Das Sprachorgan hat unsere geistige und soziale Entwicklung im Laufe der Evolution wesentlich vorangebracht. Die Stimme ist für das Persönlichkeitsbild prägend. Darüber hinaus ist sie ein akustischer Fingerabdruck, der Auskunft gibt über das Alter oder Geschlecht, und auch etwas über unseren Kulturraum verrät. Der Film „Unsere Stimme – Ein Phänomen und seine Erforschung mit Musik“ geht der Frage nach, wie unsere Stimme eigentlich funktioniert.
Am 5.2.2010 um 20 Uhr läuft „Unsere Stimme-Ein Phänomen und seine Erforschung“ im Caligari Kino in Wiesbaden
Eine Produktpräsentation ist mittlerweile ein wichtiger Teil eines E-Shops. Als Teil eines E-Shops führt er im Idealfall zu einem Online-Kauf. Durch schnelle DSL-Leitungen ist gerade ein Produktfilm ein geeignetes Medium, die Funktionalität bzw. Bedienbarkeit eines Produktes sehr gut darzustellen. Für die Produktpräsentation des „Kombikinderwagen King“ wurde der gemafreie Musiktitel „Citylife“ von Martin Adam aus der Proud Music Library eingesetzt. In diesem Film wird besonders die einfache Funktionsweise des Kinderwagens hervorgehoben. Im Eltern-Alltag ein nicht zu unterschätzendes Feature 🙂
Im Film zur Offshore-Windenergie Konferenz „WINDSTÄRKE09 KURS OFFSHORE (16. 18. Juni 2009, Bremerhaven) kam der gemafreie Musiktitel „Berlin“ von Komponistin Ursula Tüttenberg aus der Proud Music Library zum Einsatz. Zur Konferenz reisten Teilnehmer aus 13 Ländern an, um 40 Vorträgen über die Entwicklung, den Personen- und Sachschutz, die Offshore-Technik und die Projekte der Branche zu informieren.
Das Internationale Congress Centrum Berlin (ICC Berlin) gilt als eines der größten, modernsten und erfolgreichsten Kongresshäuser der Welt. Bis heute dient es als Vorbild für viele Neubauten von Kongresszentren in aller Welt und rangiert weltweit unter den Top-5 Tagungsorten der Welt und behauptet mit Abstand Platz 1 in Deutschland. Hier ein paar Fakten.
– 320 Metern Länge
– 80 Metern Breite
– 40 Metern Höhe
– 80 Sälen und Räumen von 20 bis 9.100 Plätzen
– Messegelände (160.000 m²)
Architekten: Ralf Schüler und Ursulina Schüler-Witte
Mit Travel to go erhält der Nutzer via Mobiltelefon detaillierte Daten zu:
– Ankunfts- und Abfahrtzeiten öffentlicher Verkehrsmittel
– Reisezeiten
– aktuelle Verkehrslage
– Umgebungskarten mit Hotels
– Restaurant-Empfehlungen
Fraunhofer FIRST integriert hierzu zur Lokalisierung Komponenten zur Ortung, Navigation und lokalen Informationsdiensten auf dem Mobiltelefon mittels WLAN-Hotspots in der Nähe der momentanen Position des Nutzers in Innenräumen. Im Außenraum funktioniert dies mit GPS – bald auch mit Galileo-Daten. Auf der Straße navigiert mit Daten, die durch Verkehrsleitzentralen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für das Reisen via öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere ist eine Kombination von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln möglich, indem Informationen zu Abfahrtszeiten, Verspätungen und Staus übermittelt werden.
Des weiteren bedient man sich mobiler Dienste, die aktuelle und situationsbezogene Informationen liefern. Diese übermitteln z.B. die Positionen von Koffer oder Laptoptasche, sofern diese mit einem RFID-Etikett versehen sind, per SMS an den Nutzer. Auch die Darstellung von Innenräume (Bahnhöfe, Flughäfen) sind zur Navigation mittels einer Indoor-Darstellung möglich.
