Proud Music hat für den Trailer zu dem spannenden Action-Adventure „Dragonmaster“ die Musik beigesteuert. Tivola Publishing hat hierfür den gemafreien Score „Of Heroes and Tales“ von Komponist und Produzent Frank Herrlinger eingesetzt.
Am 8.Dezember2009 gibt es im Rahmen der Lehrveranstaltung „Mediensysteme“ von Prof. Dr. Andrea Beyer (Fachbereich Wirtschaft) einen Vortrag zum Thema “Web2.0 Social Media und Aufmerksamkeitsökonomie – Wie Twitter & Co. unser Kommunikationsverhalten und die Medien verändern”. Gastredner ist Stefan Peter Roos von Proud Music.
Die Proud Music Library verfügt aktuell über 111 GEMAfreie Tracks von Komponist, Sound-Designer und Produzent Dietmar Hess zur Online-Lizenzierung. Sein musikalisches Spektrum erstreckt sich von orchestraler Filmmusik, Gamesmusik, bis hin zu klassischen Pop-Songs, sowie Chill out, Lounge und Ambient-Musik. Einfach mal reinhören…
Seit 09.09.1999 steht Kaya Yanar für grandiose Spitzen-Comedy in Deutschland. Anläßlich seines 10-jährigen Bühnenjubiläum präsentiert Kaya Yanar unveröffentlichte Highlights in seiner Show „Live & Unzensiert“ auf DVD mit gemafreier Musik aus der Proud Music Library. Mehr…
Musik ist dann GEMAfrei, wenn a) der Komponist eines Werkes 70 Jahre tot ist oder b) wenn die Komponisten/Urheber keinen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben, wonach bspw. die GEMA als deutsche Verwertungsgesellschaft für sie Inkasso betreiben darf, d.h. Gebühren für die Nutzung erheben darf. Wer ein Werk eines GEMAfreien Komponisten einsetzen will, muß diesen um Erlaubnis fragen, seine Musik zu nutzen. Als Werk versteht man auch eine Tonaufnahme, wie eine Komposition in Notenform.
Unabhängig davon, ob der Komponist Mitglied in der GEMA war, ist das Urheberrecht gem. § 28 UrhG erblich, d.h. es geht auf den Rechtsnachfolger über. Es erlischt aber siebzig Jahre nach Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) endgültig, dann die Schutzfrist abgelaugen ist. Das Werk wird dann gemeinfrei. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedermann das Werk des Urhebers verwerten und auch nutzen darf, a) ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen und folgedessen b) ohne eine Gebühr an die GEMA oder an andere Rechtsinhaber wie bspw. Verlage zu zahlen. War der Urheber GEMA-Mitglied, sind seine Werke jetzt gemafrei.
GEMA-frei bedeutet nicht lizenzfrei
Wird ein gemafreies Werk aufgeführt und von dieser Aufführung eine Kopie (Tonaufnahme, Videomitschnitt) erstellt und bspw. via CD vertrieben, so fallen zwar für die Nutzung des Werkes (Komposition) keine GEMA-Gebühren an, es müssen jedoch Rechte an der Aufnahme der beteiligten Musiker und des Produzenten (i. d. R. der originäre Leistungsschutzinhaber) beachtet werden, die sog. Leistungsschutzrechte. D.h. in Bezug auf die Ausgangsfrage: Eine aktuell im Jahre 2008 mitgeschnittene Live-Darbietung von der unbearbeiteten 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven ist zwar GEMAfrei, jedoch kann die mitgeschnittene Aufnahme nicht einfach eingesetzt werden, sondern es müssen hierfür die Rechte aller an der Aufführung Beteiligten durch einen Vertrag eingeholt werden – die Nutzung muß lizenziert werden. Lizenzfrei wird die Toneinspielung dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist, weil dann die Einspielung gemeinfrei wird. GEMAfreie Musik kann also nicht einfach eingesetzt werden.
Die Rechte ausübender Künstler beachten
Typische Szene: Samstagvormittag, Fußgängerzone, Gitarrenspieler mit fantastischer Stimme singt alte traditionelle irische Volkslieder. Einige Fußgänger zücken ihr Smartphone, nehmen den Künstler auf und laden alles sofort auf Facebook, Youtube, etc… hoch und veröffentlichen somit ihre Aufnahme – weltweit. Es muß hierbei beachtet werden, dass es am Werk beteiligte Künstler gibt, die nicht Autoren sind, sondern an der Aufführung selbst Rechte haben. Die sind bei bspw. Mitschnitten gemafreier Musik immer um Erlaubnis zu fragen. Das gilt eben auch für den mit dem Smartphone aufgenommenen Straßenmusiker. Das Video darf nicht einfach auf Youtube veröffentlicht werden. Auch ein konkludentes Einverständnis darf man nicht annehmen, nur weil man denkt, man tue dem Künstler doch was Gutes, da man mithilft, dass sich durch das Hochladen des Videos seine Bekanntheit (zumindest potentiell) steigert, da nun weltweit verfügbar. Mitnichten! Erst fragen! 🙂
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Audiovisuelle Produktionen sind Produktionen, die zur kostenlosen Abgabe (z.B. Give aways), Aufführung oder zum Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen bspw. interaktive Produktionen (Computergames, Lernvideos, Tutorials, etc.) , Imagefilme, Präsentationsfilme, Produktfilme, Industriefilme, TV- und Dokumentationsfilme (auch Serien, Spielfilme, Fernsehspiele, etc.).
