Jeder Film steht und fällt technisch gesehen mit dem Ton. Wenn Dialoge nicht zu verstehen sind, wenn Hintergrundgeräusche von Dialogen oder Handlung ablenken, ist der Film für die Tonne. Bevor überhaupt aufgenommen wird, muß das über das Mikrofon eingehende Signal am Mischpult eingestellt werden. Bei einem zu laut eingestellten Eingang droht das Signal zu übersteuern. Ist das Eingangssignal zu leise eingestellt, rauscht es in der Regel. Natürlich kann man das Rauschen hinterher wieder herausfiltern. Viele Audioprogramme bieten mittlerweile einen De-noiser an. Aber a) warum diesen Arbeitsschritt des Entrauschens sich aufbürden, b) warum sich der Gefahr preis geben, dass hinterher allenfalls der Ton manipuliert wird und nicht optimiert. Will man die Tonaufnahme so gut möglich optimieren, sollte man zuerst ein gutes Mikrophon wählen. Die Raumakustik spielt immer dann eine Rolle, wenn das Mikrophon nicht ganz an der Tonquelle sitzt. Dann hat man unter Umständen unerwünschte Resonanzen im Audiosignal. Es können auch bestimmte Frequenzbereiche zu stark hervorgehobenen werden, die einen unangenehmen Ton erzeugen. Bei Sprachaufnahmen kommt man an einen Poppschutz nicht vorbei.
Ein Film wird von dem sogenannten Cutter geschnitten. Hierzu sichtet und bewertet er das Filmmaterial. Dies bezieht er aus den sog. Takes, die sich beim Dreh angesammelt haben. Hin und wieder wird alternativ auch Footagematerial hinzugenommen.
Als nächstes wird ein pre-cut bzw. Rohschnitt aus dem Material erstellt. Hierbei werden lediglich die im Drehbuch beschriebenen Einstellungen aneinandergeschnitten. In einem weiteren Schritt werden die Längen der Szenen und die Übergänge angeglichen. Erst dann bekommt der Film im Endschnitt einen Rhythmus. Bei Filmen mit Musik, dient oftmals die Toneinspielung als Taktgeber. Der Film wird sozusagen auf die Musik geschnitten. Deswegen sollte schon früh das Thema Musik behandelt werden. Kardinalfehler ist z.B. erstmal irgendeinen Musiktitel zu nutzen – einen sog. Temp-Track – der dann hinterher ausgetauscht werden muß, weil man gar nicht die Rechte daran hat. Der typische Alptraum ist dann, einen ähnlichen Musiktitel zu finden.
Dank digitaler Technik ist die aufwendige Filmmontage Geschichte. Früher im „Analogzeitalter“ mußten die Szenen aneinandergeklebt werden. Das fällt nun weg. Allerdings wird der Begriff Montage nach wie vor verwendet und hat die Funktion dem Film den Feinschliff zu geben. Hier werden die Übergänge und der Tonschnitt veredelt.
Bei aufwändigen Produktionen (Spielfilm, Serie) werden oftmals mehrere Versionen geschnitten, um sie dem Produzenten oder auch einem Testpublikum vorzuführen. Es kommt anschliessend zur Nachkorrektur. Erst dann wird der Film finalisiert.
Bei einem Filmprojekt fallen verschiedene Arten von Tonaufnahmen an. Es gibt sowohl den direkt abgenommen O-Ton aber auch Effekte, Musik und Geräusche. Man hat die Möglichkeit in div. Schnittprogrammen (Avid Pro Tools, Magix,..) verschiedene Tonspuren anzulegen und abzumischen. Nachdem Bild und O-Ton synchronisiert wurden, kann der O-Ton einheitlich eingepegelt werden. Nach dem Hinzufügen der gewünschten Effekte oder zusätzlichen Geräusche oder Musik kann die Tonnachbearbeitung beginnen. Hierbei gilt es einen homogenen sauber ausgepegelten Ton zu schaffen – ohne Spitzen. Man sollte in der Regel versuchen die Geräusche selbst zu machen. Es gibt zwar auch Geräusche-Libraries, doch es geht nichts über ein ordentliches Sound-Design – hergestellt von einem Profi mittels Foley Stage.
