Wann wird Musik lizenzfrei?

 

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Videos (z. B. Virals) oder YouTube-Let’s-Play-Videos sucht, hat bestimmt schon einmal den Tipp oder sogar die Vorgabe erhalten, sogenannte „lizenzfreie Musik“ zu verwenden. Kommt Dir das bekannt vor? 😉

Dabei stoßen viele auf Formulierungen wie „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“. Manche Anbieter sprechen sogar von „rechtefreier Musik“. Aber Vorsicht: Das ist oft ein Missverständnis. Deshalb hier ein wenig Klartext.


Eines vorweg: Musik „kauft“ man nicht

Wenn Du Musik nutzt, erwirbst Du kein Eigentum an der Musik selbst, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das gilt sowohl für CDs als auch für digitale Dateien wie MP3s. Mit dem Kauf einer CD erwirbst Du beispielsweise nur das Recht, sie privat abzuspielen – nicht mehr. Ähnlich verhält es sich bei digitalen Downloads, deren Nutzungsbedingungen oft detailliert regeln, was erlaubt ist.


Was bedeutet „lizenzfrei“?

Lizenzfrei bedeutet, dass die Nutzung eines Werkes keine Erlaubnis (Lizenz) benötigt. Das ist nur dann der Fall, wenn:

  1. keine Rechte mehr an dem Werk bestehen,
  2. das Werk gemeinfrei ist (Schutzfrist abgelaufen),
  3. die Schutzfrist nach § 64 UrhG abgelaufen ist (in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Lizenzfreie Musik – Komposition vs. Einspielung

Um „lizenzfrei“ zu verstehen, ist es wichtig, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden:

  • Die Komposition: Das Werk selbst, also die Noten und der Text.
  • Die Einspielung: Die Tonaufnahme, die diese Komposition hörbar macht (z. B. MP3, CD, Schallplatte).

Die Komposition wird gemeinfrei (und damit lizenzfrei), wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers abgelaufen ist. Die Tonaufnahme bleibt jedoch geschützt, solange die Rechte der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Diese umfassen z. B. den Künstler, den Produzenten und den Tonträgerhersteller.

Beispiel:
Die Werke von W.A. Mozart sind gemeinfrei. Wenn jedoch ein Orchester Mozarts Musik neu einspielt, gelten die Leistungsschutzrechte der Musiker und Produzenten. Diese Rechte laufen in der Regel 50 Jahre nach der Veröffentlichung der Aufnahme ab.


Die Lizenzkette: Wie Rechte weitergegeben werden

Musikrechte werden oft durch eine sogenannte Lizenzkette verwaltet:

  1. Der ausübende Künstler (z. B. Sänger oder Musiker) räumt Rechte an den Tonträgerhersteller (Produzent) ein.
  2. Der Tonträgerhersteller kann diese Rechte an einen Verlag abtreten.
  3. Der Verlag lizenziert die Musik an den Endnutzer (z. B. Filmemacher, Content-Creator).

Bei der Nutzung von Produktionsmusik läuft dieser Prozess oft über spezialisierte Musikbibliotheken wie die Proud Music Library. Sie gewährleisten, dass alle Rechte geklärt sind, und stellen ihren Kunden rechtssichere Lizenzen aus.


Rechte des ausübenden Künstlers

Ein ausübender Künstler (z. B. Sänger, Musiker) hat das exklusive Recht, seine Darbietung aufzunehmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§§ 77, 78 UrhG). Ohne seine Erlaubnis darf niemand:

  • Aufnahmen seiner Darbietung erstellen oder veröffentlichen,
  • diese Aufnahmen vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich machen (z. B. auf YouTube).

Das Einverständnis des Künstlers ist also entscheidend – das nennt man Lizenz. Studio- und Orchestermusiker übertragen ihre Rechte meist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags an den Auftraggeber.


Woran erkennt man rechtssichere Musik?

Rechtssichere Musik erkennt man daran, dass der Anbieter alle relevanten Nutzungsrechte eindeutig klärt und dokumentiert. In Deutschland erfolgt der Lizenzerwerb durch einen Vertrag (§§ 433, 453 BGB). Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen, weshalb Verlage und Bibliotheken wie die Proud Music Library sorgfältig prüfen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Die Proud Music Library bietet Kunden eine Rechtsabteilung, die alle Lizenzfragen professionell bearbeitet. So wird sichergestellt, dass Medienschaffende rechtssicher und sorgenfrei arbeiten können.

