GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

 

Unter Dach und Fach

Die GEMA und YouTube haben einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Beide Seiten haben sich nach sieben Jahren Zoff nun auf Konditionen einigen können. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016 und läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch die Zeit nach dem April 2009 (sog. vertragsloser Zustand) ab, was die GEMA zum Abschluss des Lizenzvertrages zur Bedingung gemacht hat. Somit können rückwirkend Tantiemen für Mitglieder (Komponisten, Texter, Bearbeiter, Verlage) ausgeschüttet werden.

 

Was steckt drin?

Die GEMA wird zunächst an den Werbeerlösen prozentual beteiligt. Auch für zukünftige Abonnementerlöse erhält sie einen Anteil. Für den Zeitraum ab April 2009 gibt es eine Minimumgarantie. Aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel ist über die Vergütung öffentlich nichts bekannt. Allerdings müßte wohl die GEMA gegenüber den Mitgliedern Zahlen nennen, aufgrund der sie ausschüttet.

YouTube wird der GEMA zur Abrechnung Nutzungsmeldungen übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA (pdf) an die Mitglieder verteilt.

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

Da war doch noch der Rechtsstreit Youtube vs. GEMA?

Kurz und knapp: Das Verfahren wird beigelegt. Dies gilt zum einen für die Revision des Unterlassungsverfahrens vor dem OLG Hamburg aus dem Jahre 2015. Aber auch das Schadensersatzverfahren (eine Revision gegen das Urteil des OLG München, 2015) wird beigelegt. Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig, was jedoch nicht das Urteil zu den sog. GEMA-Sperrtafeln berührt. Dieses bleibt rechtskräftig, da die Wirksamkeit von der Vereinbarung unberührt bleibt.

YouTube geht nach wie vor davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Dem gegenüber vertritt die GEMA weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist und nicht etwa der User, der ein Video hochlädt. D.h., dass es nach wie vor eine unklare Rechtslage gibt. Allerdings gibt es bereits seit 2013 durch einen Rahmenvertrag klare rechtliche Verhältnisse zwischen der GEMA und Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc..

In der Proud Music Library nach Stock Music suchen
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library

Entfallen jetzt alle Sperrtafeln?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich entfallen sie zwar, jedoch nicht für Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel oder Verlage, die den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen. Außerdem können auch weiterhin Videos von Rechteinhabern über bspw. das Content-ID-System gesperrt werden. Das ist dann der Fall, wenn User einfach Musik – also Tonaufnahmen – verwenden ohne eine Nutzungslizenz (insbesondere Einräumung des Herstellungsrechts bzw. Werkverbindungsrechts) hierfür erlangt zu haben. Das Herstellungsrecht räumen in der Regel Musikverlage ein. Genaueres hierzu hier!

Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube.

 

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Woran erkenne ich GEMAfreie Musik?

Die Proud Music Library enthält neben GEMA-Repertoire auch GEMAfreie Musik. Diese ist als solche gekennzeichnet.

Kennzeichnung von GEMAfreie Musik - Proud Music Library
Kennzeichnung von GEMAfreie Musik in der Proud Music Library

Auch in der Titeldetailansicht ist vermerkt, ob ein Titel GEMAfrei ist.

Ist ein Musiktitel weiß unterlegt, so ist er GEMAfrei. Zudem steht dies nochmal in der Beschreibung.
Steht bei GEMA: GEMAfreie Musik, dann GEMAfrei.

Ist ein Musiktitel nicht GEMAfrei, steht jeweils die Verwertungsgesellschaft dabei, bei dem der Titel registriert ist. WICHTIG! Jede Verwertungsgesellschaft nimmt die Rechte für ihr jeweiliges Territorium auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war. Für Deutschland ist dies die GEMA. D.h. diese nimmt die Rechte auch für ausländische Verwertungsgesellschaften war, wie z.B. für PRS, AKM, SIAE, SUIZA, ASCAP, BMI, usw..

