Die Proud Music Library hat ein Contentvolumen von weit über 33.000 Musiktitel (Stand Januar 2019). Als Proud Music Ende 2003 mit der Production Music Library begann, waren allenfalls 150 Musiktitel im Verlagsprogramm. Stück für Stück haben wir unseren Content quantitativ wie auch qualitativ erweitert. Für einen Stock Music Anbieter bringt es nichts, zum einen viel Musik im Programm zu haben, die aufgrund technischer oder künstlerischer Mängel für gewerbliche Nutzung ungeeignet ist. Zum anderen ist es sinnlos ein kleines aber feines oder handverlesenes Repertoire zur Lizenzierung bereitzuhalten, ohne zugleich auch eine ordentliche Auswahl zu bieten.
Die aktuelle Ablehnungsquote bei Bewerbungen von Produzenten und Komponisten ihre Musik bei uns aufzunehmen, ist bei nahezu 95%. Wir legen viel Wert auf Renommee, Referenzen und technische Ausrüstung. Das hat auch einen berechtigten Grund: Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auf der Seite „Hot Tracks“ finden Sie stets die 500 angesagtesten Titel der Proud Music Library. Gerade hier manifestiert sich der Qualitätanspruch der Proud Music Library. Die Hot Tracks zeichnen sich nicht nur durch Vielfalt aus. Es fällt auf, dass vor allem die Produktionsqualität aktuellen Standards der Production Music entspricht. Wir haben sehr viel Know-How investiert, um die Titel täglich neu zu gewichten, um Ihnen einen aktuellen Überblick über die interessantesten Titel zu geben. Es werden hierbei keine Künstler bevorzugt oder durch Promotion „besonders ins Rampenlicht gestellt“. Darüber hinaus sind die Hot-Tracks viel dynamischer als die All-Time-Charts.
Die „Online-Advertising-Lizenz“ unterscheidet sich im Nutzungsumfang von der „Standard-Lizenz“. Sie gilt für Online-Werbespots auf der eigenen Website und auch auf Videoplattformen oder Facebook. Der Nutzungsumfang ist auf eine Sprachversion und auf eine Version des Spots beschränkt. In diesem Kontext: Werbung ist jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatzes eines Produktes (Ware oder Dienstleistung). Oder anders formuliert: Sobald der Film auch an potentielle Kunden adressiert ist, handelt es sich um Werbung. Hier ausführlicher: wirtschaftslexikon.gabler.de
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Es gibt verschiedene Gattungen medialer Produkte: Imagefilm, viraler Spot, (klassischer) TV-Spot aber auch Filme, Hörspiele uv.m.. Wer zur Realisierung dieser Produkte Musik braucht hat die Wahl. Entweder man wendet sich an eine Musikproduktion mit eingerichtetem Studio und entsprechendem Netzwerk zur Studio- und Sessionusikern. Dort kann man sich entsprechend zu seinem Projekt Musik komponieren und fertig produzieren lassen. In der Regel stehen professionelle Tonstudios mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht den richtigen Sound zu finden. Vorteil: Die Rechte zur Nutzung an den Tonaufnahmen werden meistens umfänglich, d.h. auch exklusiv eingeräumt.
Als AV-Produzent kann man aber auch sein Glück mit Production Music versuchen.
1. Produktionsmusik oder Production Music?
Produktionsmusik (Production Music oder auch Archivmusik) ist die Bezeichnung von fertig produzierten Musikaufnahmen. Sie werden für Kunden aus der Medienproduktion erstellt, welche z.B. sind:
Werbeagenturen
TV-Produktionen
freiberufliche Cutter
A/V-Produzenten
Mediengestalter,
privat- und öffentlich-rechtliche TV-Sender (ZDF, ARD; RTL, SAT 1, Pro 7, usw.)
