On-Pack Promotion

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Timelapse-Videos aus der Proud Music Library

Unter einer On-Pack Promotion versteht man verkaufsfördernde Maßnahmen, die direkt auf dem Produkt selbst stattfinden. Es handelt sich in Abgrenzung von der allgemeinen Verkaufsförderung also um direkte „Aktionen“ am Verkaufsort, die der potentielle Käufer dem Verpackungsdesign entnehmen kann.

Im deutschen Sprachraum wird häufig der Begriff „Zugabe-Promotion“ verwendet, da dem eigentlichen Produkt als Mehrwert eine Zugabe beigelegt wird. Diese Zugaben werden meist selbstklebend auf der Verpackung angebracht und können auch in Form von Gutscheinen auftreten. Unterschieden wird zwischen produktnahen On-Pack Promotions und produktfernen On-Pack Promotions.

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

Zu den produktfernen Promotions gehören z.B. Komplementärprodukte. Produktferne Promotions sind im Bereich Musik häufig anzutreffen. Ein bekanntes Beispiel sind online einlösbare Songgutscheine bei bekannten Musikdownloadportalen, die jeder Getränkeflasche beiliegen. Je nach Kundengruppe eignet sich Musik gut als Mehrwertschaffendes Element. Hierzu kann mit Songs eines zur Zielgruppe passenden Stars gearbeitet werden, allerdings ist hier die Rechteklärung oft aufwändig und/oder kostenintensiv.

Eine Alternative hierzu sind Musikzusammenstellungen auf Genre-Basis passend zur Nutzungssituation des Produkts, beispielsweise: Entspannungsmusik zu Hygieneprodukten oder Wohlfühl-Jazz für gehobene Konsumprodukte. Unsere Musiklibrary kann hier für physische Distribution lizenziert werden (eine Auflage von CDs/DVDs oder USB-Sticks wird direkt am Produkt angebracht). Eine interessante Alternative sind aber auch zeitlich begrenzte Download-Aktionen durch Promotionscodes, die z.B. auf der Produkt-Microsite eingelöst werden. Sprechen Sie uns einfach für eine individuelle Lizenzierung an!

Was ist eine Online-Werbekampagne?

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Eine Online-(Werbe)Kampagne ist eine Form der Online-Werbung und dient primär dazu Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt zu generieren. Das kann eine Dienstleistung sein, aber auch ein bspw. virtuelles Kaufhaus oder Online-Shop, betrieben auf einer Website. Ziel einer Online-Werbekampagne ist Bereitschaft beim Betrachter zu wecken, sog. Anschlusshandlungen (vgl. Call to Action) vorzunehmen.  Dies können sein: Direktes Anklicken eines Werbebanners, Teilnahme an einem Gewinnspiel, Mitglied oder Fan werden, um auf eine Newsletterliste zu kommen,  usw.. Online-Werbekamagnen finden üblicherweise auf reichweitenstarken externen Webseiten statt und führen zu einer Landingpage auf der Webseite des beworbenen Produkts oder Dienstleistung. Zunehmend wird mittels Social Media Plattformen Kampagnen lanciert (Virale Videos, Fan-Aktionen auf Facebook, Gewinnspiele, etc.)

Quelle: istockphoto.com

Um Musik aus der Proud Music Library füür Online-Werbung zu nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Proud Music GbR, Kurpfalzstr. 14, 55218 Ingelheim (Germany), Tel: 06132-4308830

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Die Nutzung fremder Fotografien im Internet

Das Einbetten von fremden Fotografien in eine eigene Arbeit (z.B. Homepage, Blogbeitrag, etc.) ist in der Regel nur gestattet, wenn man die Erlaubnis des Urhebers oder eines Rechteinhabers (Verlag) hat.

Beispiel: Das Copyright-Zeichen oben haben wir bei www.istockphoto.com lizenziert. Für einen best. Betrag haben wir die Rechte zur Nutzung erworben. Das gilt für alle Bilder oder graphische Komponenten auf unseren Seiten, sofern wir sie nicht selbst hergestellt haben. z.B. unser Logo:

Ausnahmen hiervon bilden sog. Creative Commons Lizenzen. Hier definieren Urheber Art und Umfang der erlaubten Nutzung im Vorfeld, wonach je nach CC-Lizenz vom Verwender (Nutzer) bestimmte Vorgaben bei Verwendung eingehalten werden müssen. Beispiel: „BY“-Lizenzen verpflichten zur Angabe des Urhebers.
Näheres hierzu im Videoblogbeitrag vom elektrischen Reporter Mario Sixtus.

