertonung finden.
Musik rechtsssicher lizenzieren
Der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB regelt die Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer der Lizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Musiktitel geschieht durch eine Lizenzierung, verkörpert in einem Lizenzdokument, dass die Nutzungsbedingungen regelt.
Der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch von gema-freier Musik erfolgt nach § 398 BGB (Abtretung). Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets die Aufgabe zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für seine Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Jeder – egal ob Amateur oder als Profi – der Musik für ein mediales Projekt benötigt, kommt unweigerlich mit dem Begriff „Royalty-free Music“ in Berührung. Zunächst klingt es so, als sei das Musik, für die man keine Royalties bzw. Gebühren oder Tantiemen zu zahlen hat, weil ja „free“. Royalties sind doch sowas wie Tantiemen, also tantiemen-freie Musik eben. Und wenn schon „free“, dann ja auch „rechtefrei“ oder noch schlimmer „lizenzfrei“. Na ja, hin und wieder höre Ich (noch), dass das ja „free Music“ sei, also freie Musik :-). Das Wörtchen „Royalty“ mal kurz und dezent übersehen, was? „Die liegt halt irgendwie so rum“ und Google macht ja munter Vorschläge wie z.B. „royalty free for free“ 😀 in der Autovervollständigung bei Eingabe des Begriffs in den Suchschlitz. So wie ja auch immer automatisch einem „gemafreie musik kostenlos“ als Autovervollständigung angeboten wird, sobald man nur „gemafreie“ eingibt. Einfach mal ausprobieren! Also, aaaaalles kostenlos und am Besten noch „copyright free music rechtsicher“, bla, bla, bla. Kurz: So wie man sich eine Blume pfückt, pflückt man sich „Royalty free Music“. Ich versuche mich mal an dem Thema. Fangen wir an….
Bedeutet royalty-free rechtefrei?
Rechtefrei ist ein Werk dann, wenn es gemeinfrei ist. Das habe nicht ich mir einfallen lassen, das steht so im Gesetz. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgelaufen ist. Dann ist die Nutzung des Werkes logischweise auch lizenzfrei. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis. Und wenn etwas lizenzfrei geworden ist, brauche Ich niemanden mehr um Erlaubnis fragen. Nicht zu verwechseln mit „free license“. Aber das ist ein anderes Thema. Allerdings betrifft dann die Lizenzfreiheit NUR das Werk SELBST und NICHT die Toneinspielung! Warum so aufgeregt? Na hier: An der Toneinspielung bzw. Tonaufnahme entstehen Leistungsschutzrechte, die selbst eine Schutzfrist ab Veröffentlichung von 70 Jahren haben. Wer also einen Musiktitel nutzen möchte, der nicht gemeinfrei, mithin lizenzfrei oder rechtefrei ist, braucht das Recht hierzu. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber, d.h. entweder vom Autor (oder bei mehreren die Autoren) selbst oder von einem Dritten (z.B. Verlag), den der Autor beauftragt hat, anderen gegenüber für ihn Rechte an seinen Musiktitel einzuräumen – kurz bestimmte Rechte oder auch alle Rechte für ihn wahrzunehmen.Übrigens: Nur weil jemand behauptet, er hätte Rechte an einem Werk, die er Euch einräumen kann, heisst das noch lange nicht, dass ihr darauf vertrauen könnt. Gutgläubiger Erwerb von Rechten bzw. Forderungen ist nämlich ausgeschlossen. Daher immer genau hinschauen von wem ihr Euch Rechte einräumen lässt!
Der Markt für Royalty-free Music
Damit ein potentieller Musiknutzer die Lizenzgebühren für bestimmte Verwendungszwecke bei Musiktiteln (Werbefilm, In-Stream-Ads, Imagefilm, usw.) nicht jedesmal einzeln mit dem Autor oder seinem Verlag verhandeln muß, etwickelte sich der Markt für Royalty-free Music. Hierunter fällt somit Musik, in der der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat, da die Anwedungsbereiche standardisiert sind. Production Musicwird mittlerweile auch als Royalty-free Music bezeichnet, obwohl es nicht das gleiche ist. Was aber feststeht ist, dass die Nutzung von Royalty-free Music nichts mit „rechtsfrei“ oder „lizenzfrei“ zu tun hat – schon gar nicht mit „copyright free music“.
Auch gern gehört oder gelesen…. RFM sei doch GEMA-freie Musik. NEIN! Bitte nicht alles glauben was im Internet steht, vor allem, wenn es sich um Begriffe handelt, die aus zwei verschiedenen Rechtsräumen kommen und gerade im Urheberrecht drastisch unterschiedlich sind. Royalty-free bedeutet nicht automatisch GEMA-frei sondern nur, dass seitens des Lizenzgebers (z.B. durch uns die Proud Music Library) für den Nutzungsrahmen keine weiteren Lizenzen eines Musiktitels für den Nutzer anfallen. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abgaben für die Nutzung von royalty-free Music an Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen. Aber selbst da ist der Nutzungsrahmen immer klar definiert.
Ist Royalty-free Music sowas wie Stock Music oder Production Music?
