Eine Hintergrundmusik ist zunächst eine Tonaufnahme, die unaufdringlich ist, somit die Funktion hat, nicht zu stören und lediglich für eine unaufdringliche Atmosphäre zu sorgen. Dabei kommt es auf den Anlass oder Präsentationsrahmen an, z.B. Beschallung im Supermarkt, in einer Hotel-Lobby oder Hintergrundmusik auf einer Vernisage.
Darüber hinaus wird der Begriff Hintergrundmusik als akustische Komponente in audiovisuellen Produktionen verstanden. Das können sein, Werbefilme, Trailer, Image- und Industriefilme, Videospiele, aber auch die Verwendung von Hintergrundmusik in Spielfilmen (sog. Scoring) oder als Soundtrack.
Generell findet man Hintergrundmusik in der Proud Music Library durch die Schnellsuche hier:
oder über unsere erweiterte Suchmaschine:
Als Hintergrundmusik eignen sich grundsätzlich alle Genres. Für die ledigliche Beschallung eignen sich instrumentale Musikstücke bzw. Tonaufnahmen aus den Genres Smooth Jazz, Lounge, Chill out und Bossa Nova. Diese Musik wird auch oft im Begriff „Easy Listening“ zusammengefasst.
Bei Fragen hierzu stehen wir gerne telefonisch unter ++49 (0)6132 43 088 30 zur Verfügung. In dringenden Fällen am Besten eine Mail schreiben an [email protected].
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
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Was ist Hintergrundmusik?
Hintergrundmusik ist kein musikalisches Genre. Wobei Easy Listening, Chill out, Ambiente oder Lounge im Allgemeinen darunter verstanden wird (Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik). Im Grunde kann jeder Musiktitel aus der Proud Music Library als Hintergrundmusik eingesetzt werden. Allerdings beinhaltet die Library regelmäßig rund 10.000 Musiktitel, die dem Genre Easy Listening zugeordnet ist, da diese Musik sich optimal als Hintergrundmusik eignet.
Klanglandschaften und Beschallung von Gewerbeflächen
Zunächst braucht man Hintergrundmusik zur Schaffung von Klanglandschaften, wonach in erster Linie die Musik passiv angehört wird. Die Musik soll lediglich das Ambiente ergänzen odere die Wirkung des Ambientes verstärken, indem sie signalgebend ist (Bspw. Dinermusik erzeugt subtil Haltung, dass gleich gespeist wird). Siehe auch Blog-Beitrag zum Thema Beschallung mit gemafreier Hintergundmusik.
Hintergrundmusik wird auch oft in Yoga- und Meditationskursen verwendet, um Entspannungsübungen zu begleiten oder zu unterstützen. Früher fand man sie auch als Untermahlung auf Webseiten. Hiervon ist man wieder abgekommen, da man feststellte, dass dies eher zu einer „musikalischen Luftverschmutzung“ geführt hat. Für diese Nutzungsarten braucht man lediglich das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
Auch für die Beschallung von einer Gewerbefläche (Flughafen, Supermarkt, Hotel, Fitnessstudio, usw.) braucht man das Recht zur öffnetlichen Wiedergabe. In der Proud Music Library kann durch eine Beschallungs-Lizenz dieses Recht für einen Musiktitel erwerben.
Hintergrundmusik in Filmen
Allerdings wird funktionale Hintergrundmusik in verschiedenen elektronischen Medien wie Film, Werbefilmen, Messefilmen, Fernsehen und Internet-Videos wie bspw. Videocasts eingesetzt. Der Unterschied zur normalen Beschallung besteht darin, dass hier zusätzlich das Herstellungsrecht erworben werden muß, nämlich das eine Werk (Film) mit dem anderen Werk (Musik) so zu verbinden, dass ein neues (verbundenes) Werk entsteht, daher auch Recht (ein neues) Werk herzustellen. Deswegen wird das Herstellungsrecht auch als Werkverbindungsrecht oder Sync-Recht bezeichnet.
Hintergrundmusik bei Youtubern
Influencer, Instagrammer, Youtube-Kanal-Betreiber oder Let’s play Produzenten setzen ebenfalls Hintergrundmusik in ihren Videos ein. Manche sind eher rein zur Beschallung als reine Hintergrundmusik gedacht. In anderen Videos aber haben sie eine dramaturgische Funktion, indem durch die Musik eine Szene dramaturgisch verstärkt wird. Bei beiden Nutzungsarten muß sich jeweils das Herstellungsrecht eingeräumt werden (Siehe oben).
Hintergrundmusik bei Theaterstücken, Feuerwerken, sonstigen Bühnenproduktionen
Bei der Inszenierung von Theaterwerken oder Bühnenwerken generell ist es hin und wieder der Fall, dass Musik zum Einsatz kommt. Auch hier braucht man das Herstellungsrecht, weil man zwei Werke zusammen bringt. Das gilt auch für die Präsentatin von Feuerwerken in Verbindung mit Musik.
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