Ein Komponist erschafft musikalische Werke (sog. Kompositionen), die abschließend in notierten Formen oder auch bspw. in der Elektronischen Musik in Form von Tonträgern vorliegen.
Kategorie: Glossar
Verwertungsgesellschaften verschiedener Länder
Nachfolgend findet sich eine Liste der verschiedenen Verwertungsgesellschaften unserer Komponisten mit den entsprechenden Links. Die GEMA nimmt für das Territorium Deutschland die Rechte ausländischer Verwertungsgesellschaften wahr.
Deutschland: GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“
Österreich: AKM „Autoren, Komponisten, Musikverleger“
Schweiz: SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke)
UK: MCPS-PRS
MCPS „Mechanical-Copyright Protection Society“ , PRS „Performing Right Society“
Für Werke, die bei der MC-PRS registriert sind, fallen nur Gebühren für die mechanische Vervielfältigung an. Sog. Performance Rights (Herstellungsrechte, (Werk)-Verbindungsrechte) werden von der MC-PRS nicht wahrgenommen. Diese sind mit dem Autor einzeln verhandelbar.
USA: SESAC „Society of European Stage Authors & Composers“, ASCAP „American Society of Composers, Authors, and Publishers“, BMI “ Broadcast Music Incorporated“
Kanada: SOCAN „Society of Composers, Authors and Music Publishers“
Frankreich: SACEM „Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique“
Norwegen: TONO (Copyright collective for authors and composers of musical works)
Italien: SIAE „Società Italiani degli Autori ed Editori”
Irland: IMRO “ Irish Music Rights Organisation“
Neuseeland, Australien: APRA „Australasian Performing Right Association “
Polen: ZAIKS „ZwiÄ�zek Autorów i Kompozytorów Scenicznych“ (Vereinigung der Bühnenautoren und -komponisten)
Link zur ZAIKS (leider nur auf polnisch)
Spanien: SGAE „Sociedad General de Autores y Editores“
Dänemark: KODA (copyrights for composers, songwriters and music publishers)
Schützt die GEMA das Urheberrecht?
Die GEMA ist kein Urheberrechtsschutzverein! Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder (Autoren) bei den Nutzern für mechanische Vervielfältigungen und Veröffentlichungen die Nutzung in Rechnung stellt. Die GEMA ist ein Inkassounternehmen für ihre Mitglieder.
Verwertungsgesellschaften in Deutschland
In Deutschland gibt es unter anderem folgende Vewertungsgesellschaften:
GEMA:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GVL:
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
VG-Wort:
Verwertungsgesellschaft WORT Rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung
VG Bild – Kunst:
VG BILD-KUNST r.V., Bonn
VG Musikedition:
VG MUSIKEDITION – Treuhänderin für Musikschaffende
VFF:
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
GWFF:
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
GÜFA:
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
VG Media:
VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von medienunternehmen mbH
VG Werbung:
VG Werbung + Musik mbH
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Copyright Collecting Society
„Copyright Collecting Agency“, „Copyright Collecting Society“ oder „Copyright Collective“ sind Synonyme für den Begriff Verwertungsgesellschaft. „Performance Rights Organisation“ ist hierbei ein Unterbegriff zu Verwertungsgesellschaften, da Performance Royalties nur ein Teil der gesamten Royalties sind.
music bed – underscore
Der Begriff „music bed“ kommt ursprünglich aus dem Hörfunkbereich und bezeichnet dort Hintergrundmusik, in welche die Stimme des Moderators eingebettet wurde. Ein verwandter Begriff hierzu ist „Underscore“. Underscore Musik verzichtet meist auf starke Melodielinien, damit sich Stimme und Musik harmonisch ergänzen, und nicht zuviel Aufmerksamkeit auf die Musik entfällt. Die Musik hat meist eine konstante Stimmung und wird als Loop abgespielt.
Ein typisches Beispiel für ein „music bed“ oder „underscore“ ist die Art von Hintergrundmusik, die im Radio oder TV bei Nennung der Schlagzeilen vor der eigentlichen Nachrichtensendung gesendet wird.
Jingle
Der Begriff Jingle kommt aus dem Broadcastbereich, d.h. Radio und TV. Als Jingle bezeichnet man kurze Tonfolgen/Melodien mit hohem Wiedererkennungswert. Es handelt sich meist nur um wenige Töne, die u.U. mit einer Textzeile unterlegt werden.
Ein Jingle dient als akustisches Erkennungsmerkmal für ein beworbenes Produkt oder eine beworbene Markt. Synonyme Begriffe in diesem Zusammenhang sind Sound- oder Audio-Logo.
