Musik für Computergames lizenzieren

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Games aus der Proud Music Library

Bei der Produktion eines Computerspiels stehen Sie vor der Entscheidung, ob ein individueller Soundtrack nötig ist oder ob sie bereits existierende Musik für ihre Games lizenzieren. Musik für Games zu lizenzieren, anstelle sie individuell zu produzieren, ist bereits in verschiedenen Game-Genres ein zeitsparender und üblicher Weg.

Inwieweit ein Rückgriff auf Production Music für Games möglich und vorteilhaft ist, hängt natürlich direkt von der Art ihres Spiels ab. Ingame-Tracks oder Cut-Scenes sind schwieriger genau passend zu finden, als Themen für Ladebildschirme, Menüs etc.. Adventure-Games benötigen i.d.R. ein individuelles Scoring im Unterschied zu Edutainment oder Casual Games, bei denen die Wahrscheinlichkeit der günstigeren Lizenzierung bereits bestehender Musiktitel wesentlich höher ist und sie somit eine hohe Auswahl haben. Es kommt also zunächst auf Ihr konkretes Game an.

 

Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Sollten Sie Musik für Games lizenzieren wollen, steht ihnen die Copyrights der Proud Music Library auch hierfür zur Verfügung. Wir verfügen über ein umfangreiches Repertoire von für Games geeigneten Musiktiteln. Sprechen Sie uns am besten mit einem Briefing zu ihrem Game an, wir werden Ihnen potentielle Titel zur Lizenzierung vorschlagen und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot zur Musik-Lizenzierung für ihr Game erstellen. Selbstverständlich hilft es, wenn Sie aus unserem umfangreichen Content bereits „in die richtige Richtung gehende“ Titel nennen können. Unsere Referenzen!

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Leistungsschutzberechtigte

GEMAfreie Musik
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Als Leistungsschutzberechtigte bezeichnet man i.d.R. ausübende Künstler auf der einen und Tonträgerhersteller auf der anderen Seite.

Der ausübende Künstler:

Der ausübende Künstler als Leistungsschutzberechtigter erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte, diese sind jedoch nicht so umfassend gestaltet. Nach §§77, 78 UrhG hat er das ausschließliche Recht, seine Darbietung

1. auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen

2. diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten

3. öffentlich zugänglich zu machen

4. zu senden

5. sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen.

Der Tonträgerhersteller:

Der Tonträgerhersteller erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.

Er hat das ausschließliche Recht

1. den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

2. Das Recht, den Tonträger auf einzelne oder alle ihm vorbehaltene Nutzungsarten zu nutzen, auf Dritte zu übertragen.

Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs.  Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

GEMAfreie Hintergrundmusik aus der Proud Music Library
Hintergrundmusik aus der Proud Music Library

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Game Soundtracks

Unter „Game Soundtracks“ versteht man Soundtracks für Computerspiele. In der Regel handelt es sich um filmreifes Scoring und somit überwiegend um Orchesterkompositionen. Eine Ausnahme bilden z.B. Rennspiele mit Source Musik, in denen man beispielsweise die Wahl zwischen verschiedenen Radiostationen mit unterschiedlichen Musikstilen hat.
Game Soundtracks werden immer öfter sehr aufwendig produziert und teilweise von echten Orchestern eingespielt. Auf hohem Standard haben sich Hybridproduktionen mit live eingespielten (Solo-)Instrumenten durchgesetzt, da der Audiobereich in der Spieleszene einen steigenden Stellenwert erhält.

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GamesConvention Leipzig 2008

Von bekannten Spieletiteln sind auch Soundtrack-CDs mit Musik aus und rund um das Spiel erhältlich, einzelne Komponisten und deren Game Soundtracks haben es international zu Kultstatus gebracht.

Im Livekonzertbereich setzen sich Game Soundtracks ebenfalls immer weiter durch und erlangen zunehmend Aufmerksamkeit. Ursprünglich aus Japan kommend gibt es eine Reihe von Spielemusikkonzerten weltweit. Die Games Convention in Leipzig wird seit Jahren von einem Konzert mit Orchester und Chor mit ausschließlich Game Soundtracks auf dem Spielplan eröffnet.

Die Proud Music Library bietet neben dem Angebot zur individuellen Auftragskomposition und Sound Design kompletter Soundtracks die Möglichkeit aus unseren orchestralen Librarytracks Musik für Game Soundtracks zu lizenzieren. Auch GEMAfrei!

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Artist-Repertoire

Im Kontext von Royalty Free Music bzw. Gemafreier Musik bezeichnet Artist-Repertoire den Gegenbegriff zu instrumentaler Production Music.  Artist-Repertoire wird gerade nicht wie Production Music speziell zum Einsatz in AV-Medien komponiert und produziert.