Radiosender und Kinobetreiber
Blogcaster
Youtuber
Instagramer
Meditationstrainer*Innen
Die Anwendungsbereiche sind hauptsächlich: Imagefilm, Werbeclip, Messe- oder Industriefilm, Infomercials, Viralspot, Spielfilm, Kinofilm, Youtubefilm (mittlerweile auch Let’s play Video), oder TV-Serie. Die vorproduzierte Musik wird in Musikbibliotheken sogenannten Production Music Libraries (z.B. Proud Music Library) verwaltet und online zur Direktlizenzierung angeboten.
Musik, die unter den Begriff „Production Music“ fällt, definiert sich im Wesentlichen über zwei Kerneigenschaften, eine juristische und eine inhaltliche.
2. Production Music ist Pre-Cleared-Musik:
Im Gegensatz zu einem allgemeinen künstlerischen Musikwerk ist Production Music von vorneherein darauf ausgelegt, in audiovisuellen Produktionen verwendet zu werden. Ein Gutteil der dazu notwendigen Rechte und Lizenzwerke kann daher vom Musikverlag bereits im Vorfeld mit seinen Lizenzgebern (z.B. Komponisten) geklärt werden. Es steht somit meist ein Tarifwerk für unterschiedliche Nutzungsklassen fest, so daß eine umfangreiche sowie in der Regel kosten- und zeitintensive Rechteklärung entfällt.
Production Music wird von Production Music Libraries angeboten, d.h. Musikverlagen die sich primär als Zulieferer für die Medienindustrie verstehen. Proud Music Library Publishing hat daher speziell für die Medienbranche sein Verlagsprogramm über eine Suchmaschine umfangreich verschlagwortet und einfach erschließbar online gestellt.
3. Production Music weist eine spezielle Eignung zur Verbindung mit visuellen Medien auf:
Nicht jede Art von Musik ist gut zum Einsatz in Produktionen geeignet, z.B. Titel mit starken Dynamikschwankungen, Titel mit hohem Vokalanteil oder beispielsweise Titel die die volle Aufmerksamkeit beim Zuhörer verlangen. Production Music wird mit besonderem Hinblick auf die Bedürfnisse von Medienproduzenten ausgesucht oder speziell dafür komponiert. Bei der Proud Music Library können Sie daher gezielt nach Stimmung, Charakter, Besetzung oder Tempo suchen – je nachdem welche Art von Musik Ihre aktuelle Produktion erwartet. Ein Gegenbegriff zu Production Music nach dieser Definition wäre „Artist Repertoire“. Mehr erfahren…
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Nach Production Music jetzt suchen, einfach Suchbegriff eingeben:
4. Rechtssicherheit von Production Music
Beim Lizenzerwerb handelt es sich um einen Rechtekauf. Der gutgläubige Erwerb von Rechten ist ausgeschlossen. Kurz: Dumheit schützt vor Strafe nicht. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, wer einem Nutzungsrechte an Production Music einräumt. Hierbei spielt das Renommee des Autors oder Verlags für Production Music eine große Rolle. Gerade bei einem Verlag ist auch entscheidend, ob seitens des Verlages eine juristische Überprüfung des Verlagsprogramms gewährleistet wird. Das Alter des Verlags (Proud Music wurde 1999 gegründet) trägt zwar zum Teil zur Rechtssicherheit bei, aber entscheidend ist die Verlagsstruktur eines Production Music Anbieters. Dies überprüft man als Kunde am Besten mit lizenzrechtlichen Fragen zu verschiedenen Nutzungenarten und schaut sich an, wer die Beratung vornimmt und ob auf verlässliche Quellen verwiesen wird. Auch ein Blick in die Lizenzbestimmungen ist ratsam. Übrigens… sollten sie lesen, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist, ist das ein Hinweis darauf, dass kein Jurist die Bestimmungen zu Gesicht bekam, da das UN-Kaufrecht nur bei Warenkäfen gilt, nicht aber beim Rechtskauf nach §§433, 453 BGB.
