Grundsätzlich muß der Nutzer von GEMA-Repertoire GEMA-Gebühren zahlen. Dies gilt auch für die Nutzung von Musik von Autoren, deren Rechte durch ausländische Verwertungsgesellschaften wahrgennommen werden. Je nach gewünschter Anwendung kann sich daher für Firmen die Nutzung gemafreier Musik anbieten. Dies gilt für eine Vielzahl von Anwendungen, von Beschallung, über Telefonwarteschleifen bis hin zu in mehreren Medien eingesetzten oder vervielfältigten Image- oder Produktfilmen. In vielen Fällen hat aber die GEMA mit Verbänden Pauschalverträge geschlossen.