Als Hintergrundmusik zum Entspannen eignet sich je nach Kontext elektronische, akkustische oder auch klassische Musik. Insbesondere das Musikgenre Chillout Musik, seit Jahren im Trend und kaum mehr wegzudenken, hat sich als Hintergrundmusik (für Beschallung oder Film) etabliert.
Hintergrundmusik zum Entspannen in der Proud Music Library jetzt finden:
Auch Lounge, Ambient und Smooth Jazz eignen sich gut für funktionale Hintergrundmusik. Selbst in Werbefilmen wird die auch oft als „Klangtapete“ bezeichnete Musik dann eingesetzt, wenn Szenen zu schaffen sind, die für Naivität oder heile Welt stehen sollen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bei Fragen zu Begrifflichkeiten entweder eine Mail an den Support schreiben ([email protected]) oder für eine kostenlose Beratung anrufen +49 (0) 6132 43 088 30. Weitere Informationen in unserem Blog.
Ein Beispiel für gemafreie Hintergrundmusik von Komponist und Produzent Alexander Talmon, Track: Hypertronic:
GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz
a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder
b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.
In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.
GEMA-freie Musik jetzt finden und für gewerbliche Projekte lizenzieren:
Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?
Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.
Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?
GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er
a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND
b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!
Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den
a) Aussteller,
b) den Nutzungsberechtigten,
c) den Ort und
d) das Datum
e) die Autoren
der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Merken
Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
Alternative Music war ursprünglich der musikalische Überbegriff für Underground-Musik der späten 1970er Jahre. In den 1980er Jahren allerdings etablierten sich viele Alternative Bands. Dadurch wurden sie so wiederum zum Mainstream.
Nach Alternative Music in der Proud Music Library jetzt suchen:
Eine eigenständige Benutzung des Begriffs Alternative Music ist erst Anfang der 1990er Jahre zu beobachten. Näheres hierzu auf Wikipedia unter: Alternative (Musik)
In der Proud Music Library finden sich jede Menge Musiktitel zum Genre Alternative Music zum Anhören UND auch zum kostenlosen Herunterladen mit Login (siehe Preview-Funktion) unter Vorbehalt sämtlicher Rechte.
Bei Fragen zu GEMA-Repertoire oder zu gemafreien Musikstücken stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Email schreiben an [email protected]. Viele Infos gibt es auch in unserem Blog zu verschiedenen Fragen rund um das Thema Musik an, z.B. „Gibt es kostenlose gemafreie Musik?“
2. Dann unter Verwertungsgesellschaft „gemafreie Musik“ einstellen (siehe Bild):
3. Anschließend auf Suche klicken. An diesem Besipiel würden rund 10.300 komplette Musiktitel gefunden werden. Mit Loops und Edits wären es ca. das 3-fache.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
3. Alle Musiktitel, die GEMAfrei sind, sind weiß unterlegt.
Schnellsuche nach Hintergrundmusik direkt starten:
Was ist Hintergrundmusik?
Hintergrundmusik ist kein musikalisches Genre. Wobei Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge im Allgemeinen darunter verstanden wird (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik). Im Grunde kann jeder Musiktitel aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik eingesetzt werden. Allerdings beinhaltet die Library regelmäßig rund 10.000 Musiktitel, die dem Genre Easy Listening zugeordnet ist, da diese Musik sich optimal als Hintergrundmusik eignet.
Klanglandschaften und Beschallung von Gewerbeflächen
Zunächst braucht man Hintergrundmusik zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird. Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken, indem sie signalgebend ist (Bspw. Dinermusik erzeugt subtil Haltung, dass gleich gespeist wird). Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik.
Hintergrundmusik wird auch oft in Yoga- und Meditationskursen verwendet, um Entspannungsübungen zu begleiten oder zu unterstützen. Früher fand man sie auch als Untermahlung auf Webseiten. Hiervon ist man wieder abgekommen, da man feststellte, dass dies eher zu einer „musikalischen Luftverschmutzung“ geführt hat. Für diese Nutzungsarten braucht man lediglich das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
Auch für die Beschallung von einer Gewerbefläche (Flughafen, Supermarkt, Hotel, Fitnessstudio, usw.) braucht man das Recht zur öffnetlichen Wiedergabe. In der Proud Music Library kann durch eine Beschallungs-Lizenz dieses Recht für einen Musiktitel erwerben.
Hintergrundmusik in Filmen
Allerdings wird funktionale Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts eingesetzt. Der Unterschied zur normalen Beschallung besteht darin, dass hier zusätzlich das Herstellungsrecht erworben werden muß, nämlich das eine Werk (Film) mit dem anderen Werk (Musik) so zu verbinden, dass ein neues (verbundenes) Werk entsteht, daher auch Recht (ein neues) Werk herzustellen. Deswegen wird das Herstellungsrecht auch als Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht bezeichnet.
Hintergrundmusik bei Youtubern
Influencer, Instagrammer, Youtube-Kanal-Betreiber oder Let’s play Produzenten setzen ebenfalls Hintergrundmusik in ihren Videos ein. Manche sind eher rein zur Beschallung als reine Hintergrundmusik gedacht. In anderen Videos aber haben sie eine dramaturgische Funktion, indem durch die Musik eine Szene dramaturgisch verstärkt wird. Bei beiden Nutzungsarten muß sich jeweils das Herstellungsrecht eingeräumt werden (Siehe oben).
Hintergrundmusik bei Theaterstücken, Feuerwerken, sonstigen Bühnenproduktionen
Bei der Inszenierung von Theaterwerken oder Bühnenwerken generell ist es hin und wieder der Fall, dass Musik zum Einsatz kommt. Auch hier braucht man das Herstellungsrecht, weil man zwei Werke zusammen bringt. Das gilt auch für die Präsentatin von Feuerwerken in Verbindung mit Musik.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Eine Lizenz ist eine Erlaubnis etwas zu Nutzen und/oder etwas zu dürfen.
Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen. Die Eintrittskarte verköpert das Recht.
Bei einer Nutzungslizenz wird dem Erwerber das Recht eingeräumt bspw. eine Musik zu nutzen – im Gegensatz zur reinen Überlassung, wo Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch) ausgeschlossen sind.
Nutzungslizenzen sind in der Regel an Bedingungen geknüpft. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen nicht für werbliche Projekte nutzen. Hierfür sind andere Lizenzen einschlägig. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum werblichen Einsatz in Spots (für TV, Radio und Kino). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Der Begriff (Werk-)Verbindungsrecht ist ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme + Musikwerke wie Orchester-Aufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen.
Das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer angebotenen Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung. Das Recht wird durch eine Lizenz hinreichend dokumentiert.
Ist GEMA-geschützt das gleiche wie GEMA-pflichtig?
„GEMAgeschützt“ bzw. GEMA-pflichtige Musik bezeichnet Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. ASCAP, PRS, SIAE, SEAE, AKM, SUIZA, etc…
Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Autoren, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbindungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) durch Vertrag wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.
Die GEMA nimmt auch für Autoren wahr, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind
Die Musik muß eben nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.
Die GEMA nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten, Texter oder Bearbeiter (kurz: Autoren) wahr. Dies umschließt die Geltendmachung von Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Das Herstellungsrecht bzw. Sync-Recht nimmt sie nicht per se wahr für die Autoren wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren oder deren Verlage idR. vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.
Merken
Merken
Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.
Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?
Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist
Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.
Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind. Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.
Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…