 

Artist

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Der Begriff „Artist Repertoire“ ist hier die Sammelbezeichnung für Repertoire eines Künstlers oder einer Band, das auch verlegerisch ausgewertet wird und z.B. für Online Musik Lizenzierung zur Verfügung stehen kann. Es handelt i.d.R. um Songs mit eigenständigem Charakter. In der Werbung sowie in Filmen setzt man neben Production Music als Scoringalternative vor allem auf die Lizenzierung von Artist Repertoire zur Erzielung intesiver emotionaler Wirkung. Mittlerweile wird Artist-Repertoire auch bei Computergames häufig eingesetzt, so z.B. bei Guitar Hero, oder bei der Grand-Theft-Auto-Serie (GTA). Häufig wird auch parallel für die Werbung lizenziertes Artist Repertoire erneut von Labels ausgewertet, z.B. durch eine begleitende Promokampagne „Der Song aus der xyz Werbung“.

Online-Lizenzierung von Musik

Wer Bilder, Musik, Texte und auch Filmmaterial nutzen möchte braucht hierfür die Erlaubnis. Die bekommt man beim sog. Rechteinhaber. Grundsätzlich ist der Urheber der Rechteinhaber. Der Urheber kann andere (Dritte) damit beauftragen diese Rechte gegen eine Lizenzgebühr den Nutzern einzuräumen. In der Regel kümmern sich Verlage darum, z.B. Bildverlage, Buchverlage und eben Musikverlage. Vorteil: Der Urheber kann sich in Ruhe seiner Kunst widmen, während der Verlag sich um die Vermarktung kümmert.

Wer früher bspw. ein Musikstück in einem Werbespot einsetzen wollte, dessen Vermarktung von einem Verlag vorgenommen wurde, mußte mit dem Verlag direkt in Kontakt treten und die Lizenzgebühr zur Nutzung individuell aushandeln. Durch Breitbandinternet  (DSL) ist es mittlerweile möglich große Datenmengen zum Abruf bereitzuhalten. Somit ist es auch für Musikverlage interessant geworden bereits produzierten Content online nicht nur zum Anhören, sondern auch zumindest für bestimmte mediale Anwendungsfälle zum Lizenzieren anzubieten. Wer bspw. Musik zur Untermalung für eine WEBsite braucht oder Musik als sog. Musikbett für einen Video/Audio-Podcastbeitrag einbinden möchte, kann bei Proud Music Library Publishing hierfür standardisierte Lizenzen erwerben und diese i.d.R. auch zeitlich/territorial unbeschränkt nutzen.

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Gemapflichtig oder GEMAgeschützt?

Unter dem Begriff „GEMAgeschützt“ oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.

Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.

Die Musik muß aber nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.

Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht bzw. Sync-Recht bezeichnet, nimmt sie nicht per se wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.

 

 

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Werkverbindungsrecht

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Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.

Temp Track

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

 

Unter dem Begriff Temp Track versteht man in der Filmindustrie diejenigen Musikstücke, die testweise und damit temporär vom Regisseur oder Cutter an einen Film angelegt werden, um die unterschiedliche Wirkung der Musik/Bild-Kombination zu testen bevor der eigentliche Soundtrack komponiert ist.

Ein Temp Track ermöglicht daher ein kostensparendes und risikoloses Ausprobieren von beispielsweise verschiedenen Musikstilistiken und Schnitttempi. In einem späteren Arbeitsgang werden dann die Temp Tracks durch die eigens komponierte und produzierte Musik ausgetauscht.

Die Proud Music Library bietet auch für Royalty Free Music Musiktitel, die Möglichkeit zur Verwendung von Temp Tracks an. Sie können bei uns Preview Versionen von allen Titeln herunterladen, diese als Temp Track an ihre Projekte anlegen, verschiedene Musikstile und Titel ausprobieren und sich dann für die endgültige Titelauswahl entscheiden.

 

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Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht

 

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

 

Beim Herstellungsrecht bzw. synonym dem Synchronisationsrecht oder Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken aus anderen Gattungen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers, d.h. in diesem Falle des Filmherstellungsrechts.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht für die Proud Music Library an Kunden vergeben, da wir dieses Recht mit unseren Urhebern bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken, ohne aufwändige Rechteklärung.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

 

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Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne Einwilligung des Urhebers oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht genutzt werden. Unter Nutzung in diesem Sinne fällt z.B. die Verbreitung, die öffentliche Wiedergabe oder die Vervielfältigung. Hiervon sind auch Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes erfaßt.

Somit ist vor Einsatz eines Werkes in jedem Fall die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Um diese Abstimmung zu vereinfachen gibt es im Bereich der Musikrechte zum einen Copyright Clearing Agenture, zum anderen Stock Music bzw. Production Music Anbieter wie Proud Music.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.