Was ist eine Nutzungslizenz?

Eine Lizenz ist eine Erlaubnis etwas zu Nutzen und/oder etwas zu dürfen.

Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen. Die Eintrittskarte verköpert das Recht.

Bei einer Nutzungslizenz wird dem Erwerber das Recht eingeräumt bspw. eine Musik zu nutzen – im Gegensatz zur reinen Überlassung, wo Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch) ausgeschlossen sind.

GEMAfreie Musik und Production Music von Proud Music Library goes Android
Androidfähige Smartphones und die Proud Music Library passen gut zueinander

Nutzungslizenzen sind in der Regel an Bedingungen geknüpft. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen nicht für werbliche Projekte nutzen. Hierfür sind andere Lizenzen einschlägig. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum werblichen Einsatz in Spots (für TV, Radio und Kino). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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GEMA-freie Musik als Hintergrundmusik zur Beschallung von Gewerbeflächen

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

In der Proud Music Library befinden sich derzeit rund 8.000 Musiktitel (Stand: Feb. 2015), die als Hintergrundmusik zur Beschallung von Gewerbeflächen geeignet sind. Deren Autoren oder Bearbeiter haben keinen Wahrnehmungsvertrag mit in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen, Gebühren für öffentlichen Wiedergabe und der Vervielfältigung zu verlangen, sog. GEMA-freie Musik. Die Autoren lassen hierbei die Rechte von der Proud Music GbR direkt wahrnehmen. Dementsprechend können auch Beschallungslizenzen nebst dazugehörige Downloads von Musiktitel zur Nutzung als Hintergrundmusik gekauft werden, um Gewerbeflächen (z.B. Flughafen, Hotel, Supermarkt, Mal, Restaurant, Imbiss, Fitness-Studio, Einzelhandelsgeschäft) zu beschallen. Dabei kann ein Kontingent an Musiktitel ausgewählt werden (mind. 100 Titel), um dann für bspw. für Filialen lizenziert werden.

 

Die Konditionen und Preise bitte telefonisch unter +49 (0)6132 43 088 30 oder per Mail an [email protected] erfragen.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Was ist der Unterschied zwischen der Lizenz „Standard“ und der Lizenz „Online Advertising“?

Die Lizenz „Standard“ erlaubt die nicht-werbliche Nutzung des Einsatzes eines Musiktitels aus der Proud Music Library, z.b. iVm. einem Film, nicht aber in einem Spot oder Trailer. Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Soll also ein werblicher Hintergrund vorliegen, dann ist für die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library die Lizenz „Online Advertising“ zu wählen.

GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library via Android Smartphone
Musik zur werblichen Nutzung aus der Proud Music Library

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Ist die Nutzung von Videoaufnahmen eines Ex-Arbeitnehmers in einem Imagefilm erlaubt?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Uns beschäftigen durchaus auch Themen, die wiederum unsere Kunden beschäftigen. So tauchte vor einiger Zeit die Frage auf, ob es erlaubt ist, Videoaufnahmen von Ex-Mitarbeitern in einem Imagefilm zu verwenden, auch wenn die abgebildete Person eben nicht mehr für das Unternehmen tätig ist. Hierzu gibt es nun ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13).

Bildnisse von Arbeitnehmern dürfen gem. § 22 Kunsturhebergesetz nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung veröffentlicht werden. Wird eine uneingeschränkte Einwilligung seitens eines Arbeitnehmers erteilt, sein Bildnis zu verwenden, erlischt die Einwilligung nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, da ja uneingeschränkt. Wird die Einwilligung widerrufen, ist der Wideruf zu zulässig, wenn ein plausibler Grund für die Nicht-Verwendung des Bildnisses vorliegt. Hier gibt einige Fallgruppen hierzu.

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Was ist ein Herstellungsrecht?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme

Das Herstellungsrecht (auch Synchronisationsrecht genannt) oder (Werk-)Verbindungsrecht ist das Recht Werken aus anderen Gattungen zu verbinden also ein neues Werk herzustellen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Autors oder des Verlages.

Bei der Lizenzierung eines Musiktitels aus der Proud Music Library wird dem Lizenznehmer das Herstellungsrecht eingeräumt (mit Ausnahme bei Beschallungslizenzen).

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als „synchronisation right“ bezeichnet

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wie verhält es sich mit den GEMA-Gebühren im Einsatz von GEMA-Repertoire bei TV-Werbung?