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Zusammenfassung

  • Lizenzfrei bedeutet: Es gibt keine Rechteinhaber, die eine Erlaubnis zur Nutzung geben müssen.
  • Gemeinfrei ist nicht gleich lizenzfrei – die Tonaufnahme kann weiterhin geschützt sein.
  • Kläre immer die Rechte, bevor Du Musik in Medien einsetzt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hinweis: Diese Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine juristische Beratung. Bei komplexen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

 

Darf man eine eigene Melodie einem Track aus der Proud Music Library hinzufügen?

Hintergrundmusik für eigene Aufnahmen

Hin und wieder erreichen uns Anfragen von Interessierten, ob man zu einem Track aus der Proud Music Library eine eigene komponierte Melodie hinzufügen darf. D.h., dass die eigene Melodie als Overlay auf die bestehende Musik aufgeommen wird. Manche wollen auch einen instrumentalen Track als Hintergrundmusik nutzen, um dann eine eigene Melodie darübersingen.

Erlaubt? Nicht erlaubt?

Die Nutzung eines Tracks für die oben beschriebene Nutzung ist erlaubt, wenn das zusammengeführte Werk nur privat genutzt wird. Privat bedeutet „in den eigenen vier Wänden“. Eine private Veröffentlichung ist nicht möglich. Alles was veröffentlicht wird, ist nicht mehr privat. Das gilt auch, wenn man ein Video bei bspw. Youtube oder Vimeo hochlädt und dort a) öffentlich zum Anschauen anbietet oder b) das Video nicht listet. Jeder der das Link kennt, kann es weitergeben oder verlinken, kurz: verbreiten. Daher ist lit. b) streng genommen auch öffentlich und daher erstmal nicht erlaubt.

Zusammengeführtes Werk

Nun könnte man auf die Idee kommen eine Lizenz zu erwerben und es dann erlaubt sei, dass zusammengeführte Werk (Track aus der Library + eigene Melodie) zu veröffentlichen. Das geht leider so nicht so einfach, da die Proud Music Library hier kein Recht hierzu einräumen darf. Die Erlaubnis hierzu geben immer die Autoren*Innen (Urheber) des jeweiligen Tracks bzw. Musiktitel selbst. Hierzu muss also ein gesonderter Vertrag mit den Autoren*Innen (Urheber) geschlossen werden, da das neue zusammengeführte Werk ein neues Werk ist, da eben an der Melodie ein eigenes Urheberrecht nun besteht, so dass in Verbindung mit der Musik eine Miturheberschaft am neuen Werk entstanden ist.

Es entsteht ein neuer Track und somit auch eine neue Miturheberschaft. Das gleiche gilt auch, wenn man bspw. ein Gitarren-Solo, das man selbst entwickelt hat, einspielt. Allerdings muss das Solo eine sog. Schöpfungshöhe besitzen, sonst ist „lediglich“ ein Leistungsschutzrecht entstanden. Aber auch hier braucht man unbedingt die Erlaubnis der Autoren*Innen (Urheber) für den Fall einer Veröffentlichung.

Im Gegensatz: Zusammengesetzes Werk

Bei Filmwerken ist das anders. Hier räumt Proud Music ein „(Werk)verbindungsrecht“ (juristisch: Herstellungsrecht) oder auch Sync-Recht bzw. Synchronisationsrecht (siehe Wikipedia-Beitrag) ein. Hier wird die Erlaubnis erteilt, das Werk [FILM] mit dem Werk [MUSIK] (genauer: Toneinspielung) zu verbinden, um so ein neues Werk (FILM+MUSIK) herzustellen.

Mehr dazu: Urheberrecht.de

Für Fragen rund um das Thema Lizenzen erwerben via Proud Music Library  gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Fragen zu Auftragsproduktion? Studio-Equipment bzw. Ausstattung? Qualität?

 

 

 

Gemafreie Musik für Theater

Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.

Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.

Gemafreie Musik für Theaterstücke

Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.

1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.

2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.

Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30

Weitere Links zu dem Thema:

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Des öfteren werden wir angesprochen, ob es in der Proud Music Library auch gemafreie Musik ohne Lizenz gibt. Hier erfolgt mittlerweile reflexartig die Gegenfrage, was gemafreie Musik ohne Lizenz sein soll. Daraufhin hört man dann als Antwort, dass das doch lizenzfreie Musik sei, die man frei nutzen darf. Oh je, gleich mehrere Mißverständnisse….

1. Gemafreie Musik ist nicht rechtefreie Musik

Zunächst muß man den Begriff „Musik“ klären Was meint jemand, der rechtefreie Musik sucht. Ihm geht es wohl kaum um das Notenwerk, die Komposition an sich, sondern um die Tonaufnahme, z.B. ein mp3-File. Ein mp3-File geniesst nach Veröffentlichung eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung, § 82 UrhG. Danach darf die Tonaufnahme frei verwendet werden, muß man also niemanden um Erlaubnis fragen, sofern auch die Schutzfrist bezüglich der Komposition und gegebenfalls des Textes nicht mehr gilt. Diese Frist beträgt nach §§ 64, 65 UrhG 70 Jahre nach Tod des zuletzt verbliebenen Urhebers. Von daher ist der Begriff der „Rechtefreiheit“ differenziert zu betrachten.

2. Gemafreie Musik ist nicht lizenzfreie Musik

Eine Lizenz ist eine Erklärung etwas zu dürfen. Fluglizenz, Schanklizenz, Führerschein (=Fahrlizenz)…. Lizenzfrei ist also etwas, wenn man niemanden mehr um Erlaubnis fragen muß oder sich ein Recht einräumen lassen muß. Das ist bei Musik, Bild, Text, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann von allen genutzt werden ohne jemanden zu fragen. Handelt es sich um ein vertontes gemeinfreie Werk, wie etwa Beethovens 9. Sinfonie, dann ist allerdings das Recht desjenigen zu beachten, der an der Tonaufnahme selbst die Rechte hat. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ab.

3. Gemafreie Musik ohne Lizenz?

Lizenzfreie Musik, lizenzfreie Bilder… schon oft gelesen. Dieser Begriff aus dem Marketing soll lediglich ausdrücken, dass man für die Mehrfachnutzung eines Titel keine neue Gebühr bezahlen muß, sondern nur einmal und dann den Titel immer wieder nutzen darf. Besser wäre es daher von lizenz-gebührenfreie Musik oder Bilder zu sprechen. Gerade der Umstand, dass die Rechteeinräumung auch die Mehrfachnutzung gestattet, ist eine lizenzrelevante Erklärung. Hier wird einem ja ein Recht eingeräumt etwas nutzen zu dürfen ud nicht bei einer erneuten Nutzung nachlizenziert wird.

 

Production Music aus der Proud Music Library - GEMA-frei
Production Music aus der Proud Music Library – auch GEMA-frei

Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.

Weitere Links zu dem Thema:

Welche Nachteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Welche Vorteile hat die Nutzung von GEMAfreier Musik?

Was ist lizenzfreie Musik?

Wann wird Musik lizenzfrei?

GEMA-freie Musik schneller finden

Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music

Welche Musik ist gemafrei?

So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.

Was ist gemafreie Musik?

Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:

1. Das (Noten-)Werk

Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.

2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik

Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.

3. Gemafreie Musik als mp3-File

Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.

Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30

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Production Music

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Was ist lizenzfreie Musik?

„Lizenzfreie“ Musik

Der Musikkatalog unserer Production Music Library enthält weit über 30.000 Musiktitel – alles Royalty-free Music. Dort verwenden wir aber niemals den Begriff lizenzfrei. Das hat ernsthafte Gründe: Der Begriff lizenzfrei bzw. das oft im gleichen Zusammenhang gebrauchte „rechtefrei“ oder „copyright free“, ist inhaltlich mißverständlich. „Lizenzfreiheit“ als Konzept kommt ursprünglich aus der Archivfotografie und bezeichnet dort i.d.R. relativ weit gefaßte Nutzungslizenzen,bis hin zu einmaligen pauschalen Lizenzgebühren. Im Musikbereich taucht der Begriff „Lizenzfreie Musik“ umgangssprachlich häufig synonym zur GEMA-Freiheit auf, was jedoch inhaltlich nicht korrekt ist.

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für „lizenzfreie“ Musik in der Proud Music Library

 

Lizenzfrei gleich sinnfrei?

