Update: Wo finde ich Musik für Videos?

Die Wellenform des Musiktitels "Buccaneers" aus der Proud Music Library
Die Wellenform des Musiktitels „Buccaneers“ aus der Proud Music Library

Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen in Videos einsetzt werden und auf Videoplattformen zum Streamen hochgeladen werden, sofern hierfür eine Lizenz erworben wurde. Bei werblichen Einsatz bitte daher die Lizenz „Advertising (online)“ aus unserer Library wählen. Werbung ist jede Verkausfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Bei GEMA-Repertoire fallen sog. GEMA-Gebühren an, die an die GEMA entrichten müssen. Allerdings sieht die GEMA die Betreiber der Plattformen als „Sender“ an. Demnach stellt die GEMA die Forderungen an die Betreiber der Videoplattformen. Um hier rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, empfiehlt es sich direkt bei GEMA bezügl. Nutzung von Musik in Videos, die auf Video-Portalen hochgeladen werden sollen, nachzufragen.

Zwischen dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der GEMA ist im Dezember 2013 ein Gesamtvertrag geschlossen worden, der die Nutzung des GEMA-Repertoires im Rahmen von Musikstreaming-Angeboten regelt, sofern diese werbefinanziert sind. Von der Einigung betroffen sind die vom VPRT vertretenen Online-Video-Plattformen (bsw. MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat). Der Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Der Vertrag regelt:

– tarifliche Vergütung nach Dem Tarif VR-OD 9 der GEMA für werbefinanzierte Streamingangebote
– Nachlass in Höhe von 20% (siehe hierzu den Artikel „YouTube-Rivalen-bekommenTarif Nachlass bei Gema„)
– VRPT-Mitglieder müssen Video-Abrufe der GEMA melden
– VRPT-Mitglieder verpflichten sich Unidentified Content (und insbesondere User Generated Content) via Software zu erkennen
– Durch lange Laufzeit ermöglicht die GEMA den VRPT-Mitglieder eine Planungs- und Rechtssicherheit

Hierzu auch: Die GEMA will sich dafür einsetzen, dass das Einbetten von Youtube-Videos auf Drittseiten GEMA-pflichtig werden soll und ein Artikel auf welt.de

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wann wird ein Musiktitel gemafrei?

Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….

Beginnen wir mit dem Grundfall

Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

Grafik: Creative Commons Lizenzvertrag
Grundfall zum Unterschied zwischen GEMAfreier Musik und GEMA-Repertoire von Proud Music GbR ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Beruht auf dem Werk unter https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/3212/wann-wird-ein-musiktitel-gemafrei/.

GEMAfrei bei werkbasierter Wahrnehmung

Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.

Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Kundensupport +49 (0)6132 43 088 030, 08 bis 20h
Stock Music für alle Anwendungen

 

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Wo finde ich kostenlose GEMAfreie Musik?

Kundensupport
Kostenlose GEMA-freie Music aus der Proud Musc Library

Ein Wandermärchen

Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

„Eigen-Inkasso“

Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.

Leistungsschutzrechte

Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.

Rechteklärung erforderlich

Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.

Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.

Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….

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Kann man mit der Lizenz „Advertising (Online)“ Musik in ein Werbevideo einbinden und bei Facebook hochladen?

Werbevideo

Der Einsatz eines Musiktitels aus der Proud Music Library in einem Werbevideo, dass bei facebook hochgeladen wird, ist erlaubt. Es macht keinen Unterschied, ob man ein Video auf einem Videoportal hochlädt, dann dieses Video auf facebook einbindet oder gleich auf facebook hochlädt. Facebook wird daher von uns – wie alle sozialen Netzwerke – als Videoportal behandelt. Wichtig hierbei ist lediglich, dass von der Lizenz „Advertising (Online)“ Werbeschaltungen (sog. pre-, mid- und postrolls) ausgenommen sind. Die Lizenz ist aber zeitlich/räumlich unbeschränkt, gilt immer für einen Spot und eine Sprachversion.

 

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

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Welche Lizenz brauche ich für einen Trailer?

Ein Trailer ist ein aus Passagen der Originalvorlage zusammengesetzter Clip von kurzer Dauer (meist unter einer Minute). Er wird zum zum Bewerben eines Kino-/Fernsehfilms, einer Fernsehsendung, eines Computerspiels, einer anderen Veröffentlichung oder Veranstaltung. Ein Trailer hat den Zweck, einen Vorgeschmack auf das beworbene Produkt zu geben und Werbung für dieses zu machen. Dementsprechend ist für die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library für einen Trailer eine Werbelizenz notwendig. Hierbei differenzieren wir zwischen Werbung in TV, Radio, Kino und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart ist die passende Lizenz auszuwählen. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Advertsing-TV Lizenz einschlägig.