Die Proud Music Library bietet einen Standard-Lizenz zur pauschalen Nutzung für 1000 physische Einheiten an. Für mehr als 1000 Einheiten muß eine sog. Reproduction-Lizenz erworben werden. Reproduktions-Lizenzen sind also erweiterte Standardlizenzen für audiovisuelle Produktionen, z.B. DVDs, CDs, USB-Stick, CD-ROM. Mit einer erweiterten Standardlizenz können Musiktitel für bis zu 10.000 Einheiten lizenziert werden.
Für höhere Auflagen (ab 10.001 Einheiten) ist eine individuelle Lizenz nötig. Hierzu einfach per Mail an [email protected] oder per Telefon (06132 4308830) anfragen und den Nutzungsraum und Auflagenhöhe benennen. Es sind auch stufenweise Upgrade-Lizenzen bei festgeschriebener Lizenzgebühr oder minutenbasierte Lizenzen möglich. Die Reproduction-Lizenz ist nicht für Werbefilme bzw. Werbespots einschlägig. Hierzu ist eine gesonderte Lizenz zu wählen.
Es können gemafreie Musiktitel, wie auch GEMA-Repertoire hierfür lizenziert werden. Bei GEMA-Repertoire (auch gemapflichtige Musik genannt) fallen hierfür bei der Herstellung GEMA-Gebühren an, die an die GEMA zu zahlen sind. Die Lizenzabrechnung von Musiktitel, die bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist (z.B. ASCAP, MC-PRS, SIAE, etc.) wird ebenfalls von der GEMA wahrgenommen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Proud Music Library bietet Musiktitel für die Nutzung in Werbespots bzw. Werbefilme an. Ein Werbespot ist abstrakt-generell eine Produktion (für Film, Radio, Kino), die ein Produkt oder eine Dienstleistung bewirbt. Adressat ist der Endverbraucher. Dies geschieht in der Regel über die Medien TV, Radio, WEB-Seiten, Mobil-Telefon. Werbespots auf DVD oder sonst. Datenträgern sind selten zu finden.
Was kostet eine Lizenz für den werblichen Einsatz?
Lizenzen zur Nutzung von Musiktiteln aus der Proud Music Library werden insoweit pauschal vergütet. D.h., dass die Nutzung nicht davon abhängig ist, wie oft der Spot ausgestrahlt wird oder wie die Länge des Spots ist.
Es gibt standardisierte Werbelizenzen (bspw. TV- oder Online-Advertising), welche die Nutzung auf ein Jahr beschränken. Sog. „Buy-out“-Lizenzen bietet Proud Music Library auch an. Hierzu genügt eine individuelle Lizenzanfrage, die lediglich den Nutzungsraum (weltweit, europaweit oder einzelne Territorien), den Nutzungszeitraum (1 oder 2 Jahre) und den Verbreitungsgrad bzw. Verwendungsart (TV, WEBsites, Drittseiten, etc.) benennt. Es sind auch Lizenzkombinationen möglich, die bspw. nur TV/Radio, TV/Internet oder Internet/Radio erfassen.
Fallen GEMA-Gebühren bei Werbespots an?
Bei der Nutzung von GEMAfreier Musik aus der Proud Music Library fallen keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt ausdrücklich auch bei Buyout-Lizenzen! Kommt der Werbespot in TV und Radio zum Einsatz, fallen hierfür auch bei GEMA-Repertoire seotens des Produzenten keine GEMA-Gebühren an. Dies gilt punktuell auch für Kinowerbung, je nach dem, ob der Kinobetreiber in einem Verband organisiert ist, der einen Pauschalvertrag bzw. Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Grundsätzlich sind wir immer an der Vermarktung hochqualitativer Musik (GEMAfrei, GEMA-Repertoire) interessiert. Bitte senden Sie uns zunächst eine Infomail mit allen relevanten rechtlichen Infos inkl. kurzen Hörbeispielen. Mehr Infos…
Bei der Nutzung von GEMA-freier Musik hat man naturgemäß eine kleinere Musikauswahl im Vergleich zum weltweiten GEMA-Repertoire, da viele kleinere Anbieter nicht die Auswahl bieten können wie etwa große Production Music Library Anbieter oder Royalty-free Music Anbieter mit einem Katalog in etwa ab 30.000 Musiktitel, die sie in der Proud Music Library online finden. Ebenso ist der Markt schwerer durchschaubar, da es unterschiedliche Grade an Professionalität gibt. Wir stellen jedoch alle Titel, die unsere strenge Qualitätskontrolle bestanden haben, in voller Länge zur Verfügung, so daß Sie bei uns nur hochqualitative GEMA-freie Musik mit einem der größten Repertoires europaweit finden und somit keine Nachteile für Sie entstehen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Urheber eines Musikstückes – Komponisten – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abschließen wollen oder nicht. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag des Komponisten sog. Tantiemen bei den Nutzern seiner Musik einfordert und an ihn ausschüttet.
GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Komponisten, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Royalty-free Music, der etwas anderes meint. GEMAfreie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als gemafreie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei der SUISA oder der AKM registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass der Komponist den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang für einzelne Werke ausschliessen kann, sondern die sich GEMA die Zuständigkeit für alle seine Werke im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…