„Rechtefreiheit“ und somit „Lizenzfreiheit“ ist per Definition nicht möglich, da Urheberrechte durch Schaffung des Werkes entstehen und unveräußerlich sind. Es empfiehlt sich also den umgangssprachlichen Begriff „Rechtefreiheit“ nicht anzuwenden. Man sollte auch nicht von „lizenzfreie Musik“ sprechen (sondern allenfalls von lizenzgebührenfreier Musik). Ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist allenfalls dann lizenzfrei, mithin rechtefrei, wenn es gemeinfrei geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist, § 64 UrhG (Siehe § 65 UrhG bei mehreren Urhebern).

Der Gegenbegriff zu „lizenzfrei“ ist die Anwendung sehr kleinteiliger Lizenzen bei denen jede einzelne Verwertungsart getrennt lizenziert wird. Im Musikbereich verdeutlicht dies der bildhafte amerikanische Begriff Needle-Drop-License: bei jedem Abspielen einer Schallplatte (=> Aufsetzen des Tonarms) wird eine Lizenzgebühr fällig. „Lizenzpflichtige“ Musik differenziert demnach nach Verbreitungsgebiet, Art und Umfang des Einsatzes, zeitlicher Dauer, etc..

Zusammengefaßt: Wer umgangssprachlich „lizenzfreie Musik“ sucht, möchte eine einmalige Lizenzgebühr für umfassende Nutzungsmöglichkeiten zahlen.

Die Proud Music Library trägt diesem Konzept durch weitgefaßte Lizenzen wie unsere Standard-Lizenz Rechnung. „Lizenzfreie Musik“ oder „rechtefreie Musik“ im juristischen Sinne sind unsere Titel natürlich nicht – auch nicht die GEMA-freie Musik – und das ist gut so: Sie erhalten bei der Lizenzierung eine Lizenz mit den nötigen Rechten zur Nutzung! Egal ob Sie Musik für Werbefilme, Imagefilme, TV-Ads oder In-Stream-Werbung brauchen, für alle Anwendungen haben wir die passende Lizenz. Unser Musikkatalog ist auch gut sortiert, so dass sie relativ schnell Musik für Ihre Projektvertonung finden.

Musik rechtsssicher lizenzieren

Der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB regelt die Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer der Lizenz. Die Einräumung von Nutzungsrechten an einem Musiktitel geschieht durch eine Lizenzierung, verkörpert in einem Lizenzdokument, dass die Nutzungsbedingungen regelt.

Der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch von gema-freier Musik erfolgt nach § 398 BGB (Abtretung). Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets die Aufgabe zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für seine Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? Übersicht von Proud Music

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Was ist Royalty-Free Music?

HINWEIS: Auf dieser Seite steht ein Blog-Beitrag zum Thema „Royalty free music“. Um zur „Proud Music Library“ (Gemafreie und Royalty free Music) zu kommen, bitte hier lang:

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

 

Die Sache mit dem „free“: copyright free music?

Jeder – egal ob Amateur oder als Profi – der Musik für ein mediales Projekt benötigt, kommt unweigerlich mit dem Begriff „Royalty-free Music“ in Berührung. Zunächst klingt es so, als sei das Musik, für die man keine Royalties  bzw. Gebühren oder Tantiemen zu zahlen hat, weil ja „free“. Royalties sind doch sowas wie Tantiemen, also tantiemen-freie Musik eben. Und wenn schon „free“, dann ja auch „rechtefrei“ oder noch schlimmer „lizenzfrei“. Na ja, hin und wieder höre Ich (noch), dass das ja „free Music“ sei, also freie Musik :-). Das Wörtchen „Royalty“ mal kurz und dezent übersehen, was? „Die liegt halt irgendwie so rum“ und Google macht ja munter Vorschläge wie z.B. „royalty free for free“ 😀 in der Autovervollständigung bei Eingabe des Begriffs in den Suchschlitz. So wie ja auch immer automatisch einem „gemafreie musik kostenlos“ als Autovervollständigung angeboten wird, sobald man nur „gemafreie“ eingibt. Einfach mal ausprobieren! Also, aaaaalles kostenlos und am Besten noch „copyright free music rechtsicher“, bla, bla, bla. Kurz: So wie man sich eine Blume pfückt, pflückt man sich „Royalty free Music“. Ich versuche mich mal an dem Thema. Fangen wir an….

mit schnellerer und übersichtlicher Navigation um royalty-free Stock Music und gemafreie Musik zu finden
Neue Startseite der Proud Music Library mit schnellerer und übersichtlicher Navigation zu den Genres von Royalty-free Music

 

Bedeutet royalty-free rechtefrei?

