Wie die Musiksuche funktioniert – Eine kurze Anleitung
Stimmung, Charakter, Tempo und Arragement
Jeder Musiktitel (Track) hat eine eigene Mischung aus Stimmung, Charakter, Tempo und Arrangement. Musiktitel, die bspw. ein schnelles Tempo aufweisen, sind so gut wie nicht traurig, melancholisch oder kraftlos. Engt man die Suche durch eine zusätzliche Wahl auf fröhliche schnelle Musik ein, wird die Stimmung nie schleppend oder geduldig sein.
Die Stimmung
Ein Track kann rund 30 verschiedene Stimmungslagen ausdrücken. Er kann entspannt und locker, über zielstrebig und tatkräftig bis leidenschaftlich sein. Das sind positive Stimmungen. Neutrale Stimmungen, wie faul, melancholisch und temperamentvoll bilden die Überleitung zu negativen Stimmungslagen, wie z.B. hinterlistig, aggressiv und traurig.
Der Charakter
Der Charakter eines Musiktitels bzw. Tracks kann schleppend, heiter über elanvoll bis peitschend sein. Hier können sich oftmals klassische Werke oder Filmmusiken durchaus mit Heavy-Metal oder Hardrock ähneln. Der Charakter korreliert auch oft mit dem Tempo eines Musiktitels.
Das Tempo
Bei manchen A/V-Produktionen spielt das Tempo bereits bei der ersten Sucheanfrage die wichtigste Rolle. Oftmals ist ein Pre-Cut geschnitten, der Cutter*In hat ggf. schon einen „Schnitt-Rhythmus“ gefunden und brauch nur noch einen Track im passenden Tempo. Da ist eine Eingrenzung nach Tempo sehr wichtg. Übrigens korreliert das Tempo fast immer mit dem Charakter eines Tracks.
Das Arrangement
Das Arrangement bildet die Besetzung eines Musiktitels ab. Hier kann man bspw. schon einstellen, dass man eine Orchesterbesetzung braucht, falls man einen Track für einen Trailer und/oder Teaser sucht. In Kombination mit der Suchmöglichkeit nach Tempo und Charakter hat man hier schon eine sinnvolle Einschränkung vorgenommen, um die Suchanfrage zu filtern.
Für Fragen zur Bedienung der Suchmaschine gerne auch einfach anrufen: +49 (0)6132 43 088 30
Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.
In der Suchmaschine der Proud Music Library hat man verschiedene Suchmöglichkeiten, die einem sehr komfortabel und übersichtlich die Suche nach passenden Musiktiteln für ein Projekt (Werbefilm, Werbespot, Imagefilm oder auch Dokumentation für TV und Web) erleichern.
Hintergrund
Auf der Seite „Suche“ kann die Musikrichtung (=Genre) ausgewählt werden. Das Genre Pop ist außerdem noch in Untergenres (Bsp.: Brit Pop, Indie Pop, Power Pop, Brasilian Pop, etc.) gegliedert. Die Musiktitel der Library werden beim Einpflegen in die Datenbank händisch einem Genre zugeordnet. Die Zuordnung zu Untergenres wird hierbei in der Regel nach musikwissenschaftlichen Grundlagen streng eingehalten. Dadurch werden in der Regel kprrekte Suchergebnisse angezeigt.
Auch die Vorauswahl nach GEMA-Repertoire oder GEMA-freie Musik ist möglich.
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Die Proud Music Library verfügt zwar über einen Katalog von mehreren zehntausend fertig produzierten Musiktitel, doch hin und wieder ist die Vorstellung der Kunden so speziell, dass wir auch Auftragsproduktionen durchführen. In der Regel wird zugleich vom Besteller auch eine Auftragskomposition beauftragt.
Das Briefing
Hier wird nach einem Workshop mit dem Besteller bzw. Kunde so exakt wie möglich ein Layout erarbeitet und schriftlich fixiert (Briefing). Dabei geht es um die Besetzung eines Ensembles oder um die Frage, ob eine reine elektronische Produktion mit Soundlibraries alternativ in Frage kommt. Je nach Anforderung muß ein größeres Studio angemietet werden.
Die Vorproduktion
Ein Layout ist zunächst eine Vor-Produktion der Toneinspielung, um sich ein Bild über Art und Umfang der Hauptproduktion zu machen. Hierbei werden insbesondere Tempo, Länge und vor allem die Instrumentierung abgeklärt. Dabei wird bereits ein Arrangement erarbeitet, damit bei der spätere Hauptproduktion der Entwicklungsprozess nicht ausgebremst wird.
