Das deutsche Urhebergesetz definiert in § 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“. Im Musikkontext werden unter Urhebern im weiteren Sinne vor allem Komponisten, Textdichter und Musikverlage als von den ursprünglichen Urhebern eingesetzte „Urheberberechtigte“ verstanden.
Jeder Urheber hat zunächst einmal alle Rechte an seinem Werk, sowohl zur Nutzung als auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Er kann bestimmen, was mit seinem Werk geschieht, ob es veröffentlicht wird, ob es vervielfältigt wird etc. Insbesondere kann er frei über das Recht zur Verknüpfung eines Musikwerkes (Synchronisationsrecht) mit anderen Werkarten bestimmen.
Urheber deren Werke von Proud Music lizenzierbar sind, haben Proud Music beauftragt, als Ansprechpartner gegenüber Musiknutzern die Rechteklärung zu übernehmen. Zu den auf unserer Website einsehbaren Konditionen können bei uns Werke vieler Urheber direkt lizenziert werden.
Bumper Music oder Bumper ist ein Begriff, der in der Rundfunkindustrie verwendet wird, um auf kurze Clips ´oder Themenmusik zu verweisen, die verwendet wird, um Übergänge zwischen den Programmeinheiten zu puffern.
Musik, die vor Fußballspielen im Stadion, Konzerten bzw. vor Shows gespielt wird, um die Wartezeit zu füllen, wird auch als Bumper Music bezeichnet. Bumper Music wird häufig eingesetzt, wenn ein Programm gerade Sendepause hat und zu dem eingeblendeten Logo Musik im Hintergrund läuft. Alternativ wird diese musik auch als „Rejoiner Musik“ bezeichnet
Der Begriff Filmherstellungsrecht wird auch als (Werk-)Verbindungsrecht verstanden, also ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, hier: Bildwerke wie Filme + Musikwerke in Form von Einspielungen bzw. Tonaufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen. Das Filmherstellungsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Auch bei GEMA-freier Musik muß man sich immer das Filmherstellungsrecht vom Rechteinhaber explizit einräumen lassen.
Wichtig: Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet (BGH, Urteil v. 19.01.2006, Az. I ZR 5/039). Das Urteil im Volltext bei Telemedicus.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Musik aus China bezieht sich auf Musik der Han-Chinesen und auf Musik anderer ethnischer Minderheiten in der VR China. Chinesische Musik wird weltweit mit traditionellen chinesischen Instrumenten gespielt. Bereits in der Zhou-Dynastie (- 256 v. Chr. 1122 v. Chr.) wurde laut historischen Dokumenten eine rege und hochkultivierte Musik gespielt. In CHina ist traditionelle chinesische Musik nach wie vor sehr beliebt (Midi Modern Music Festival, „Snow Mountain Music Festival“), näheres auch bei Wikipedia: Chinese Music
Nach asiatischer Musik in der Proud Music Library suchen:
In der Proud Music Library findet sich nicht nur Musik aus China, sondern auch aus Japan, Pakistan, Indien, usw.. Über Suche kann man sich auch gemafreie chinesische Musik als Liste anzeigen lassen, indem man die Filterfunktion nutzt. GEMA-Repertoire dieses Genres ist gelb unterlegt.
Für Fragen rund um Lizenzen entweder eine Mail an den Support schreiben ([email protected]) oder für eine kostenlose Beratung anrufen +49 (0) 6132 43 088 30.
Alternative Music war ursprünglich der musikalische Überbegriff für Underground-Musik der späten 1970er Jahre. In den 1980er Jahren allerdings etablierten sich viele Alternative Bands. Dadurch wurden sie so wiederum zum Mainstream.
Nach Alternative Music in der Proud Music Library jetzt suchen:
Eine eigenständige Benutzung des Begriffs Alternative Music ist erst Anfang der 1990er Jahre zu beobachten. Näheres hierzu auf Wikipedia unter: Alternative (Musik)
In der Proud Music Library finden sich jede Menge Musiktitel zum Genre Alternative Music zum Anhören UND auch zum kostenlosen Herunterladen mit Login (siehe Preview-Funktion) unter Vorbehalt sämtlicher Rechte.