Source Music bzw. Source Musik ist der Gegenbegriff zur klassischen Filmmusik (Score), die außerhalb der Filmhandlung steht und rein für den Betrachter des Films komponiert wurde. Filmmusik in diesem Sinne bezeichnet man als „Off“-Musik, weil sie aus dem Off kommt. Plakativ: Die romantischen Szene des Liebespaares wird von großem Streichorchester untermalt, das aber nirgendwo am einsamen Strand zu sehen ist.
Source Music ist somit „On“-Musik, d.h. Musik die in der Handlung des Filmes und für die Charaktere wahrnehmbar ist. Source Musik findet also in der filmischen Realität statt. Einfache Beispiele wären hier: Die Charaktere besuchen ein Konzert, gehen in die Discothek oder Club, das Radio oder Fernseher läuft etc.
Für die Lizenzierung von Source Music eignet sich in der Regel Artist Repertoire (wenn Songs zu hören sind) , in einzelnen Fällen jedoch auch Production Music (z.B. im Discotheken-Beispiel) aus der Proud Music Library.
Schon mal gehört? „Gemafreie Musik ist kostenlose Musik!“. Falsch!
Der Begriff GEMA-freie Musik bezieht sich a) auf die Nicht-Mitgliedschaft der Autoren eines musikalischen Werkes in einer Verwertungsgesellschaft und b) auf die Gemeinfreiheit eines Werkes durch Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers.
Urheber eines Musikstückes – Autoren (Komponisten, Texter, Bearbeiter) – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft, wie z.B. in Deutschland der GEMA abschließen wollen oder ihre Rechte selbst wahrnehmen. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Autoren sog. Tantiemen bei den Nutzern ihrer Musik einfordert und an sie ausschüttet, im Grunde wie ein Inkasso-Unternehmen agiert.
Der Begriff
GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Autoren, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. GEMA-freie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als GEMA-freie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass die Autoren den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang nicht für einzelne Werke ausschliessen können, sondern sich die GEMA die Zuständigkeit für alle ihre Werke oder Werkbeteiligungen im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt. Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen haben, können also nicht einzelne Titel als GEMA-freie Musik deklarieren – auch nicht unter einem Pseudonym (!). Beides wäre ein Verstoß gegen die jeweiligen Klauseln im Wahrnehmungsvertrag.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets umsichtig, mit welchen Komponisten, Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat Proud Music auch die Abteilung Legal Affairs mit einem Juristen besetzt, der sich um das Vertragsmanagement kümmert. Das gilt für Nutzungsverträge mit Kunden, wie auch mit den Verträgen, die mit Verlagen und Autoren geschlossen werden. Daher kann Proud Music auch umfassend Fragen zu lizenzrechtlichen Sachverhalten beantworten.
Ist GEMA-freie Musik etwa lizenzfreie Musik?
Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird mißverständlich verwendet. Lizenzfrei heißt, dass für die Nutzung keine Erlaubnis eingeholt werden muß. Bei geistigem Eigentum ist das dann der Fall, wenn das Bild, die Komposition oder der Text gemeinfrei geworden ist. Die Gemeinfreiheit tritt ein, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Bei mehreren Urhebern tritt die Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des zuletzt gestorbenen Miturhebers ein (§ 65 UrhG). Dann ist übrigens das Werk per se GEMA-frei geworden. Wenn also die Schutzfrist abgelaufen ist, dann ist die Nutzung des Werkes lizenzfrei. Vorsicht bei Toneinspielungen von gemeinfrei gewordenen Werken! Hier ist natürlich das Leistungsschutzrecht des Produzenten oder des Verlags an der Toneinspielung zu beachten. Die Schutzfrist läuft hier nach 70 Jahren nach Veröffentlichung ab. Hierbei handelt es sich auch nicht um lizezfreie Musik.
Oftmals wird lizenzfreie Musik angepriesen. Damit ist gemeint, dass für die Nutzung keine Gebühren gezahlt werden müssen. Man zahlt einmalig eine Lizenzgebühr oder läßt sich das Nutzungsrecht kostenlos einräumen. Dann aber fällt für die Nutzung bspw. keine GEMA-Gebühren an, wie z.B. bei GEMA-freier Musik. Streng genommen müßte man den Begriff lizenzgebührenfreie Musik eingeführen. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist also in der Art und Weise wie er verwendet wird kein juristischer Begriff, sondern eine Erfindung des Marketings.
