Der Begriff „Werbung“ im Sinne einer werblichen Ansprache ist weit auszulegen, Art. 2 lit. a RL 2006/114/EG. Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen) zu fördern. Das können unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen sein (vgl. auch DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DS-GVO, November 2018, S. 3). Selbst Befragungen zur Kundenzufriedenheit fallen regelmäßig unter den Begriff „Werbung“ (s. zB BGH Urt. v. 10. 7. 2018 – VI ZR 255/17.
Was ist Werbung?
Veröffentlicht von
Alexander Talmon
Alexander Talmon ist Mit-Geschäftsführer bei Proud Music und hat sich auf Medienrecht spezialisiert. Er schreibt regelmäßig für das Proud Music Blog zu medienrechtlichen Themen. Er war rund 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden, Schwerpunkt Medienrecht und gibt hierzu auch Workshops. Da er auch selbst komponiert und produziert, schreibt er aber auch gerne Beiträge zu musik- und technikrelevante Themen. Alle Beiträge von Alexander Talmon anzeigen