Musik-Lizenz

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

Das Wort „Lizenz“ leitet sich aus der lateinischen Sprache von dem Wort „licet“ ab, was übersetzt „erlaubt“ bedeutet. Eine „licentia“ ist also eine Erlaubnis. Die Erlaubnis muß natürlich konkretisiert sein. Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte – streng genommen an dem Papier, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen, welches sich dann aus dem Papier ergibt. Auch wenn man beispielsweise einen Musiktitel kostenlos für ein Video nutzen darf, so sollte das Recht hierfür schriftlich eingeräumt worden sein. Es geht hier nämlich nicht darum Musik kostenlos in einem Video einzusetzen, sondern darum, dass der Rechteinhaber der Tonaufnahme rinrm das sogenannte Herstellungsrecht eingeräumt hat. Das ist das Recht, dass einen berechtigt ein Werk (Film) mit einem anderen Werk (Tonaufnahme) zu verbinden. Im englischen sagt man hierzu deswegen auch Syncronisation Right.

GEMAfreie Musik
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Bei einer Musik-Lizenz wird dem Erwerber (=Lizenzinhaber) das Recht eingeräumt Musik zu nutzen. Hierbei muß zunächst differenziert werden auf was sich das Recht überhaupt bezieht. Ein Komponist räumt beispielsweise einem Verlag das Recht zur Verwertung von Notenmaterial gegen Beteiligung aus den Erlösen ein, Hierbei geht es nicht um die Tonaufnahme an sich, sondern um die Verwertung des Werkes in geschriebener Form. In der Praxis versteht man aber unter einer Musik-Lizenz die Einräumung eines Rechtes zur Nutzung von Tonaufnahmen, also fertig produzierter Musik. Musikverlage wie Proud Music Library Publishing verwerten sog. Production Music.

Daneben gibt es noch den „Musikkauf“, bei welchem man eine CD, Schallplatte oder mp3-file kauft. Hier werden jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern die Musik lediglich zum Konsum überlassen. Daher sind Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch)  ausgeschlossen.

Musik-Lizenzen können auch an Auflagen geknüpft sein. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen lediglich für nicht-werbliche Projekte verwenden. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum Einsatz in Werbespots (für TV, Radio und Kino) bzw. für werbliche Zwecke. Werbung ist hierbei jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht. Die jeweilige Lizenz wird aber erst gültig, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wird. Dann ist es erlaubt, den Musiktitel zu nutzen.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Weitereführende Informationen zum Thema auf Wikipedia unter Lizenzen, eine Mail an support@proudmusiclibrary,com, Tel.: 06132 43 088 30

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Veröffentlicht von

Alexander Talmon

Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen.

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