D.h. lizenzfreie Musik kann GEMA-freie Musik sein, aber nicht umgekehrt, da es GEMA-freie Komponisten gibt, die ihre Rechte selbst wahrnehmen. Deren Musik ist aber nicht lizenzfrei, weil ja eben für die Nutzung nach wie vor ein Recht bzw. eine Lizenz eigekauft werden muß. Wer also davon ausgeht, dass GEMA-freie Musik kostenlose oder lizenzfreie Musik ist und derart benutzt, dass er die Musik bspw. in einem Film einsetzt und de dann auf bspw. Youtube veröffentlicht, begeht eine Rechtsverleetzung, sofern er sich die Rechte zur Nutzung nicht vom Rechteinhaber hat einräumen lassen. Übrigens, veröffentlichen heißt, das man ewas einem unbestimmten Personenkreis widmet. „Private“ Videos auf Youtube gibt allenfalls dann, wenn sie nicht sichtbar sind. Allerdings ist m.M. auch ein passwordgeschütztes Video veröffentlicht, weil jeder, der das PW kennt, das Video sehen kann. Das Geneteil von „pribat“ ist „öffentlich“. „Privat“ heißt also immer „in den eigenen vier Wänden“.
Ein Trailer ist ein kurzer Video-Clip, der aus Passagen einer originalen Filmvorlage zusammengesetzt wird. Die Laufzeiten variieren zwischen 30 Sek. bis 120 Sek. Meistens werden damit Kinofilme, Computerspiele oder im Rahmen von Programmankündigungen TV-Trailer beworben. Trailer-Musik sollte daher einen Spannungsbogen abbilden, damit die Bildsequenzen besser auf die Musik geschnitten werden können. Es ist also eine Kunst Trailer-Musik zu produzieren ohne zu wissen für welchen Film die Musik überhaupt zum Einsatz kommt. Es gibt aber Regeln, die die Komponisten, die für unsere Production Music Library Musiktitel erstellen, sehr gut verstanden haben. Hört man oder? 🙂
Möglichkeit 2: Am Besten die Tag-Suche aufrufen und dort unter Trailer schauen. Dort das Link anklicken.
Schnellsuche für Trailer-Musik einfach hier direkt starten:
Die passende Musiklizenz kaufen
Wenn man gute Musik für einen Trailer aus der Proud Music Library gefunden hat und diese für den Trailer lizenzieren bzw. eine Lizenz kaufen möchte, sollte man dann eine Werbelizenz kaufen. Hierbei differenzieren wir je nach Nutzungsumfang zwischen Werbung in TV, Radio, Kino, Signate (Displaywerbung) und Online. Je nach angestrebter Nutzungsart kann die passende Lizenz ausgewählt werden. Braucht man bspw. Musik für einen Trailer, der im TV ausgestrahlt wird, ist hierfür die Lizenz „TV Advertising“ zu wählen.
Für Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte via Mail ([email protected]) oder rufen Sie uns noch besser einfach an +49 (0)6132 430 88 30
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Wer regelmäßig Musik für Medienprojekte, Imagefilme, Online-Marketing-Filmchen (kurz: Virals) oder für Youtube-let’s-play-Videos sucht, hat sicherlich schon den Tipp oder (vom Auftraggeber) die Auflage bekommen sog. „lizenzfreie Musik“ zu nehmen. Stimmt’s? 😉
Es gibt sogar jede Menge Anbieter von Musik, die davon sprechen, man könne „lizenzfreie Musik kaufen“, „kostenlos Musikrechte erwerben“ oder „lizenzfreie GEMA-freie Musik“ wird auch gern genommen. „rechtefreie Musik“ habe Ich auch schon gelesen. *Schüttel* Das ist alles ein Riesenquatsch. Also, schreiben wir mal Klartext…..
