Keine Ahnung warum, aber wir werden regelmäßig von Agenturen angerufen, die danach fragen, wie hoch die GEMA-Gebühren für TV-Werbung sind. Man fragt sich dann, ob die jetzt zum ersten Mail einen TV-Werbespot produzieren oder oder oder….
Es gibt Rahmenverträge!
Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots in TV, Radio oder Kino dann durch Pauschalen abgegolten, wenn der Ausstrahlende einen Vertrag mit der GEMA hierüber abgeschlossen hat oder zu einem Gesamtverband gehört, der für ihn stellvertretend als sog. GEMA-Gesamtvertragspartner einen Pauschal- bzw. Rahmenvertrag geschlossen hat. Für Streaming auf Videoportalen, TV- und Radiowerbung hat die GEMA mit dem Verband privater Rundfunkbetreiber (VPRT) einen solchen Vertrag geschlossen. Die GEMA ist übrigens hierzu gem. § 35 VGG auch verpflichtet, sog. Kontrahierungszwang. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern über den Rahmenvertrag der austrahlende Sender, Kino, Fußballstadion, Radio, etc.. Eine Übersicht über alle Verbände, die mit GEMA Pauschalverträge geschlossen haben, gibt es von der GEMA selbst,hier.
Um das Herstellungsrecht muß man sich immer selbst kümmern!
WICHTIG! Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent vor allem um den Erwerb des Herstellungsrechts beim Verlag kümmern. Das ist das Recht sein Werk (hier: Film) mit dem Werk eines anderen (hier: Musikstück oder genauer Toneinspielung) zu verbinden und dadurch ein neues (verbundenes) Werk herzustellen. Dieses Recht wird bei Werbespots nicht von der GEMA wahrgenommen. Lizenziert man also Musik aus unserer Production Music Library für einen TV-Spot, erhält man bei GEMA-Repertoire von uns das Herstellungsrecht eingeräumt.
Die Proud Music Library bietet Production Music an. Was ist das?
Zunächst könnte man annehmen, es handelt sich hierbei um eine Musikrichtung, ein Genre. Sowas wie Production Industrial oder Production Techno. Hat damit nichts zu tun. Medienproduzenten für Werbefilme, TV-Produktionen, Cutter und Agenturen brauchen oftmals fertig produzierte Musik, um sie gleich einzusetzen. Eine Auftragsprodution auszuschreiben ist manchmal zu aufwändig oder zeitlich nicht mehr möglich, weil die Dead-Line drückt. Hierbei bedient man sich Production Music Libraries, die meist mit erstklassigen Komponisten und Studios zusammenarbeiten, um regelmäßig neue – dem aktuellen Trend entsprechende – Toneinspielungen produzieren.
Als Production Music bzw. Produktionsmusik bezeichnet man also bereits vorproduzierte Musik. Das sind Tonaufnahmen, die komplett – von Anfang bis Ende – durcharrangiert und komponiert wurden und auf Tonträgern (CD, Festplatte, Server) bereit stehen. Dass die Einspielungen modernen technischen Anforderungen entsprechen sollen, ist selbstverständlich.
Was zeichnet eine professionelle Production Music Library aus?
1. Rechte clearing
Die Verwertungsrechte seitens der Autoren mit der Production music Library müssen umfassend geklärt sein, so dass der Content zur Lizenzierung (Nutzung) angeboten werden darf. Daher sind folgende Kriterien noch vor der Qualität der Musik entscheidend:
Die Verwendungsarten sind vordefiniert und werden zweifelsfrei demjenigen eingeräumt, den es angeht.
Die Nutzungsrechte dürfen vollumfänglich eingeräumt werden.
Es finden – sofern die Lizenzen standartisiert sind – keine nachträglichen Lizenzverhandlungen mehr statt, was Kosten spart.
Das Repertoire ist hinreichend nach rechtlichen Fragestellungen geklärt, so dass keine Nachklärung mit bspw. den Autoren stattfinden muß.
2. Solide und breit aufgestellte Auswahl an Repertoire
Kriterium Nummer eins ist Vielfalt! Als Production Music Library kann man nie genug Musikauswahl haben, um den Bedürfnissen von Filmemachern, Mediengestaltern und Werbeagenutren gerecht zu werden. Der Nutzen einer Production Music Library ist die Vielfalt auf Knopfdruck. Mal braucht jemand einen 1980er-Like-Musiktitel, ein anderer sucht nach Musik für einen Trailer, dort ein Werbefilmer, der eine ganz spezielle Jazz-Mood-Lounge-Atmosphäre braucht, usw.. Die Nachfrage nach Prduction Music aus der Proud Music Library erstreckt sich daher auch auf exotische Tonaufnahmen wie bspw. Gamelan-Musik, chinesische traditionelle Musiken oder einfach mal deftige bayrische Volksmusik. Auch 1950er Jahre Evergreen-Filmmusik wird immer wieder nachgefragt und sollte in einer guten Production Music Library nicht fehlen!
