Produktionsmusik (auch bekannt als Stock Music oder Library Music) ist vorproduzierte Musik (Genres: Rock, Pop, Jazz, etc.). Sie kann in verschiedenen Arten von Medienproduktionen wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots, Podcasts und mehr mit einer Lizenz verwendet werden.
Production Music Library
Produktionsmusik wird oft speziell für die Verwendung in solchen Produktionen komponiert und produziert. Die Musiktitel sind nicht als eigenständige Titel zum Kauf oder Download erhältlich. Stattdessen wird sie über eine Produktionsmusikbibliothek (Production Music Library) lizenziert, die als Vermittler zwischen dem Komponisten oder Verlagen und der Person oder dem Unternehmen fungiert, das die Musik in seiner Produktion verwenden möchte.
Bequeme Option für Medienschaffende
Produktionsmusik kann eine erschwingliche und bequeme Option für Medienschaffende sein, die Musik für ihre Projekte benötigen, aber nicht die Zeit, die Ressourcen oder das Budget haben, um eine individuelle Musik in Auftrag zu geben.
Die Proud Music Library verfügt zwar über einen Katalog von mehreren zehntausend fertig produzierten Musiktitel, doch hin und wieder ist die Vorstellung der Kunden so speziell, dass wir auch Auftragsproduktionen durchführen. In der Regel wird zugleich vom Besteller auch eine Auftragskomposition beauftragt.
Das Briefing
Hier wird nach einem Workshop mit dem Besteller bzw. Kunde so exakt wie möglich ein Layout erarbeitet und schriftlich fixiert (Briefing). Dabei geht es um die Besetzung eines Ensembles oder um die Frage, ob eine reine elektronische Produktion mit Soundlibraries alternativ in Frage kommt. Je nach Anforderung muß ein größeres Studio angemietet werden.
Die Vorproduktion
Ein Layout ist zunächst eine Vor-Produktion der Toneinspielung, um sich ein Bild über Art und Umfang der Hauptproduktion zu machen. Hierbei werden insbesondere Tempo, Länge und vor allem die Instrumentierung abgeklärt. Dabei wird bereits ein Arrangement erarbeitet, damit bei der spätere Hauptproduktion der Entwicklungsprozess nicht ausgebremst wird.
Die Hauptproduktion
Die Hauptproduktion soll von der künstlerischen Arbeit geprägt sein, wonach die Tonaufnahmen hier im Vordergrund stehen, d.h. am Arrangement sollte in diesem Prozess keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden, sondern klar die Richtung der Produktion vorgeben. Studiozeit kostet Geld und die ausübenden Musiker*innen auch. Etwaiges „herumdoktern“ am Arrangement behindert die eigentliche Produktion, was mitunter sehr kostenintensiv sein kann.
Die Abnahme
Nach Fertigstellung der Hauptproduktion wird die Auftragsproduktion dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. In der Regel gibt es kaum Nachbesserungen, sofern bereits in Planung alles hinreichend festgehalten wurde. Da es sich bei einer Auftragsproduktion um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handelt, gehört die Abnahme des Werkes zur Hauptleistungspflicht des Werkbestellers. Nach § 640 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Die Rechteeinräumung
Eine Auftragsproduktion ist nichts wert, wenn der Besteller nicht die notwendigen Rechte zur Nutzung eingeräumt wird. Diese Rechte nennt man Verwertungsrechte, die bei einer Auftragsproduktion in der Regel exklusiv – also ausschließlich – eingeräumt werden. Im Urhebergesetz (UrhG) sind diese Rechte abschließend aufgelistet:
§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 18 Ausstellungsrecht
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 Senderecht
§ 20a Europäische Satellitensendung
§ 20b Kabelweitersendung
§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
Wer nicht in der Lage ist Musik für ein mediales Projekt oder zur Beschallung einer Gewerbefläche in einem Studio selbst zu erstellen, ist auf Hilfe Anbietern von sogenannter Production Music oder Stock Music angewiesen. Unsere Proud Music Library verfügt über einen Content von aktuell (Stand: Dez. 2019) gut 33.000 Musiktitel. Hiervon sind etwa 11.000 Musiktitel gemafrei.
Suchmaschine für gemafreie Musik
Unsere Suchmaschine läßt sich so einstellen, dass mit einem Mausklick lediglich unsere Rpertoire an gemafreie Musik angezeigt wird.
Das Suchergebnis reduziert sich auf ausschliesslich gemafreie Musik. Anschließend kann über eine Ähnlichkeitssuche verfeinert werden.
Nach ähnlichen Titel suchen
Die Ähnlichkeitssuche ermöglicht es während der Suche nach gemafreier Musik ähnlich klingende Titel zu finden. Der Sinn dahinter ist, dass mänchmal ein Titel bspw. vom Rhythmus her passt, die Instrumentierung es aber noch nicht ganz trifft. Möglicherweise findet sich aber mittels der Ähnlichkeitssuche ein oder mehrere passende/r Titel.
Die Hot Tracks zeigen eine Chart an den Musiktiteln die gerade am Meisten lizenziert werden. Dies ist eine echte Verkaufschart. Um das Erkennen von gemafreien Musiktiteln zu vereinfachen, steht diese Eigenschaft gleich beim Titelnamen. Sollte es also dem Suchenden darauf ankommen schnell gemafreie Musik zu finden, ist dies an dieser Stelle breits ein wichtiger Hinweis.
Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30
Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.
Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library bietet für GEMA-Repertoire bzw. gemapflichtige Musik für eine Bearbeitungsgebühr von 10,70 Euro auch sog. Broadcast-Lizenzen für den TV-Einsatz (bei ARD, ZDF, RTL, HR, BR, SWR, NDR. MDR, SAT1, Pro7, usw.) an. Die Einräumung des Herstellungsrechtes selbst erfolgt hierbei unentgeltlich. Die Lizenz ist unter dem Reiter TV-Werbung & BCST bei ausschliesslich GEMA-Repertoire zu finden. BCST steht für Broadcast. GEMA-Repertoire bedeutet, dass das Vervielfältigungsrecht und das Veröffentlichungsrecht über eine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird. Für den Einsatz in Deutschland ist hierfür die GEMA territorial zuständig. Das gilt auch für Werke, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert sind, da die GEMA mit den jeweiligen Verwertungsgeschaften Abkommen/Vereinbarungen getroffen hat, wonach sie für diese in Deutschland zuständig das Inkasso betreiben.
Die Bearbeitungsgebühr entfällt bei sog. Rahmenverträgen mit der Proud Music Library. Bitte hierfür mit uns in Kontakt treten unter [email protected] oder telefonisch unter 06132 43088 30
Schwierig :-). Gemafreie Musik heißt nicht kostenlose Musik. Wieso sich dieses Wandermärchen bzw. diese „Urban-Legend“ so hartknäckig hält, ist schleiherhaft. Selbst bei Google erscheint in der Autovervollständigung in der Regel „gemafreie musik kostenlos“ oder „gemafreie musik kostenlos herunterladen“. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
„Eigen-Inkasso“
Die Urheberrechte an GEMAfreien Kompositionen werden im Hinblick auf das mechanische Vervielfältigungsrecht und das Aufführungsrecht lediglich nicht treuhänderisch durch die GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, da der Komponist bzw. Autor der gemafreien Musik seine Rechte am Musikwerk oder an der Aufnahme/Einspielung des Werkes selbst wahrnimmt („Eigen-Inkasso“). Es gibt Autoren, die fertige Einspielungen/Aufnahmen ihrer Werke kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gestatten sie in der Regel zu nicht-kommerziellen Nutzungen und legen verständlicherweise Weise sehr viel Wert auf Namensnennung. Das soll wohl der Steigerung der Bekanntheit dienen.
Leistungsschutzrechte
Man hört auch viele Sagen darüber, dass Volksmusik kostenlose Musik sei, mithin gemafrei. Jedoch auch bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder) können zwar die Werke vertont werden, ohne das die Autoren beteiligt werden müssen, da diese bereits 70 Jahre tot sind (§ 64 Urheberrechtsgesetz). Man sagt hier auch, dass die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. Allerdings ist hierbei zu beachten, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) durch das Gesetz geschützt sind, dennoch aber bei bspw. Tonaufnahmen/Einspielungen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (!) bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen.
Rechteklärung erforderlich
Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben, dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können, auch wenn die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind.
Die meisten GEMAfreien Autoren bieten die Nutzung ihrer Werke gegen eine Lizenzgebühr an. Je nach Nutzungsumfang (Werbespot? Industriefilm? Video-Podcast?) fällt also eine entsprechende Lizenzgebühr an. Gemafreie Musik ist somit nicht kostenlos. Kurz: Nur weil keine Tantiemen an die GEMA gezahlt werden müssen, handelt es sich bei gemafreier Musik nicht automatisch um kostenlose Musik.
Die Proud Music Library gewährt allerdings für einen bestimmten ausgesuchten Kontent ein kostenlose Nutzungslizenz für nicht-kommerzielle und nicht gewerbliche Nutzung an. Mehr lesen….
Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels, Einkaufszentren und Kaufhäusern
Wir bieten weltweite Lizenzen für die Nutzung von mehr als 10.300 GEMAfreien Musiktiteln und Songs aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels, Einkaufszentren und Kaufhäusern an. Sie zahlen einen einmaligen Festpreis und keine weiteren Gebühren.
Lizenzdokument
Für jeden Kauf erhalten Sie eine Lizenzdokument. Dieses Dokument ermöglicht die dauerhafte Nutzung der lizenzierten Musik als Hintergrundmusik für Ihre Betriebsstätte oder Einrichtung (Flughafen, Hotel, Kaufhaus oder Einkaufszentrum).
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns bitte, Telefon: +49 (0) 6132-4308830
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library ist wieder gewachsen. Seit Juli kamen 1.500 neue Tracks hinzu. Zur Zeit befinden sich 14.053 Songs online, davon 4.690 GEMAfreie Titel. Hier geht es zu den Neuzugängen. Durch die Erweiterung des Contents an Production Music ist die Vielfalt in den gängigsten Genres um ein mehrfaches gestiegen. In Zahlen: 1237 Songs im Genre Pop, rund 1000 Tracks im Genre Rock oder satte 1810 Musiktitel aus dem Genre Weltmusik. Auch Nischengenres haben an Attraktivität gewonnen. Z.B. befinden sich derzeit 139 Weihnachtslieder im Programm.
Viele Musiktitel werden mittlerweile auch gleich mit Loops und Edits ausgeliefert. Darüber hinaus werden die verschiedenen Loops und Edits (15-60 Sekunden) den Kunden in einer Zip-Datei bereitgestellt. Music to be proud of!
HTC hat das Smartphone-Betriebssystem Android 2.2 alias Froyo für das HTC Desire ausgeliefert. Wer nun mit seinem HTC Desire die Proud Music Library Webseite besucht, kann mobil Titel suchen, finden und anhören! Das Froyo-Update für das HTC Desire umfasst alle Android 2.2 Updates.
Eine DVD- oder CD-Kompilation der Proud Music Library gibt es nicht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass wir täglich ca. 40 Neuzugänge haben und unser Content komplett online zur Lizenzierung abrufbar vorliegt.