Eine Genehmigung ist eine Erklärung des Einverständnisses (Zustimmung). Wer bspw. die Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library kauft, erwirbt erst nach Entrichtung der Lizenzgebühr die Genehmigung den Titel auch zu nutzen. Diese Zustimmung wird durch ein auf den Nutzer und seines Nutzungszweckes ausgestelltes (Inhaber)-Zertifikat (oder auch Freigabedokument) bestätigt. Nur wer in diesem Dokument als Inhaber mit Name/Firma und Adresse erscheint, darf den Musiktitel gemäß seiner durch die Begleichung der Lizenzgebühr erworbenen Lizenz auch nutzen. Ansonsten ist es nicht erlaubt.
Die Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library ohne Lizenz ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit sich tragen. Dies sind u.a. Ansprüche auf Unterlassung einer Nutzung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns oder auch Vernichtung von allen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen (Vergl. §§ 97 f. UrhG). Insbesondere kann gemäß § 98 UrhG bis zum Lizenzerwerb die Nutzung, Vervielfältigung oder Ausstrahlung sofort, notfalls durch eine einstweilige Verfügung, unterbunden werden (näheres hierzu auf Wikipedia).
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Definition: Eine Erlaubnis ist eine Genehmigung etwas zu tun, das grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Eine Berufspilotenlizenz wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Nur wer die Lizenz bzw. Erlaubnis hat, darf gewerbsmäßig ein in der Lizenz festgeschriebenes Flugzeug fliegen.
Ein allgemeines Beispiel: Grundsätzlich darf jeder Häuser bauen. Allerdings ist das Bauen von Häusern gesetzlich geregelt, aber nicht generell verboten. Daher braucht man gem. Bauverordnungen und Baugesetzbuch eine (Bau)-Genehmigung. Liegen die Voraussetzungen baurechtlich nicht vor, ist es verboten, also nicht erlaubt ein ins Auge gefasste Bauprojekt zu realisieren. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man allerdings trotzdem bauen (sog. Baudispens). Dies stellt dann aber streng genommen keine Genehmigung dar, sondern eine Erlaubnis.
Bei Musiklizenzen ist es so ähnlich. Die Nutzung eines best. Musiktitels außerhalb des privaten Bereichs setzt grundsätzlich die Erlaubnis der Rechteinhaber voraus, was in der Regel durch eine Lizenz erklärt wird. Kunden, die für ihre Projekte GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library lizenziert haben (also hierdurch eine Genehmigung zur Nutzung erworben haben), dürfen bei Internetportalen wie bspw. youtube.com ihre Projekte einstellen. Dies gilt natürlich auch, wenn Kunden ihre Projekte auf ihrer eigenen Website zum Streamen bereithalten möchten. Die Proud Music GbR erlaubt das. Auch bei kostenloser GEMA-freier Musik aus der Proud Music Library, wird das Nutzungsrecht in einer Lizenz eingeräumt!
Bei GEMA-Repertoire aus der Proud Music Library ist dies seitens der Proud Music GbR auch erlaubt, jedoch muß der Verwender bzw. User noch entsprechend je nach Art der Nutzung Gebühren für die Nutzung an seine zuständige Verwertungsgesellschaft (Für Deutschland: GEMA) zahlen. Bei TV-Werbespots müssen keine GEMA-Gebühren extra gezahlt werden. Die Kosten tragen die TV-Sender, da diese entweder selbst oder über Branchenverbände unter einen Vertrag fallen, wonach eine jährliche Pauschale die Nutzung von GEMA-Repertoire abdeckt.
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Das Wort „Lizenz“ leitet sich aus der lateinischen Sprache von dem Wort „licet“ ab, was übersetzt „erlaubt“ bedeutet. Eine „licentia“ ist also eine Erlaubnis. Die Erlaubnis muß natürlich konkretisiert sein. Beispiel: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert kauft, erwirbt zwar Eigentum an der Eintrittskarte – streng genommen an dem Papier, jedoch wichtiger ist, dass er hiermit das Recht erwirbt, das Konzert zu besuchen, welches sich dann aus dem Papier ergibt. Auch wenn man beispielsweise einen Musiktitel kostenlos für ein Video nutzen darf, so sollte das Recht hierfür schriftlich eingeräumt worden sein. Es geht hier nämlich nicht darum Musik kostenlos in einem Video einzusetzen, sondern darum, dass der Rechteinhaber der Tonaufnahme rinrm das sogenannte Herstellungsrecht eingeräumt hat. Das ist das Recht, dass einen berechtigt ein Werk (Film) mit einem anderen Werk (Tonaufnahme) zu verbinden. Im englischen sagt man hierzu deswegen auch Syncronisation Right.
Bei einer Musik-Lizenz wird dem Erwerber (=Lizenzinhaber) das Recht eingeräumt Musik zu nutzen. Hierbei muß zunächst differenziert werden auf was sich das Recht überhaupt bezieht. Ein Komponist räumt beispielsweise einem Verlag das Recht zur Verwertung von Notenmaterial gegen Beteiligung aus den Erlösen ein, Hierbei geht es nicht um die Tonaufnahme an sich, sondern um die Verwertung des Werkes in geschriebener Form. In der Praxis versteht man aber unter einer Musik-Lizenz die Einräumung eines Rechtes zur Nutzung von Tonaufnahmen, also fertig produzierter Musik. Musikverlage wie Proud Music Library Publishing verwerten sog. Production Music.