3. Lizenzabwicklung
Die Lizenzabwicklung stellt den wichtigen Teil der Rechteeinräumung während des Lizenzerwerbs dar. Klare verständliche Lizenzbestimmungen sind das A und O hierfür. Keine Widersprüche, keine schwammigen Formulierungen. Wer wird Nutzer? Fallen GEMA-Gebühren an?
Ist Proud Music Library rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets wachsam, mit welchen Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher unterhält sich die Proud Music Library auch eine Rechtsabteilung für die Kunden. Die Rechtsabteilung ist mit einem medienrechterfahrenen Juristen besetzt und kümmert sich um das Vertrags- und Lizenzmanagement.
Für Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Entweder ein Mail an [email protected] oder am Besten direkt anrufen. Unser kompetente Support steht bereit unter +49 (0)6132 43 088 30
„GEMAfreie Musik ist doch kostenlos“, hört man oft. Viele denken, dass die GEMA so etwas wie ein „Urherberschutzverein“ ist und glauben, dass alles was dort nicht registriert ist, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, also man könne damit machen was man will. Das ist FALSCH! In § 2 UrhG sind alle Werke aufgeführt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dort steht in Absatz 1 Nr. 2, dass Werke der Musik urheberrechtlich geschützt sind. Da steht nichts von GEMA. Ich probiere es mal zu erklären….
Was ist GEMA-freie Musik?
Hier handelt es sich um ein im privaten Bereich leider oft anzutreffendes Mißverständnis. Gemafreie Musik ist nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die Urheberrechte an gemafreier Musik werden zwar nicht treuhänderisch durch die GEMA wahrgenommen, jedoch muß man sich das Recht zur Nutzung mittels einer Lizenz direkt vom Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen lassen – selbst wenn die Rechteeinräumung kostenlos ist. Je nach beabsichtigter Nutzung fällt also eine Lizenzgebühr an – bei kostenlosen Nutzungslizenzen zwar nicht, was aber eben nicht bedeutet, dass man sich kein Nutzungsrecht einräumen lassen muß. Irgendwie muß man ja seine Berechtigung nachweisen können, falls jemand fragt, ob ein Nutzunsrecht eingeräumt wurde.
GEMA-freie Musik oder auch Royalty Free Music ist somit nicht per se kostenlos. Tantiemenfreiheit hat erst einmal nichts mit kostenloser Musik zu tun.
Wer kostenlose Musik sucht (d.h. juristisch Musik mit einer kostenlosen Nutzungslizenz bzw. „lizenzgebührenfrei“), findet diese für den privaten Gebrauch z.B. bei Creative Commons-lizenzierten Werken oder bei Traditionals, d.h. Werken die zum öffentlichen Gemeingut zählen, da es sich um Volksweisen handelt (z.B. Irish Traditionals, Deutsche Volkslieder).
Was ist mit Werken, deren Schutzfrist von 70 Jahren augelaufen ist?
Eine weitere Möglichkeit sind Werke für die aufgrund abgelaufener Schutzfrist von 70 Jahren (§64 UrhG) kein Urheberschutz mehr besteht. Zu beachten ist hier jedoch, daß solche Werke zwar urheberrechtlich nicht (mehr) geschützt sind, allerdings dennoch Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler an der Tonaufnahme bestehen können. Dies bedeutet, daß eine Rechteklärung mit den Musikern, die die Aufnahme eingespielt haben oder Rechteinhaber an der Tonaufnahme bzw. am Tonträger haben (z.B. Produzent, Verlag), dennoch erforderlich ist. Hier kann also ebenfalls nicht davon ausgegangen werden, daß Aufnahmen von z.B. Traditionals oder Klassik grundsätzlich kostenlos genutzt werden können.
