Urban Vision Management (Visonium) hat eine beeindruckende Videoanimation mit Musik von Frank Herrlingers „The Chapter’s End“ verfeinert. GEMAfreie Musik!
Anzuschauen hier:
Urban Vision Management (Visonium) hat eine beeindruckende Videoanimation mit Musik von Frank Herrlingers „The Chapter’s End“ verfeinert. GEMAfreie Musik!
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Stefan Peter Roos und Alexander Talmon von Proud Music waren vom 27.03. bis 29.03.09 Teilnehmer des barcamp ruhr2 in Essen. Ein Barcamp wird oft als Nicht-Konferenz (engl. Un-Conference) bezeichnet. Für uns ist es eher eine Informations- und Präsentationsveranstaltung mit Diskussionsanteilen – frei organisiert.
Ab sofort listen die Library-Charts ebenso wie die Hot-Tracks 500 Titel auf, statt wie bisher nur 250.
Möchten Sie Musik aus der Proud Music Library für die Untermalung eines Produktvideos bei Amazon verwenden, so ist hierfür die Lizenz „Online Advertising“ einschlägig.
Es gibt wieder Verbesserungen in der Library und zwar dieses Mal zwei Änderungen am Mediaplayer:
1. Der Mediaplayer zeigt jetzt hinter jedem Song an, ob dieser gemafrei ist oder ob es sich um GEMA-Repertoire handelt. Somit steht zusätzlich zu den unterschiedlichen Farben und der Kennzeichnung in den Attributen an jeder Stelle auch direkt oben im Player eine weitere Kennzeichnung zur Verfügung.
2. Die Darstellungsgröße des Mediaplayers wurde vergrößert, um mehr Titel gleichzeitig darzustellen. Wir hoffen, daß beide Änderungen die Musiksuche gerade in längeren Recherchesessions angenehmer machen!
Für weitere Vorschläge sind wir jederzeit dankbar!
Der Begriff Hintergrundmusik wird auf den verschiedensten Weisen gebraucht. Zunächst handelt es bei Hintergrundmusik um Beschallung zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird („Akustische Klangtapete“ Fahrstuhlmusik, oder auch Musik zum Weghören). Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken. Deswegen wird Hintergrundmusik bspw. In Hotels, Gaststätten oder Fitness-Centern dezent in geringer Lautstärke wiedergegeben/abgespielt. Hintergrundmusik wird in diesem Kontext auch als Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge verstanden (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik).
Nun ist es aber auch üblich, Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts einzusetzen. Während in den oben genannten Anwendungsfällen lediglich eine Lizenz genügt, die berechtigt Musik abzuspielen, also öffentlich wahrnehmbar wiederzugeben, ist die rechtliche Grundlage bei Hintergrundmusik für Filme oder ähnliches etwas weiter gefasst. So muß hier noch das Herstellungsrecht eingeräumt werden, um das Werk Film mit dem Werk Musik zu verbinden. Deswegen nennt man das Herstellungsrecht auch Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht.
Weiterführend zum Thema Hintergrundmusik….
Ein Beispiel für den Einsatz von Hintergrundmusik in einer Dia-Show: Open Space von Alexander Talmon
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Verwertungsgesellschaften sind international unterschiedlich ausgestaltet, da Senderechte in einigen Ländern von mechanischen Vervielfältigungsrechte getrennt werden. Selbst als royalty free music gekennzeichnete Musik von internationalen Anbietern kann so durchaus bei anderen Verwertungsgesellschaften registriert sein und muß damit in Deutschland über die GEMA abgrechnet werden. Hier sind die internationalen Angebote bei Nutzung im deutschsprachigen also nicht mit dem gemafreien Angebot der Proud Music GbR vergleichbar.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, der sich Autoren (Komponisten, Textdichter, Bearbeiter) anschließen können. Das Kürzel GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In nahezu allen Ländern der Welt gibt es mindestens eine zuständige Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung von Musikrechte. In der Schweiz ist dies z.B. die SUISA, in Österreich die AKM. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwalten die nationalen Verwertungsgesellschaften treuhänderisch die Nutzungsrechte der bei ihnen registrierten Autoren und betreibt das Inkasso bei den Nutzern des GEMA-Repertoires. International sind die meisten Verwertungsgesellschaften miteinander vernetzt und haben Gegeseitigkeitsabkommen, so daß die GEMA z.B. auch die Rechte ausländischer Autoren in Deutschland wahrnimmt.
Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.
Bei mehreren Schnittfassungen eines Projektes muß für jede Schnittfassung eine Lizenz gekauft werden. Beispiele hierfür sind Fassungen mit unterschiedlicher Spieldauer oder eben Fassungen in unterschiedlicher Sprache. Die Standard-Lizenz gilt jedoch nicht für werbliche Nutzung. Projektbasierte Lizenz sind möglich, hier bitte aber nur auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]
Wir haben soeben im Online-Checkout die Unterstützung für den Payment Provider Moneybookers zur bequemen direkten Abwicklung von Musiklizenzierungen freigeschaltet. Sie haben somit beim Checkout die Wahl zwischen Paypal, Moneybookers und der Zahlung auf Rechnung per internationalem Banktransfer innerhalb Europas (IBAN/BIC). Die Unterstützung von Moneybookers geht direkt auf einen Vorschlag unserer Kunden zurück, die Moneybookers aufgrund der Unterstützung lokaler Zahlsysteme, wie in Deutschland z.B. Lastschrift und giropay schätzen.
Sie haben somit bei der Wahl von Moneybookers die Wahl zwischen:
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