Hat der ausstrahlende Sender oder ein Verband, dem er angehört, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen, sind die GEMA-Gebühren bei Werbespots in TV, Radio oder Kino abgegolten. Der Produzent oder der Auftraggeber tragen nicht die Kosten für die Ausstrahlung.
Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag oder bei den Autoren kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen.