200 neue Tracks von Fabrizio Marioni, Vincenzo Ricca, Luca Brunetti, Fabrizio Martini, Ivano Icardi, Davide Rosenholz, Frank Herrlinger, Bjarne O., Livio Boccioni, Paolo Ferrario, Daniela Dessì, Massimiliano Lazzaretti, Marco Marrone, Michele Braga, Gennaro Becchimanzi, Antonio Bonazzo, Roberto Brasolin, Tommaso Pau, Aniello Coppola und Mario Capuani zur Online-Lizenzierung freigegeben! Einfach auf Neue Titel klicken und reinhören.
Temp Track
Unter dem Begriff Temp Track versteht man in der Filmindustrie diejenigen Musikstücke, die testweise und damit temporär vom Regisseur oder Cutter an einen Film angelegt werden, um die unterschiedliche Wirkung der Musik/Bild-Kombination zu testen bevor der eigentliche Soundtrack komponiert ist.
Ein Temp Track ermöglicht daher ein kostensparendes und risikoloses Ausprobieren von beispielsweise verschiedenen Musikstilistiken und Schnitttempi. In einem späteren Arbeitsgang werden dann die Temp Tracks durch die eigens komponierte und produzierte Musik ausgetauscht.
Die Proud Music Library bietet auch für Royalty Free Music Musiktitel, die Möglichkeit zur Verwendung von Temp Tracks an. Sie können bei uns Preview Versionen von allen Titeln herunterladen, diese als Temp Track an ihre Projekte anlegen, verschiedene Musikstile und Titel ausprobieren und sich dann für die endgültige Titelauswahl entscheiden.
Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht
Beim Herstellungsrecht bzw. synonym dem Synchronisationsrecht oder Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken aus anderen Gattungen. Hier kann es sich z.B. um Bildwerke wie Filme handeln. Das Verbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers, d.h. in diesem Falle des Filmherstellungsrechts.
Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht für die Proud Music Library an Kunden vergeben, da wir dieses Recht mit unseren Urhebern bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken, ohne aufwändige Rechteklärung.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Quelle: www.istockphoto.com
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne Einwilligung des Urhebers oder des jeweiligen Rechteinhabers nicht genutzt werden. Unter Nutzung in diesem Sinne fällt z.B. die Verbreitung, die öffentliche Wiedergabe oder die Vervielfältigung. Hiervon sind auch Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes erfaßt.
Somit ist vor Einsatz eines Werkes in jedem Fall die Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Um diese Abstimmung zu vereinfachen gibt es im Bereich der Musikrechte zum einen Copyright Clearing Agenture, zum anderen Stock Music bzw. Production Music Anbieter wie Proud Music.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Erstveröffentlichungsrecht
Quelle: www.istockphoto.com
Jeder Urheber hat das Recht, zu bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird. Dies ergibt sich aus §12 Abs.1 UrhG. Unter der Veröffentlichung eines Werkes versteht man, das „Inverkehrbringen“ eines Werkes, d.h. die öffentliche Zugänglichmachung, bzw. imFalle des Erstveröffentlichungsrechts die erstmalige öffentliche Zugänglichmachung.
§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung da. Sollten Sie hierzu detaillierte Fragen haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Beschallungslizenz bei Hintergrundmusik mit gesprochenem Text ausreichend?
Bei Hintergrundmusik handelt es sich um Musik, die zur Beschallung eingesetzt wird – Proud Music intern gerne als „Klangtapete“ bezeichnet. Auch wenn man hier einen einfachen Text dazuspricht (Hinweis auf Öffnungszeiten, Ankündigungen, Durchsagen, etc.), so liegt hier eine Nutzung zur Beschallung vor. Die Proud Music Library bietet Beschallungslizenzen auch von Einzeltiteln an. Wichtig: Bei Beschallungslizenzen wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt. In dieser Lizenz ist nicht das Recht enthalten die Musik bspw. mit einem Film zu verbinden. Das sog. (Film-)Herstellungsrecht wird nicht eingeräumt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Einfaches Nutzungsrecht
Das Einfache Nutzungsrecht ist das Recht zur Nutzung eines Werkes, das ein Urheber eines Werkes Dritten einräumt. Der Urheber kann auch einen Verlag das Recht einräumen Nutzungsrechte an seinem Werk anderen einzuräumen. Das Einfache Nutzungsrecht ist somit die Erlaubnis, ein Werk für einen bestimmten Zweck zu benutzen. Der Urheber oder Musikverlag kann das einfache Nutzungsrecht beliebig vielen Personen erteilen, es handelt sich um eine nicht-ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung.
Der Gegenbegriff zum einfachen Nutzungsrecht ist somit das ausschließliche Nutzungsrecht (synonym: exklusives Nutzungsrecht.) Hierbei räumt der Rechteinhaber lediglich einem einzigen Lizenznehmer das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Werk oder einer Tonaufnahme ein.
Lizenzen für die Nutzung von Titeln aus dem Musikkatalog unserer Production Music Library werden nicht-ausschließlich eingeräumt. Sie erhalten bei Lizenzierung eines Musikstückes das einfache Nutzungsrecht gemäß der gewählten Lizenzart. Das hängt wiederum davon ab, ob die Musik für Werbung, für den TV-Einsatz eingesetzt wird oder vervielfältigt werden soll.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
GEMAfreie Musik per Download?
Wir liefern gemafreie Musik per Download. Sie erhalten alle Titel in verschiedenen Formaten direkt als Download von unseren Servern. Nach Abschluß der Lizenzierung in unserem Online Shop erhalten Sie direkt eine Mail mit den Downloadlinks zu ihren lizenzierten Musiktiteln.
Die Lizenzierung von GEMAfreier Musik per Download bietet Ihnen die schnellste Abwicklung und höchsten Suchkomfort im Vergleich zur Auslieferung von umfangreichen und schwer zu durchsuchenden CD-Archiven. Dies gilt natürlich für unser gesamtes Archiv, d.h. auch GEMA-Repertoire werden direkt online ausgeliefert und für Sie rund um die Uhr zum Download bereitgehalten.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Aufführungsrecht
Das Aufführungsrecht leitet sich aus §19 Abs. 2,3 UrhG ab. Hier heißt es:
(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.
Weiterhin umfasst das Aufführungsrecht das Recht, die persönliche Darbietung öffentlich wahrnembar zu machen:
(3) Das Vortrags- und das Aufführungsrecht umfassen das Recht, Vorträge und Aufführungen außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
Verwandte Begriffe sind Vortragsrecht und Vorführungsrecht.
Das Aufführungsrecht wird bei Lizenzierung von Musik bei der Proud Music Library auf den Lizenznehmer übertragen, insoweit dies zum bestimmungsgemäßen Einsatz der jeweiligen Lizenz nötig ist.
Closer / Stinger
„Closer“ oder „Stinger“ sind in der Runkfunkwelt der Gegenbegriff zu „Bumper“ bzw. „Opener“. Man bezeichnet Jingles, die eine Moderation beenden, als „Closer“.
Beispiel: Während einer Rundfunknachrichtensendung wird ein Korrespondentenbericht eingespielt. Zum Ende jedes Beitrags wird ein Closer oder Stinger gespielt, damit der Hörer weiß, daß jetzt wieder in das Nachrichtenstudio zurückgeschaltet wird.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit für Stinger sind Endlos-Loops z.B. Musikbetten für Servicemeldungen. Nach Ende des Verlesens der Servicemeldungen wird ein Stinger abgespielt, um auch akustisch das Ende dieses inhatlichen Blogs zu signalisieren.