Production Music, die bei einer Verwertungsgesellschaft reistriert ist, ist nicht GEMAfrei. Hierfür schliesst der Komponist einen sog. Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft.
Production Music, die bei einer Verwertungsgesellschaft reistriert ist, ist nicht GEMAfrei. Hierfür schliesst der Komponist einen sog. Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Was ist ein Filmherstellungsrecht?

Der Begriff Filmherstellungsrecht wird auch als (Werk-)Verbindungsrecht verstanden, also ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, hier: Bildwerke wie Filme + Musikwerke in Form von Einspielungen bzw. Tonaufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen. Das Filmherstellungsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Auch bei GEMA-freier Musik muß man sich immer das Filmherstellungsrecht vom Rechteinhaber explizit einräumen lassen.

Wichtig: Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet (BGH, Urteil v. 19.01.2006, Az. I ZR 5/039). Das Urteil im Volltext bei Telemedicus.

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Was bedeutet GEMA-freie Musik?

Überblick:

GEMA-freie Musik ist Musik, deren mechanisches Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht nicht von einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird, kurz

a) die Autoren eines Werkes keine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft mit dem Inkasso beauftragt haben (z.B. die GEMA) oder

b) das Recht hierfür erloschen ist, da der oder die Autoren bereits 70 Jahre tot sind und somit die Schutzfrist nach § 64 Urheberrechtsgesetz abgelaufen ist.

In der Regel erfasst das Inkasso nur das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht, nicht aber bspw. das Herstellungsrecht. Das wird üblicherweise von den Autoren selbst oder von einem hierfür beauftragten Verlag wahrgenommen.

GEMA-freie Musik jetzt finden und für gewerbliche Projekte lizenzieren:

 

Worauf ist zu achten, wenn man GEMA-freie Musik in seine Produktion einbettet?

Es gibt drei Arten von an einem Werk beteiligte Autoren: Komponist/In, Texter/In, Bearbeiter/In. Sollte bei einem gemeinschaftlichen Werk nur einer der Autoren bspw. der GEMA angehören, ist das Werk nicht GEMA-frei! Das sollte bereits im Vorfeld einer Lizenzierung umfassend geklärt werden. Das gilt auch für Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, die die Leistungsschutzrechte wahrnehmen, in Deutschland die GVL.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei? EIn Grundfall

 

Kann GEMA-freie Musik „durch die Hintertür“ GEMA-pflichtig werden?

GEMA-freie Musik kann faktisch GEMA-pflichtig werden. Das ist dann der Fall, wenn einer der Autoren eines Werkes X in die GEMA eintritt. Das Werk X gilt dann dem GEMA-Reprtoire zugehörig und zwar zunächst einmal AUCH wenn es VOR GEMA-Beitritt komponiert wurde. Das Werk gilt nur dann nicht dem GEMA-Repertoire zugehörig, wenn der Nutzer eines GEMA-freien Musikstückes nachweisen kann, dass er

a) bereits vor GEMA-Beitritt ein Recht zur Nuztung (sei es ein Vervielfältigungs-, Aufführungs- oder Herstellungsrecht) sich von den Autoren hat einräumen lassen UND

b) dieses Recht noch besteht. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass der Lizenzerwerb zur Nutzung von GEMA-freier Musik im Interesse des Nutzers hinreichend dokumentiert wird!

Es besteht nämlich eine Beweislastumkehr, da gem. § 13c Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vermutet wird, dass die GEMA auskunfts- und inkassoberechtigt ist. Kann der Nutzer eines Musiktitels bspw. durch eine ordentliche Lizenz nachweisen, welche neben dem Titelnamen den

a) Aussteller,

b) den Nutzungsberechtigten,

c) den Ort und

d) das Datum

e) die Autoren

der Rechteeinräumung und eingeräumte Nutzungsrechte hinreichend aufführt, dass er den Musiktitel einsetzen darf, da ihm die Rechte vor Eintritt einer der Autoren in eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft eingeräumt wurden, ist die Nutzung GEMA-frei. Sollte einer der GEMA-Autoren nun Rechte an dem Werk/MUsiktitel der GEMA zur Wahrnehmung einräumen, entfaltet diese Einräumung gegenüber jmd., der Nutzungsrechte an dem Titel vor Eintritt in die GEMA hat einräumen lassen keine Wirkung.