Rechtefrei ist ein Werk dann, wenn es gemeinfrei ist. Das habe nicht ich mir einfallen lassen, das steht so im Gesetz. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren gemäß § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgelaufen ist. Dann ist die Nutzung des Werkes logischweise auch lizenzfrei. Eine Lizenz ist eine Erlaubnis. Und wenn etwas lizenzfrei geworden ist, brauche Ich niemanden mehr um Erlaubnis fragen. Nicht zu verwechseln mit „free license“. Aber das ist ein anderes Thema. Allerdings betrifft dann die Lizenzfreiheit NUR das Werk SELBST und NICHT die Toneinspielung! Warum so aufgeregt? Na hier: An der Toneinspielung bzw. Tonaufnahme entstehen Leistungsschutzrechte, die selbst eine Schutzfrist ab Veröffentlichung von 70 Jahren haben. Wer also einen Musiktitel nutzen möchte, der nicht gemeinfrei, mithin lizenzfrei oder rechtefrei ist, braucht das Recht hierzu. Das Recht muß man sich einräumen lassen und zwar vom Rechteinhaber, d.h. entweder vom Autor (oder bei mehreren die Autoren) selbst oder von einem Dritten (z.B. Verlag), den der Autor beauftragt hat, anderen gegenüber für ihn Rechte an seinen Musiktitel einzuräumen – kurz bestimmte Rechte oder auch alle Rechte für ihn wahrzunehmen.Übrigens: Nur weil jemand behauptet, er hätte Rechte an einem Werk, die er Euch einräumen kann, heisst das noch lange nicht, dass ihr darauf vertrauen könnt. Gutgläubiger Erwerb von Rechten bzw. Forderungen ist nämlich ausgeschlossen. Daher immer genau hinschauen von wem ihr Euch Rechte einräumen lässt!

Der Markt für Royalty-free Music

Damit ein potentieller Musiknutzer die Lizenzgebühren für bestimmte Verwendungszwecke bei Musiktiteln (Werbefilm, In-Stream-Ads, Imagefilm, usw.) nicht jedesmal einzeln mit dem Autor oder seinem Verlag verhandeln muß, etwickelte sich der Markt für Royalty-free Music. Hierunter fällt somit Musik, in der der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat, da die Anwedungsbereiche standardisiert sind. Production Music wird mittlerweile auch als Royalty-free Music bezeichnet, obwohl es nicht das  gleiche ist. Was aber feststeht ist, dass die Nutzung von Royalty-free Music nichts mit „rechtsfrei“ oder „lizenzfrei“ zu tun hat – schon gar nicht mit „copyright free music“.

Wer mehr dazu lesen will, kann hier weiterlesen. Dort stelle Ich den Begriff „lizenzfreie Musik“ (hoffentlich) auch für Nicht-Juristen hinreichend dar. Dieser Blogbeitrag darf auch gerne verlinkt werden: https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/112/lizenzfreie-musik/

Ansonsten bitte weiter folgen….

Suchfilter
Royalty-free Music / Production Music schnell finden: Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern
Bedeutet Royalty-free Music GEMA-freie Musik?

Auch gern gehört oder gelesen…. RFM sei doch GEMA-freie Musik. NEIN! Bitte nicht alles glauben was im Internet steht, vor allem, wenn es sich um Begriffe handelt, die aus zwei verschiedenen Rechtsräumen kommen und gerade im Urheberrecht drastisch unterschiedlich sind. Royalty-free bedeutet nicht automatisch GEMA-frei sondern nur, dass seitens des Lizenzgebers (z.B. durch uns die Proud Music Library) für den Nutzungsrahmen keine weiteren Lizenzen eines Musiktitels für den Nutzer anfallen. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abgaben für die Nutzung von royalty-free Music an Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen. Aber selbst da ist der Nutzungsrahmen immer klar definiert.

Mehr zum Thema GEMA-freie Musik Du wissen wollen? Hier lang: https://www.proudmusiclibrary.com/de/gemafreie-musik

Ist Royalty-free Music sowas wie Stock Music oder Production Music?