Hat der ausstrahlende Sender oder ein Verband, dem er angehört, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, sind die GEMA-Gebühren bei Werbespots in TV, Radio oder Kino abgegolten. Der Produzent oder der Auftraggeber tragen nicht die Kosten für die Ausstrahlung. Werbung

Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag oder bei den Autoren kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen.

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Was bedeutet GEMA-frei?

Musik ist dann GEMA-frei, wenn im Hinblick auf die Rechteeinräumung zu Nutzung eines Werkes direkt beim Urheber lizenziert wird, da dieser keine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt hat. In vielen Fällen ist der Urheber selbst flexibler bei der Tarifgestaltung im Einzelfall, z.B. im Bereich Corporate Media, in dem die GEMA ein komplexes Tarifwerk anbieten kann, da sie die Rechte vieler angeschlossenen Urheber vertritt. Aber dennoch gilt der Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen zu beteiligen sei.

Zusätzlich zum GEMA-Tarif muß bei GEMA-Repertoire außerdem in manchen Fällen das Synchronisationsrecht (auch Werkverbindungsrecht, Filmherstellungsrecht oder einfach nur Verbindungsrecht genannt) z.B. bei Nutzung in Filmen beim zuständigen Verlag eingeholt werden. Wenn gemafreie Musik mit einer Lizenz direkt vom Urheber genutzt wird, entfällt dieser Schritt.

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Neuer Mediaplayer mit Ansicht der Wellenform des jeweilen Musiktracks

Die Wellenform des Musiktitels „Buccaneers“ aus der Proud Music Library

Die Proud Music Library hat ein Feature mehr.

1. Ab sofort werden alle Tracks im Mediaplayer mit der individuellen Wellenform des jeweiligen Tracks dargestellt. Dadurch kann besser innerhalb eines Tracks umher gesprungen werden, da man an Hand der Wellenform genau sieht, wo es in einem Track dynamische, ruhige oder druckvolle Passagen gibt.

2. Der Mediaplayer ist auf jeder Device verfügbar, also auch Tablet oder iPad. Somit läßt er sich auch auf einem Touch-Screen bestens bedienen.

Bei Fragen zur Bedienung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mediaplayer der Proud Music Library jetzt mit Wellenformdarstellung

 

 

 

Wann wird ein Musiktitel gemafrei?

Die Frage was ein gemafreier Musiktitel ist oder wann ein Werk gema-frei wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir haben uns überlegt hier Stück für Stück jede mögliche Fallkonstellation durchzuspielen und nicht nur in Fliesstext darzustellen, sondern auch in ansprechenden Grafiken/Schaubildern. Diese Übersicht gilt nicht für royalty-free Music, da diese Musik durchaus GEMA-Repertoire sein kann. Mehr lesen hierzu….

Beginnen wir mit dem Grundfall

Wir haben einen Komponisten bzw. eine Komponistin, keine/n Texter/in, keine Mit-Komponisten und auch keine/n Bearbeiter/in.

Woran wird bestimmt, ob Muisk GEMAfrei sit?
Wann ist Musik GEMAfrei?

Grafik: Creative Commons Lizenzvertrag
Grundfall zum Unterschied zwischen GEMAfreier Musik und GEMA-Repertoire von Proud Music GbR ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Beruht auf dem Werk unter https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/3212/wann-wird-ein-musiktitel-gemafrei/.

GEMAfrei bei werkbasierter Wahrnehmung

Wenn der/die Komponist/in (Autor) eines Werkes kein Mitglied einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ist das Werk gemafrei. Das Werk ist auch gemafrei, wenn der Autor bereits 70 Jahre tot ist. Auch wenn ein Autor Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, kann ein Werk gemafrei sein, nämlich dann, wenn der Autor die Verwertungsgesellschaft ermächtigt hat, für nur bestimmte Werke die Wahrnehmung auszuüben (werkbasierte Wahrnehmung). Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft Broadcast Music Incorporated (BMI) bietet werkbasierte Wahrnehmung an. Schließt der Autor ein Werk von der Wahrnehmung aus, ist dieses Werk auch gemafrei. Die meisten Verwertungsgesellschaften weltweit schliessen jedoch mit Autor einen Vertrag, der ihnen umfassend die Wahrnehmung aller Werke einräumt, so dass vom Inkasso keine Werke ausgeschlossen werden können.

Für nicht-kommerzielle Nutzung (z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos, Freizeitvideos allgemein) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren...
Kundensupport +49 (0)6132 43 088 030, 08 bis 20h
Stock Music für alle Anwendungen

 

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