Verwendung von Musik als Background auf einer WEBsite

Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion).  Sofern es sich nicht um Werbung (= jede verkaufsfördernde Maßnahme für den Absatz einer Ware oder Dienstleistung) handelt, ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.

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Ist es möglich GEMAfreie Musik auch für Österreich zu lizenzieren?

 

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Ja, unsere GEMAfreie Musik ist zugleich AKMfreie Musik, da die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind.

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Nutzung in IPTV zulässig?

Ja, die Nutzung per IPTV ist zulässig.

 

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Titel, die bei Proud Music lizenziert werden, können auch über IPTV bzw. IP-Broadcast genutzt werden. Sie können die entsprechenden Rechte bei uns z.B. für die Online-Bereitstellung von Videoinhalten (sowohl Video on Demand) als auch Streaming erhalten.

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Übertragung des Urheberrechts

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Hier handelt es sich i.d.R. um eine nachlässige Formulierung. Das Urheberrecht als Recht an sich ist im Deutschen Recht nicht übertragbar und verbleibt in jedem Fall ausschließlich beim Urheber des Werkes. Eine Ausnahme hiervon bildet nur der Tod des Urhebers und die damit verbundene Rechtsnachfolge in den Urheberrechten.

Der Urheber kann Dritten zwar nicht das Urheberrecht an sich, jedoch natürlich Nutzungsrechte an seinem Werk vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht einräumen. Weiterhin können schuldrechtliche Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Verwertungsrechte an einem Werk vom Urheber auf Dritte übertragen werden.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da.  Sollten Sie hierzu Fragen zu einem konkreten Fall haben, wenden Sie sich an einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt.

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Was bedeutet „1000 Einheiten“ bei der Standard-Lizenz?

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Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen Website zum Streaming angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Downloads werden allerdings wie physische Vervielfältigungen behandelt, wie z.B. DVDs, CDs oder USB-Sticks. Die Nutzungslizenz begrenzt daher die Erlaubnis für Vervielfältigungen (bspw. bei der Standard-Lizenz bis zu 1.000 Einheiten).

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Werkverbindungsrecht

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Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.

Fallen in Werbespots GEMA-Gebühren an?

Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots durch die Senderpauschale abgegolten. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern der austrahlende Sender.

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Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent um den Erwerb der Rechte zur Nutzung beim Verlag kümmern. Diese Rechte werden jedoch nicht von der GEMA wahrgenommen. Hierzu sehr zu empfehlen: Musikurheberrechte und Werbespots in Hörfunk und Fernsehen Informationen für Produzenten von Werbespots

Was kostet die Nutzung von GEMA-Repertoire?

Je nach Art und Umfang der angestrebten Nutzung fallen bei GEMA-Repertoire für den Nutzer GEMA-Gebühren an. Diese sind an die GEMA zu entrichten. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, sind den Tarifen auf der GEMA-Website zu entnehmen. Einfach unter Musiknutzer seine jeweilige angestrebte Nutzung heraus suchen und den Tarif ablesen.

 

Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.

Beschallungslizenz bei Hintergrundmusik mit gesprochenem Text ausreichend?

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

Bei Hintergrundmusik handelt es sich um Musik, die zur Beschallung eingesetzt wird – Proud Music intern gerne als „Klangtapete“ bezeichnet. Auch wenn man hier einen einfachen Text dazuspricht (Hinweis auf Öffnungszeiten, Ankündigungen, Durchsagen, etc.), so liegt hier eine Nutzung zur Beschallung vor. Die Proud Music Library bietet Beschallungslizenzen auch von Einzeltiteln an. Wichtig: Bei Beschallungslizenzen wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt. In dieser Lizenz ist nicht das Recht enthalten die Musik bspw. mit einem Film zu verbinden. Das sog. (Film-)Herstellungsrecht wird nicht eingeräumt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

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Ich benötige eine höhere Auflage als 10.000 Stück

Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot! Kontakt: 06132 43 088 30 oder [email protected]

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

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