 

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Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Was ist ein Werkverbindungsrecht?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Der Begriff (Werk-)Verbindungsrecht ist ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme + Musikwerke wie Orchester-Aufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen.

Das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer angebotenen Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung. Das Recht wird durch eine Lizenz hinreichend dokumentiert.

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Kostenlose GEMA-freie Musik

Production Music aus der Proud Music Library
Proud Music Library – The Production Music Library (GEMA-Repertoire, GEMA-freie Musik, online lizenzierbar, inkusive Direkt-Download, seit 2003)

GEMA-freie Musik oder „lizenzfreie Musik“ ist nur in wenigen Fällen kostenlos. Auch wenn es jede Menge gemafreie Musikkataloge gibt, die behaupten ihre Musikstücke seien lizenzfrei, so ist eher damit gemeint, dass bei Verwendung der Musik im Sinne einer öffentlichen Aufführung, z.B. bei Verwendung in einem Imagefilm, als Filmmusik, in einer Telefonanlage, oder in einem Youtube-Video, keine Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind. Die Erlaubnis die Musikstücke zu nutzen, braucht man allerdings sehr wohl. Die bekommt man von dem Rechteinhaber. Das kann der Autor oder die Autoren selbst sein, beispielsweise bei einer Auftragskomposition. Das kann aber auch ein Verlag sein, der über einen gemafreien Musikkatalog verfügt.

Doch auf was erstreckt sich überhaupt die Erlaubnis?

Unter einem Katalog verstand man früher den (Verlags-)Bestand an Notendrucke von Musikstücken – nicht etwa an Tonträger. Bei einem Production Music Verlag wie der Proud Music Library Publishing, geht es um die Vergabe an Lizenzen an Filmmusik, Werbemusik oder auch mal als Untermalung von Telefonansagen an fertigen Tonaufnahmen.

Youtube Channel von Proud Music
Youtube Channel der Proud Music Library
Warum GEMA-freie Musik nicht kostenlos ist

Die Urheberrechte an gemafreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die Verwertungsgesellschaft GEMA wahrgenommen. Jedoch ist der Erwerb einer Nutzungslizenz nötig, nur eben direkt beim Urheber (Komponisten) bzw. Autor. Je nach beabsichtigter Nutzung (zum Beispiel als Filmmusik für einen Imagefilm) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen beispielsweise für den Einsatz in einem Imagefilm an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht um kostenlose Musik.

Wer im juristischen Sinne kostenlose Musik sucht, sucht Musikaufnahmen mit einer kostenlosen Nutzungslizenz. Sofern mit der Musik eine rein private Verwendung beabsichtigt ist, muß man sich um keine Lizenz kümmern. Privat heißt jedoch: „In den eigenen vier Wänden“, „Im eigenen Auto“. Sobald man einen Film durch Hochladen bei einer Videoplattform (Youtube, Vimeo, dailymotion, etc.) veröffentlicht, liegt keine private Nutzung vor. Hier kann man neuerdings auf Musikstücke zugreifen, die als Creative Commons-lizenzierte Musik gekennzeichnet ist (sogenannte Musik unter einer CC-Lizenz). Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder), können Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, allerdings dennoch in Bezug auf die Tonaufnahmen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Außerdem ist eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes oder Traditionals nicht gemafrei, wenn der Bearbeiter einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen hat. Dies bedeutet, dass eine Rechteklärung mit den bei der Aufnahme beteiligten Musikern, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass Tonaufnahmen von zum Beispiel Traditionals oder Werken klassischer Musik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Für den kommerziellen Gebrauch ist also Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung, wie etwa bei einer viralen Marketingaktion im Web, für den Musik(be)nutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern beziehungsweise Musikverlagen gewährleistet werden kann.

Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?

Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik nach § 398 BGB eine Abtretung. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher hat man als Verlag stets Aufgabe, zu prüfen, mit welchen Autoren und Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?
Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei ist?