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22.01.09, 16:00 h: LIVE! Kaffeehaus Talk Hamburg Januar 2009

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Wir, Stefan Peter Roos und Alexander Talmon, von Proud Music sind am Donnerstag dem 22. Januar 2009 um 16:00 h in Hamburg und laden zu einem NON-sales Info-Nachmittag in einem Hamburger Cafe in der Innenstadt ein. In einer entspannten Atmosphäre stehen wir zu aktuellen Fragen des Lizenzgeschäfts, der Online-Lizenzierung oder auch des gemütlichen Schnacks bei Kaffee oder Tee zur Verfügung. Wer kommen will, einfach melden: [email protected] oder unter Tel: 06132-4308830

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1014 Titel (=120 CDs) alleine an Chill Out Tracks!

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Die Proud Music Library beherbergt Musik aus mittlerweile 100 Musikgenres. Neben Rock (rund 800 Titel), Pop (ca. 900 Titel) und jede Menge elektronischer Musik (rund 6000 Titel).

Viel Musik zum Entspannen gibt es im Genre „Chill out“. Hier stehen aktuell über 2000 GEMAgeschützte und GEMAfreie Titel zur Lizenzierung bereit.  Einfach mal reinhören!

Quelle: www.istockphoto.com

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Ist es möglich GEMAfreie Musik auch für Österreich zu lizenzieren?

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Ja, unsere GEMAfreie Musik ist zugleich AKMfreie Musik, da die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind.

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Nutzung in IPTV zulässig?

Ja, die Nutzung per IPTV ist zulässig.

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Titel, die bei Proud Music lizenziert werden, können auch über IPTV bzw. IP-Broadcast genutzt werden. Sie können die entsprechenden Rechte bei uns z.B. für die Online-Bereitstellung von Videoinhalten (sowohl Video on Demand) als auch Streaming erhalten.

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CELAS

 

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Quelle: www.istockphoto.com

Unter dem Namen CELAS bieten die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und die britische Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance seit Januar 2007 eine gemeinschaftliche One-Stop-Lizenzierungsmöglichkeit für Repertoire des EMI Music Publishing Musikverlages. Die Besonderheit der CELAS besteht in der bisher einzigartigen Möglichkeit eines Pan-Europäischen Lizenzerwerbs für Repertoire des Majors EMI. Die CELAS vertritt hier primär die Online Verwertungsrechte sowie die Nutzung in mobilen Diensten und soll somit zum Hauptansprechpartner für die länderübergreifende Online Lizenzierung von Artist Repertoire der EMI werden.

Weitere Informationen direkt bei der CELAS.

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Übertragung des Urheberrechts

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Quelle: www.istockphoto.com

Hier handelt es sich i.d.R. um eine nachlässige Formulierung. Das Urheberrecht als Recht an sich ist im Deutschen Recht nicht übertragbar und verbleibt in jedem Fall ausschließlich beim Urheber des Werkes. Eine Ausnahme hiervon bildet nur der Tod des Urhebers und die damit verbundene Rechtsnachfolge in den Urheberrechten.

Der Urheber kann Dritten zwar nicht das Urheberrecht an sich, jedoch natürlich Nutzungsrechte an seinem Werk vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschließlichen Nutzungsrecht einräumen. Weiterhin können schuldrechtliche Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Verwertungsrechte an einem Werk vom Urheber auf Dritte übertragen werden.

Diese Information stellt keine Rechtsberatung da.  Sollten Sie hierzu Fragen zu einem konkreten Fall haben, wenden Sie sich an einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt.

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Was bedeutet „1000 Einheiten“ bei der Standard-Lizenz?

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Quelle: www.istockphoto.com

Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen Website zum Streaming angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Downloads werden allerdings wie physische Vervielfältigungen behandelt, wie z.B. DVDs, CDs oder USB-Sticks. Die Nutzungslizenz begrenzt daher die Erlaubnis für Vervielfältigungen (bspw. bei der Standard-Lizenz bis zu 1.000 Einheiten).

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