Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.