Bei Fragen zu GEMA-Repertoire oder zu gemafreien Musikstücken stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Email schreiben an [email protected]. Viele Infos gibt es auch in unserem Blog zu verschiedenen Fragen rund um das Thema Musik an, z.B. „Gibt es kostenlose gemafreie Musik?“
Das Genre Smooth Jazz ist ein Untergenre des Jazz und in der Regel Instrumentalmusik. Der Begriff wurde ursprünglich für ein neues Radioformat gegen Ende der 1970er Jahre geschaffen. Hier verbinden sich die Elemente der Pop- und Jazzmusik, wonach die Harmonien/Melodien einfach und transparent gehalten werden. Smooth Jazz wird oft mit „Easy Listening“ oder anspruchsloser Hintergrundmusik verwechselt.
In der Proud Music Library findet sich sehr viel Material aus dem Genre Smooth Jazz. Einige Tracks sind auch gemafrei, was bedeutet, dass die Autoren mit ihren Werken nicht bei einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft registriert sind.
Bei Fragen hierzu stehen wir auch gerne für eine kostenlose Beratung telefonisch unter +49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Email schreiben an [email protected].
Der Begriff (Werk-)Verbindungsrecht ist ein Recht zur Verbindung von Werken aus verschiedenen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme + Musikwerke wie Orchester-Aufnahmen. Dadurch wird ein neues Werk geschaffen. Hierfür muß vorliegend dem Filmhersteller das Recht eingeräumt werden, die Musik für den Film zu nutzen.
Das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht wird durch die Autoren selbst oder durch einen Verlag eingeräumt, sofern dieser von den Autoren zur Verwertung beauftragt wurde. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer angebotenen Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung. Das Recht wird durch eine Lizenz hinreichend dokumentiert.
Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….
Beginnen wir mit dem Grundfall
Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.
Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.
Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
„Eigen-Inkasso“
Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.
Leistungsschutzrechte
Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.
Rechteklärung erforderlich
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.
Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….
Audiovisuelle Produktionen sind Produktionen, die zur kostenlosen Abgabe (z.B. Give aways), Aufführung oder zum Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen bspw. interaktive Produktionen (Computergames, Lernvideos, Tutorials, etc.) , Imagefilme, Präsentationsfilme, Produktfilme, Industriefilme, TV- und Dokumentationsfilme (auch Serien, Spielfilme, Fernsehspiele, etc.).
Die Proud Music Library bietet einen Standard-Lizenz zur pauschalen Nutzung für 1000 physische Einheiten an. Für mehr als 1000 Einheiten muß eine sog. Reproduction-Lizenz erworben werden. Reproduktions-Lizenzen sind also erweiterte Standardlizenzen für audiovisuelle Produktionen, z.B. DVDs, CDs, USB-Stick, CD-ROM. Mit einer erweiterten Standardlizenz können Musiktitel für bis zu 10.000 Einheiten lizenziert werden.
Für höhere Auflagen (ab 10.001 Einheiten) ist eine individuelle Lizenz nötig. Hierzu einfach per Mail an [email protected] oder per Telefon (06132 4308830) anfragen und den Nutzungsraum und Auflagenhöhe benennen. Es sind auch stufenweise Upgrade-Lizenzen bei festgeschriebener Lizenzgebühr oder minutenbasierte Lizenzen möglich. Die Reproduction-Lizenz ist nicht für Werbefilme bzw. Werbespots einschlägig. Hierzu ist eine gesonderte Lizenz zu wählen.
Es können gemafreie Musiktitel, wie auch GEMA-Repertoire hierfür lizenziert werden. Bei GEMA-Repertoire (auch gemapflichtige Musik genannt) fallen hierfür bei der Herstellung GEMA-Gebühren an, die an die GEMA zu zahlen sind. Die Lizenzabrechnung von Musiktitel, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist (z.B. ASCAP, MC-PRS, SIAE, etc.) wird ebenfalls von der GEMA wahrgenommen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…