Für den kommerziellen Gebrauch ist Rechtssicherheit aufgrund der Breitenwirkung durch die öffentliche Nutzung für den Musiknutzer ein wichtiges Kriterium, das i.d.R. am Besten von spezialisierten Anbietern bzw. Musikverlagen geboten werden kann. Proud Music bietet für Standardanwendungsfälle preiswerte Lizenzen auch für GEMA-freie Musik ohne aufwendige Rechteklärung an.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Das deutsche Urhebergesetz definiert in § 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“. Im Musikkontext werden unter Urhebern im weiteren Sinne vor allem Komponisten, Textdichter und Musikverlage als von den ursprünglichen Urhebern eingesetzte „Urheberberechtigte“ verstanden.
Jeder Urheber hat zunächst einmal alle Rechte an seinem Werk, sowohl zur Nutzung als auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Er kann bestimmen, was mit seinem Werk geschieht, ob es veröffentlicht wird, ob es vervielfältigt wird etc. Insbesondere kann er frei über das Recht zur Verknüpfung eines Musikwerkes (Synchronisationsrecht) mit anderen Werkarten bestimmen.
Urheber deren Werke von Proud Music lizenzierbar sind, haben Proud Music beauftragt, als Ansprechpartner gegenüber Musiknutzern die Rechteklärung zu übernehmen. Zu den auf unserer Website einsehbaren Konditionen können bei uns Werke vieler Urheber direkt lizenziert werden.
Alle Infos zu den Lizenzmodellen der Proud Music Library finden Sie unter „Lizenzen und Preise“ auf der Startseite und auf den Detailseiten der jeweiligen Tracks. Für ausführliche Infos können Sie auch den vollständigen Text unserer Lizenzbedingungen (EULA) lesen. Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download an. Mehr erfahren…
Gibt es noch Dia-Shows? Sicherlich, nur werden keine Dia-Positive via Dia-Projektor an eine Leinwand geworfen, sondern eher Bilder via Beamer auf eine weiße Fläche projeziert. Von daher darf man noch von „Dia-Show“ sprechen, auch wenn es eine Bilder-Präsentation ist.
Sofern die Diashow nicht rein werbliche Zwecke verfolgt, ist eine Standard-Lizenz für die Einbettung von Musik aus der Proud Music Library in einer Dia-Show einschlägig – ähnlich wie auch bei Media-Präsentationen generell. Handelt es sich um GEMAfreie Musik, fallen keine Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Bspw. GEMA-Gebühren) an! Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Bumper Music oder Bumper ist ein Begriff, der in der Rundfunkindustrie verwendet wird, um auf kurze Clips ´oder Themenmusik zu verweisen, die verwendet wird, um Übergänge zwischen den Programmeinheiten zu puffern.
Musik, die vor Fußballspielen im Stadion, Konzerten bzw. vor Shows gespielt wird, um die Wartezeit zu füllen, wird auch als Bumper Music bezeichnet. Bumper Music wird häufig eingesetzt, wenn ein Programm gerade Sendepause hat und zu dem eingeblendeten Logo Musik im Hintergrund läuft. Alternativ wird diese musik auch als „Rejoiner Musik“ bezeichnet
Alle Mediengestalter und -produzenten teilen das gleiche Leid in Bezug auf musikalische Untermalung ihrer Produktionen nämlich die Musikrecherche. Fotos findent man schnell. Einfach eine Bildagentur aufsuchen, sich 30 Bilder per lightroom zeigen lassen und aussuchen. Die Suche stellt sich fast parallel dar.
Musiksuche hingegen ist immer seriell. Man kann nicht 3 oder 4 Musikstücke gleichzeitig hören, ohne dass die akustische Fokusierung leidet.
In unserem Youtube-Channel habe wir jede Menge Videos abgelegt, die inhaltlich alle zeigen, wie man sich binnen 3 Minuten in der Proud Music Library zurecht findet. Wie bedient man die Suche? Was sind Tags? Wo finde ich das Blog? usw…
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 ausgewählte GEMA-freie Musiktitel zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Es ist schon einige Zeit her, da machten wir uns auf, um ein paar herbstliche Impressionen des Taunushauptkamms einzufangen. Hierbei handelt es sich um eine 75 Kilometer lange Kammlinie im Taunus. Wir haben uns in der Nähe von Hohenstein bewegt. Der Taunuskamm bietet mit dem Hoch- und Vordertaunus interessante Orte für Naturfotografie aber auch für Naturfilmer und GoPro-Fans. Der Vordertaunus bspw. um Taunusstein und Schlangenbad bietet ausspruchsvolle und beeindruckende Moutain-Bike-Tracks. Der Titel „Ethno“ diente zur musikalischen Untermalung der Impressionen.