Die Proud Music Library bietet mehrere Möglichkeiten unter anderem auch GEMA-freie Musiktitel zum Vorhören und Präsentieren für den Kunden kostenlos herunterzuladen:
1. Ohne Login bzw. Account ist es möglich Musik mit Signalton („Peep“) herunterzuladen.
2. Mit Login können Musiktitel ohne Störsignal heruntergeladen werden (Qualität: mp3, 56 kbit/s.
Die Musiktitel dürfen aber lediglich zu Testzwecken verwendet werden! Dies gilt für unseren Kontent an Production Music als auch für GEMA-freie Musik.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen in Videos einsetzt werden und auf Videoplattformen zum Streamen hochgeladen werden, sofern hierfür eine Lizenz erworben wurde. Bei werblichen Einsatz bitte daher die Lizenz „Advertising (online)“ aus unserer Library wählen. Werbung ist jede Verkausfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Bei GEMA-Repertoire fallen sog. GEMA-Gebühren an, die an die GEMA entrichten müssen. Allerdings sieht die GEMA die Betreiber der Plattformen als „Sender“ an. Demnach stellt die GEMA die Forderungen an die Betreiber der Videoplattformen. Um hier rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, empfiehlt es sich direkt bei GEMA bezügl. Nutzung von Musik in Videos, die auf Video-Portalen hochgeladen werden sollen, nachzufragen.
Zwischen dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der GEMA ist im Dezember 2013 ein Gesamtvertrag geschlossen worden, der die Nutzung des GEMA-Repertoires im Rahmen von Musikstreaming-Angeboten regelt, sofern diese werbefinanziert sind. Von der Einigung betroffen sind die vom VPRT vertretenen Online-Video-Plattformen (bsw. MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat). Der Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Der Vertrag regelt:
– tarifliche Vergütung nach Dem Tarif VR-OD 9 der GEMA für werbefinanzierte Streamingangebote – Nachlass in Höhe von 20% (siehe hierzu den Artikel „YouTube-Rivalen-bekommenTarif Nachlass bei Gema„) – VRPT-Mitglieder müssen Video-Abrufe der GEMA melden – VRPT-Mitglieder verpflichten sich Unidentified Content (und insbesondere User Generated Content) via Software zu erkennen – Durch lange Laufzeit ermöglicht die GEMA den VRPT-Mitglieder eine Planungs- und Rechtssicherheit
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
1. Ab sofort werden alle Tracks im Mediaplayer mit der individuellen Wellenform des jeweiligen Tracks dargestellt. Dadurch kann besser innerhalb eines Tracks umher gesprungen werden, da man an Hand der Wellenform genau sieht, wo es in einem Track dynamische, ruhige oder druckvolle Passagen gibt.
2. Der Mediaplayer ist auf jeder Device verfügbar, also auch Tablet oder iPad. Somit läßt er sich auch auf einem Touch-Screen bestens bedienen.
Bei Fragen zur Bedienung stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….
Beginnen wir mit dem Grundfall
Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.
Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.
Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Es stellt sich hin und wieder die Frage, wie es sich bei Ausstrahlung von Werbespots mit den GEMA-Gebühren von GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library verhält. Hierzu hält die GEMA selbst ein Info-PDF parat. Wichtig hierzu ein Zitat aus dem PDF: “ Die Rechte zur Ausstrahlung (Sendung) der Werbespots betreffen Sie als Produzent von Werbespots nur mittelbar, denn die GEMA räumt diese Senderechte den Programmveranstaltern ein. Jedoch bitten wir Sie, den Sendern detaillierte Mitteilung zu machen, welche Musik Sie in dem Werbespot verwendet haben. Von Bedeutung sind der Werktitel, der Name des Komponisten, des Textdichters und des Musikverlages sowie die Länge des Musikwerkes in dem jeweiligen Spot.“
Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
„Eigen-Inkasso“
Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.
Leistungsschutzrechte
Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.
Rechteklärung erforderlich
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.
Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….
Der Einsatz eines Musiktitels aus der Proud Music Library in einem Werbevideo, dass bei facebook hochgeladen wird, ist erlaubt. Es macht keinen Unterschied, ob man ein Video auf einem Videoportal hochlädt, dann dieses Video auf facebook einbindet oder gleich auf facebook hochlädt. Facebook wird daher von uns – wie alle sozialen Netzwerke – als Videoportal behandelt. Wichtig hierbei ist lediglich, dass von der Lizenz „Advertising (Online)“ Werbeschaltungen (sog. pre-, mid- und postrolls) ausgenommen sind. Die Lizenz ist aber zeitlich/räumlich unbeschränkt, gilt immer für einen Spot und eine Sprachversion.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…