Das deutsche Urhebergesetz definiert in § 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“. Im Musikkontext werden unter Urhebern im weiteren Sinne vor allem Komponisten, Textdichter und Musikverlage als von den ursprünglichen Urhebern eingesetzte „Urheberberechtigte“ verstanden.
Jeder Urheber hat zunächst einmal alle Rechte an seinem Werk, sowohl zur Nutzung als auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Er kann bestimmen, was mit seinem Werk geschieht, ob es veröffentlicht wird, ob es vervielfältigt wird etc. Insbesondere kann er frei über das Recht zur Verknüpfung eines Musikwerkes (Synchronisationsrecht) mit anderen Werkarten bestimmen.
Urheber deren Werke von Proud Music lizenzierbar sind, haben Proud Music beauftragt, als Ansprechpartner gegenüber Musiknutzern die Rechteklärung zu übernehmen. Zu den auf unserer Website einsehbaren Konditionen können bei uns Werke vieler Urheber direkt lizenziert werden.