Die Anzahl der physisch hergestellten Kopien, die bereits automatisch in einer Standardlizenz enthalten sind, beträgt 1.000 Stück. Sollten Sie eine höhere Anzahl an Kopien benötigen, können Sie bequem auf die nächsthöhere Lizenz aktualisieren und zahlen lediglich die Differenz. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library.
Sie können gerne Titel innerhalb unserer Lizenz „Standard“ in einen Flash-Player einbinden und als Hintergrundathmo auf einer Website verwenden. Ist die Website selbst als Werbemittel im Einsatz, bitte die Lizenz „Online Advertising“ wählen.
Sofern Sie in einem Medium arbeiten, in dem die Nennung des Musikurhebers üblich ist, z.B. im Abspann eines Films, bitten wir Sie um einen Credit der Form:
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, daß genutzte Musikwerke bei der GEMA registriert sind, existiert die vermutete Sachbefugnis der GEMA (auch GEMA-Vermutung genannt), die besagt, daß bis zur Feststellung der GEMA-Freiheit davon ausgegangen werden kann, daß von der GEMA wahrgenommene Werke betroffen sind. Für diesen Fall erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen für die GEMA, um die Nutzung von uns lizenzierter gemafreier Musik zu belegen. Somit fallen nach Prüfung durch die GEMA bei gemafreier Musik, keine Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft an.
Nein, jeder Urheber (hier: Komponist) kann grundsätzlich über die Art und Weise der Nutzung seiner Werke (hier: Kompositionen) entscheiden, der Erwerb einer Lizenz ist daher auch im Fall gemafreier Musik notwendig.
Die Proud Music Library wurde in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 mit rund 800 neuen Musiktitel aus den verschiedensten Musikrichtungen bzw. Genres bereichert. Dies gilt für GEMAfreie Musik wie auch für GEMA-Repertoire . Einfach reinhören!
Proud Music hat zwei Arten von Titeln im Verlagsprogramm: Zum einen Titel, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind, sog. GEMA-geschützte oder GEMA-pflichtige Titel. Zum anderen gema-freie-Titel, bzw. allgemeiner Titel, die nicht bei einer Verwertungsgesellschaft geschützt sind, da ihr Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen ist.
Die Unterscheidung zwischen beiden Titelarten wird an vielen Stellen auf der Website gekennzeichnet. In den Suchergebnissen z.B. finden Sie gemafreie Titel in weißer Farbe und gema-geschütztes Repertoire in gelber Farbe. Weiterhin finden Sie zu jedem Titel die Angabe GEMA: Gemafrei oder GEMA: Name der Verwertungsgesellschaft, bei der der Titel registriert ist.
Auch im Lizenzierungsprozess beim Checkout wird auf die Unterscheidung hingewiesen, so daß Sie je nach angestrebter Nutzung ihre Suche entweder auf gemafreie Musik einschränken oder aber aus dem umfangreicheren GEMA-geschützen Repertoire auswählen können.
Sie haben zusätzlich noch die Möglichkeit in den Suchoptionen im Drop-Down-Feld „Verwertungsgesellschaft“ gezielt zwischen beiden Optionen oder beispielsweise direkt nach Titeln aus dem Proud Music Repertoire zu suchen die bei einer spezifischen internationalen Verwertungsgesellschaft, z.B. der italienischen SIAE registriert sind.
Bitte geben Sie uns bei Ihrer Bestellung die entsprechenden Daten, wie z.B. ihre gültige Umsatzsteueridentifikationsnr. als Kommentar zur Bestellung an, sofern Sie aus dem EU-Ausland bestellen. Zum EU-Ausland gehören alle der Europäischen Union zugehörigen Staaten. Hierbei spielt der EURO als Währung keine Rolle.
Royaltyies sind Nutzungsgebühren oder Tantiemen, die je nach Art und Umfang eines Werkes – sei es Bild-, Ton- oder Textwerk – an den Rechteinhaber gezahlt werden. Rechteinhaber sind etweder der Urherber selbst oder ein Verlag. Dabei schliessen die Rechteinhaber sogenannte Wahrnehmungsverträge mit Verwertungsgesellschaften, die – wie ein Inkasso – die Nutzungsgebühren einsammeln.
Royalty-free bedeutet nicht kostenlos. Der Begriff Royalty-Free Music beispielsweise entstand als Gegenbegriff zur komplizierten Einzellizenzierung bei jeder Nutzung, die man unter dem Begriff Needle-Drop-Licence verstand. Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in welche der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat.
Roalty-free beudeutet nicht automatisch gemAfrei
Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch gemafrei. D.h., dass Gebühren für die Nutzung seitens Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen (GEMA-freie Musik). Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Auftragnehmer ist und nicht der Nutzer.
Für alle Musikstücke aus unserem Musikkatalog in der Online-Datenbank für Production Music, die als gemafrei gekennzeichnet sind, fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.
Buy-Out Lizenz bedeutet, daß es keinerlei regionale oder zeitliche Einschränkungen bei der Verwendung der lizenzierten Titel im Hinblick auf das sog. Werkverbindungsrecht gibt. Es können aber Abgaben bzw. Tantiemen an die GEMA bezügl. mechanische Vervielfältigung und Aufführung anfallen, die bei Nutzung von nicht-GEMA-freier Musik an die GEMA zu entrichten sind.
Bei gemafreien Musiktitel aus der Proud Music Library fallen also keine Tantiemen an Verwertungsgesellschaften an.