Buy-Out Lizenz bedeutet, daß es keinerlei regionale oder zeitliche Einschränkungen bei der Verwendung der lizenzierten Titel im Hinblick auf das sog. Werkverbindungsrecht gibt. Es können aber Abgaben bzw. Tantiemen an die GEMA bezügl. mechanische Vervielfältigung und Aufführung anfallen, die bei Nutzung von nicht-GEMA-freier Musik an die GEMA zu entrichten sind.
Bei gemafreien Musiktitel aus der Proud Music Library fallen also keine Tantiemen an Verwertungsgesellschaften an.