Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen in Videos einsetzt werden und auf Videoplattformen zum Streamen hochgeladen werden, sofern hierfür eine Lizenz erworben wurde. Bei werblichen Einsatz bitte daher die Lizenz „Advertising (online)“ aus unserer Library wählen. Werbung ist jede Verkausfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Bei GEMA-Repertoire fallen sog. GEMA-Gebühren an, die an die GEMA entrichten müssen. Allerdings sieht die GEMA die Betreiber der Plattformen als „Sender“ an. Demnach stellt die GEMA die Forderungen an die Betreiber der Videoplattformen. Um hier rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, empfiehlt es sich direkt bei GEMA bezügl. Nutzung von Musik in Videos, die auf Video-Portalen hochgeladen werden sollen, nachzufragen.
Zwischen dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der GEMA ist im Dezember 2013 ein Gesamtvertrag geschlossen worden, der die Nutzung des GEMA-Repertoires im Rahmen von Musikstreaming-Angeboten regelt, sofern diese werbefinanziert sind. Von der Einigung betroffen sind die vom VPRT vertretenen Online-Video-Plattformen (bsw. MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat). Der Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Der Vertrag regelt:
– tarifliche Vergütung nach Dem Tarif VR-OD 9 der GEMA für werbefinanzierte Streamingangebote
– Nachlass in Höhe von 20% (siehe hierzu den Artikel „YouTube-Rivalen-bekommenTarif Nachlass bei Gema„)
– VRPT-Mitglieder müssen Video-Abrufe der GEMA melden
– VRPT-Mitglieder verpflichten sich Unidentified Content (und insbesondere User Generated Content) via Software zu erkennen
– Durch lange Laufzeit ermöglicht die GEMA den VRPT-Mitglieder eine Planungs- und Rechtssicherheit
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…