Eines vorweg… Musik kann man nicht kaufen, sondern man erwirbt das Recht die Musik zu nutzen. Eine CD kauft man immer mit dem Recht sie privat abzuspielen – mehr nicht. Steht auch immer so auf der CD drauf. Bei mp3-Files ist es genauso. Man muss nur in die Nutzungsbestimmungen des Verkäufers schauen.
Lizenzfrei heißt frei von Rechten!
Die Kurzform: Lizenzfrei bedeutet, dass die Benutzung keine Erlaubnis (das ist nämlich eine Lizenz) braucht. Es gibt also niemanden, der der Nutzung zustimmen muss – egal, ob entgeltlich oder kostenlos. Hierzu folgendes vorweg. 1. Eine Nutzung ist dann lizenzfrei, wenn an dem zu nutzenden Gut/Werk keine Rechte bestehen. Das ist 2. dann der Fall, wenn das Gut/Werk gemeinfrei geworden ist. Das ist 3. der Fall, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Bei Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind, ist das 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (§ 64 UrhG)
Das war’s. 🙂
„Lizenzfreie Musik“ – zum Verständnis
Wer die Kurzform nicht so ganz verstanden hat, hier nochmal in einer anderen Form. Um das alles zu verstehen, muss man unterscheiden zwischen der Musik im Sinne einer Komposition (Notenblatt) und Musik im Sinne einer Einspielung bzw. Tonaufnahme (Bsp. fürTonträger: mp3-File, CD, Schallplatte) – also kompliziert ausgedrückt: Die CD ist eine Verkörperung einer encodierten und akkustischen Darbietung der Noten der Komposition und kann beim Abspielen eines geeigneten Gerätes, die Darbietung hörbar machen. Deswegen bezeichnet man sie auch als Tonträger.
Wann erlischt das Recht an einer Komposition?
Das Recht erlischt dann, wenn keine Rechte der Autoren (Komponist, Texter, Bearbeiter) an der Komposition bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die sog. Schutzfrist abgelaufen ist. In Deutschland besteht die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Autors. Läuft diese Frist ab, ist die Komposition gemeinfrei, mithin lizenzfrei, da man sich von niemanden mehr (weder durch Autoren oder Verlag) das Recht zu Nutzung einräumen lassen muss. Dann ist das Werk außerdem GEMAfrei. Das betrifft allerdings nur die Nutzung der Komposition, nicht die Nutzung einer Tonaufnahme oder Einspielung!
Diejenigen, die Rechte an einer Tonaufnahme haben, bezeichnet man nach dem Urheberrecht als Leistungsschutzberechtigte. Das sind die ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, mitunter auch Produzenten (z.B. die dicken Boys mit dem guten Gehör hinterm Mischpult). Auch wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist, habe die Leistungsschutzberechtigten Rechte an der Toneinspielung (sofern deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist)… aber seit wann gibt’s nochmal Schallplatten? 😉 Hierzu… sollte jemand alte Schellackplatten von Bix Beiderbecke – und zwar Originale (!) – besitzen, kann sich tatsächlich glücklich schätzen einen Tonträger lizenzfrei nutzen zu dürfen, weil a) der gute Bix 1931 verstarb und die Aufnahmen z.T. aus den frühen 1920er Jahren stammen, wo auch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Wer aber denkt, er könne sich jetzt bei der im Jahre 2007 erschienen „The Art of Bix Beiderbecke Doppel-CD“ bedienen, irrt. Also hier bitte warten bis zum 31.12.2077, 24h – die Frist war früher übrigens nur 50 Jahre. Nun zu den Künstlern….
Der ausübende Künstler
Der ausübende Künstler erhält z.B. durch Darbietung eines Werkes (aufführen, singen, spielen etc.) Verwertungsrechte an seiner Arbeit. Es handelt sich hier um den Urheberrechten verwandte Schutzrechte. Nach §§77, 78 UrhG hat der ausübende Künstler das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, diese Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und sie außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar zu machen. Aha, kurz der ausübende Künstler hat immer mitzureden.
