Am 8.Dezember2009 gibt es im Rahmen der Lehrveranstaltung „Mediensysteme“ von Prof. Dr. Andrea Beyer (Fachbereich Wirtschaft) einen Vortrag zum Thema “Web2.0 Social Media und Aufmerksamkeitsökonomie – Wie Twitter & Co. unser Kommunikationsverhalten und die Medien verändern”. Gastredner ist Stefan Peter Roos von Proud Music.
Die Proud Music Library verfügt aktuell über 111 GEMAfreie Tracks von Komponist, Sound-Designer und Produzent Dietmar Hess zur Online-Lizenzierung. Sein musikalisches Spektrum erstreckt sich von orchestraler Filmmusik, Gamesmusik, bis hin zu klassischen Pop-Songs, sowie Chill out, Lounge und Ambient-Musik. Einfach mal reinhören…
Seit 09.09.1999 steht Kaya Yanar für grandiose Spitzen-Comedy in Deutschland. Anläßlich seines 10-jährigen Bühnenjubiläum präsentiert Kaya Yanar unveröffentlichte Highlights in seiner Show „Live & Unzensiert“ auf DVD mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library. Mehr…
Musik ist dann GEMAfrei, wenn a) der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw. die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.
Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.
GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei
Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt) erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.
Die Rechte ausübender Künstler beachten
Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Audiovisuelle Produktionen sind Produktionen, die zur kostenlosen Abgabe (z.B. Give aways), Aufführung oder zum Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen bspw. interaktive Produktionen (Computergames, Lernvideos, Tutorials, etc.) , Imagefilme, Präsentationsfilme, Produktfilme, Industriefilme, TV- und Dokumentationsfilme (auch Serien, Spielfilme, Fernsehspiele, etc.).
Die Proud Music Library bietet einen Standard-Lizenz zur pauschalen Nutzung für 1000 physische Einheiten an. Für mehr als 1000 Einheiten muß eine sog. Reproduction-Lizenz erworben werden. Reproduktions-Lizenzen sind also erweiterte Standardlizenzen für audiovisuelle Produktionen, z.B. DVDs, CDs, USB-Stick, CD-ROM. Mit einer erweiterten Standardlizenz können Musiktitel für bis zu 10.000 Einheiten lizenziert werden.
Für höhere Auflagen (ab 10.001 Einheiten) ist eine individuelle Lizenz nötig. Hierzu einfach per Mail an [email protected] oder per Telefon (06132 4308830) anfragen und den Nutzungsraum und Auflagenhöhe benennen. Es sind auch stufenweise Upgrade-Lizenzen bei festgeschriebener Lizenzgebühr oder minutenbasierte Lizenzen möglich. Die Reproduction-Lizenz ist nicht für Werbefilme bzw. Werbespots einschlägig. Hierzu ist eine gesonderte Lizenz zu wählen.
Es können gemafreie Musiktitel, wie auch GEMA-Repertoire hierfür lizenziert werden. Bei GEMA-Repertoire (auch gemapflichtige Musik genannt) fallen hierfür bei der Herstellung GEMA-Gebühren an, die an die GEMA zu zahlen sind. Die Lizenzabrechnung von Musiktitel, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist (z.B. ASCAP, MC-PRS, SIAE, etc.) wird ebenfalls von der GEMA wahrgenommen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Buy-Out Lizenzen sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben. Hierunter fallen vor allem Lizenzierungen für Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen und Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen (z.B. Werbespots, insbesondere für Online-Bereitstellung für Streaming und Download). Musiktitel aus der Proud Music Library sind auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene Buy-Out Lizenzen. Gerne erstellen wir auch für Ihr Projekt ein Angebot – auch für GEMAfreie Musik. Unser geschultes Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library wurde durch die Einführung einer Advertising-Lizenz (Online) um eine weitere standardisierte Lizenz erweitert. Diese Lizenz ermöglicht nun den Einsatz von Musiktiteln aus der Online-Datenbank für Production Music für folgende Nutzungen:
– Online-Nutzung im Werbefilm
– auf eigenen Websites des Lizenznehmers
– Hauptwebsite & Microsites, keine Drittseiten.
– Streaming weltweit enthalten, räumlich unbegrenzt
– bis zu drei Sprachversionen gestattet
– Messen, Veranstaltungen, Präsentationen
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Christian Renz hat die Session SHOWTIME! … oder doch nur Musik (Mukke)? auf dem Future Music Camp 09 in Mannheim am 04. Juli 2009 in der Pop-Akademie Baden-Würtemberg zusammengefasst. Die Session (old-School-Bezeichnung: Vortrag) beschäftigte sich mit dem Thema, was Musiker/Bands tun können, um den Unterhaltungswert (Entertainment-Faktor) ihrer Gigs zu erhöhen. Hierzu wurden verschiedene Ansätze diskutiert. Welche Löschungsvorschläge das sind, kann man auf renzwertig.de nachlesen.
Der Komponist, Bassist und Produzent Dominik Hauser hat 169 Musiktitel zur Online-Lizenzierung der Proud Music Library bereitgestellt. Sein Fokus ist auf die Produktion elektronischer Musik ausgerichtet. In Musiktitel von Dominik Hauser reinhören!
Am 4. und 5. Juli 2009 ist es soweit. Das Future Music Camp Mannheim 2009 öffnet seine Pforte in der Popakademie Baden Württemberg. Ein prominenter Session-Geber ist der deutscher Musikproduzent und Journalist Tim Renner von Motor Entertainment, zwischen 2001 und 2004 Vorstandsvorsitzender der Universal Music Group Deutschland. Seine Session trägt den Titel: Interessant ist, was meine freunde hören und nicht, was die masse kauft.
Vor- und Nachteile. Ist GEMAfreie Musik eine ernstzunehmende Alternative zu den bekannten Verwertungssystemen der GEMA. Wo liegen die Fallstricke? (Alexander Talmon)
Was versteht man unter Royalty Free Music?
Was ist Production Music? (Alexander Talmon)
Die 7 Todsünden der Selbständigkeit
Eine Brainstorm-Session über das Thema „How not to do it“! (Alexander Talmon)
Neben Kreativen und Vordenkern treffen sich Young Potentials aus der Szene des Music & Entertainment 2.0 zu interaktiv entwickelten Themenvorschläge in einem offen gestalteten Event- und Kommunikationskonzept ein, kurz: Barcamp.
Hier entsteht Wissen durch das Zusammenführen und Sammeln von Content und dessen gezielter Kanalisierung in Themen und relevante, neue Wissensfelder. Das Barcamp aggregiert Know-how und bildet als neuartige, offene Konferenzform den digitalen Wissensaustausch des Social Webs in realer Diskussionsform ab.
Termin: 04.-05.07.09
Ort: Popakademie BW, Mannheim
Tag (flickr, Blogs, etc.): fmc09
Hashtag bei Twitter: #fmc09