Stock Music Tracks sind bereits in einemTonstudio vorproduzierte Toneinspielungen. Dabei kann die Qualität von Stock Music zwischen unangenehm amateurhaft bis außergewöhnlich professionell klingen. In der Proud Music Library findet sich auch Stock Music aus den 1950er Jahren, die dennoch immer wieder lizenziert werden, siehe: #1950er Jahre – Stock Music kann Royalty-free Music sein, aber nicht umgekehrt. Warum? Na, weil ein Komponist auch für eine Auftragskomposition gebucht werden dann, so dann die Nutzung der Musik unter eine Royalty-free Music-Lizenz gestellt wird. Wie gesagt, Stock Music ist lediglich „ready-made“. Für Stock Music verwendet man eher den Begriff Production Music oder Produktionsmusik, weil ja bereits fertig produziert. Ergo… wer hat es gemerkt? Genau, deswegen ist Production Music wiederum nicht unbedingt gleich royalty-free Music… weil ja schon produziert, siehe oben die Erläuterung zu einer Auftragskomposition. Wer es immer noch nicht glauben will, hier gibt es weitere Infos: Royalty free (engl.)
Also, entscheidender Unterschied zu Royalty-free Music ist, dass auch Auftragsproduktionen auf einer royalty-free Basis abgewickelt werden können. D.h. Stock Music oder auch Production Music kann Royalty-free Music sein, nicht aber unbedingt umgekehrt.
Ist Royalty-free Music rechtssicher?
Da es sich beim Lizenzerwerb um einen Rechtekauf handelt, ist der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es wichtig, sich genau anzuschauen, bei wem man Nutzungsrechte einkauft. Hierbei spielt zunächst das Renommee des Autors oder des Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Bei der Proud Music Library ist hierfür ein medienrechterfahrener Jurist zuständig. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt.
Fragen hierzu?Einfach Mail an [email protected] oder besser anrufen unter +49 (0) 6132 430 88 30
Für alle Musiktitel, die in unserer Online-Datenbank als „GEMAfreie Musik“ gekennzeichnet sind fallen keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, ASCAP, SIAE, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.
Zum Abschluss noch die Preisfrage:
Ist Royalty-free Music sowas wie Archivmusik?
Wer ordentlich mitgelesen hat, wird diese Frage sofort allein schon vom Kontext her beantworten können 🙂 Oder etwa immernoch nicht? …Na ja, es steht ja schon im Begriff….
Kleiner Hinweis: Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, kurz: Freizeitvideos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library hat ein Contentvolumen von weit über 33.000 Musiktitel (Stand Januar 2019). Als Proud Music Ende 2003 mit der Production Music Library begann, waren allenfalls 150 Musiktitel im Verlagsprogramm. Stück für Stück haben wir unseren Content quantitativ wie auch qualitativ erweitert. Für einen Stock Music Anbieter bringt es nichts, zum einen viel Musik im Programm zu haben, die aufgrund technischer oder künstlerischer Mängel für gewerbliche Nutzung ungeeignet ist. Zum anderen ist es sinnlos ein kleines aber feines oder handverlesenes Repertoire zur Lizenzierung bereitzuhalten, ohne zugleich auch eine ordentliche Auswahl zu bieten.
Die aktuelle Ablehnungsquote bei Bewerbungen von Produzenten und Komponisten ihre Musik bei uns aufzunehmen, ist bei nahezu 95%. Wir legen viel Wert auf Renommee, Referenzen und technische Ausrüstung. Das hat auch einen berechtigten Grund: Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auf der Seite „Hot Tracks“ finden Sie stets die 500 angesagtesten Titel der Proud Music Library. Gerade hier manifestiert sich der Qualitätanspruch der Proud Music Library. Die Hot Tracks zeichnen sich nicht nur durch Vielfalt aus. Es fällt auf, dass vor allem die Produktionsqualität aktuellen Standards der Production Music entspricht. Wir haben sehr viel Know-How investiert, um die Titel täglich neu zu gewichten, um Ihnen einen aktuellen Überblick über die interessantesten Titel zu geben. Es werden hierbei keine Künstler bevorzugt oder durch Promotion „besonders ins Rampenlicht gestellt“. Darüber hinaus sind die Hot-Tracks viel dynamischer als die All-Time-Charts.
Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Ein Trailer ist ein kurzer Video-Clip, der aus Passagen einer originalen Filmvorlage zusammengesetzt wird. Die Laufzeiten variieren zwischen 30 Sek. bis 120 Sek. Meistens werden damit Kinofilme, Computerspiele oder im Rahmen von Programmankündigungen TV-Trailer beworben. Trailer-Musik sollte daher einen Spannungsbogen abbilden, damit die Bildsequenzen besser auf die Musik geschnitten werden können. Es ist also eine Kunst Trailer-Musik zu produzieren ohne zu wissen für welchen Film die Musik überhaupt zum Einsatz kommt. Es gibt aber Regeln, die die Komponisten, die für unsere Production Music Library Musiktitel erstellen, sehr gut verstanden haben. Hört man oder? 🙂
Möglichkeit 2: Am Besten die Tag-Suche aufrufen und dort unter Trailer schauen. Dort das Link anklicken.
Schnellsuche für Trailer-Musik einfach hier direkt starten:
Die passende Musiklizenz kaufen
Wenn man gute Musik für einen Trailer aus der Proud Music Library gefunden hat und diese für den Trailer lizenzieren bzw. eine Lizenz kaufen möchte, sollte man dann eine Werbelizenz kaufen. Hierbei differenzieren wir je nach Nutzungsumfang zwischen Werbung in TV, Radio, Kino, Signate (Displaywerbung) und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart kann die passende Lizenz ausgewählt werden. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Lizenz „TV Advertising“ zu wählen.
Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail ([email protected]) oder rufen Sie uns noch besser einfach an +49 (0)6132 430 88 30
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