Gibt es DVDs/CDs mit allen Titeln des Archivs der Proud Music Library?

Eine DVD- oder CD-Kompilation der Proud Music Library gibt es nicht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass wir täglich ca. 40 Neuzugänge haben und unser Content komplett online zur Lizenzierung abrufbar vorliegt.

Beinhaltet die Standard-Lizenz auch die Verwendung in Lehrvideos?

Die Standard-Lizenz aus der Proud Music Library ermöglicht auch die Verwendung von Musik in einem Lehrvideo. Hierzu räumen wir das Herstellungsrecht ein. Dies umfasst auch das vervielfältigen der Videos bis zu 1000 Einheiten. Die Lizenz ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und gilt für GEMA-freie wie auch GEMApflichtige Musik.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)
Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)

Merken

Merken

Merken

Videos mit gemapflichtiger Musik einbinden

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Wenn Sie Titel des GEMA-Repertoires, d.h. gemapflichtige Musik, bei uns lizenzieren, anschließend in einem Video einsetzen und die so erstellten Videos online z.B. auf der Homepage ihres Kunden einbinden wollen, fallen Gebühren an, die von ihrem Kunden direkt an die Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) entrichtet werden müssen.

Den richtigen Tarif zu finden, ist aufgrund des komplexen Tarifwerks der GEMA nicht immer leicht. Ein guter Ansatzpunkt ist der „Tariffinder“ der GEMA, den sie oben in der Navigationsleiste auf www.gema.de aufrufen können. Grundsätzlich gilt, daß die GEMA zwischen Download-Angeboten und Streaming-Angeboten unterscheidet. Wird das Video auf einer Homepage eingebunden, geht es im Regelfall um Streaming, d.h. ein Download des Videos (und damit der als Hintergrund hinterlegten Musik) ist nicht möglich.

Der richtige Ansprechpartner für den passenden Tarif ist im Fall Streaming die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA.

Die GEMA berechnet die Lizenzgebühr bei Einsatz von gemapflichtiger Musik auf Internet-Websites im Tarif VR-WI zum Zeitpunkt dieses Artikels nach folgenden Hauptkriterien:

  • Handelt es sich um eCommerce, d.h. werden Produkte verkauft?
  • Handelt es sich um Produktpräsentationen oder Verkaufsförderung?
  • Ist Musik „integraler Bestandteil“ der Darstellung oder „kein integraler Bestandteil“
  • Kommerzielle Website oder privat

Bitte wenden sich für weitere Einzelheiten und die Einstufung ihres Projektes am besten direkt an den Ansprechpartner der GEMA in ihrer Bezirksdirektion und schildern sie den Einsatzzweck des Videos oder der Hintergrundmusik.

Hinweis: Proud Music ist nicht mit der GEMA assoziiert und kann somit nur unverbindliche Hinweise aus unserer Praxis geben, maßgeblich sind die (auch Änderungen und Weiterentwicklungen unterworfene) Aussagen der GEMA.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Update: GEMA und Youtube einigen sich!

Merken

Merken

Merken

Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Merken

Kann ich GEMAfreie Musik einfach einsetzen ohne zu fragen? Wenn nein, wenn muß ich fragen?

Suchfilter
Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern
GEMA-frei heißt nicht gemeinfrei

Musik ist dann GEMAfrei, wenn a)  der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw.  die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine  Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.

Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.

GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei

Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt)  erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.

Die Rechte ausübender Künstler beachten

Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂

Proud_Music_fuer_Drohnenfilm2
GEMAfreie Musik für Drohnenfilme

 

Link: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte  (Urheberrechtsgesetz)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

 

 

Welche Lizenz wird für audiovisuelle Produktionen benötigt?

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Audiovisuelle Produktionen sind Produktionen, die zur kostenlosen Abgabe (z.B. Give aways), Aufführung oder zum Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen bspw. interaktive Produktionen (Computergames, Lernvideos, Tutorials, etc.) , Imagefilme, Präsentationsfilme, Produktfilme, Industriefilme, TV- und Dokumentationsfilme (auch Serien, Spielfilme, Fernsehspiele, etc.).

Die Proud Music Library bietet einen Standard-Lizenz zur pauschalen Nutzung für 1000 physische Einheiten an. Für mehr als 1000 Einheiten muß eine sog. Reproduction-Lizenz erworben werden. Reproduktions-Lizenzen sind also erweiterte Standardlizenzen für audiovisuelle Produktionen, z.B. DVDs, CDs, USB-Stick, CD-ROM. Mit einer erweiterten Standardlizenz können Musiktitel für bis zu 10.000 Einheiten lizenziert werden.