Für alle Diddl-Fans gibt es ein Puzzle für Nintendo DS. Für den Trailer kam der Musiktitel „Secluded Bay“ aus der Proud Music Library zum Einsatz. Eine entspannte Bossa Nova Nummer im Easy-Listening-Gewand der 60er Jahre. Referenz: Tivola Publishing GmbH
Proud Music versorgt das Making-of für die „Drei gegen CO2“-Aktion von Sharp Solar, Q-Cells und MTV mit Musik aus der Proud Music Library. Zum Einsatz kamen u.a. „Watching Actors on Stage„, „Summer I“ (beide Frank Herrlinger) und „Business 1“ (Martin Adam), Referenz: Mediabüro Hamburg.
Was wären Weihnachtsmärkte ohne passende Hintergrundmusik? Doch aufgrund der großen Beschallungs- bzw. Betriebsflächen, sind die GEMA-Gebühren zur Nutzung von Weihnachtsmusik grundsätzlich happig. Es empfiehlt sich hier, dass die Betreiber/Veranstalter ein Budget für lizenzrechtliche Tätigkeiten bereit halten. Es ist nämlich durchaus möglich mit der GEMA Individualabreden zu vereinbaren. Das setzt aber voraus, dass man die nötige Verhandlungsbereitschaft mitbringt. Verhandlungskompetenz sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Zeitfaktor für Verhandlungen ist auch nicht zu unterschätzen. Doch Halt! Warum nicht GEMA-freie Weihnachtsmusik verwenden?
GEMAfreie Weihnachtsmusik
Dazu muß man wissen: GEMA-freie Musik ist zum einen Musik deren Autoren (Komponisten oder auch Urheber) keinen Wahrnehmungsvertrag für das Eintreiben ihrer Tantiemen mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, auf dessen Grundlage die GEMA als deutsche Verwertungs-
gesellschaft für die Autoren die meisten Verwertungsrechte wahrnehmen darf – kurz das Inkasso betreibt. Außerdem ist Musik – genaugenommen ein musikalisches Werk – auch dann GEMAfrei, wenn der Autor 70 Jahre tot ist, die sog. Schutzpflicht abgelaufen ist, weil dann das Werk gemeinfrei wird, gem. §64 UrhG. Allerdings gilt dies nur für die Komposition selbst.
Gemeinfrei heißt nicht unbedingt GEMAfrei!
Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt: Entweder haben die an der Einspielung beteiligten Musiker Rechte an der Aufnahme, die ebenfalls von der GEMA für die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) wahrgenommen werden oder der Produzent der Tonaufnahme behält sich die Rechte vor, diese zu nutzen. Auch wenn es sich um eine Tonaufnahme von einem bearbeiteten Weihnachtsstück handelt, dessen Bearbeiter Mitglied der GEMA oder einer sonst. Verwertungsgesellschaft ist, handelt es sich nun um GEMA-Repertoire, obwohl das Werk in der ursprünglichen Fassung gemeinfrei ist die Bearbeitung eben nun nicht. Es gibt unzählige Bearbeitungen von Weihnachtsliedern an denen ein Bearbeiterrecht bestehen. Die Nutzung wäre dann doch GEMA-pflichtig, sofern der Bearbeiter Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. D.h. also, dass Weihnachtslieder nicht per se GEMA-frei sind, auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist. Die Proud Music Library hat 1 1/2 Mal soviel Weihnachtsmusiken, die zum GEMA-Repertoire gehören als GEMA-freie Musiktitel.
Kostenlose GEMAfreie Weihnachtsmusik
Sollte es sich um Tonaufnahmen handeln von gemeinfreien Weihnachtsliedern UND der Bearbeiter keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat, handelt es sich um GEMAfreie Musik. Wenn man GEMAfreie Weihnachtsmusik kostenlos einsetzen möchte, sollte man sich auf jeden Fall vom Rechteinhaber an den Tonaufnahmen das Wiedergaberecht unentgeltlich einräumen lassen. Diese Einräumung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, weil bei der öffentlichen Nutzung von Tonaufnahmen die GEMA davon ausgehen darf, dass sie berechtigt ist, für die Nutzung eine Gebühr zu verlangen, sog. umgekehrte Beweislast. Nur wenn also seitens des Nutzers (bspw. Betreiber/Veranstalter des Weihnachtsmarktes) bewiesen werden kann, dass es sich bei den abgespielten Tonaufnahmen ausnahmslos um GEMAfreies Material handelt, fallen keine GEMA-Gebühren an.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bei Fragen hierzu einfach melden: +49 (0)6132 430 88 30