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Kategorie: FAQ
Wo finde ich kostenlose GEMAfreie Musik?
Ein Wandermärchen
Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
„Eigen-Inkasso“
Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.
Leistungsschutzrechte
Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.
Rechteklärung erforderlich
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.
Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….
Kann man mit der Lizenz „Advertising (Online)“ Musik in ein Werbevideo einbinden und bei Facebook hochladen?
Werbevideo
Der Einsatz eines Musiktitels aus der Proud Music Library in einem Werbevideo, dass bei facebook hochgeladen wird, ist erlaubt. Es macht keinen Unterschied, ob man ein Video auf einem Videoportal hochlädt, dann dieses Video auf facebook einbindet oder gleich auf facebook hochlädt. Facebook wird daher von uns – wie alle sozialen Netzwerke – als Videoportal behandelt. Wichtig hierbei ist lediglich, dass von der Lizenz „Advertising (Online)“ Werbeschaltungen (sog. pre-, mid- und postrolls) ausgenommen sind. Die Lizenz ist aber zeitlich/räumlich unbeschränkt, gilt immer für einen Spot und eine Sprachversion.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Darf ich mit der Standard-Lizenz einen Imagefilm auf einer Messe zeigen und zugleich auf der eigenen Webseite präsentieren?
Ja. Die Standard-Lizenz ist an die Nutzung gebunden. Bei der Nutzung differenzieren wir – mit Ausnahme der Begrenzung der Auflagenhöhe von 1.000 Kopien – nicht nach dem Umfang, sondern nach der Art der Nutzung. D.h. wird die Musik in einer Unternehmensdarstellung (Imagefilm) eingesetzt, spielt es keine Rolle, ob der Film auf einer Messe läuft oder im Internet, sei es auf der eigenen Website oder Drittseiten wie etwa Youtube, Vimeo oder Facebook, zum Streaming angeboten wird. Es macht allerdings dann einen Unterschied, wenn der Film zu werblichen Zwecken eingesetzt wird.
Werblich heißt in diesem Kontext „zur Förderung des Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung)“. Eine Unternehmensdarstellung hat allerdings in der Regel nicht den Absatz eines Produktes im Auge, sondern dient der Verbesserung des Images eines Unternehmens. Dass im Kontext des Filmes auch Produkte des Unternehmens vorgestellt werden oder sogar Ausschnitte aus Werbefilmen gezeigt werden könnten, liegt auf der Hand. Allerdings ist der Film nicht der werblichen Nutzung gewidmet, wie bspw. ein TV-Spot. Eine Ausnahme bilden sog. Imagespots. Ein Imagespot ist ein Imagefilm im Stile eines Werbespots, der primär der Stärkung einer Marke an sich dient. Vordergrund des Imagespots ist nicht das Unternehmen selbst, sondern es wird durch den Film/Spot die Marke positiv emotional aufgeladen. Über die Aufladung können dann Produkte des Unternehmens besser beworben werden, da die Marke schon ein positives Image vermittelt. Letztlich ist entscheidend wer der Adressat des Filmes sein soll. Handelt es sich hierbei um potentielle Kunden, dann ist der Film immer werblich.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Welche Lizenz brauche ich für einen Trailer?
Ein Trailer ist ein aus Passagen der Originalvorlage zusammengesetzter Clip von kurzer Dauer (meist unter einer Minute). Er wird zum zum Bewerben eines Kino-/Fernsehfilms, einer Fernsehsendung, eines Computerspiels, einer anderen Veröffentlichung oder Veranstaltung. Ein Trailer hat den Zweck, einen Vorgeschmack auf das beworbene Produkt zu geben und Werbung für dieses zu machen. Dementsprechend ist für die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library für einen Trailer eine Werbelizenz notwendig. Hierbei differenzieren wir zwischen Werbung in TV, Radio, Kino und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart ist die passende Lizenz auszuwählen. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Advertsing-TV Lizenz einschlägig.
Weitere Lizenzen:
Online-Werbung: Advertising (Online)
Kino- oder Radio-Werbung: Advertising (Radio&Kino)
Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail oder rufen Sie uns einfach an +49 (0)6132 430 88 30
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Welche Lizenz braucht man zur Nutzung von Musik in Verbindung mit Apps?
Sofern es sich bei der App nicht um ein Computerspiel handelt, ist die Lizenz „Standard“ ausreichend, wenn die Nutzung nicht-werblich ist. Hierzu am Besten mit uns per Mail unter [email protected] oder per Telefon unter +49 (0)6132 4308830 mit uns in Kontakt treten.
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Proud Music on Twitter
Proud Music twittert schon seit geraumer Zeit. Vorteil: 1.) Wer mal schnell eine Frage hat, kann uns „antwittern“, 2.) kann aktuelle Proud Music News erhalten und 3.) kann Wissenswertes aus dem MusicBizz erhalten. Einfach unserem Twitter-Account @proudmusic folgen.
Ich möchte einen Imagefilm bei YouTube hochladen. Ist das mit der Standard-Lizenz erlaubt?
Die Standard-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Musiktitels aus Proud Music Library für einen Imagefilm. Wird der Imagefilm jedoch umgewidmet und bspw. als Werbefilm auf Video-Plattformen hochgeladen, ist diese Nutzung von der Standard-Lizenz nicht mehr gedeckt. Diese Nutzung erlaubt aber die Lizenz „Advertising (online)“. Als Credit sollte allerdings „Music: Proud Music Library“ angegeben werden. Über eine direkte Verlinkung hierbei würde uns freuen. Hierzu Fragen? Einfach mit Proud Music Kontakt aufnehmen. Tel.: 06132 4308830 oder per Mail an [email protected]
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Die Suche in der Proud Music Library erleichtert durch eine Autovervollständigung
Die Suche in der Proud Music Library ist durch die Einführung des Features einer Autovervollständigung erweitert worden. Hierdurch wird eine syntaktische und semantische Überprüfung der Musiktitel in der Library vorgenommen und dem Suchenden eine Liste von Vorschlägen bereits bei der Eingabe zur Autovervollständigung mittles der AJAX-Suche vorgeschlagen.
Zugriff auf die Proud Music Library via Android-Smartphone!
HTC hat das Smartphone-Betriebssystem Android 2.2 alias Froyo für das HTC Desire ausgeliefert. Wer nun mit seinem HTC Desire die Proud Music Library Webseite besucht, kann mobil Titel suchen, finden und anhören! Das Froyo-Update für das HTC Desire umfasst alle Android 2.2 Updates.