Sind Weihnachtslieder gemafrei?

GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library
GEMA-freie Weihnachtslieder aus der Proud Music Library

 

Alle Jahre wieder

Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?

GEMAfreie Weihnachtsmusik

Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-

Royalty-free Weihnachtsmusik
Weihnachten bei Proud Music

gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt.  Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.

 

Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!

Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

 

Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik

Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30

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Kann ich GEMAfreie Musik einfach einsetzen ohne zu fragen? Wenn nein, wenn muß ich fragen?

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GEMA-frei heißt nicht gemeinfrei

Musik ist dann GEMAfrei, wenn a)  der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw.  die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine  Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.

Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.

GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei

Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt)  erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.

Die Rechte ausübender Künstler beachten

Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂

Proud_Music_fuer_Drohnenfilm2
GEMAfreie Musik für Drohnenfilme

 

Link: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte  (Urheberrechtsgesetz)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

 

 

GEMAfreie Musik: Was kostet eine Buy-Out Lizenz?

Buy-Out Lizenzen für GEMAfreie Musik sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben, bei dem keine Zahlung von weiteren Gebühren an eine Verwertungsgesellschaft (in Deutschland an die GEMA) anfallen. Anwendungsfälle sind: Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen oder Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen Werbespots, Online-Bereitstellung für Streaming und Download). GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library ist auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene GEMAfreie Buy-Out Lizenzen. Unser Team steht Ihnen gerne für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

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Was kostet eine Buy-Out Lizenz?

GEMAfreie Musik
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Buy-Out Lizenzen sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben. Hierunter fallen vor allem Lizenzierungen für Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen und Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen (z.B.  Werbespots, insbesondere für Online-Bereitstellung für Streaming und Download). Musiktitel aus der Proud Music Library sind auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene Buy-Out Lizenzen. Gerne erstellen wir auch für Ihr Projekt ein Angebot – auch für GEMAfreie Musik. Unser geschultes Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830

Schnell suche der Proud Music Library für Stock Music
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library (GEMA-freie Musik und GEMA-Repertoire)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie Werbung und FIlm

Gemäß § 31 Abs. 1UrhG (Urheberrechtsgesetz) können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden, nämlich dann, wenn das sog. ausschließliche Recht zur Nutzung eingeräumt wird. Dies kann zeitlich/räumlich beschränkt oder unbeschränkt gelten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musiktitel aus der Proud Music Library können auch exklusiv erfolgen. Dies hängt jedoch vom gewünschten Titel ab und muß im Einzelfall geprüft werden. Einfach in Verbindung setzen: +49 (0)6132 43 088 30

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wo finde ich die GEMA-Gebühren online?

Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hält auf Ihrer WEB-Seite jede Menge an Information bereit. Dort erfahren Sie je nach Art und Umfang die entsprechenden Nutzungsgebühren für GEMA-Repertoire.

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Ist für mehrsprachige Projekte eine mehrfache Lizenzierung nötig?

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Bei mehreren Schnittfassungen eines Projektes muß für jede Schnittfassung eine Lizenz gekauft werden. Beispiele hierfür sind Fassungen mit unterschiedlicher Spieldauer oder eben Fassungen in unterschiedlicher Sprache. Die Standard-Lizenz gilt jedoch nicht für werbliche Nutzung. Projektbasierte Lizenz sind  möglich, hier bitte aber nur auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]

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Wieviele Kopien dürfen mit einer Standard-Lizenz hergestellt werden?

Die Anzahl der physisch hergestellten Kopien, die bereits automatisch in einer Standardlizenz enthalten sind, beträgt 1.000 Stück. Sollten Sie eine höhere Anzahl an Kopien benötigen, können Sie bequem auf die nächsthöhere Lizenz aktualisieren und zahlen lediglich die Differenz. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library.

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