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Kann ich GEMA-freie Musik kostenlos herunterladen?

Die Proud Music Library bietet mehrere Möglichkeiten unter anderem auch GEMA-freie Musiktitel zum Vorhören und Präsentieren für den Kunden kostenlos herunterzuladen:

1. Ohne Login bzw. Account ist es möglich Musik mit Signalton („Peep“) herunterzuladen.

2. Mit Login können Musiktitel ohne Störsignal heruntergeladen werden (Qualität: mp3, 56 kbit/s.

Die Musiktitel dürfen aber lediglich zu Testzwecken verwendet werden! Dies gilt für unseren Kontent an Production Music als auch für GEMA-freie Musik.

Proud Music Library
Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Update: Wo finde ich Musik für Videos?

Die Wellenform des Musiktitels "Buccaneers" aus der Proud Music Library
Die Wellenform des Musiktitels „Buccaneers“ aus der Proud Music Library

Musiktitel aus der Proud Music Library dürfen in Videos einsetzt werden und auf Videoplattformen zum Streamen hochgeladen werden, sofern hierfür eine Lizenz erworben wurde. Bei werblichen Einsatz bitte daher die Lizenz „Advertising (online)“ aus unserer Library wählen. Werbung ist jede Verkausfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Bei GEMA-Repertoire fallen sog. GEMA-Gebühren an, die an die GEMA entrichten müssen. Allerdings sieht die GEMA die Betreiber der Plattformen als „Sender“ an. Demnach stellt die GEMA die Forderungen an die Betreiber der Videoplattformen. Um hier rechtlich auf sicherem Boden zu stehen, empfiehlt es sich direkt bei GEMA bezügl. Nutzung von Musik in Videos, die auf Video-Portalen hochgeladen werden sollen, nachzufragen.

Zwischen dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der GEMA ist im Dezember 2013 ein Gesamtvertrag geschlossen worden, der die Nutzung des GEMA-Repertoires im Rahmen von Musikstreaming-Angeboten regelt, sofern diese werbefinanziert sind. Von der Einigung betroffen sind die vom VPRT vertretenen Online-Video-Plattformen (bsw. MyVideo, Clipfish, tape.tv oder Putpat). Der Vertrag gilt rückwirkend zum 01.01.2013. Der Vertrag regelt:

– tarifliche Vergütung nach Dem Tarif VR-OD 9 der GEMA für werbefinanzierte Streamingangebote
– Nachlass in Höhe von 20% (siehe hierzu den Artikel „YouTube-Rivalen-bekommenTarif Nachlass bei Gema„)
– VRPT-Mitglieder müssen Video-Abrufe der GEMA melden
– VRPT-Mitglieder verpflichten sich Unidentified Content (und insbesondere User Generated Content) via Software zu erkennen
– Durch lange Laufzeit ermöglicht die GEMA den VRPT-Mitglieder eine Planungs- und Rechtssicherheit

Hierzu auch: Die GEMA will sich dafür einsetzen, dass das Einbetten von Youtube-Videos auf Drittseiten GEMA-pflichtig werden soll und ein Artikel auf welt.de

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Wann wird ein Musiktitel gemafrei?

Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….

Beginnen wir mit dem Grundfall

Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

Grafik: Creative Commons Lizenzvertrag
Grundfall zum Unterschied zwischen GEMAfreier Musik und GEMA-Repertoire von Proud Music GbR ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Beruht auf dem Werk unter https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/3212/wann-wird-ein-musiktitel-gemafrei/.

GEMAfrei bei werkbasierter Wahrnehmung

Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.

Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Kundensupport +49 (0)6132 43 088 030, 08 bis 20h
Stock Music für alle Anwendungen

 

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Wo finde ich kostenlose GEMAfreie Musik?

Kundensupport
Kostenlose GEMA-freie Music aus der Proud Musc Library

Ein Wandermärchen

Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

„Eigen-Inkasso“

Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.

Leistungsschutzrechte

Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.

Rechteklärung erforderlich

Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.

Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.

Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….

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