Die Hauptproduktion
Die Hauptproduktion soll von der künstlerischen Arbeit geprägt sein, wonach die Tonaufnahmen hier im Vordergrund stehen, d.h. am Arrangement sollte in diesem Prozess keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden, sondern klar die Richtung der Produktion vorgeben. Studiozeit kostet Geld und die ausübenden Musiker*innen auch. Etwaiges „herumdoktern“ am Arrangement behindert die eigentliche Produktion, was mitunter sehr kostenintensiv sein kann.
Die Abnahme
Nach Fertigstellung der Hauptproduktion wird die Auftragsproduktion dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. In der Regel gibt es kaum Nachbesserungen, sofern bereits in Planung alles hinreichend festgehalten wurde. Da es sich bei einer Auftragsproduktion um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handelt, gehört die Abnahme des Werkes zur Hauptleistungspflicht des Werkbestellers. Nach § 640 BGB gilt ein Werk auch als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Die Rechteeinräumung
Eine Auftragsproduktion ist nichts wert, wenn der Besteller nicht die notwendigen Rechte zur Nutzung eingeräumt wird. Diese Rechte nennt man Verwertungsrechte, die bei einer Auftragsproduktion in der Regel exklusiv – also ausschließlich – eingeräumt werden. Im Urhebergesetz (UrhG) sind diese Rechte abschließend aufgelistet:
§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 18 Ausstellungsrecht
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 Senderecht
§ 20a Europäische Satellitensendung
§ 20b Kabelweitersendung
§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
Damit ein Werk der Musik gemafrei ist, darf keine Verwertungsgesellschaft damit beauftragt worden sein, die Vervielfätigungsrechte und das öffentliche Wiedergaberecht wahrzunehmen. Das setzt aber zunächst voraus, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt. Das ist dann der Fall, wenn das Werk
eine geistige Schöpfung eines Menschens ist,
verkörpert wurde und
über hinreichende Schöpfungshöhe verfügt.
Bei Vogelgezwitscher ist allein schon klar, dass es sich nicht um eine Schöpfung eines Menschens handelt. Demnach gibt es kein gemafreies Vogelgezwitscher.
Warum wird aber dennoch danach gesucht? Derjenige, der Vogelgezwitscher aufgenommen hat, hat ein Leistungsschutzrecht an der Aufnahme. Dieses Recht verbietet es jedem die Aufnahme zu nutzen, es sei denn das Recht wurde einem per Lizenz eingeräumt. Was also User suchen, die „Gemafreie Musik Vogelgezwitscher“ in einer Suchmaschine eingeben, ist eine Tonaufnahme von Vogelgezwitscher, dass sie frei verwenden dürfen.
Wenn man „Gemafreie Musik kaufen“ erklären will, muß man erstmal die Begriffe richtig einordnen. Musik als solche kann man nicht kaufen. Klar, wer bei amazon, apple und Co. sich Musik herunterlädt, gewinnt den Eindruck, dass Musik gekauft wurde. Allerdings handelt es sich hierbei um einen sogenannten Überlassungskauf, der nach §§ 433, 453 BGB ein Rechtskauf ist. Man erwirbt über § 398 BGB das Recht die „gekaufte“ Musik herunterzuladen, zu speichern und anzuhören. Man kauft also ein Recht und nicht die Musik.
Der (Rechts-)Kaufvertrag bei gemafreier Musik
Man muß sich das so vorstellen: Der Kaufvertrag ist der Rechtsgrund für die Rechtseinräumung, Er bestimmt lediglich, dass der Käufer vorliegend einen Anspruch gem. §§433, 453 BGB auf Rechtseinräumung nch § 398 BGB an einem gemafreien Musiktitel hat, während der Verkäufer einen Anspruch auf Übereignung des Kaufpreisess nach § 929 BGB hat. Juristisch wird dieser Kaufvertrag auch als das Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, weil die Vertragsparteien sich zu etwas verpflichten. Verpflichten heisst in diesem Usammenhang, dass sie sich nach Vertragsschluss Käufer und Verkäufer etwas schulden.
Die Rechtseinräumung
Die Rechtseinräumung ist gewissermaßen der Vollzug des Verpflichtungsgeschäfts. Hier wird das vertraglich Vereinbarte vollzogen bzw. abgewickelt. D.h. der Käufer erhält ein Recht die gemafreie Musik sich anzuhören und der Verkäufer erhält den Kaufpreis bzw. die Lizenzgebühr. Das Recht die gemafreie Musik sich anzuhören wird durch eine Lizenz dokumentiert. Die Lizenz stellt die Erlaubnis dar, nun die gemafreie Musik nach Download und speichern, anzuhören.
