Sind die Online-Nutzungsrechte in der Standard-Lizenz enthalten?

Man kann den Film, der im Rahmen einer Standard-Lizenz aus der Proud Music Library mit Musik unterlegt wurde, auch im Internet online verfügbar machen, sofern dies nicht in werblicher Absicht geschieht. Beispiel: Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage, Film zur Mitarbeitermotivation, Film für Pressekonferenz. Dies sind alles nicht-werbliche Anwendungsbereiche, da damit keine verkaufsfördernde Maßnahme verbunden ist. Sobald aber potentielle Kunden Adressat des Filmes sein könnten, ist die Nutzung werblich. Werbung ist in diesem Kontext jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen).

Dies Standard-Lizenz gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.

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Wird ein Film verkaufsfördernd eingesetzt, müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und damit b) die Standard-Lizenz für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten zu werblichen Zwecken erweitert werden.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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