Weitere Lizenzen:

Online-Werbung: Advertising (Online)

Kino- oder Radio-Werbung: Advertising (Radio&Kino)

Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail oder rufen Sie uns einfach an +49 (0)6132 430 88 30

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Proud Music Library
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Welche Lizenz braucht man zur Nutzung von Musik in Verbindung mit Apps?

Sofern es sich bei der App nicht um ein Computerspiel handelt, ist die Lizenz „Standard“ ausreichend, wenn die Nutzung nicht-werblich ist. Hierzu am Besten mit uns per Mail unter [email protected] oder per Telefon unter +49 (0)6132 4308830 mit uns in Kontakt treten.

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Proud Music Library
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Ich möchte einen Imagefilm bei YouTube hochladen. Ist das mit der Standard-Lizenz erlaubt?

Die Standard-Lizenz erlaubt die Nutzung eines Musiktitels aus Proud Music Library für einen Imagefilm. Wird der Imagefilm jedoch umgewidmet und bspw. als Werbefilm auf Video-Plattformen hochgeladen, ist diese Nutzung von der Standard-Lizenz nicht mehr gedeckt. Diese Nutzung erlaubt aber die Lizenz „Advertising (online)“. Als Credit sollte allerdings „Music: Proud Music Library“ angegeben werden. Über eine direkte Verlinkung hierbei würde uns freuen. Hierzu Fragen? Einfach mit Proud Music Kontakt aufnehmen. Tel.: 06132 4308830 oder per Mail an [email protected]

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Proud Music Library
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Beinhaltet die Standard-Lizenz auch die Verwendung in Lehrvideos?

Die Standard-Lizenz aus der Proud Music Library ermöglicht auch die Verwendung von Musik in einem Lehrvideo. Hierzu räumen wir das Herstellungsrecht ein. Dies umfasst auch das vervielfältigen der Videos bis zu 1000 Einheiten. Die Lizenz ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und gilt für GEMA-freie wie auch GEMApflichtige Musik.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)
Production Musik für Lehrfilme (Universitäten, Schule)

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Videos mit gemapflichtiger Musik einbinden

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Wenn Sie Titel des GEMA-Repertoires, d.h. gemapflichtige Musik, bei uns lizenzieren, anschließend in einem Video einsetzen und die so erstellten Videos online z.B. auf der Homepage ihres Kunden einbinden wollen, fallen Gebühren an, die von ihrem Kunden direkt an die Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM, SUISA) entrichtet werden müssen.

Den richtigen Tarif zu finden, ist aufgrund des komplexen Tarifwerks der GEMA nicht immer leicht. Ein guter Ansatzpunkt ist der „Tariffinder“ der GEMA, den sie oben in der Navigationsleiste auf www.gema.de aufrufen können. Grundsätzlich gilt, daß die GEMA zwischen Download-Angeboten und Streaming-Angeboten unterscheidet. Wird das Video auf einer Homepage eingebunden, geht es im Regelfall um Streaming, d.h. ein Download des Videos (und damit der als Hintergrund hinterlegten Musik) ist nicht möglich.

Der richtige Ansprechpartner für den passenden Tarif ist im Fall Streaming die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA.

Die GEMA berechnet die Lizenzgebühr bei Einsatz von gemapflichtiger Musik auf Internet-Websites im Tarif VR-WI zum Zeitpunkt dieses Artikels nach folgenden Hauptkriterien:

  • Handelt es sich um eCommerce, d.h. werden Produkte verkauft?
  • Handelt es sich um Produktpräsentationen oder Verkaufsförderung?
  • Ist Musik „integraler Bestandteil“ der Darstellung oder „kein integraler Bestandteil“
  • Kommerzielle Website oder privat

Bitte wenden sich für weitere Einzelheiten und die Einstufung ihres Projektes am besten direkt an den Ansprechpartner der GEMA in ihrer Bezirksdirektion und schildern sie den Einsatzzweck des Videos oder der Hintergrundmusik.

Hinweis: Proud Music ist nicht mit der GEMA assoziiert und kann somit nur unverbindliche Hinweise aus unserer Praxis geben, maßgeblich sind die (auch Änderungen und Weiterentwicklungen unterworfene) Aussagen der GEMA.

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Update: GEMA und Youtube einigen sich!

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Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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