Der Überlassungskaufvertrag
In den Lizenzbestimmungen bei Überlassungskaufverträgen liest man nämlich immer den Passus „kein Verleih, keine Vermietung, Keine Vervielfältung und öffentliche Aufführung gestattet„. Damit ist geklärt, dass lediglich das Recht eingeräumt wurde, die gemafreie Musik anzuhören – also privat zu nutzen. Private Nutzung bedeutet schlicht keine öffentliche Nutzung. Wer z.B. eine gemafreie Musikaufnahme nimmt und in einem Video einsetzt, dass dann bei Youtube, Vimeo, Facebook, usw. hochgeladen wird, veröffentlicht dieses Video, sobald das Anschauen des Videos online möglich wird. Dann handelt es sich sogar um eine weltweite Veröffentlichung. Eine private Nutzung von gemafreier Musik bei Youtube gibt es also nicht, sofern das Video öffentlich zugänglich ist.
Gemafreie Musik „kaufen“ für gewerbliche Nutzung
Auch hier gilt zunächst, dass man Musik nicht kaufen kann, sondern es sich um einen (Rechts-)Kaufvertrag (§§ 433, 453 BGB) handelt. Anders als beim Überlassunskaufvertrag, wo man die gemafreie Musikaufnahme lediglich privat anhören darf, werden bei gewerblicher Nutzung weitere Rechte eingeräumt. Wer beispielsweise eine gemafreie Musik für einen Image- oder Industriefilm, Werbefilm, etc. nutzen möchte, braucht neben dem Veröffentlichungsrecht auch das Herstellungsrecht. Das Herstellungsrecht ist das Recht zwei Werke zusammenzuführen, um dadurch eines neues Werk herzustellen. Der Film ist ein Werk, die Tonaufnahme ist ein Werk. Beide werden zu einem neuen Werk zusammengeführt, indem die Musik im Film eingebaut wird. Wir bezeichnen dieses Recht in Kunden- oder Beratungsgesprächen gerne als Werkverbindungsrecht. Im Englischen spricht man vom Right of Syncronisation oder kurz Sync-right.
Das Vervielfältigungsrecht kaufen
In der Proud Music Library gibt es zudem noch weitere Rechte, die je nach Nutzungsart eingeräumt werden. Bei der Lizenz „Standard“ kauft man das Recht der Vervielfältigung pauschal für 1000 Kopien oder Einheiten gleich mit. Wen man eine höhere Auflage braucht, kann die Reproduktion5k (5000 Einheiten) oder die Reproduction10k (10.000 Einheiten) zur Nutzung einer gemafreien Musik kaufen. Höhere Auflagen sind auch möglich.
Gemafreie Musik für Beschallung von Gewerbeflächen
Ob Hotellobby, Supermarkt, Sportstätten oder Flughäfen überall werden Gewerbeflächen mit Hintergrundmusik beschallt. Wir sprechen gerne von einer „Klangtapete“. Hierfür braucht man kein Herstellungsrecht kaufen, weil ja keine Werke zu einem neuen Werk zusammengeführt werden. Die Proud Music Library bietet für die Beschallung von Gewerbefächen die Lizenz „Beschallung“ zum Kauf an. Hier wird das Recht der öffentlichen Wiedergabe an gemafreier Musik eingeräumt.
Fazit
gemafreie Musik kann man nicht kaufen, man erwirbt ein Nutzungsrecht
Gewerbliche Nutzung von gemafreier Musik umfasst auch das Herstellungsrecht
Bei Beschallung mit gemafreier Musik wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt
Der Rechtskaufvertrag stellt sich als Rechtsgrund dar, der dem Käufer den Anspruch auf Rechteeinräumung und dem Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreis gewährt
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Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.
Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.
Gemafreie Musik für Theaterstücke
Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.
1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.
2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.
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Fasst man den Begriff der kommerziellen Nutzung eng, dann liegt diese vor, wenn ein auf die Gewinnerzielung gerichtetes Interesse vorliegt. Dies trifft auf jeden Fall bei Werbung zu. Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme, die zum Absatz eines Produktes oder Dienstleistung dient.
Will man also gemafreie Musik in einem kommerziellen Kontext nutzen, muß dementsprechend die Lizenz gestaltet sein. So schliessen etwa bestimmte Creative Commons Lizenzen (CC-Lizenzen) die kommerzielle Nutzung aus. Bei Lizenzierung von gemafreier Musik für kommerzielle Projekte muß die Lizenz genau diesen Nutzungsumfang erlauben.