Jingles werden oft direkt mit der Marke verknüpft und kampagnenübergreifend eingesetzt. Da gesungene Jingles in den 80er und 90ern sehr häufig eingesetzt wurden, erfolgt der Einsatz heute selektiver. Instrumentale Jingles bzw. Audio-Logos werden eigenes für das jeweilige Markenbild komponiert. In zunehmendem Maße erweitert sich der Jingle-Begriff in der Werbewelt um den Aspekt Sound Design, es wird ein komplettes akustisches Markenbild designed, das in der Werbung zwar noch als Jingle eingesetzt wird, jedoch nicht mehr zwangsläufig eine als Ohrwurm nachsingbare Melodie enthält. Die hohe Wiederekennbarkeit genügt in diesem Fall als Generator von Markenbewußtsein, ohne zu aufdringlich zu sein.
Aufgrund der langen Einsatzzeiträume muß die Auswahl und Produktion von Werbe-Jingles, die in diesem Fall auch als Hörmarke schützbar sind, sorgfältig durch Audio-Branding-Experten gestaltet werden.
Was bedeutet Online-Musik-Lizenzierung?
Unter Online-Musik-Lizenzierung versteht man die Einräumung von einigen standardisierten Nutzungsrechten an Musiktiteln mittels einer hierfür eingerichteten WEBsite. Offline-Musik-Lizenzierung wird hiermit mit einer langen, aufwändigen Rechteklärung in Verbindung gebracht. Der Begriff der Online-Musik-Lizenzierung steht hier als neue Form der Musikrechteklärung: Online, unkompliziert, rechtlich sicher und vor allem schnell.
Mit Stock Music aus der Proud Music Library haben wir genau diese Vorteile in einer Online-Datenbank mit zehntausenden von Musiktiteln realisiert. Durch von unserem Musikverlag Proud Music Library Publishing vorab geklärte Rechte entfallen viele Stufen des traditionellen Prozesses, durch die Standardisierung der Lizenzmodelle kann in vielen Fällen eine automatisierte Abwicklung der Musiklizenzierung erreicht werden. Sie können unser Archiv online durchsuchen und das passende Lizenzmodell direkt im Lizenzshop auswählen.
Sie erhalten die lizenzierten Titel daraufhin direkt per Download, so daß es bei gleichzeitiger Rechtssicherheit keine Verzögerung in ihren Produktionsprozessen gibt.
=> direkt zur Online-Musik-Lizenzierung
On-Pack Promotion
Unter einer On-Pack Promotion versteht man verkaufsfördernde Maßnahmen, die direkt auf dem Produkt selbst stattfinden. Es handelt sich in Abgrenzung von der allgemeinen Verkaufsförderung also um direkte „Aktionen“ am Verkaufsort, die der potentielle Käufer dem Verpackungsdesign entnehmen kann.
Im deutschen Sprachraum wird häufig der Begriff „Zugabe-Promotion“ verwendet, da dem eigentlichen Produkt als Mehrwert eine Zugabe beigelegt wird. Diese Zugaben werden meist selbstklebend auf der Verpackung angebracht und können auch in Form von Gutscheinen auftreten. Unterschieden wird zwischen produktnahen On-Pack Promotions und produktfernen On-Pack Promotions.
Zu den produktfernen Promotions gehören z.B. Komplementärprodukte. Produktferne Promotions sind im Bereich Musik häufig anzutreffen. Ein bekanntes Beispiel sind online einlösbare Songgutscheine bei bekannten Musikdownloadportalen, die jeder Getränkeflasche beiliegen. Je nach Kundengruppe eignet sich Musik gut als Mehrwertschaffendes Element. Hierzu kann mit Songs eines zur Zielgruppe passenden Stars gearbeitet werden, allerdings ist hier die Rechteklärung oft aufwändig und/oder kostenintensiv.
Eine Alternative hierzu sind Musikzusammenstellungen auf Genre-Basis passend zur Nutzungssituation des Produkts, beispielsweise: Entspannungsmusik zu Hygieneprodukten oder Wohlfühl-Jazz für gehobene Konsumprodukte. Unsere Musiklibrary kann hier für physische Distribution lizenziert werden (eine Auflage von CDs/DVDs oder USB-Sticks wird direkt am Produkt angebracht). Eine interessante Alternative sind aber auch zeitlich begrenzte Download-Aktionen durch Promotionscodes, die z.B. auf der Produkt-Microsite eingelöst werden. Sprechen Sie uns einfach für eine individuelle Lizenzierung an!
CELAS
Quelle: www.istockphoto.com
Unter dem Namen CELAS bieten die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und die britische Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance seit Januar 2007 eine gemeinschaftliche One-Stop-Lizenzierungsmöglichkeit für Repertoire des EMI Music Publishing Musikverlages. Die Besonderheit der CELAS besteht in der bisher einzigartigen Möglichkeit eines Pan-Europäischen Lizenzerwerbs für Repertoire des Majors EMI. Die CELAS vertritt hier primär die Online Verwertungsrechte sowie die Nutzung in mobilen Diensten und soll somit zum Hauptansprechpartner für die länderübergreifende Online Lizenzierung von Artist Repertoire der EMI werden.
Weitere Informationen direkt bei der CELAS.