Daneben gibt es noch den „Musikkauf“, bei welchem man eine CD, Schallplatte oder mp3-file kauft. Hier werden jedoch keine Nutzungsrechte eingeräumt, sondern die Musik lediglich zum Konsum überlassen. Daher sind Verleih, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (außer zum privaten Gebrauch) ausgeschlossen.
Musik-Lizenzen können auch an Auflagen geknüpft sein. Wer bspw. eine Standard-Lizenz zur Nutzung eines Musiktitels aus der Proud Music Library erwirbt, darf dieses Musikstück gemäß der durch die Lizenzbestimmungen festgelegten Nutzungsrahmen lediglich für nicht-werbliche Projekte verwenden. Der Nutzungsrahmen definiert hier somit den Umfang der Erlaubnis in Bezug auf den Verwendungszweck. Daher gibt es auch auflagenbasierte Lizenzen, Beschallungslizenzen oder auch Lizenzen zum Einsatz in Werbespots (für TV, Radio und Kino) bzw. für werbliche Zwecke. Werbung ist hierbei jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Durch diese differenzierten Lizenzmodelle wird es dem Lizenznehmer erleichert, nur die Lizenz zu erwerben, die er wirklich braucht. Die jeweilige Lizenz wird aber erst gültig, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wird. Dann ist es erlaubt, den Musiktitel zu nutzen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Weitereführende Informationen zum Thema auf Wikipedia unter Lizenzen, eine Mail an support@proudmusiclibrary,com, Tel.: 06132 43 088 30
Die Proud Music Library beinhaltet ein breites musikalisches Spektrum an Genres. Die Genres sind für die Verwendung/Nutzung in verschiedensten Projekten aus den Bereichen Marketing, Werbung, Film, elektronische Spiele, Hintergrundbeschallung, etc. bestimmt worden.
Die Proud Music Library stellt einen umfangreichen Katalog an GEMA-Repertoire und GEMA-freien Musiktiteln für den unmittelbaren Download und für die gleichzeitige Lizenzierung Online bereit. Hierfür sind die in der Online-Datenbank gelisteten Titel bestimmten Genres redaktionell präzise zugeordnet. Dadurch liefert die Musik-Recherche treffgenaue Resultate. Hierfür werden darüber hinaus die Ergebnisse nach Stimmung, Charakter, Tempo, Instrumental, etc. als Suchergebnis ausgegeben.
DVD-Release-Start der Dokumentation Benazir Bhutto – Tochter der Macht, Regie: Philip Selkirk, erschienen auf Euro Video, Musik von Alexander Talmon und Stefan Peter Roos (beide Proud Music).
Die Dokumentation zeichnet die Biografie der ehemaligen Premierministerin Pakistans Benazir Bhuttos bis 2005 nach. Die Komponisten Alexander Talmon und Stefan Peter Roos unterstützten in musikalisch authentischer Art mittels Ethno-World-Sounds und komplexe orchestrale Klangwerke den 63 minütigen Film. Alle Musiktitel aus dem Soundtrack sind in der Proud Music Library lizenzierbar.
Wir posten unsere Newsmeldungen in Zukunft im Proud Music Blog statt sie einfach statisch auf der Seite anzuzeigen. Ebenso werden alle FAQ-Artikel als Blogpostings geschrieben und sind somit natürlich kommentierbar.
Wir hoffen damit, einen weiteren Weg zur Verfügung gestellt zu haben, um mit Kunden in Dialog zu treten. Insbesondere können wir so natürlich offene Fragen, die über Kommentare gestellt werden, auf kurzem Wege direkt beantworten oder in neuen FAQ-Einträgen aufgreifen.
Wir reichen heute ein kleines Feature für unsere regelmäßigen Kunden nach: Titel, die in den letzten 3 Monaten in unsere DatenbankProud Music Library neu aufgenommen wurden, werden jetzt speziell gekennzeichnet, so daß man bei einer Recherche direkt die einem selbst noch unbekannten Titel anklicken kann.
„Was hört eigentlich die Proud Music Redaktion während der Arbeit?“- Diese Frage wurde uns schon oft gestellt. Auf der einen Seite sind wir natürlich im Auftrage des Kunden unterwegs und hören uns durch die musikalischen Welten unserer Library durch – je nach Anfrage mal Pop, Chill out oder House. Wenn aber mal Tea-Time oder Kaffeepause angesagt ist, verzieht man sich entweder in die schalldichten Küchenräume oder macht es sich auf der Ledercouch in der Lounge bequem und lauscht seinen Proud Music Lieblingstracks. Am liebsten gefallen uns aber die Hot Tracks. Dies ist eine durch Kundenpreferenzen generierte Chart und wird täglich aktualisiert. Tracks die hier auftauchen wurden aktuell lizenziert.
Der Komponist und Produzent Andreas Lutz hat mit 14 Tracks unter anderem aus den Bereichen Lounge, Chill out und Breakbeats die Online-Musikdatenbank bereichert.