Stock Music Tracks sind bereits in einemTonstudio vorproduzierte Toneinspielungen. Dabei kann die Qualität von Stock Music zwischen unangenehm amateurhaft bis außergewöhnlich professionell klingen. In der Proud Music Library findet sich auch Stock Music aus den 1950er Jahren, die dennoch immer wieder lizenziert werden, siehe:  #1950er Jahre – Stock Music kann Royalty-free Music sein, aber nicht umgekehrt. Warum? Na, weil ein Komponist auch für eine Auftragskomposition gebucht werden dann, so dann die Nutzung der Musik unter eine Royalty-free Music-Lizenz gestellt wird. Wie gesagt, Stock Music ist lediglich „ready-made“. Für Stock Music verwendet man eher den Begriff Production Music oder Produktionsmusik, weil ja bereits fertig produziert. Ergo… wer hat es gemerkt? Genau, deswegen ist Production Music wiederum nicht unbedingt gleich royalty-free Music… weil ja schon produziert, siehe oben die Erläuterung zu einer Auftragskomposition. Wer es immer noch nicht glauben will, hier gibt es weitere Infos: Royalty free (engl.)

Ein sehr umfassender Beitrag von mir zum Thema auch hier: https://www.proudmusiclibrary.com/de/royalty-free-music

Also, entscheidender Unterschied zu Royalty-free Music ist, dass auch Auftragsproduktionen auf einer royalty-free Basis abgewickelt werden können. D.h. Stock Music oder auch Production Music kann Royalty-free Music sein, nicht aber unbedingt umgekehrt.

Ist Royalty-free Music rechtssicher?

Da es sich beim Lizenzerwerb um einen Rechtekauf handelt, ist der gutgläubige Erwerb ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es wichtig, sich genau anzuschauen, bei wem man Nutzungsrechte einkauft. Hierbei spielt zunächst das Renommee des Autors oder des Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Bei der Proud Music Library ist hierfür ein medienrechterfahrener Jurist zuständig. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt.

Fragen hierzu? Einfach Mail an [email protected] oder besser anrufen unter +49 (0) 6132 430 88 30

Für alle Musiktitel, die in unserer Online-Datenbank als „GEMAfreie Musik“ gekennzeichnet sind fallen keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, ASCAP, SIAE, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

Proud Music Library - Royalty-free Music mit Renomee
Proud Music Library für Royalty-free Music
Kostenlose GEMAfreie Musik Download
Die Proud Music Library bietet unter bestimmten Voraussetzungen rund 100 GEMA-freie Tracks zur kostenlosen Nutzung an.

Zum Abschluss noch die Preisfrage:

Ist Royalty-free Music sowas wie Archivmusik?

Wer ordentlich mitgelesen hat, wird diese Frage sofort allein schon vom Kontext her beantworten können 🙂 Oder etwa immernoch nicht? …Na ja, es steht ja schon im Begriff….

Kleiner Hinweis:  Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, kurz: Freizeitvideos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel aus unserem Programm zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Mehr lesen?

Was ist GEMAfreie Musik?
Was ist Production Music?
Was ist Stock Music?
Gibt es kostenlose GEMAfreie Musik?

Externe Links. Mehr zu:

Wann wird Musik lizenzfrei?

Lizenzfrei heißt „frei von Rechten“?

Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉

Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..

Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.

Lizenzfrei heißt frei von Rechten!

Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)

Das war’s. 🙂

„Lizenzfreie Musik“  –  zum Verständnis

Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.

Wann erlischt das Recht an einer Komposition?

Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!

Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand  alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

Der ausübende Künstler

Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.

Beispiele: Niemand darf…

– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,

– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden

– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…

es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.

Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉

Der Tonträgerhersteller

Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.

Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht:

– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:

Die Lizenzkette

Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.

Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.

Production Music aus der Proud Music Library finden
Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Update: Fallen in Werbespots GEMA-Gebühren an?

Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme
Es gibt Rahmenverträge!

Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst, hier.

Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!

WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.

 

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Ist gemafreie Musik kostenlos?

„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….

 

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
kostenlose Nutzungslizenzen für Musik aus der Proud Music Library

Was ist GEMA-freie Musik?

Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.

GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.

Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)
Production Music für Lehrfilme (Universitäten, Schule)

Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).

Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?

Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.

Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-freie Musik Production Music
GEMA-freie Musik Production Music aus der Proud Music Library

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