Wir haben soeben einige Änderungen an unserer Server-Infrastruktur vorgenommen und hoffen, daß die Proud Music Website jetzt schneller reagiert – insbesondere wenn viele Kunden gleichzeitig Musik recherchieren. Zur Zeit arbeiten übrigens 26 Server im Hintergrund. 🙂
Falls Probleme auftauchen, bitten wir um einen kurzen Hinweis.
Kleiner Hinweis: Auf dieser Unterseite der Proud Music Library sind Musikstücke aufgelistet, die für private, nicht-kommerzielle Verwendungen kostenfrei genutzt werden können. Hierfür gibt es eine Lizenz, die Ihnen das Recht der kostenlosen Nutzung einräumt. Für alle anderen Musikstücke aus der Proud Music Library muss eine Lizenz gemäß der angestrebten Nutzung erworben werden. Das gilt auch für jede nicht-kommerzielle Nutzung.
Felix Mendelssohn Bartholdy gilt ja als DER Wiederentdecker von J. S. Bach, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bach-Renaissance – Ohne Ihn wäre Bach in der Versenkung verschwunden und wäre möglicherweise erst viele Jahre später wiederentdeckt worden. Hier hört man die Einflüsse Bachs ganz besonders in Bartholdys Musik, merkt aber auch den Einfluss der Romantik, wie nämlich Mendelssohn Bartholdy es verstand zunehmend der festen Form zu entfliehen 😉 Klasse gemacht! Mendelssohn – String Quartet No. 3 Op. 44 No. 1 In D Major, 3rd Movement, reinhören hier: https://www.proudmusiclibrary.com/en/track/mendelssohn-string-quartet-no-3-op-44-no-1-in-d-major-3rd-movement
Imagefilme, Werbefilme oder auch Urlaubsvideos, werden zunehmend mithilfe von Drohnen erstellt. Einige Kunden der Proud Music Library haben sich sogar spezialisiert und bieten fast ausschliesslich „Kameraflüge“ als Dienstleistung an. Übrigens werden Drohnen nicht nur im rein medialen Umfeld eingesetzt. Drohnen werden mittlerweile auch für Kontrollflüge gebraucht, z.B. am Bau. Immer häufiger kommen sie allerdings Flugzeugen oder auch Hubschraubern in die Quere. Im Jahr 2016 gab es – laut der Deutschen Flugsicherung – 64 gefährliche Annäherungen. Das ist im Vergleich zu 2015 ein Anstieg um rund 500%. Man geht auch davon aus, dass abstürzende Drohnen eine wachsende Gefahr darstellen.
Ein Führerschein für Drohnennutzung?
Für Drohnen sollen künftig strengere Vorschriften gelten. Bundesminister Dobrindt hat dazu am 18.01.2017 eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Es werden Kennzeichnungspflichten eingeführt für die Nutzer von größeren Drohnen. Die maximale Flughöhe wird auf 100 m festgelegt. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken wird das Aufsteigen verboten.
Es soll eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte Flugmodelle und Luftfahrtsysteme geben. Außerdem soll ein Kenntnisnachweis bei Fluggeräten ab 2 Kg durch eine Pilotenlizenz oder durch eine Bescheinigung nach Prüfung des Luftfahrt-Bundesamtes geben. Es soll auch die Erlaubnisfreiheit und die Erlaubnispflicht für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg geregelt werden. Des weiteren werden explizit Betriebsverbote ausgesprochen, z.B. laut Verordnung für: Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche), in Flughöhen über 100 Metern über Grund (gilt nicht auf Modellfluggeländen)
Sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene vorliegt, dann ist der Überflug verboten, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Eine weitere Regelung der Verordnung des Bundesministeriums betrifft die sog. Ausweichpflicht von Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle. Es soll auch erstmalig der Einsatz von Videobrillen umfassend geregelt werden.
Stand der Dinge
Minister Dobrindt hat die Verordnung am 18. Januar 2017 zur Kenntnis ins Bundeskabinett eingebracht. Die Zuleitung an den Bundesrat wird entsprechend erfolgen. In Deutschland sind laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung momentan rund 400.000 Multicopter über unseren Köpfen unterwegs. Die Tendenz ist stark steigend. Kommerziell genutzte Drohnen (für Werbe- und TV-Produktionen, Imagefilm, Youtube-Video, Dokumentarfilm,etc. ) sind nämlich in der Schätzung nicht mit eingerechnet.