Beispiele: Niemand darf…
– einfach in der Fußgängerzone auf einen Strassenmusiker mit seinem Smartphone drauf halten und seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufnehmen,
– dies auf Bild- und Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich zugänglich machen (z.B. auf Vimeo, Youtube, Facebook, usw. hochladen) oder senden
– die Aufnahme außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, wahrnehmbar machen…
es sei denn, der ausübende Künstler erlaubt es. Das wäre dann eine Lizenz. Viele glauben, dass das Einverständnis stillschweigend vorliegt, weil man ja den Künstler dadurch bekannter macht. NEIN!!! Studio, und Sessionmusiker, Orchestermusiker, usw. übertragen diese Rechte im Rahmen eines Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrages an den Auftraggeber oder Arbeitgeber idR. gegen Geld.
Darum….vorher den Strassenmusiker höflich fragen und sich einigen. Wenn nichts zu schreiben dabei, um einen 6-seitigen Lizenz-Vertrag aufzusetzen, kann man die Lizenzierung auch mit dem Smartphone als Bewegtbild festhalten 😉
Der Tonträgerhersteller
Stellt Euch vor, ihr einigt Euch mit dem Strassenmusiker und nehmen wir an er spielt eine Originalkomposition von W.A. Mozart und ihr nehmt nun die Darbietung auf, dann seit ihr der Tonträgerhersteller. OK? Ihr seit der Produzent des Videos.
Der Tonträgerhersteller (Produzent der Toneinspielung) erhält gemäß §§85,86 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte.
Er hat das ausschließliche Recht:
– den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Er kann die Rechte auch auf Dritte zu übertragen. Desgewegen spricht man insgesamt von Lizenzkette:
Die Lizenzkette
Ausübender Künstler räumt Rechte an Tonträgerhersteller ein (auch Prodzent genannt) -> dieser räumt Rechte oftmals an Verlage ein -> Diese räumen dann Rechte an den Nutzer ein. Alles durch Lizenz(-vertrag). Das ist übrigens auch die Lizenzkette, die wir einhalten, wenn wir Nutzungsrechte an den Musiktiteln aus unserer Production Music Library zur gewerblichen Nutzung einräumen.
Bei Verlagen ist es oft der Fall, dass diese die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe und Vervielfältigung an die GEMA abtreten, während sie das Herstellungsrecht selbst vergeben. Das ist das Recht ein Werk mit einem anderen Werk zu verbinden, Bsp. Film mit Toneinspielung, daher umgangssprachlich auch als Werkverbindungsrecht (engl. Sync-right) bezeichnet.
Achtung: Es handelt sich hier um eine stark verkürzte Darstellung des Rechtszusammenhangs. Z.B. gibt es am Beispiel Strassenmusiker noch schwierige Konstellationen, wenn der Strassenmusiker eine Version einer W.A. Mozart-Komposition darbietet, deren Bearbeiter GEMA-Mitglied ist. Und natürlich kürzt man bei der Lizenzkette ab, wenn man ein Video dann auf Youtube oder Vimeo hochlädt, da man dann direkt Youtube erlaubt das Video zu nutzen und zu veröffentlichen, und nicht erst noch einen Verlag kontaktiert. Diese Information stellt daher keine umfassende Rechtsberatung da. Bei detaillierten Fragen, sich immer an einen Rechtsanwalt wenden.
Woran erkennt Man, ob die Verwendete Musik rechtssicher ist?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden eingerichtet, die sich um das Vertragsmanagement kümmert. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….
Es gibt Rahmenverträge!
Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst,hier.
Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!
WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?
Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.
Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.
Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?
1. Rechte clearing
Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien noch vor der Qualität der Musik entscheidend:
Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.
2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire
Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!
3. Lizenzabwicklung
Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?
Ist Proud Music Library rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30
„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….
Was ist GEMA-freie Musik?
Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.
GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.
Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).
Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?
Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.
Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…