Kommerzielle Nutzung weit ausgelegt
Fraglich ist hierbei aber, ob kommerzielle Nutzung nicht schon dann vorliegt, wenn in Zusammenhang mit einem an sich nicht-kommerziellen Video Werbung als pre-, mid- oder post-roll läuft. Also nicht das Video inhaltlich kommerziell ist, jedoch der Rahmen sich als kommerziell darstellt, indem Werbung geschaltet wird. Das ist dann sicherlich zu bejahen, wenn derjenige, der das Video erstellt hat oder in Auftrag gegeben hat, durch Werbeschaltungen auf Video-Plattformen an den Werbeeinnahmen beteiligt wird. Hier wäre dann der Begriff der kommerzielle Nutzung weit auszulegen.
Werblich oder nicht-werblich
Um dieses Problem aufzulösen, differenziert man bei den Nutzungslizenzen, die die Proud Music Library vergibt, lediglich nach der Verwendung eines Videos, egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell. der Verwendungsbegriff ist nämlich einfacher abzugrenzen: werblich oder nicht-werblich.
Was ist Werbung?
Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung).
Um gemafreie Musik für kommerzielle Nutzung via der Proud Music Library zu lizenzieren, kommt nur darauf an, wer potentieller Adressat des Videos ist. Gehört ein potentieller Kunde zum Adressatenkreis, dann ist das Video werblich.
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Die meisten Musiktitel, die in der Datenbank der Proud Music Library vorhanden sind, sind zwar oftmals ohne Gesang, jedoch bei den Sound-a-likes Tracks finden sich einige Tracks mit Gesang. Wer nach gemafreier Musik mit Gesang sucht, sollte bei der Suchmaschine folgende Parameter vorab einstellen:
– den Button gemafreie Musik anklicken
– unter vocal „Song“ auswählen und dann auf Suche klicken
Hier ein Screenshot:
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Natürlich liegt es Medienschaffenden und -nutzer daran Musikeinspielungen zu finden, die bestmöglich hergestellt wurde. Dabei spielt nicht nur die Originalität der Komposition und des Arrangements eine Rolle, sondern auch die Soundqualität. Aber um von sich selbst zu behaupten, dass man die beste gemafreie Musik hätte, ist nicht nur peinlich, sondern auch wettbewerbswidrig. Werbliche Vergleiche sollten nach Wettbewerbsrecht immer überprüfbar sein. Auch der Spruch „Kaufen sie beim Weltmarktführer“ setzt voraus, dass man es auch ist.
All-Time Charts der Proud Muic Library
Die Proud Music Library hat schon seit 2005 zwei Charts. Zum einen gibt es die All-Time Charts. Hier wird lediglich eine Chart dargestellt, die Musiktitel nach Häufigkeit der Lizenzierung seit 2005 widerspiegelt. Gemafreie Musik ist mit weißer Farbe unterlegt.
Hot Tracks
Daneben gibt es die Hot Tracks. Diese Chart spiegelt die tagesaktuellen Lizenzierungen wieder. Hier werden zum Beispiel Neuzugänge in der Library höher gewichtet, sofern sie sie sich überdurschnittlich oft lizenziert haben. Titel, die zwar schon oft lizenziert wurden, aber seit einiger Zeit nicht mehr, werden in der Gewichtung abgeschwächt. Dadurch sind die Hot Tracks dynamischer als All-Time Charts.
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Musik wird in FIlmen oder Videos gerne zur Verstärkung von Emotionen eingesetzt. Wenn man die Musik jedoch nicht selbst erstellen kann, ist man auf andere angewiesen, z.B. Musikproduktionen. Entweder erstellen sie einem eine Musikaufnahme oder sie verfügen über einen Fundus an Musiktitel, an dem sie Nutzungsrechte einräumen können und dürfen. Hier kommen Musikverlage – sogenannte Rechteverwerter – ins Spiel, die über einen Katalog fertig eingespielter Musikaufnahmen verfügen. So kann beispielsweise in der Proud Music Library zunächst nach Musiktitel gesucht und dann zum Testen kostenlos heruntergeladen werden. Allerdings sind alle Rechte vorbehalten. D.h.: Keine Veröffentlichung bzw. öffentliche Wiedergabe.
Um die Suche auf gemafreie Musik einzuschränken, einfach den entsprechenden Button klicken. Dann werden ausschliesslich gemafreie Musik des mehr als 33.500 Musiktitel (Stand. Dez. 2019) umfassenden Katalogs angezeigt. Nach dem Lizenzkauf wird die gemafreie Musik in verschiedenen Audio-Formaten zum herunterladen bereit gestellt. Derzeitiger Standard sind WAV-Files in 16 bit, teilweise auch 24 bit, 44,1 Khz, Stereo und mp3-Files mit 128 kbit/sec. und 320 kbit/sec.. Soweit vorhanden werden auch Intros und Outros, Stinger und Loops in verschiedenen Längen als Download bereitgestellt.
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