Es ist nicht unüblich, dass in Theaterstücken Musik eingesetzt wird. Hierfür muß zum einen das Herstellungsrecht seitens eines Rechtinhabers (Komponist/en, Verlage) eingeräumt werden, zum anderen müssen Gebühren für die öffentlich Aufführung an die GEMA gezahlt werden. Es gibt zwar sogenannte Gesamtverträge mit verschiedenen Branchenverbänden oder Vereinigungen, die ihren Mitgliedern Preisnachlässe bei den Tantiemen gewähren, aber um diese Gebühren komplett einzusparen, setzen manche Theater gemafreie Musik ein.
Es entfällt zudem der Aufwand für die sogenannte GEMA-Meldung. Allerdings ist dieser Aufwand in der Praxis überschaubar, wenn man sich mal eingearbeitet hat.
Gemafreie Musik für Theaterstücke
Für die Nutzung von gemafreier Musik für Theater gibt es in der Proud Music Library zwei relevante Lizenzen.
1. Die Lizenz „Standard“ räumt einem Theater das Recht ein, den Musiktitel in einem Bühnenwerk dauerhaft einzusetzen. Auch wenn das Stück Jahre später erneut inszeniert wird, muß keine neue Lizenz für die Nutzung des gemafreien Musiktitels erworben werden. Auch wenn es sein kann, dass der Titel mittlerweile zum GEMA-Repertoire gehört, fällt für die Nutzung keine Tantiemen an, da zum Zeitpunkt der Rechteeinräumung auf das Recht der Aufführung der Titel gemafrei war.
2. Die andere Nutzungsrt von gemafreier Musik in Theatern ist die Verwendung der Musik für die Beschallung des Foyes oder sonstiger Räumlichkeiten. Hierfür ist die Lizenz „Beschallung“ gedacht. Bei dieser Lizenz wird aber nicht das Herstellungsrecht eingeräumt, sondern lediglich das Abspielen als Hintergrundmusik.
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