Für höhere Auflagen (ab 10.001 Einheiten) ist eine individuelle Lizenz nötig. Hierzu einfach per Mail an [email protected] oder per Telefon (06132 4308830) anfragen und den Nutzungsraum und Auflagenhöhe benennen. Es sind auch stufenweise Upgrade-Lizenzen bei festgeschriebener Lizenzgebühr oder minutenbasierte Lizenzen möglich. Die Reproduction-Lizenz ist nicht für Werbefilme bzw. Werbespots einschlägig. Hierzu ist eine gesonderte Lizenz zu wählen.

Es können gemafreie Musiktitel, wie auch GEMA-Repertoire hierfür lizenziert werden.  Bei GEMA-Repertoire (auch gemapflichtige Musik genannt) fallen hierfür bei der Herstellung GEMA-Gebühren an, die an die GEMA zu zahlen sind. Die Lizenzabrechnung von Musiktitel, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist (z.B. ASCAP, MC-PRS, SIAE, etc.) wird ebenfalls von der GEMA wahrgenommen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Merken

Was ist ein Werbespot? Wie lizenziert man Musik hierfür?

Suchfilter
Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

 

Was ist ein Werbespot?

Die Proud Music Library bietet Musiktitel für die Nutzung in Werbespots bzw. Werbefilme an. Ein Werbespot ist abstrakt-generell eine Produktion (für Film, Radio, Kino), die ein Produkt oder eine Dienstleistung bewirbt. Adressat ist der Endverbraucher. Dies geschieht in der Regel über die Medien TV, Radio, WEB-Seiten, Mobil-Telefon. Werbespots auf DVD oder sonst. Datenträgern sind selten zu finden.

 

Was kostet eine Lizenz für den werblichen Einsatz?

Lizenzen zur Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library werden insoweit pauschal vergütet. D.h., dass die Nutzung nicht davon abhängig ist, wie oft der Spot ausgestrahlt wird oder wie die Länge des Spots ist.

Es gibt standardisierte Werbelizenzen (bspw. TV- oder Online-Advertising), welche die Nutzung auf ein Jahr beschränken. Sog. „Buy-out“-Lizenzen bietet Proud Music Library auch an. Hierzu genügt eine individuelle Lizenzanfrage, die lediglich den Nutzungsraum (weltweit, europaweit oder einzelne Territorien), den Nutzungszeitraum (1 oder 2 Jahre) und den Verbreitungsgrad bzw. Verwendungsart (TV, WEBsites, Drittseiten, etc.) benennt. Es sind auch Lizenzkombinationen möglich, die bspw. nur TV/Radio, TV/Internet oder Internet/Radio erfassen.

 

Fallen GEMA-Gebühren bei Werbespots an?

Bei der Nutzung von GEMAfreier Musik aus der Proud Music Library fallen keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt ausdrücklich auch bei Buyout-Lizenzen! Kommt der Werbespot in TV und Radio zum Einsatz, fallen hierfür auch bei GEMA-Repertoire seotens des Produzenten keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt punktuell auch für Kinowerbung, je nach dem, ob der Kinobetreiber in einem Verband organisiert ist, der einen Pauschalvertrag bzw. Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat.

 

Näheres: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/vertraege/

 

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

Merken

Merken

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Bei der Nutzung von GEMA-freier Musik hat man naturgemäß eine kleinere Musikauswahl im Vergleich zum weltweiten GEMA-Repertoire, da viele kleinere Anbieter nicht die Auswahl bieten können wie etwa große Production Music Library Anbieter oder Royalty-free Music Anbieter mit einem Katalog in etwa ab 30.000 Musiktitel, die sie in der Proud Music Library online finden. Ebenso ist der Markt schwerer durchschaubar, da es unterschiedliche Grade an Professionalität gibt. Wir stellen jedoch alle Titel, die unsere strenge Qualitätskontrolle bestanden haben, in voller Länge zur Verfügung, so daß Sie bei uns nur hochqualitative GEMA-freie Musik mit einem der größten Repertoires europaweit finden und somit keine Nachteile für Sie entstehen.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Royalty-free Music aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Merken

Merken

Merken

Was versteht man unter GEMAfreier Musik?

Urheber eines Musikstückes – Komponisten – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.

GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Royalty-free Music, der etwas anderes meint. GEMAfreie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als gemafreie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei der SUISA oder der AKM registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass der Komponist den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang für einzelne Werke ausschliessen kann, sondern die sich GEMA die Zuständigkeit für alle seine Werke im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Unser Mediaplayer

Merken

Merken

Merken